Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2016/341 der Kommission vom 17. Dezember 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Übergangsbestimmungen für bestimmte Vorschriften des Zollkodex der Union, für den Fall, dass die entsprechenden elektronischen Systeme noch nicht betriebsbereit sind, und zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2015/2446

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2021-03-15

Quellenkennung: 32016R0341. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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— FI Vapautettu allekirjoituksesta — SV Befrielse från underskrift — EN Signature waived — BG ЗАБРАНЕНО ОБЩО ОБЕЗПЕЧЕНИЕ GESAMTBÜRGSCHAFT UNTERSAGT — 99208 — CS ZÁKAZ SOUBORNÉ JISTOTY — DA FORBUD MOD SAMLET KAUTION — DE GESAMTBÜRGSCHAFT UNTERSAGT — EE ÜLDTAGATISE KASUTAMINE KEELATUD — EL ΑΠΑΓΟΡΕΥΕΤΑΙ Η ΣΥΝΟΛΙΚΗ ΕΓΓΥΗΣΗ — ES GARANTÍA GLOBAL PROHIBIDA — FR GARANTIE GLOBALE INTERDITE — HR ZABRANJENO ZAJEDNIČKO JAMSTVO 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 219 ▼B Sprachenvermerke Codes — IT GARANZIA GLOBALE VIETATA — LV VISPĀRĒJS GALVOJUMS AIZLIEGTS — LT NAUDOTI BENDRĄJĄ GARANTIJĄ UŽDRAUSTA — HU ÖSSZKEZESSÉG TILOS — MT MHUX PERMESSA GARANZIJA KOMPRENSIVA — NL DOORLOPENDE ZEKERHEID VERBODEN — PL ZAKAZ KORZYSTANIA Z GWARANCJI GENERALNEJ — PT GARANTIA GLOBAL PROIBIDA — RO GARANŢIA GLOBALĂ INTERZISĂ — SL PREPOVEDANO SKUPNO ZAVAROVANJE — SK ZÁKAZ CELKOVEJ ZÁRUKY — FI YLEISVAKUUDEN KÄYTTÖ KIELLETTY — SV SAMLAD SÄKERHET FÖRBJUDEN — EN COMPREHENSIVE GUARANTEE PROHIBITED — BG ИЗПОЛЗВАНЕ БЕЗ ОГРАНИЧЕНИЯ UNBESCHRÄNKTE VERWENDUNG — 99209 — CS NEOMEZENÉ POUŽITÍ — DA UBEGRÆNSET ANVENDELSE — DE UNBESCHRÄNKTE VERWENDUNG — EE PIIRAMATU KASUTAMINE — ΕL ΑΠΕΡΙΟΡΙΣΤΗ ΧΡΗΣΗ — ES UTILIZACIÓN NO LIMITADA — FR UTILISATION NON LIMITÉE — HR NEOGRANIČENA UPORABA — IT UTILIZZAZIONE NON LIMITATA — LV NEIEROBEŽOTS IZMANTOJUMS — LT NEAPRIBOTAS NAUDOJIMAS — HU KORLÁTOZÁS ALÁ NEM ESŐ HASZNÁLAT — MT UŻU MHUX RISTRETT — NL GEBRUIK ONBEPERKT — PL NIEOGRANICZONE KORZYSTANIE — PT UTILIZAÇÃO ILIMITADA — RO UTILIZARE NELIMITATĂ — SL NEOMEJENA UPORABA — SK NEOBMEDZENÉ POUŽITIE — FI KÄYTTÖÄ EI RAJOITETTU — SV OBEGRÄNSAD ANVÄNDNING — EN UNRESTRICTED USE 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 220 ▼B Sprachenvermerke Codes — BG Разни Verschiedene — 99211 — CS Různí — DA Diverse — DE Verschiedene — EE Erinevad — EL Διάφορα — ES Varios — FR Divers — HR Razni — IT Vari — LV Dažādi — LT Įvairūs — HU Többféle — MT Diversi — NL Diverse — PL Różne — PT Diversos — RO Diverși — SL Razno — SK Rôzne — FI Useita — SV Flera — EN Various — BG Насипно Lose — 99212 — CS Volně loženo — DA Bulk — DE Lose — EE Pakendamata — EL Χύμα — ES A granel — FR Vrac — HR Rasuto — IT Alla rinfusa — LV Berams — LT Nesupakuota — HU Ömlesztett — MT Bil-kwantitá 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 221 ▼B Sprachenvermerke Codes — NL Los gestort — PL Luzem — PT A granel — RO Vrac — SL Razsuto — SK Voľne — FI Irtotavaraa — SV Bulk — EN Bulk — BG Изпращач Versender — 99213 — CS Odesílatel — DA Afsender — DE Versender — EE Saatja — EL Αποστολέας — ES Expedidor — FR Expéditeur — HR Pošiljatelj — IT Speditore — LV Nosūtītājs — LT Siuntėjas — HU Feladó — MT Min jikkonsenja — NL Afzender — PL Nadawca — PT Expedidor — RO Expeditor — SL Pošiljatelj — SK Odosielateľ — FI Lähettäjä — SV Avsändare — EN Consignor 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 222 ▼B Anlage D2 ZUSÄTZLICHE CODES FÜR DAS EDV-GESTÜTZTE VERSANDVER­ FAHREN 1. Ländercodes (LAND) Feld Inhalt Feldtyp Beispiel 1 ISO-Alpha-2-Ländercode Alphabetisch 2 IT Es wird stets der ISO-Alpha-2-Ländercode verwendet (siehe Anlage D1). 