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FerkBetSachkV

§ 3Tierarzneimittel zur Betäubung

Verordnung zur Durchführung der Betäubung mit Isofluran bei der Ferkelkastration durch sachkundige Personen

Das zum Erreichen der Betäubung durch Isofluran angewendete Tierarzneimittel muss nach arzneimittelrechtlichen Vorschriften für die Allgemeinanästhesie (Narkose) während der Kastration von unter acht Tage alten Ferkeln zugelassen sein.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR009600020

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): fe0e2b89d5a6a81d7d0e35b0095f40644bde15329917501796a344bedc39ef48

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