Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2016/341 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2021-03-15

Quellenkennung: 32016R0341. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ersandbegleitdokument/Sicherheit auch sicherheitsrelevante Angaben enthält. Enthält es keine sicherheitsrelevanten Angaben, bleibt das Feld frei. 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 236 ▼B 3. FELD VORDRUCKE (3) Erstes Unterfeld: laufende Nummer des ausgedruckten Exemplars Zweites Unterfeld: Gesamtzahl der ausgedruckten Blätter (einschließlich Liste der Warenpositionen) 4. FELD BEZUGSNUMMER (7) LRN und/oder UCR angeben LRN — lokale Referenznummer gemäß Anlage C2 UCR — Kennnummer der Sendung (Unique Consignment Reference Num­ ber) gemäß Anlage C1 Titel II Feld 7 5. RECHTS NEBEN FELD „EMPFÄNGER“ (8) Bezeichnung und Anschrift der Zollstelle, an die der Rückschein des Ver­ sandbegleitdokuments/Sicherheit zu senden ist 6. FELD BES. UMST. (S32) Kennnummer für besondere Umstände angeben 7. FELD ABGANGSZOLLSTELLE (C) — Kennnummer der Abgangszollstelle — Datum der Annahme der Versandanmeldung — gegebenenfalls Name und Bewilligungsnummer des zugelassenen Ver­ senders 8. FELD KONTROLLE DURCH ABGANGSZOLLSTELLE (D) — Kontrollergebnisse — die angelegten Verschlüsse oder die Angabe „- -“ für den Vermerk „Befreiung — 99201“ — gegebenenfalls der Vermerk „verbindliche Beförderungsroute“ Sofern in dieser Verordnung nichts anderes festgelegt ist, sind Änderungen des Versandbegleitdokuments/Sicherheit sowie Zusätze oder Streichungen nicht zulässig. 9. FÖRMLICHKEITEN WÄHREND DER BEFÖRDERUNG Möglicherweise sind zwischen dem Zeitpunkt des Abgangs der Waren von der Abgangszollstelle und dem Zeitpunkt ihres Eintreffens bei der Bestim­ mungszollstelle bestimmte Eintragungen auf den die Waren begleitenden Exemplaren des Versandbegleitdokuments/Sicherheit hinzuzufügen. Diese die Beförderung betreffenden Eintragungen sind im Verlauf des Versandver­ fahrens von dem Beförderer vorzunehmen, der für das Beförderungsmittel verantwortlich ist, auf das die Waren verladen wurden. Diese Eintragungen können lesbar in Handschrift vorgenommen werden. In diesem Fall sind die Exemplare in Blockschrift mit Tinte auszufüllen. Der Beförderer darf eine Umladung nur vornehmen, wenn ihm die Zoll­ behörden des Landes, in dem die Umladung stattfinden soll, eine entspre­ chende Bewilligung erteilt haben. Sind die Zollbehörden der Auffassung, dass das Unionsversandverfahren ohne Weiteres fortgesetzt werden kann, versehen sie, nachdem sie gegebe­ nenfalls die erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, die Versandbegleit­ dokumente/Sicherheit mit ihrem Sichtvermerk. Die Zollbehörden der Durchgangszollstelle oder gegebenenfalls der Bestim­ mungszollstelle sind verpflichtet, die dem Versandbegleitdokument/Sicher­ heit hinzugefügten Eintragungen in das EDV-System einzugeben. Dies kann auch durch den zugelassenen Empfänger geschehen. 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 237 ▼B Diese Eintragungen beziehen sich auf folgende Fälle: 10. UMLADUNGEN: FELD 55 Feld Umladungen (55) Die ersten drei Zeilen dieses Felds sind vom Beförderer auszufüllen, wenn die Waren im Verlauf des betreffenden Versandverfahrens von einem Beför­ derungsmittel auf ein anderes oder aus einem Container in einen anderen umgeladen werden. Bei Warenbeförderungen in Containern, die von Straßenfahrzeugen befördert werden sollen, können die Zollbehörden den Inhaber des Zollverfahrens ermächtigen, Feld 18 beim Abgang nicht auszufüllen, wenn aus logistischen Gründen bei der Abgangsstelle zum Zeitpunkt der Erstellung der Versand­ anmeldung Kennzeichen und Staatszugehörigkeit nicht bekannt sind, sofern sie sicherstellen können, dass die erforderlichen Angaben zum Beförderungs­ mittel nachträglich in Feld 55 eingetragen werden. 