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EUKiGAbV

§ 5Inkrafttreten

Verordnung über den automatisierten Abruf von Daten der Familienkassen durch Mitgliedstaaten der Europäischen Union

Diese Verordnung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.
Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR137800022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9eab6a586cfbf79232eb258524132f0395eb1d4f6030e31d42a93b00b5e4d81a

XML-Quelle beim Herausgeber