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FinStabDEV

§ 8Inkrafttreten

Verordnung zur Durchführung von Datenerhebungen durch die Deutsche Bundesbank zur Erfüllung der Aufgaben nach dem Finanzstabilitätsgesetz

Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR011000021

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): b844e0c8429a27defa1c2da75b07cea1fd989a87e8e8f06e0962475aa3edfa2e

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