FSBV
§ 6Feststellung der Differenz zwischen geplanten Einnahmen aus Gebühren und geplanten Kosten
Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beauftragung von Flugsicherungsorganisationen
- 1.
- eine Darstellung des konkret geplanten Flugsicherungsdienstes einschließlich des zeitlichen, personellen und technischen Umfangs, wobei der Darstellung, soweit dies zum Verständnis erforderlich ist, Erläuterungen zu Abweichungen gegenüber dem vorhergehenden Antrag hinzuzufügen sind,
- 2.
- eine Verkehrsprognose nach Anzahl der Landungen, dabei, soweit möglich, Aufteilung des Flugverkehrs nach Luftfahrzeugklassen, Sichtflugregeln (VFR) und Instrumentenflugregeln (IFR), sowie zeitliche Verteilung nach Monaten und, soweit möglich, nach Tageszeiten einschließlich der Darstellung der Prämissen und der Herleitung dieser Angaben,
- 3.
- eine Aufstellung von berücksichtigungsfähigen Kosten nach § 4 einschließlich der zugrundeliegenden Prämissen,
- 4.
- eine Darstellung der geplanten Einnahmen, soweit diese nicht auf Gebühren beruhen, insbesondere Leistungen durch öffentliche Stellen zur Unterstützung der Erbringung von Flugsicherungsdiensten, und
- 5.
- eine Erklärung zu Abweichungen des geplanten Flugsicherungsdienstes im Vergleich zum Vorjahr und zum Jahr der Antragstellung.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR471100021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cfd4c11dae00fab417aa3a3cb138dc2521d20870d50fa97edeb83f4653252fe0
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 4 FSAAKV
„… fest; die Einnahmen aus Gebühren umfassen dabei auch die Erstattungen für Gebührenbefreiungen nach § 4 der FS-An- und Abflug-Kostenverordnung. Nicht zu den Einnahmen zählen Gebühren in geringer Höhe, auf deren Geltendmachung die Flugsicherungsorganisation verzi …“