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Europol-AbfrageV

Allgemeine Hinweise

Verordnung zur innerstaatlichen Bestimmung der zuständigen Behörden für die Abfrage des Europol-Informationssystems

Fußnoten und Hinweise der Quelle


(+++ Textnachweis ab: 2.6.2007 +++)

Fassungsangaben der Quelle

Aufh: Die Verordnung tritt gem. § 2 Abs. 2 dieser V an dem Tag außer Kraft, an dem das Gesetz zu dem Protokoll vom 27. November 2003 zur Änderung des Europol-Übereinkommens und zur Änderung des Europol-Gesetzes außer Kraft tritt

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR094000007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 327f842ea2aca8f83a47062855b29feb3755c2f17f39ab7235bd25290d5a76ea

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