FlUStatV
§ 4Aufbereitung der Ergebnisse
Verordnung über die Durchführung einer Statistik über die Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- 1.
- dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft für das Bundesgebiet und
- 2.
- den zuständigen obersten Landesbehörden und den für die in § 1 Satz 1 genannten Untersuchungen und Kontrollen zuständigen Behörden jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 18.7.2016 I 1848;
Stand: geändert durch Art. 4 V v. 19.6.2020 I 1480
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR218700006
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 95e73f15166c51103d17731579d8bd074c0b85a1bc7be1aece15e33a87f13240