FVG1971§5Abs7S4StVV
Allgemeine Hinweise
Fußnoten und Hinweise der Quelle
(+++ Textnachweis ab: 29.6.2013 +++)Die V wurde als Artikel 3 der V v. 24.6.2013 I 1679, 1680 von der Bundesregierung und dem Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 4 dieser V am 29.6.2013 in Kraft getreten.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR168000013
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 81df4172d2e7c27cbafe0ebfc5b70d4f2298b8fbf477bdfeb7a2d6d8475bf6fa