FintMechAusbV
§ 15Gewichtung der Prüfungsbereiche und Anforderungen für das Bestehen der Abschlussprüfung
| 1. | Herstellen eines Fahrzeuginterieurteils | mit 30 Prozent, |
| 2. | Montageauftrag | mit 30 Prozent, |
| 3. | Auftrags- und Fertigungssteuerung | mit 15 Prozent, |
| 4. | Interieurtechnologien | mit 15 Prozent sowie |
| 5. | Wirtschafts- und Sozialkunde | mit 10 Prozent. |
- 1.
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens "ausreichend",
- 2.
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens "ausreichend",
- 3.
- in mindestens drei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens "ausreichend" und
- 4.
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit "ungenügend".
Sonst: Ersetzt V 806-21-1-315 v. 21.7.2003 I 1512 (FahrzIAAusbV)
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR216600020
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c23d844bf913ec18af294335bdb280a984d1013ed206d2b56074a71ddb3884e6