Friseur-MstrV
§ 6Situationsaufgabe
- 1.
- eine vom Meisterprüfungsausschuss vorgegebene Damenfrisur mit deutlicher Änderung von Form und Volumen unter Anwendung verschiedener Schnitttechniken an einem Medienrohling herstellen,
- 2.
- chemisch vorbehandeltes Haar an einem Damenmodell dauerhaft umformen und Pflegemaßnahmen anwenden; der Prüfling stellt das Modell und hat sein Arbeitsziel vorher anzugeben,
- 3.
- an einem vom Meisterprüfungsausschuss bestimmten Herrenmodell klassisch Haare schneiden,
- 4.
- Langhaar am Medium frisieren,
- 5.
- Haarersatz am Medium einarbeiten,
- 6.
- ein vom Meisterprüfungsausschuss bestimmtes Damenmodell zur Beschaffenheit des Haars sowie zur Frisurengestaltung beraten,
- 7.
- bei einem vom Meisterprüfungsausschuss bestimmten Damenmodell die Haut beurteilen und Behandlungsvorschläge ableiten,
- 8.
- pflegende kosmetische Behandlung einschließlich Nagelpflege durchführen.
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 V v. 4.8.2026 I Nr. 232
Aufh: V aufgeh. durch § 10 idF d. Art. 2 V v. 4.8.2026 I Nr. 232 mWv 1.3.2027
Sonst: Ersetzt durch V 7110-3-223 v. 4.8.2026 I Nr. 232 (Friseur-MstrV 2027)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR063800001
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f5061496e58de2f72b95892f46d7457ba45cd7e9bd4d0c2b7a34f7256fd59856