Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2016/341 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2021-03-15

Quellenkennung: 32016R0341. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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. Art der Bewilligung Das entsprechende Feld ankreuzen. 3. Tag, ab dem die Bewilligung wirksam ist Tag, Monat und Jahr nach Artikel 29 der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission. 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 57 ▼B ANHANG 8 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 58 ▼B 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 59 ▼B 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 60 ▼B 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 61 ▼B ANHANG 9 Anlage A 1. Einleitende Bemerkungen zu den Tabellen Bemerkung 1: Allgemeines 1.1. Die summarische Anmeldung, die für in das Zollgebiet der Union oder aus diesem Gebiet verbrachte Waren abzugeben ist, muss für die be­ treffenden Fälle oder Beförderungsarten die in den Tabellen 1 bis 5 aufgeführten Angaben enthalten. Der Antrag auf Umleitung, der zu stellen ist, wenn ein im Zollgebiet der Union eintreffendes aktives Beförderungsmittel zuerst bei einer Zollstelle in einem Mitgliedstaat eintrifft, die in der summarischen Eingangsanmeldung nicht genannt war, muss die in Tabelle 6 aufgeführten Angaben enthalten. 1.2. Die Tabellen 1 bis 7 enthalten alle Datenelemente, die für die betref­ fenden Verfahren, Anmeldungen und Umleitungsanträge erforderlich sind. Sie geben einen Überblick über die Voraussetzungen, die für die einzelnen Verfahren, Anmeldungen und Umleitungsanträge zu er­ füllen sind. 1.3. Die Spaltenüberschriften sind aus sich selbst heraus verständlich und beziehen sich auf die betreffenden Verfahren und Anmeldungen. 1.4. Ein „X“ in einem Feld der Tabellen bedeutet, dass das betreffende Datenelement für das/die in der Überschrift der entsprechenden Spalte genannte Verfahren/Anmeldung auf Ebene der Warenpositionen der Anmeldung einzutragen ist. Ein „Y“ in einem Feld der Tabellen be­ deutet, dass das betreffende Datenelement für das/die in der Überschrift der entsprechenden Spalte genannte Verfahren/Anmeldung auf Ebene der Kopfdaten der Anmeldung einzutragen ist. Ein „Z“ in einem Feld der Tabellen bedeutet, dass das betreffende Datenelement für das/die in der Überschrift der entsprechenden Spalte genannte Verfahren/Anmel­ dung auf Ebene des Beförderungsdokuments einzutragen ist. Eine Kombination der Symbole „X“, „Y“ und „Z“ bedeutet, dass das be­ treffende Datenelement für das/die in der Überschrift der entsprechen­ den Spalte genannte Verfahren/Anmeldung auf jeder der betreffenden Ebenen einzutragen ist. 1.5. Die in Abschnitt 4 enthaltenen Beschreibungen und Bemerkungen zu den summarischen Eingangs- und Ausgangsanmeldungen, zu verein­ fachten Verfahren und zu Umleitungsanträgen beziehen sich auf die in den Tabellen 1 bis 7 aufgeführten Datenelemente. Bemerkung 2: Zollanmeldung, die als summarische Eingangsanmeldung verwendet wird 2.1. Wird eine Zollanmeldung gemäß Artikel 162 des Zollkodex nach Ar­ tikel 130 Absatz 1 des Zollkodex als summarische Anmeldung ver­ wendet, so muss diese Anmeldung zusätzlich zu den nach Anlage C1 bzw. Anlage C2 der vorliegenden Verordnung für das betreffende Ver­ fahren erforderlichen Angaben die in der Spalte „Summarische Ein­ gangsanmeldung“ in den Tabellen 1 bis 4 aufgeführten Angaben enthalten. Wird eine Zollanmeldung gemäß Artikel 166 des Zollkodex nach Ar­ tikel 130 Absatz 1 des Zollkodex als summarische Anmeldung ver­ wendet, so muss diese Anmeldung zusätzlich zu den in Tabelle 7 für das betreffende Verfahren erforderlichen Angaben die in der Spalte „Summarische Eingangsanmeldung“ in den Tabellen 1 bis 4 aufgeführ­ ten Angaben enthalten. 