GüLogFachwBAProFV
§ 4Prüfungsbereich „Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“
- 1.
- Mitwirken bei der Gestaltung und Weiterentwicklung des Qualitäts- und Umweltmanagements,
- 2.
- Bewerten der Entwicklungen auf den nationalen und internationalen Güterverkehrs- und Logistikmärkten und Ableiten von Maßnahmen,
- 3.
- Ermitteln von Kundenbedürfnissen und Beraten von Kunden und Kundinnen,
- 4.
- Analysieren und Bewerten von Ausschreibungen,
- 5.
- Entwickeln von Prozessabläufen,
- 6.
- Erarbeiten, Präsentieren und Verhandeln von Leistungsangeboten,
- 7.
- Mitwirken bei der Entwicklung und Umsetzung eines Marketingplans.
Sonst: Ersetzt V 806-22-6-45 v. 13.2.2013 I 236 (GüLogFachwPrV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR0FD0A0023
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 961453049da28528684d169afea4a9aae161343025946e52b59ac40950af652c