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FeiertEV

§ 1

Verordnung über die Einführung gesetzlicher Feiertage

Als gesetzliche Feiertage werden wieder eingeführt:
Christi Himmelfahrt
Fronleichnam
(für Territorien mit überwiegend katholischer Bevölkerung)
Reformationstag
(für Territorien mit überwiegend evangelischer Bevölkerung)
Allerheiligen
(für Territorien mit überwiegend katholischer Bevölkerung)
Buß- und Bettag
(für Territorien mit überwiegend evangelischer Bevölkerung).
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: DDNR002480990

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c3309c017d7b7924b6cc31a16e435e038e36a5825b199586e79d4f4b293cf11e

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