FachHwirtPrV
§ 5Bereich Betreuung bei alltagsbezogenen Verrichtungen
- 1.
- Planen und Dokumentieren von Betreuungsaufgaben;
- 2.
- individuelle Unterstützungsmöglichkeiten bei der Körperpflege unter Beachtung der Erhaltung der Selbständigkeit sowie hygienischer Gewohnheiten;
- 3.
- Beachten von Kleidungsgewohnheiten sowie Hilfestellung beim An- und Auskleiden, Kenntnisse über Spezialkleidung;
- 4.
- Fördern der Mobilität durch Einbeziehung in alltägliche Verrichtungen;
- 5.
- Erkennen von Ressourcen und Problemen in der alltäglichen Lebensgestaltung, Unterstützen bei der Tagesstrukturierung;
- 6.
- Einleiten von Maßnahmen der Ersten Hilfe und Grundkenntnisse zur Medikamenteneinnahme, Kenntnisse über Hilfsmittel.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR186500996
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8425816fb2f5402943b5a51b2a86b9c3840c168b6ec9b52cfba3ad4c7d957bb2