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FilmFöFRAV

Eingangsformel

Verordnung zur verstärkten Förderung deutsch-französischer Filmvorhaben

Auf Grund des § 32 Abs. 6 Satz 3 des Filmförderungsgesetzes vom 25. Juni 1979 (BGBl. I S. 803) wird nach Anhörung der Filmförderungsanstalt verordnet:
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR008890981

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 1043cb0c31d9d218344fed1295ba5885ceef924efac1aa499e2ae7c25bf4b3b4

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