Zum Gesetzesinhalt

WStBG

Gesetz zur Beschleunigung und Vereinfachung des Erwerbs von Anteilen an sowie Risikopositionen von Unternehmen des Finanzsektors durch den Fonds „Finanzmarktstabilisierungsfonds – FMS“ und der Realwirtschaft durch den Fonds „Wirtschaftsstabilisierungsfonds – WSF“

Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 2 G v. 20.12.2021 I 5247

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR198600008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0d5dcb5ae500eeb06960cfc310a2043f3fc7ca8df2c7d49b6b717c43edb90c6c

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis

Allgemeine HinweiseInhaltsübersicht§ 1Begriffsbestimmungen§ 2Anwendungsbereich§ 3Verpflichtungserklärung bei Aktiengesellschaften§ 4Verpflichtungserklärung bei anderen Rechtsformen§ 5Ausgestaltung der Aktien§ 6Hauptversammlung§ 7Kapitalerhöhung gegen Einlagen und Kapitalherabsetzung§ 7aBedingtes Kapital§ 7bSchaffung eines genehmigten Kapitals durch die Hauptversammlung§ 7cEintragung von Hauptversammlungsbeschlüssen§ 7dAusschluss der aktienrechtlichen Vorschriften über verbundene Unternehmen§ 7eKapitalmaßnahmen durch Dritte im Zusammenhang mit einer Stabilisierungsmaßnahme§ 7fZusammenhang mit Stabilisierungsmaßnahmen§ 8Genussrechte und nachrangige Schuldverschreibungen§ 9Sinngemäße Anwendung bei Kommanditgesellschaften auf Aktien, Europäischen Gesellschaften (SE) und Genossenschaften§ 9aVorgaben für Stabilisierungsmaßnahmen bei als GmbH verfassten Unternehmen§ 9bGmbH & Co. KG und KG§ 10Stille Gesellschaft§ 11Keine Informationspflicht gegenüber dem Wirtschaftsausschuss§ 12Keine Mitteilungspflicht für wesentliche Beteiligung§ 13Keine Anzeigepflicht für bedeutende Beteiligung§ 14Wertpapiererwerbs- und Übernahmeangebote; Ausschluss von Minderheitsaktionären§ 15Keine Börsenzulassung§ 16Wettbewerbsrecht§ 17Anfechtung, Gesellschafterdarlehen und wirtschaftlich vergleichbare Forderungen, verdeckte Sacheinlage§ 18Keine Kündigung bei Übernahme einer Beteiligung§ 19Veränderung und Beendigung von Rekapitalisierungsmaßnahmen§ 20Erwerb von Risikopositionen