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FachHwirtPrV

§ 3Inhalt der Prüfung

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluß Geprüfte Fachhauswirtschafterin/Geprüfter Fachhauswirtschafter

Die Prüfung umfaßt die Bereiche:
1.
Hauswirtschaftliche Leistungen;
2.
Betreuung bei alltagsbezogenen Verrichtungen;
3.
Kommunikation;
4.
Berufliche und rechtliche Rahmenbedingungen.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR186500996

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 8425816fb2f5402943b5a51b2a86b9c3840c168b6ec9b52cfba3ad4c7d957bb2

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