FKAustG
§ 3bVerhinderung der Umgehung der Meldepflicht
Gesetz zum automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten in Steuersachen
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 3 G v. 22.12.2025 I Nr. 352
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR253110015
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 18fe89b94f75bf4fdfbf9f87246418f678de144ef1d540e4ed1e94eef38bab58
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 42 AOMissbrauch von rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten
„… altungsmöglichkeiten des Rechts können die Verpflichtungen aus diesem Gesetz nicht umgangen werden. § 42 der Abgabenordnung gilt entsprechend.“