2.2. Wird eine Zollanmeldung gemäß Artikel 162 des Zollkodex von einem zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten nach Artikel 38 Absatz 2 Buch­ stabe b des Zollkodex vorgelegt und nach Artikel 130 Absatz 1 des Zollkodex als summarische Anmeldung verwendet, so muss diese An­ meldung zusätzlich zu den nach Anlage C1 oder Anlage C2 für das betreffende Verfahren erforderlichen Angaben die in der Spalte „Sum­ marische Eingangsanmeldung — AEO“ in Tabelle 5 aufgeführten An­ gaben enthalten. 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 62 ▼B Wird eine Zollanmeldung gemäß Artikel 166 des Zollkodex von einem zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten nach Artikel 38 Absatz 2 Buch­ stabe b des Zollkodex vorgelegt und nach Artikel 130 Absatz 1 des Zollkodex als summarische Anmeldung verwendet, so muss diese An­ meldung zusätzlich zu den in Tabelle 7 für das betreffende Verfahren erforderlichen Angaben die in der Spalte „Summarische Eingangs­ anmeldung — AEO“ in Tabelle 5 aufgeführten Angaben enthalten. Bemerkung 3: Zollanmeldung bei der Ausfuhr 3.1. Ist nach Artikel 263 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex eine Zoll­ anmeldung gemäß Artikel 162 des Zollkodex erforderlich, so muss diese Anmeldung zusätzlich zu den nach Anlage C1 oder Anlage C2 für das betreffende Verfahren erforderlichen Angaben die in der Spalte „Summarische Ausgangsanmeldung“ in den Tabellen 1 und 2 auf­ geführten Angaben enthalten. Ist nach Artikel 263 Absatz 3 Buchstabe a des Zollkodex eine Zoll­ anmeldung gemäß Artikel 166 des Zollkodex erforderlich, so muss diese Anmeldung zusätzlich zu den in Tabelle 7 für das betreffende Verfahren erforderlichen Angaben die in der Spalte „Summarische Ausgangsanmeldung“ in den Tabellen 1 und 2 aufgeführten Angaben enthalten. Bemerkung 4: Sonstige besondere Umstände bei summarischen Eingangs- und Ausgangsanmeldungen und bestimmten Arten des Warenverkehrs. Be­ merkung zu den Tabellen 2 bis 4 4.1. Die Spalten „Summarische Ausgangsanmeldung — Expressgutsendun­ gen“ und „Summarische Eingangsanmeldung — Expressgutsendungen“ in Tabelle 2 umfassen die erforderlichen Daten, die den Zollbehörden vor dem Abgang oder der Ankunft von Expressgutsendungen zur Ri­ sikoanalyse elektronisch übermittelt werden müssen. Die Postdienste können entscheiden, ob sie die in diesen Spalten der Tabelle 2 auf­ geführten Daten den Zollbehörden vor dem Abgang oder der Ankunft von Postsendungen zur Risikoanalyse elektronisch zur Verfügung stellen. ▼M2 __________ ▼B 4.3. Die Tabellen 3 und 4 enthalten die für summarische Eingangsanmel­ dungen im Zusammenhang mit dem Straßen- und dem Schienengüter­ verkehr erforderlichen Informationen. 4.4. Tabelle 3 für den Straßengüterverkehr gilt vorbehaltlich anders lauten­ der Bestimmungen in Abschnitt 4 auch für den multimodalen Verkehr. Bemerkung 5: Vereinfachte Verfahren 5.1. Die Anmeldungen zu den vereinfachten Verfahren nach Artikel 166 des Zollkodex müssen die in Tabelle 7 aufgeführten Angaben enthalten. 