Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2017/583 der Kommission vom 14. Juli 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente durch technische Regulierungsstandards zu den Transparenzanforderungen für Handelsplätze und Wertpapierfirmen in Bezug auf Anleihen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate (Text von Bedeutung für den EWR. )

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 32017R0583. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre … … … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre     Futures/Forwards für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse Eine Future/Forward-Unterklasse für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:   Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis   Segmentierungskriterium 2 — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Future/Forward   Segmentierungskriterium 3 — das Laufzeitband der Fälligkeit des Future/Forward ist wie folgt definiert:   Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate   Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate   Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr   Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre   …   Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre 10 000 000 EUR 10 Optionen auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse Eine Optionsunterklasse auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:   Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis   Segmentierungskriterium 2 — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option   Segmentierungskriterium 3 — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:   Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate   Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate   Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr   Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre   …   Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre 10 000 000 EUR 10 Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse Eine Unterklasse von Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:   Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis   Segmentierungskriterium 2 — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Swaps   Segmentierungskriterium 3 — Abwicklungstyp bar, physisch oder sonstiges   Segmentierungskriterium 4 — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:   Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate   Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate   Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr   Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre   …   Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre 10 000 000 EUR 10 Unteranlageklasse Zur Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für die festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung Sonstige Warenderivate   Ein Warenderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt Für jedes sonstige Warenderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht Tabelle 7.2 Warenderivate — Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht Anlageklasse — Warenderivate Unteranlageklasse Perzentile und Schwellenwerte für die Berechnung von Vorhandels- und Nachhandels-SSTI und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen mit liquidem Markt Für die Berechnung der Schwellenwerte zu berücksichtigende Geschäfte SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel Handel — Perzentil Schwellenwert Handel — Perzentil Schwellenwert Handel — Perzentil Volumen — Perzentil Schwellenwert Handel — Perzentil Volumen — Perzentil Schwellenwert Metall-Waren-Futures/Forwards Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250 000 EUR 70 500 000 EUR 80 60 750 000 EUR 90 70 1 000 000 EUR 30 40 50 60 Metall-Waren-Optionen Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250 000 EUR 70 500 000 EUR 80 60 750 000 EUR 90 70 1 000 000 EUR 30 40 50 60 Metall-Waren-Swaps Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250 000 EUR 70 500 000 EUR 80 60 750 000 EUR 90 70 1 000 000 EUR 30 40 50 60 Energiewaren-Futures/Forwards Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250 000 EUR 70 500 000 EUR 80 60 750 000 EUR 90 70 1 000 000 EUR 30 40 50 60 Energiewaren-Optionen Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250 000 EUR 70 500 000 EUR 80 60 750 000 EUR 90 70 1 000 000 EUR 30 40 50 60 Energiewaren-Swaps Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250 000 EUR 70 500 000 EUR 80 60 750 000 EUR 90 70 1 000 000 EUR 30 40 50 60 Futures/Forwards für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250 000 EUR 70 500 000 EUR 80 60 750 000 EUR 90 70 1 000 000 EUR 30 40 50 60 Optionen auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250 000 EUR 70 500 000 EUR 80 60 750 000 EUR 90 70 1 000 000 EUR 30 40 50 60 Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse der Unteranlageklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Transaktionen, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden S1 S2 S3 S4 250 000 EUR 70 500 000 EUR 80 60 750 000 EUR 90 70 1 000 000 EUR 30 40 50 60 Tabelle 7.3 Warenderivate — Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht Anlageklasse — Warenderivate Unteranlageklasse Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht SSTI Vorhandel LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert Metall-Waren-Futures/Forwards 250 000 EUR 500 000 EUR 750 000 EUR 1 000 000 EUR Metall-Waren-Optionen 250 000 EUR 500 000 EUR 750 000 EUR 1 000 000 EUR Metall-Waren-Swaps 250 000 EUR 500 000 EUR 750 000 EUR 1 000 000 EUR Energiewaren-Futures/Forwards 250 000 EUR 500 000 EUR 750 000 EUR 1 000 000 EUR Energiewaren-Optionen 250 000 EUR 500 000 EUR 750 000 EUR 1 000 000 EUR Energiewaren-Swaps 250 000 EUR 500 000 EUR 750 000 EUR 1 000 000 EUR Futures/Forwards für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse 250 000 EUR 500 000 EUR 750 000 EUR 1 000 000 EUR Optionen auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse 250 000 EUR 500 000 EUR 750 000 EUR 1 000 000 EUR Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse 250 000 EUR 500 000 EUR 750 000 EUR 1 000 000 EUR Sonstige Derivate auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse 250 000 EUR 500 000 EUR 750 000 EUR 1 000 000 EUR 8.   