EUFinSchStG
§ 1Missbräuchliche Verwendung von Leistungen der Europäischen Union
Gesetz zur Stärkung des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union
Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR084410019
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ffb89bfa145fa59d4ed0b7965a1caadba9dd9fa5c39f27aa23701cad2604d99f
Normen im Zusammenhang
Nachgewiesene Nennungen im Gesetzestext. Die Links öffnen die Fassung dieses Bestands, keine historischen Fassungen.
Im Text genannte Vorschriften (1)
- § 264 StGBSubventionsbetrug
„… fe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Satz 1 gilt nicht für Subventionen im Sinne des § 264 Absatz 8 Nummer 2 des Strafgesetzbuches.“