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FVG1971§5Abs7S4StVV

Allgemeine Hinweise

Verordnung zur Verteilung des Steueraufkommens aus dem Steuerabzugs- und Veranlagungsverfahren nach § 5 Absatz 7 Satz 4 des Finanzverwaltungsgesetzes

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 29.6.2013 +++)

Die V wurde als Artikel 3 der V v. 24.6.2013 I 1679, 1680 von der Bundesregierung und dem Bundesministerium der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates beschlossen. Sie ist gem. Art. 4 dieser V am 29.6.2013 in Kraft getreten.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR168000013

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 81df4172d2e7c27cbafe0ebfc5b70d4f2298b8fbf477bdfeb7a2d6d8475bf6fa

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