FPStatG
§ 1Anordnung als Bundesstatistik
Gesetz über die Statistiken der öffentlichen Finanzen und des Personals im öffentlichen Dienst
- 1.
- die Statistik der Ausgaben und Einnahmen,
- 2.
- die Statistik des Steueraufkommens, der Hebesätze und der Umlagen,
- 3.
- die Statistik über die Schulden, Sicherheiten für Schulden und Finanzaktiva,
- 4.
- die Statistik über das Personal im öffentlichen Dienst (Personalstandstatistik),
- 5.
- die Statistik über die Empfängerinnen und Empfänger von Versorgungsbezügen sowie Altersgeldberechtigten und Hinterbliebenenaltersgeldberechtigten (Versorgungsempfänger- und Altersgeldstatistik).
- 6.
- (weggefallen)
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 22.2.2006 I 438;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 28.11.2024 I Nr. 377
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR021190992
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): d97d7be302d221f776cef8190153e482e16112088cbd3ac90dd55844e4a6cff3