11. ANDERE EREIGNISSE: FELD 56 Feld Andere Ereignisse bei der Beförderung (56) Dieses Feld ist unter Beachtung der Verpflichtungen im Rahmen des Ver­ sandverfahrens auszufüllen. Wurden die Waren auf einen Auflieger verladen und wird während der Beförderung die Zugmaschine (ohne Behandlung oder Umladung der Waren) ausgewechselt, so sind in diesem Feld Kennzeichen und Staatszugehörigkeit der neuen Zugmaschine anzugeben. In derartigen Fällen ist ein Sichtvermerk der zuständigen Behörden nicht erforderlich. 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 238 ▼B Anlage G2 LISTE DER WARENPOSITIONEN VERSAND/SICHERHEIT (LdWPVS) KAPITEL I Muster der Liste der Warenpositionen Versand/Sicherheit 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 239 ▼B 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 240 ▼B KAPITEL II Erläuterungen zur Liste der Warenpositionen Versand/Sicherheit und den erforderlichen Angaben (Daten) Die Liste der Warenpositionen Versand/Sicherheit enthält die für Warenpositio­ nen in der Anmeldung zutreffenden Daten. Die Felder der Liste der Warenpositionen sind vertikal erweiterbar. Abgesehen von den Bestimmungen in den Erläuterungen zu den Anlagen A und C1 gilt, dass die Angaben wie folgt aufzudrucken sind, gegebenenfalls unter Verwendung von Codes: 1. Feld MRN — Versandbezugsnummer gemäß Anlage G1. Die MRN ist auf der ersten Seite und auf allen Listen der Warenpositionen aufzudrucken, es sei denn, die Vordrucke werden im Rahmen des Betriebskontinuitätsverfahrens verwendet, bei dem keine MRN zugewiesen wird. 2. Die Angaben in den einzelnen Feldern auf Ebene der Warenpositionen sind wie folgt aufzudrucken: a) Feld Pos.Nr. (32) — laufende Nummer der jeweiligen Ware b) Feld Bef.Kos., Cd. Zahlw. (S29) — Code für die Zahlungsweise der Be­ förderungskosten eintragen c) UNDG (44/4) — UN-Gefahrgutnummer d) Feld Vordrucke (3) — Erstes Unterfeld: laufende Nummer des ausgedruckten Exemplars — Zweites Unterfeld: Gesamtzahl der ausgedruckten Blätter (Versand­ begleitdokument/Sicherheit, Liste der Warenpositionen) 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 241 ▼B Anhang H1 AUSFUHRBEGLEITDOKUMENT (ABD) KAPITEL I Muster des Ausfuhrbegleitdokuments 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 242 ▼B 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 243 ▼B KAPITEL II Erläuterungen zum Ausfuhrbegleitdokument und den erforderlichen Angaben (Daten) Die in diesem Kapitel verwendete Kurzform „BKP“ (Betriebskontinuitätsplan) bezieht sich auf Situationen, in denen das Ausfallverfahren nach Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b des Zollkodex angewendet wird. Die Daten im Ausfuhrbegleitdokument gelten für die gesamte Anmeldung und für eine Warenposition. Die Angaben im Ausfuhrbegleitdokument stützen sich auf Daten der Ausfuhr­ anmeldung; diese Angaben werden erforderlichenfalls vom Anmelder/Vertreter geändert und/oder von der Ausfuhrzollstelle überprüft. Abgesehen von den Bestimmungen in den Erläuterungen zu den Anlagen A und C1 gilt, dass die Angaben wie folgt aufzudrucken sind: 1. FELD MRN — Versandbezugsnummer Die MRN ist auf der ersten Seite und auf allen Listen der Warenpositionen aufzudrucken, es sei denn, die Vordrucke werden im Rahmen des BKP ver­ wendet, bei dem keine MRN zugewiesen wird. Die Angabe erfolgt alphanumerisch mit 18 Zeichen nach folgendem Muster: Feld Inhalt Feldtyp Beispiele 1 Die letzten beiden Stellen des Numerisch 2 06 Jahres der förmlichen Annahme der Ausfuhranmeldung (JJ) 2 Kennung des Ausfuhrlandes (Al­ Alphabetisch 2 RO pha-2-Code gemäß Feld 2 des Einheitspapiers in Anlage D1) 3 Einmalige Kennung für Aus­ Alphanumerisch 13 9876AB8890123 fuhrvorgang pro Jahr und Land 4 Prüfziffer Alphanumerisch 1 5 Felder 1 und 2 — siehe vorstehende Erläuterung In Feld 3 ist eine Kennung für den Ausfuhrvorgang anzugeben. Wie dieses Feld verwendet