Zum Gesetzesinhalt

FuAG

Inhaltsübersicht

Gesetz über die Bereitstellung von Funkanlagen auf dem Markt

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
§  1Anwendungsbereich
§  2Einschränkungen des Anwendungsbereichs
§  3Begriffsbestimmungen
§  4Grundlegende Anforderungen an Funkanlagen
§  4aErwerb von Funkanlagen ohne Ladenetzteil
§  5Bereitstellung von Informationen über die Konformität von Kombinationen von Funkanlagen und Software
§  6Registrierung von Funkanlagen bestimmter Kategorien
§  7Bereitstellung auf dem Markt, Inbetriebnahme und Nutzung
§  8Besondere Regelungen zum freien Warenverkehr
Abschnitt 2
Pflichten der
Wirtschaftsakteure
§  9Allgemeine Pflichten des Herstellers
§ 10Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Herstellers
§ 11Bevollmächtigter des Herstellers
§ 12Allgemeine Pflichten des Einführers
§ 13Kennzeichnungs- und Informationspflichten des Einführers
§ 14Pflichten des Händlers
§ 15Einführer oder Händler als Hersteller
§ 16Identifizierung der Wirtschaftsakteure
Abschnitt 3
Konformität von Funkanlagen
§ 17Konformitätsvermutung bei Funkanlagen
§ 18Konformitätsbewertungsverfahren
§ 19CE-Kennzeichnung von Funkanlagen
§ 20Gebrauchsanleitung und Sicherheitsinformationen, Hinweise auf Nutzungsbeschränkungen
§ 21Technische Unterlagen
Abschnitt 4
Notifizierung von
Konformitätsbewertungsstellen
§ 22Notifizierende Behörde, Verordnungsermächtigung
Abschnitt 4a
Notfallverfahren
§ 22aAnwendung der Notfallverfahren
§ 22bVorrangigkeit der Konformitätsbewertung von als krisenrelevante Waren eingestuften Funkanlagen
§ 22cAusnahme von den Konformitätsbewertungsverfahren bei Notfallverfahren
§ 22dKonformitätsvermutung im Notfallmodus für den Binnenmarkt
§ 22eVorrangigkeit der Marktüberwachung im Notfallmodus für den Binnenmarkt
Abschnitt 5
Bundesnetzagentur
Unterabschnitt 1
Zuständigkeiten und Befugnisse
§ 23Zuständigkeiten und Befugnisse der Bundesnetzagentur
Unterabschnitt 2
Marktüberwachung, Schutz von Personen
§ 24Maßnahmen bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht oder die grundlegende Anforderungen nicht erfüllen
§ 25Maßnahmen bei nichtkonformen Funkanlagen
§ 26Maßnahmen auf Messen und Ausstellungen
§ 27Maßnahmen bei fehlerhaften technischen Unterlagen
§ 28Maßnahmen bei formaler Nichtkonformität
§ 29Pflichten der Bundesnetzagentur bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht
§ 30Pflichten der Bundesnetzagentur bei Funkanlagen, von denen eine Gefahr ausgeht, bei Maßnahmen anderer Mitgliedstaaten
§ 31Auskunftsrechte
§ 32Schutz von Personen vor elektromagnetischen Feldern
Unterabschnitt 3
Schnittstellenbeschreibung
§ 33Bereitstellung von Schnittstellenbeschreibungen durch die Bundesnetzagentur
Unterabschnitt 4
Zwangsgeld und Beiträge, Vorverfahren
§ 34Zwangsgeld
§ 35Beiträge, Verordnungsermächtigung
§ 36Vorverfahren
Abschnitt 6
Bußgeldvorschriften
§ 37Bußgeldvorschriften
Abschnitt 7
Schlussbestimmungen
§ 38Übergangsbestimmung
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 6.5.2024 I Nr. 148

Hinweis: Änderung durch Art. 2 G v. 20.7.2026 I Nr. 214 textlich nachgewiesen, dokumentarisch noch nicht abschließend bearbeitet

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR194710017

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e0bbefeb95196beab66e5312d2475f071438ece64702b979bbb38f509acbd91c

XML-Quelle beim Herausgeber