2. Sprachencode Es wird die ISO-Alpha-2-Kodifizierung nach ISO-639: 1988 angewendet. 3. Warennummer (COM) Feld Inhalt Feldtyp Beispiel 1 HS6 Numerisch 6 010290 (linksbündig) Es ist der sechsstellige Code des Harmonisierten Systems (HS6) anzugeben. Die Warennummer kann für einzelstaatliche Zwecke auf acht Stellen erweitert werden. 6. Codes für vorgelegte Unterlagen/Bescheinigungen (Numerische Codes aus dem UN-Handbuch für den elektronischen Datenaus­ tausch für Verwaltung, Handel und Verkehr 1997b: Liste der Codes für die Datenelemente 1001, Dokumenten-/Nachrichtenname, codiert) Konformitätsbescheinigung 2 Qualitätszeugnis 3 Warenverkehrsbescheinigung A.TR. 18 Containerliste 235 Packliste 271 Proformarechnung 325 Handelsrechnung 380 Hausfrachtbrief 703 Sammelkonnossement 704 Konnossement 705 Hauskonnossement 714 Frachtbrief CIM (Eisenbahn) 722 LKW-Frachtbrief 730 Luftfrachtbrief 740 Frachtbrief der 741 Fluggesellschaft (MAWB) 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 223 ▼B Paketkarte (Postpakete) 750 Multimodales/kombiniertes Transport­ 760 dokument Frachtmanifest 785 Ladungsverzeichnis 787 Versandschein T 820 Versandschein T1 821 Versandschein T2 822 Versandschein T2L 825 Ausfuhranmeldung 830 Pflanzengesundheitszeugnis 851 Genusstauglichkeitsbescheinigung 852 Tierärztliches Gesundheitszeugnis 853 Ursprungszeugnis 861 Ursprungserklärung 862 Präferenzieller Ursprungsnachweis 864 APS-Ursprungszeugnis (Formblatt A) 865 Einfuhrlizenz 911 Frachtanmeldung (Ankunft) 933 Ausfuhrgenehmigung für Embargowa­ 941 ren TIF-Vordruck 951 Carnet TIR 952 Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 954 Carnet ATA 955 Sonstiges zzz 7. Code für zusätzliche Angaben/besondere Vermerke Es sind folgende Codes zu verwenden: DG0 = Beschränkungen unterliegende Ausfuhr aus einem Land des gemein­ samen Versandverfahrens oder Beschränkungen unterliegende Ausfuhr aus der Union DG1 = Abgabenpflichtige Ausfuhr aus einem Land des gemeinsamen Versand­ verfahrens oder abgabenpflichtige Ausfuhr aus der Union DG2 = AUSFUHR Zusätzliche Codes für besondere Vermerke können auch auf nationaler Ebene festgelegt werden. 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 224 ▼B 8. Kennnummer der Zollstelle (COR) Feld Inhalt Feldtyp Beispiel 1 Kennung des Landes, in dem Alphabetisch 2 IT die Zollstelle liegt (siehe LAND) 2 Nationale Kennnummer der Alphanume­ 0830AB Zollstelle risch 6 Feld 1 – siehe vorstehende Erläuterung In Feld 2 ist ein sechsstelliger alphanumerischer Code einzugeben. Mit diesen sechs Stellen können die nationalen Verwaltungen gegebenenfalls auch eine Hie­ rarchie der Zollstellen festlegen. 9. Für das Attribut „Art der Anmeldung“ (Feld 1): Für TIR-Anmeldungen ist der Code „TIR“ zu verwenden. 10. Für das Attribut „Art der Sicherheitsleistung“ (Feld 52): Für TIR-Nachrichten ist der Code „B“ zu verwenden. 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 225 ▼B Anlage E In dem zentralen System gemäß Artikel 7 der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 verarbeitete Daten 1. EORI-Nummer gemäß Artikel 1 Nummer 18 der Delegierten Verord­ nung (EU) 2015/2446. 2. Vollständiger Name der betreffenden Person. 3. Anschrift der Niederlassung/des Wohnsitzes: vollständige Anschrift des Or­ tes, an dem die Person ansässig ist, einschließlich der Kennung des Landes oder des Gebiets (ISO-Alpha-2-Ländercode gemäß Anlage D1 Titel II Feld 2, falls vorhanden). 4. Mehrwertsteuernummer(n), falls von den Mitgliedstaaten zugewiesen. 