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FELEG

§ 15aWiderspruch und Klage gegen die Veränderung des Zahlbetrags der Produktionsaufgaberente und des Ausgleichsgeldes zum 1. April 2004

Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit

Widerspruch und Klage gegen
1.
die Veränderung des Zahlbetrags der Produktionsaufgaberente oder des Ausgleichsgeldes,
2.
die Festsetzung des Beitragszuschusses nach § 35a des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte oder
3.
den Wegfall des Beitragszuschusses nach § 35b des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte
zum 1. April 2004 aufgrund einer Veränderung der allgemeinen Beitragssätze der Krankenkassen, einer Veränderung des durchschnittlichen allgemeinen Beitragssatzes der Krankenkassen oder der Neuregelung der Tragung der Beiträge zur Pflegeversicherung haben keine aufschiebende Wirkung.
Fassungsangaben der Quelle

Stand: Zuletzt geändert durch Art. 13b G v. 22.12.2023 I Nr. 408

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR002330989

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): aac3580ba2a63b0ba3f0cd30740c78e8419770f753877d9e45230fb3e3db5bbf

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