Fremdwährungsderivate Tabelle 8.1 Devisenderivate, die keinen liquiden Markt haben Anlageklasse — Devisenderivate Ein Finanzinstrument im Zusammenhang mit Devisen, wie in Abschnitt C Absatz 4 des Anhangs I der Richtlinie 2014/65/EU definiert Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte der quantitativen Liquiditätskriterien nicht erfüllt Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] Nicht lieferbarer Forward (NFD) Bezeichnet einen Forward, der gemäß Vereinbarung von den Gegenparteien in bar abgewickelt wird, wobei der Abwicklungsbetrag durch die Differenz des Wechselkurses der beiden Währungen am Handelstag und am Bewertungstag bestimmt wird. Am Abwicklungsdatum schuldet eine Partei der anderen Partei die Nettodifferenz zwischen (i) dem Wechselkurs am Handelstag und (ii) dem Wechselkurs am Bewertungstag ausgehend vom Nennbetrag, wobei dieser Nettobetrag in der Abwicklungswährung gemäß Vertrag zahlbar ist. Eine nicht lieferbare Devisen-Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:   Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen   Segmentierungskriterium 2 — das Laufzeitband der Fälligkeit des Forward ist wie folgt definiert:   Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche   Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate   Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr   Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre   Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre   …   Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Bei nicht lieferbaren Forward (NFD) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben Lieferbarer Forward (DF) Bezeichnet einen Forward, der allein den Wechsel von zwei verschiedenen Währungen an einem spezifischen vertraglich vereinbarten Abwicklungsdatum zu einem festen bei Einrichtung des Vertrags geltenden Kurs in Bezug auf den Wechsel betrifft. Eine lieferbarer Devisen-Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:   Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen   Segmentierungskriterium 2 — das Laufzeitband der Fälligkeit des Forward ist wie folgt definiert:   Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche   Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate   Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr   Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre   Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre   …   Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Bei lieferbaren Forward (FD) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben Nicht lieferbare Devisenoptionen (NDO) Bezeichnet eine Option, die gemäß Vereinbarung von den Gegenparteien in bar abgewickelt wird, wobei der Abwicklungsbetrag durch die Differenz des Wechselkurses der beiden Währungen am Handelstag und am Bewertungstag bestimmt wird. Zum Abwicklungsdatum schuldet eine Partei der anderen Partei die Nettodifferenz zwischen (i) dem Wechselkurs am Handelstag und (ii) dem Wechselkurs am Bewertungstag ausgehend vom Nennbetrag, wobei dieser Nettobetrag in der Abwicklungswährung gemäß Vertrag zahlbar ist. Eine nicht lieferbare Devisenoptionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:   Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen   Segmentierungskriterium 2 — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:   Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche   Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate   Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr   Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre   Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre   …   Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Bei nicht lieferbaren Devisenoptionen (NDO) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben Lieferbare Devisenoption (DO) Bezeichnet eine Option, die allein den Wechsel von zwei verschiedenen Währungen an einem spezifischen vertraglich vereinbarten Abwicklungsdatum zu einem festen bei Einrichtung des Vertrags geltenden Kurs in Bezug auf den Wechsel betrifft. Eine lieferbarer Devisen-Optionsunterklasse wird definiert ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien:   Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen   Segmentierungskriterium 2 — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert:   Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche   Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate   Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr   Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre   Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre   …   Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Bei lieferbaren Devisenoptionen (DO) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben Nicht Lieferbare Devisen-Swaps (NDS) Bezeichnet einen Swap, der gemäß Vereinbarung von den Gegenparteien in bar abgewickelt wird, wobei der Abwicklungsbetrag durch die Differenz des Wechselkurses der beiden Währungen am Handelstag und am Bewertungstag bestimmt wird. Am Abwicklungsdatum schuldet eine Partei der anderen Partei die Nettodifferenz zwischen (i) dem Wechselkurs am Handelstag und (ii) dem Wechselkurs am Bewertungstag ausgehend vom Nennbetrag, wobei dieser Nettobetrag in der Abwicklungswährung gemäß Vertrag zahlbar ist. Eine nicht lieferbare Devisen-Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:   Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen   Segmentierungskriterium 2 — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:   Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche   Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate   Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr   Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre   Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre   …   Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Bei nicht lieferbaren Devisenswap (NDD) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben Lieferbare Devisen-Swaps (DS) Bezeichnet einen Swap, der allein den Wechsel von zwei verschiedenen Währungen an einem spezifischen vertraglich vereinbarten Abwicklungsdatum zu einem festen bei Einrichtung des Vertrags geltenden Kurs in Bezug auf den Wechsel betrifft. Eine lieferbarer Devisen-Swapunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:   Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen   Segmentierungskriterium 2 — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert:   Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche   Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate   Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr   Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre   Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre   …   Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Bei lieferbaren Devisen-Swaps (DS) wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben Devisen-Futures Eine Devisen-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert:   Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegendes Währungspaar, definiert als Kombination von zwei Währungen, die dem Derivatvertrag zugrunde liegen   Segmentierungskriterium 2 — das Laufzeitband der Fälligkeit des Future ist wie folgt definiert:   Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Woche   Laufzeitband 2: 1 Woche < Fälligkeit ≤ 3 Monate   Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr   Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre   Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre   …   Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Bei lieferbaren Devisen-Futures wird davon ausgegangen, dass sie keinen liquiden Markt haben Anlageklasse — Devisenderivate Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung Sonstige Devisenderivate   Ein Devisenderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt Für jedes sonstige Devisenderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht Tabelle 8.2 Devisenderivate — Vorhandels- und Nachhandels SSTI- und LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht Anlageklasse — Devisenderivate Unteranlageklasse

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.