5.2. Das reduzierte Format für bestimmte Datenelemente bei vereinfachten Verfahren hat auch in Bezug auf die in ergänzenden Anmeldungen vorzulegenden Daten keinen einschränkenden oder anderweitigen Ein­ fluss auf die in den Anlagen C1 und D1 enthaltenen Vorschriften. 2. Anforderungen in Bezug auf summarische Eingangs- und Ausgangs­ anmeldungen 2.1. Tabelle 1 — Fälle der Beförderung auf dem Luftweg, dem Seeweg, auf Binnenwasserstraßen und für andere Beförderungsarten bzw. Fälle, die in den Tabellen 2 bis 4 nicht aufgeführt sind 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 63 ▼B Summarische Summarische Angabe Ausgangsanmeldung Eingangsanmeldung (Siehe Bemerkung 3.1) (Siehe Bemerkung 2.1) Anzahl der Positionen Y Y Kennnummer der Sendung (Unique Con­ X/Y X/Y signment Reference Number, UCR) Nummer des Beförderungspapiers X/Y X/Y Versender X/Y X/Y Person, die die summarische Anmeldung Y Y abgibt Empfänger X/Y X/Y Beförderer Z Zu benachrichtigende Partei X/Y Kennzeichen und Staatszugehörigkeit des Z grenzüberschreitenden aktiven Beför­ derungsmittels Nummer der Beförderung Z Code des ersten Ankunftsortes Z Datum und Uhrzeit der Ankunft am ersten Z Ankunftsort im Zollgebiet Codes für die zu durchfahrenden Länder Y Y Verkehrszweig an der Grenze Z Ausgangszollstelle Y Warenort Y Ladeort X/Y Code für den Entladeort X/Y Warenbezeichnung X X Art der Packstücke (Code) X X Anzahl der Packstücke X X Versandzeichen X/Y X/Y Kennnummer des Beförderungsmittels für X/Y X/Y Containerfracht Positionsnummer X X Warennummer X X Rohmasse (kg) X/Y X/Y UN-Gefahrgutnummer X X Nummer des Zollverschlusses X/Y X/Y Beförderungskosten, Code für die Zah­ X/Y X/Y lungsweise 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 64 ▼B Summarische Summarische Angabe Ausgangsanmeldung Eingangsanmeldung (Siehe Bemerkung 3.1) (Siehe Bemerkung 2.1) Datum der Anmeldung Y Y Unterschrift/Authentifizierung Y Y Kennnummer für besondere Umstände Y Y Code der nachfolgenden Eingangszoll­ Z stelle(n) 2.2. Tabelle 2 — Expressgutsendungen Summarische Summarische Ausgangsanmeldung — Eingangsanmeldung — Angabe Expressgutsendungen Expressgutsendungen (Siehe Bemerkungen 3.1 und (Siehe Bemerkungen 2.1 4.1 bis 4.3) und 4.1 bis 4.3) Kennnummer der Sendung (Unique Con­ signment Reference Number, UCR) Nummer des Beförderungspapiers Versender X/Y X/Y Person, die die summarische Anmeldung Y Y abgibt Empfänger X/Y X/Y Beförderer Z Nummer der Beförderung Z Datum und Uhrzeit der Ankunft am ersten Z Ankunftsort im Zollgebiet Codes für die zu durchfahrenden Länder Y Y Verkehrszweig an der Grenze Z Ausgangszollstelle Y Warenort Y Ladeort Y Code für den Entladeort X/Y Warenbezeichnung X X Kennnummer des Beförderungsmittels für Containerfracht Positionsnummer X X Warennummer X X Rohmasse (kg) X/Y X/Y UN-Gefahrgutnummer X X Beförderungskosten, Code für die Zah­ X/Y X/Y lungsweise 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 65 ▼B Summarische Summarische Ausgangsanmeldung — Eingangsanmeldung — Angabe Expressgutsendungen Expressgutsendungen (Siehe Bemerkungen 3.1 und (Siehe Bemerkungen 2.1 4.1 bis 4.3) und 4.1 bis 4.3) Datum der Anmeldung Y Y Unterschrift/Authentifizierung Y Y Kennnummer für besondere Umstände Y Y Code der nachfolgenden