FeiertEVDBest 1
§ 3
Erste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Einführung gesetzlicher Feiertage
- a)
- Arbeitnehmer evangelischen Glaubens für die evangelischen Feiertage
- -
- Reformationstag und
- -
- Buß- und Bettag,
wenn im Territorium gemäß § 1 Fronleichnam und Allerheiligen als gesetzliche Feiertage gelten, - b)
- Arbeitnehmer katholischen Glaubens für die katholischen Feiertage
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- Fronleichnam und
- -
- Allerheiligen,
wenn im Territorium gemäß § 1 der Reformationstag und der Buß- und Bettag als gesetzliche Feiertage gelten, - c)
- Arbeitnehmer jüdischen Glaubens für die jüdischen Feiertage
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- Jaum Kippur,
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- Rausch Haschonoh.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: DDNR202810990
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4c2b50cf448fa3e56c5c6b85436ed3ca2734f6ed1c957326d2f6a81d2405da22