EUFinSchStG
§ 2Rechtswidrige Verminderung von Einnahmen der Europäischen Union
Gesetz zur Stärkung des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union
- 1.
- einer für die Verwaltung von Einnahmen der Europäischen Union zuständigen Stelle über einnahmeerhebliche Tatsachen unrichtige oder unvollständige Angaben macht oder
- 2.
- eine für die Verwaltung von Einnahmen der Europäischen Union zuständige Stelle pflichtwidrig über einnahmeerhebliche Tatsachen in Unkenntnis lässt.
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR084410019
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ffb89bfa145fa59d4ed0b7965a1caadba9dd9fa5c39f27aa23701cad2604d99f