FSBV
§ 3Wirtschaftlichkeit eines Angebotes zur Erbringung von Flugsicherungsdiensten
Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Beauftragung von Flugsicherungsorganisationen
- 1.
- eine Darstellung des konkret geplanten Flugsicherungsdienstes einschließlich des zeitlichen, personellen und technischen Umfangs,
- 2.
- die gesonderte Begründung der Art des Flugsicherungsdienstes, soweit sie über die Art hinausgeht, die durch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur nach § 27d Absatz 1b des Luftverkehrsgesetzes als notwendig bestimmt worden ist,
- 3.
- eine Aufstellung der geplanten Kosten der Flugsicherungsorganisation sowie des Flugplatzunternehmers zur Unterstützung der Flugsicherungsorganisation einschließlich der zugrundeliegenden Prämissen und
- 4.
- eine Verkehrsprognose nach Anzahl der Landungen, wobei, soweit möglich, der Flugverkehr nach Luftfahrzeugklassen, Sichtflugregeln (VFR) und Instrumentenflugregeln (IFR) aufzuteilen ist, sowie die zeitliche Verteilung nach Monaten und, soweit möglich, nach Tageszeiten, einschließlich der Darstellung der Prämissen und der Herleitung dieser Angaben.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR471100021
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): cfd4c11dae00fab417aa3a3cb138dc2521d20870d50fa97edeb83f4653252fe0