wird, ist von den nationalen Verwaltungen festzulegen, jedoch muss jedem in einem bestimmten Land innerhalb eines Jahres abgewickelten Ausfuhrvorgang eine einmalige Nummer zugewiesen werden. Nationale Ver­ waltungen, die wünschen, dass die MRN auch die Kennnummer der zustän­ digen Behörde umfasst, können die ersten sechs Zeichen für die nationale Nummer der zuständigen Behörde verwenden. In Feld 4 ist ein Wert einzugeben, der als Prüfziffer für die vollständige MRN dient. Damit können Fehler bei der Erfassung der vollständigen MRN aufgedeckt werden. Die MRN wird außerdem als Strichcode nach dem Muster „Code 128“, Schriftzeichensatz „B“ aufgedruckt. 2. FELD ANM. SICH. (S00) Anzugeben ist Code S, wenn das Ausfuhrbegleitdokument auch sicherheits­ relevante Angaben enthält. Enthält es keine sicherheitsrelevanten Angaben, bleibt das Feld frei. 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 244 ▼B 3. FELD ZOLLSTELLE Kennnummer der Ausfuhrzollstelle 4. FELD BEZUGSNUMMER (7) LRN und/oder LCR angeben LRN — lokale Referenznummer gemäß Anlage C2 UCR — Kennnummer der Sendung (Unique Consignment Reference Num­ ber) gemäß Anlage C1 Titel II Feld 7. 5. FELD BES. UMST. (S32) Kennnummer für besondere Umstände angeben 6. DIE ANGABEN IN DEN EINZELNEN FELDERN AUF EBENE DER WA­ RENPOSITIONEN SIND WIE FOLGT AUFZUDRUCKEN: a) Feld Pos.Nr. (32) — laufende Nummer der jeweiligen Ware b) Feld UNDG (44/4) — UN-Gefahrgutnummer Sofern in dieser Verordnung nichts anderes festgelegt ist, sind Änderungen des Ausfuhrbegleitdokuments sowie Zusätze oder Streichungen nicht zulässig. 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 245 ▼B Anlage H2 LISTE DER WARENPOSITIONEN — AUSFUHR (LdWPA) KAPITEL I Muster der Liste der Warenpositionen — Ausfuhr 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 246 ▼B 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 247 ▼B KAPITEL II Erläuterungen zur Liste der Warenpositionen — Ausfuhr und den erforderlichen Angaben (Daten) Die Liste der Warenpositionen — Ausfuhr enthält die für Warenpositionen in der Anmeldung zutreffenden Daten. Die Felder der Liste der Warenpositionen — Ausfuhr sind vertikal erweiterbar. Abgesehen von den Bestimmungen in den Erläuterungen zu den Anlagen A und C1 gilt, dass die Angaben wie folgt aufzudrucken sind, gegebenenfalls unter Verwendung von Codes: 1. Feld MRN — Versandbezugsnummer gemäß Anlage H1. Die MRN ist auf der ersten Seite und auf allen Listen der Warenpositionen aufzudrucken. 2. Die Angaben in den einzelnen Feldern auf Ebene der Warenpositionen sind wie folgt aufzudrucken: a) Feld Pos.Nr. (32) — laufende Nummer der jeweiligen Ware b) Feld UNDG (44/4) — UN-Gefahrgutnummer 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 248 ▼B Anlage I1 EINHEITSPAPIER AUSFUHR/SICHERHEIT (EPAS) KAPITEL I Muster des Einheitspapiers Ausfuhr/Sicherheit 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 249 ▼B 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 250 ▼B 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 251 ▼B 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 252 ▼B KAPITEL II Erläuterungen zum Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit und den erforderlichen Angaben (Daten) Die in diesem Kapitel verwendete Kurzform „BKP“ (Betriebskontinuitätsplan) bezieht sich auf Situationen, in denen das Ausfallverfahren nach Artikel 6 Absatz 3 Buchstabe b des Zollkodex angewendet wird. Der Vordruck enthält alle für die Ausfuhr- und Ausgangsdaten erforderlichen Angaben, sofern Ausfuhr- und Sicherheitsdaten zusammen vorgelegt werden. Der Vordruck enthält Angaben auf der Kopfebene und für jeweils eine Waren­ position. Er ist im Kontext des BKP zu verwenden. Das Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit wird in drei Exemplaren ausgefertigt: Exemplar 1 wird von den Behörden des Mitgliedstaats aufbewahrt, in dem die