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GüLogFachwBAProFV

§ 3Inhalt und Gliederung der Prüfung

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Fachwirt für Güterverkehr und Logistik oder Geprüfte Fachwirtin für Güterverkehr und Logistik – Bachelor Professional in Transport Management and Logistics

Die Prüfung umfasst folgende Prüfungsbereiche:
1.
„Entwickeln und Vermarkten von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“ nach § 4,
2.
„Erstellen von Güterverkehrs- und Logistikdienstleistungen“ nach § 5,
3.
„Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit sicherstellen“ nach § 6.
Fassungsangaben der Quelle

Sonst: Ersetzt V 806-22-6-45 v. 13.2.2013 I 236 (GüLogFachwPrV)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0FD0A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 961453049da28528684d169afea4a9aae161343025946e52b59ac40950af652c

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