FluLärmNordholzV
§ 3
Verordnung über die Festsetzung des Lärmschutzbereichs für den militärischen Flugplatz Nordholz
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR122800995
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 358793f5aa136cef2dc89c66b6183a9ebc882d4ade95b168107645b53701b739