Ausfuhrförmlichkeiten (Versendungsförmlichkeiten) oder Förmlichkeiten des Unionsversandverfahrens erfüllt werden; Exemplar 2 wird für die Statistik des Ausfuhrmitgliedstaats verwendet; Exemplar 3 wird von der Zollbehörde abgestempelt und dem Ausführer aus­ gehändigt. Die Daten des Einheitspapiers Ausfuhr/Sicherheit gelten für die gesamte Anmel­ dung. Die Angaben im Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit stützen sich auf Daten der Ausfuhr- und Ausgangsanmeldung; diese Angaben werden erforderlichenfalls vom Anmelder/Vertreter geändert und/oder von der Ausfuhrzollstelle überprüft. Abgesehen von den Bestimmungen in den Erläuterungen zu den Anlagen A und C1 gilt, dass die Angaben wie folgt aufzudrucken sind: 1. Feld MRN — Versandbezugsnummer Die MRN ist auf der ersten Seite und auf allen Listen der Warenpositionen aufzudrucken, es sei denn, die Vordrucke werden im Rahmen des BKP ver­ wendet, bei dem keine MRN zugewiesen wird. Die Angabe erfolgt alphanumerisch mit 18 Zeichen nach folgendem Muster: Feld Inhalt Feldtyp Beispiele 1 Die letzten beiden Stellen des Numerisch 2 06 Jahres der förmlichen Annahme der Ausfuhranmeldung (JJ) 2 Kennung des Ausfuhrlandes (Al­ Alphabetisch 2 RO pha-2-Code gemäß Feld 2 des Einheitspapiers in Anlage D1) 3 Einmalige Kennung für Aus­ Alphanumerisch 13 9876AB8890123 fuhrvorgang pro Jahr und Land 4 Prüfziffer Alphanumerisch 1 5 Felder 1 und 2 — siehe vorstehende Erläuterung In Feld 3 ist eine Kennung für den Ausfuhrvorgang anzugeben. Wie dieses Feld verwendet wird, ist von den nationalen Verwaltungen festzulegen, jedoch muss jedem in einem bestimmten Land innerhalb eines Jahres abgewickelten Ausfuhrvorgang eine einmalige Nummer zugewiesen werden. Nationale 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 253 ▼B Verwaltungen, die wünschen, dass die MRN auch die Kennnummer der zu­ ständigen Behörde umfasst, können die ersten sechs Zeichen für die nationale Nummer der zuständigen Behörde verwenden. In Feld 4 ist ein Wert einzugeben, der als Prüfziffer für die vollständige MRN dient. Damit können Fehler bei der Erfassung der vollständigen MRN aufgedeckt werden. Die MRN wird außerdem als Strichcode nach dem Muster „Code 128“, Schriftzeichensatz „B“ aufgedruckt. 2. Feld 7 Bezugsnummern: LRN und/oder UCR angeben LRN — lokale Referenznummer gemäß Anlage C2 UCR — eindeutige Kennnummer der Sendung (Unique Consignment Refe­ rence Number) gemäß Anlage C1 Titel II Feld 7 3. Feld Bes. Umst. (S32) Kennnummer für besondere Umstände angeben Sofern in dieser Verordnung nichts anderes festgelegt ist, sind Änderungen des Einheitspapiers Ausfuhr/Sicherheit sowie Zusätze oder Streichungen nicht zuläs­ sig. 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 254 ▼B Anlage I2 EINHEITSPAPIER AUSFUHR/SICHERHEIT — LISTE DER WARENPOSITIONEN (EPASLdWP) KAPITEL I Muster Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit — Liste der Warenpositionen 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 255 ▼B 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 256 ▼B KAPITEL II Erläuterungen zum Einheitspapier Ausfuhr/Sicherheit — Liste der Warenpositionen und den erforderlichen Angaben (Daten) Die Liste der Warenpositionen des Einheitspapiers Ausfuhr/Sicherheit enthält die für Warenpositionen in der Anmeldung zutreffenden Daten. Die Felder der Liste der Warenpositionen sind vertikal erweiterbar. Abgesehen von den Bestimmungen in den Erläuterungen zu den Anlagen A und C1 gilt, dass die Angaben wie folgt aufzudrucken sind: 1. Feld MRN — Versandbezugsnummer gemäß Anlage I1. Die MRN ist auf der ersten Seite und auf allen Listen der Warenpositionen aufzudrucken. 