Zum Gesetzesinhalt

FeiertEV

§ 4

Verordnung über die Einführung gesetzlicher Feiertage

Diese Verordnung tritt mit ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: DDNR002480990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c3309c017d7b7924b6cc31a16e435e038e36a5825b199586e79d4f4b293cf11e

XML-Quelle beim Herausgeber