5. Gegebenenfalls Rechtsform gemäß der Gründungsurkunde. 6. Datum der Gründung oder im Fall einer natürlichen Person Geburtsdatum. 7. Art der Person (natürliche Person, juristische Person, Personenvereinigung gemäß Artikel 5 Nummer 4 des Zollkodex). Die folgenden Codes sind zu verwenden: 1) natürliche Person; 2) juristische Person; 3) Personenvereinigung gemäß Artikel 5 Nummer 4 des Zollkodex. 8. Kontaktinformationen: Name der Kontaktperson, Anschrift sowie Telefon­ nummer, Faxnummer und/oder E-Mail-Adresse. 9. Im Fall einer nicht im Zollgebiet der Union ansässigen Person: Kennnum­ mer(n), falls sie der betreffenden Person für Zollzwecke von den zuständigen Behörden eines Drittlands, mit dem ein Abkommen über gegenseitige Amts­ hilfe im Zollbereich in Kraft ist, zugewiesen wurde(n). Diese Kennnum­ mer(n) umfasst (umfassen) die Kennung des Landes oder des Gebiets (ISO-Alpha-2-Ländercode gemäß Anlage D1 Titel II Feld 2, falls vorhan­ den). 10. Gegebenenfalls vierstelliger Code der Hauptwirtschaftstätigkeit gemäß der statistischen Systematik der Wirtschaftszweige in der Europäischen Gemeinschaft (NACE) aus dem Unternehmensregister des jeweiligen Mit­ gliedstaats. 11. Ende der Geltungsdauer der EORI-Nummer, falls anwendbar. 12. Zustimmung zur Bekanntgabe personenbezogener Daten gemäß den Num­ mern 1, 2 und 3, falls erteilt. 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 226 ▼B Anlage F1 VERSANDBEGLEITDOKUMENT (VBD) KAPITEL I Muster des Versandbegleitdokuments 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 227 ▼B 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 228 ▼B KAPITEL II Erläuterungen zum Versandbegleitdokument und den erforderlichen Angaben (Daten) Das Versandbegleitdokument kann auf grünem Papier gedruckt werden. Das Versandbegleitdokument wird ausgedruckt auf der Grundlage der Angaben in der Versandanmeldung, die gegebenenfalls vom Inhaber des Zollverfahrens geändert und/oder von der Abgangszollstelle geprüft und wie folgt vervollstän­ digt wurden: 1. MRN — Versandbezugsnummer Die Angabe erfolgt alphanumerisch mit 18 Zeichen nach folgendem Muster: Feld Inhalt Feldtyp Beispiele 1 Die beiden letzten Stellen des Numerisch 2 97 Jahres der förmlichen Annahme der Versandanmeldung (JJ) 2 Kennung des Landes, in dem Alphabetisch 2 IT der Versand beginnt (ISO-Al­ pha-2-Ländercode) 3 Einmalige Kennung für Ver­ Alphanumerisch 13 9876AB8890123 sandvorgang pro Jahr und Land 4 Prüfziffer Alphanumerisch 1 5 Felder 1 und 2 — siehe vorstehende Erläuterung In Feld 3 ist eine Kennung für den Versandvorgang einzugeben. Wie dieses Feld verwendet wird, ist von den nationalen Verwaltungen festzulegen, jedoch muss jedem in einem bestimmten Land innerhalb eines Jahres abgewickelten Versandvorgang eine einmalige Nummer zugewiesen werden. Nationale Verwaltungen, die wünschen, dass die MRN auch die Kennnummer der zuständigen Behörde umfasst, können die ersten sechs Zeichen für die nationale Nummer der zuständigen Behörde verwenden. In Feld 4 ist ein Wert einzugeben, der als Prüfziffer für die vollständige MRN dient. Damit können Fehler bei der Erfassung der vollständigen MRN auf­ gedeckt werden. Die MRN wird außerdem als Strichcode nach dem Muster „Code 128“, Schriftzeichensatz „B“ aufgedruckt. 