2. Die Angaben in den einzelnen Feldern auf Ebene der Warenpositionen sind wie folgt aufzudrucken: — Feld Positions-Nr. (32) — laufende Nummer der jeweiligen Ware — Feld vorgelegte Unterlagen/Bescheinigungen (44/1): Dieses Feld enthält gegebenenfalls auch die Nummer des Beförderungspapiers — Feld UNDG (44/4) — UN-Gefahrgutnummer 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 257 ▼B Anlage J1 SICHERHEITSDOKUMENT (SD) KAPITEL I Muster des Sicherheitsdokuments 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 258 ▼B 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 259 ▼B KAPITEL II Erläuterungen zum Sicherheitsdokument und den erforderlichen Angaben (Daten) Der Vordruck enthält Angaben auf der Kopfebene und für jeweils eine Waren­ position. Die Angaben im Sicherheitsdokument stützen sich auf Daten der summarischen Eingangs- oder Ausgangsanmeldung; diese Angaben werden gegebenenfalls von der Person, die die summarische Anmeldung abgibt, geändert und/oder von der Eingangs- bzw. Ausgangszollstelle überprüft. Das Sicherheitsdokument wird von der Person ausgefüllt, die die summarische Anmeldung abgibt. Abgesehen von den Bestimmungen in den Erläuterungen zu den Anlagen A und C1 gilt, dass die Angaben wie folgt aufzudrucken sind: 1. Feld MRN — Versandbezugsnummer gemäß Anlage G1 oder Ad-hoc-Ver­ weise der Zollstelle. Die MRN ist auf der ersten Seite und auf allen Listen der Warenpositionen aufzudrucken. 2. Zollstelle: Kennnummer der Eingangs-/Ausgangszollstelle 3. Feld Art der Anmeldung (1): Codes „IM“ oder „EX“, je nachdem, ob das Papier Daten der summarischen Eingangsmeldung oder der summarischen Ausgangsmeldung enthält 4. Feld Bezugsnummer (7): LRN — lokale Referenznummer gemäß Anlage C2 angeben 5. Feld Code erst. Ankunftsort (S11) Code des ersten Ankunftsorts 6. Feld Dat./Uhrz. Ank. erst. Ort Zollgeb. (S12) Datum und Uhrzeit der Ankunft am ersten Ankunftsort im Zollgebiet angeben 7. Feld Bef.Kos. Cd. Zahlw. (S29) Code für die Zahlungsweise der Beförderungskosten angeben 8. Feld UNDG (S27) — UN-Gefahrgutnummer 9. Feld Bes. Umst. (S32) Kennnummer für besondere Umstände angeben Sofern in dieser Verordnung nichts anderes festgelegt ist, sind Änderungen des Sicherheitsdokuments sowie Zusätze oder Streichungen nicht zulässig. 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 260 ▼B Anlage J2 LISTE DER WARENPOSITIONEN — SICHERHEIT (LdWPS) KAPITEL I Muster der Liste der Warenpositionen — Sicherheit 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 261 ▼B 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 262 ▼B KAPITEL II Erläuterungen zur Liste der Warenpositionen — Sicherheit und den erforderlichen Angaben (Daten) Die Felder der Liste der Warenpositionen sind vertikal nicht erweiterbar. Abgesehen von den Bestimmungen in den Erläuterungen zu den Anlagen A und C1 gilt, dass die Angaben wie folgt aufzudrucken sind: Feld Pos.Nr. (32) — laufende Nummer der jeweiligen Ware Feld Bef.Kos. Cd. Zahlw. (S29) — Beförderungskosten, Code für die Zahlungs­ weise Feld UNDG (S27) — UN-Gefahrgutnummer 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 263 ▼B ANHANG 10 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 264 ▼B ANHANG 11 LADELISTE Zeichen, Nummern, Versendungs­ Raum für Laufende Zahl und Art der land/ Rohmasse (kg) amtliche Nr. Packstücke, Ausfuhrland Eintragungen Warenbezeichnung (Unterschrift) MERKBLATT ZUR LADELISTE ABSCHNITT 1 1. Begriffsbestimmung 1.1. Die Ladeliste ist ein Dokument, das die in diesem Anhang aufgeführten Merkmale aufweist. 1.2. Sie kann zusammen mit der Versandanmeldung im Rahmen der Anwendung von Nummer 2.2. dieses Anhangs verwendet werden. 2. Gestaltung der Ladelisten 2.1. Als Ladeliste darf nur die Vorderseite des Vordrucks verwendet werden. 2.2. Die Ladelisten müssen enthalten: a) die Überschrift „Ladeliste“ b) ein 70 × 55 mm großes Feld, das in einen oberen Teil von 70 × 15 mm und in einen unteren Teil von 70 × 40 mm aufgeteilt ist c) Spalten in nachstehender Reihenfolge mit folgenden Überschriften:

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.