Eingangszoll­ Z stelle(n) 2.3. Tabelle 3 — Straßengüterverkehr — Informationen summarische Eingangs­ anmeldung Summarische Eingangsanmeldung — Angabe Straße (Siehe Bemerkung 2.1) Anzahl der Positionen Y Kennnummer der Sendung (Unique Con­ X/Y signment Reference Number, UCR) Nummer des Beförderungspapiers X/Y Versender X/Y Person, die die summarische Anmeldung ab­ Y gibt Empfänger X/Y Beförderer Z Kennzeichen und Staatszugehörigkeit des Z grenzüberschreitenden aktiven Beförderungs­ mittels Code des ersten Ankunftsortes Z Datum und Uhrzeit der Ankunft am ersten An­ Z kunftsort im Zollgebiet Codes für die zu durchfahrenden Länder Y Verkehrszweig an der Grenze Z Ladeort X/Y Code für den Entladeort X/Y Warenbezeichnung X Art der Packstücke (Code) X Anzahl der Packstücke X Kennnummer des Beförderungsmittels für X/Y Containerfracht Positionsnummer X Warennummer X Rohmasse (kg) X/Y Beförderungskosten, Code für die Zahlungs­ X/Y weise 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 66 ▼B Summarische Eingangsanmeldung — Angabe Straße (Siehe Bemerkung 2.1) UN-Gefahrgutnummer X Nummer des Zollverschlusses X/Y Datum der Anmeldung Y Unterschrift/Authentifizierung Y Kennnummer für besondere Umstände Y 2.4. Tabelle 4 — Schienengüterverkehr — Informationen summarische Ein­ gangsanmeldung Summarische Eingangsanmeldung — Angabe Schiene (Siehe Bemerkung 2.1) Anzahl der Positionen Y Kennnummer der Sendung (Unique Con­ X/Y signment Reference Number, UCR) Nummer des Beförderungspapiers X/Y Versender X/Y Person, die die summarische Anmeldung ab­ Y gibt Empfänger X/Y Beförderer Z Kennzeichen und Staatszugehörigkeit des Z grenzüberschreitenden aktiven Beförderungs­ mittels Nummer der Beförderung Z Code des ersten Ankunftsortes Z Datum und Uhrzeit der Ankunft am ersten An­ Z kunftsort im Zollgebiet Codes für die zu durchfahrenden Länder Y Verkehrszweig an der Grenze Z Ladeort X/Y Code für den Entladeort X/Y Warenbezeichnung X Art der Packstücke (Code) X Anzahl der Packstücke X Kennnummer des Beförderungsmittels für X/Y Containerfracht Positionsnummer X Warennummer X Rohmasse (kg) X/Y 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 67 ▼B Summarische Eingangsanmeldung — Angabe Schiene (Siehe Bemerkung 2.1) Beförderungskosten, Code für die Zahlungs­ X/Y weise UN-Gefahrgutnummer X Nummer des Zollverschlusses X/Y Datum der Anmeldung Y Unterschrift/Authentifizierung Y Kennnummer für besondere Umstände Y 2.5. Tabelle 5 — Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte — Reduzierte Datenanforde­ rungen in Bezug auf summarische Eingangsanmeldungen Summarische Angabe Eingangsanmeldung (Siehe Bemerkung 2.2) Kennnummer der Sendung (Unique Con­ X/Y signment Reference Number, UCR) Nummer des Beförderungspapiers X/Y Versender X/Y Person, die die summarische Anmeldung ab­ Y gibt Empfänger X/Y Beförderer Z Zu benachrichtigende Partei X/Y Kennzeichen und Staatszugehörigkeit des Z grenzüberschreitenden aktiven Beförderungs­ mittels Nummer der Beförderung Z Code des ersten Ankunftsortes Z Datum und Uhrzeit der Ankunft am ersten An­ Z kunftsort im Zollgebiet Codes für die zu durchfahrenden Länder Y Verkehrszweig an der Grenze Z Ausgangszollstelle Ladeort X/Y Warenbezeichnung X Anzahl der Packstücke X Kennnummer des Beförderungsmittels für X/Y Containerfracht Positionsnummer

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.