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Friseur-MstrV

§ 5Fachgespräch

Verordnung über das Meisterprüfungsberufsbild und über die Prüfungsanforderungen in den Teilen I und II der Meisterprüfung im Friseur-Handwerk

Auf der Grundlage der Prüfungsleistungen im Meisterprüfungsprojekt wird ein Fachgespräch geführt. Dabei soll der Prüfling zeigen, dass er die fachlichen Zusammenhänge aufzeigen kann, die dem Meisterprüfungsprojekt zugrunde liegen, den Ablauf des Meisterprüfungsprojekts begründen und mit dem Meisterprüfungsprojekt verbundene berufsbezogene Probleme sowie deren Lösungen darstellen kann und dabei in der Lage ist, neue Entwicklungen zu berücksichtigen.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 4.8.2026 I Nr. 232

Aufh: V aufgeh. durch § 10 idF d. Art. 2 V v. 4.8.2026 I Nr. 232 mWv 1.3.2027

Sonst: Ersetzt durch V 7110-3-223 v. 4.8.2026 I Nr. 232 (Friseur-MstrV 2027)

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR063800001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f5061496e58de2f72b95892f46d7457ba45cd7e9bd4d0c2b7a34f7256fd59856

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