2. Feld 3: — erstes Unterfeld: laufende Nummer des ausgedruckten Exemplars — zweites Unterfeld: Gesamtzahl der ausgedruckten Exemplare (einschließ­ lich Liste der Warenpositionen) — wird bei nur einer Warenposition nicht verwendet 3. Feld rechts neben Feld 8: Bezeichnung und Anschrift der Zollstelle, an die der Rückschein des Versand­ begleitdokuments zu senden ist, falls das Betriebskontinuitätsverfahren für den Versand Anwendung findet 4. Feld C: — Bezeichnung der Abgangszollstelle — Kennnummer der Abgangszollstelle — Datum der Annahme der Versandanmeldung 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 229 ▼B — gegebenenfalls Name und Bewilligungsnummer des zugelassenen Versen­ ders 5. Feld D: — Kontrollergebnisse — die angelegten Verschlüsse oder die Angabe „- -“ für den Vermerk „Be­ freiung — 99201“ — gegebenenfalls der Vermerk „verbindliche Beförderungsroute“ Sofern in dieser Verordnung nichts anderes festgelegt ist, sind Änderungen des Versandbegleitdokuments sowie Zusätze oder Streichungen nicht zulässig. 6. Förmlichkeiten während der Beförderung Möglicherweise sind zwischen dem Zeitpunkt des Abgangs der Waren von der Abgangszollstelle und dem Zeitpunkt ihres Eintreffens bei der Bestim­ mungszollstelle bestimmte Eintragungen auf den die Waren begleitenden Exemplaren des Versandpapiers hinzuzufügen. Diese die Beförderung betref­ fenden Eintragungen sind im Verlauf des Versandverfahrens von dem Beför­ derer vorzunehmen, der für das Beförderungsmittel verantwortlich ist, auf das die Waren verladen wurden. Diese Eintragungen können lesbar in Handschrift vorgenommen werden. In diesem Fall sind die Exemplare in Blockschrift mit Tinte auszufüllen. Der Beförderer darf eine Umladung nur vornehmen, wenn ihm die Zollbehör­ den des Landes, in dem die Umladung stattfinden soll, eine entsprechende Bewilligung erteilt haben. Sind die Zollbehörden der Auffassung, dass das Unionsversandverfahren ohne Weiteres fortgesetzt werden kann, versehen sie, nachdem sie gegebenenfalls die erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, das Versandbegleitdokument mit ihrem Sichtvermerk. Die Zollbehörden der Durchgangszollstelle oder gegebenenfalls der Bestim­ mungszollstelle sind verpflichtet, die dem Versandbegleitdokument hinzuge­ fügten Eintragungen in das EDV-System einzugeben. Dies kann auch durch den zugelassenen Empfänger geschehen. Diese Eintragungen beziehen sich auf folgende Fälle: — Umladung: Auszufüllen ist Feld 55 Feld 55: Umladungen Die ersten drei Zeilen dieses Feldes sind vom Beförderer auszufüllen, wenn die Waren im Verlauf des betreffenden Versandverfahrens von ei­ nem Beförderungsmittel auf ein anderes oder aus einem Container in einen anderen umgeladen werden. Bei Warenbeförderungen in Containern, die von Straßenfahrzeugen beför­ dert werden sollen, können die Zollbehörden den Inhaber des Zollverfah­ rens ermächtigen, Feld 18 beim Abgang nicht auszufüllen, wenn aus logistischen Gründen bei der Abgangsstelle zum Zeitpunkt der Erstellung der Versandanmeldung Kennzeichen und Staatszugehörigkeit nicht be­ kannt sind, sofern sie sicherstellen können, dass die erforderlichen Anga­ ben zum Beförderungsmittel nachträglich in Feld 55 eingetragen werden. — Andere Ereignisse: Auszufüllen ist Feld 56 Feld 56: Andere Ereignisse bei der Beförderung Dieses Feld ist unter Beachtung der Verpflichtungen im Rahmen des Ver­ sandverfahrens auszufüllen. Wurden die Waren auf einen Auflieger verladen und wird während der Beförderung die Zugmaschine (ohne Behandlung oder Umladung der Wa­ ren) ausgewechselt, so sind in diesem Feld Kennzeichen und Staatszuge­ hörigkeit der neuen Zugmaschine anzugeben. In derartigen Fällen ist ein Sichtvermerk der zuständigen Behörden nicht erforderlich. 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 230 ▼B Anlage F2 LISTE DER WARENPOSITIONEN VERSAND (LdWPVS) KAPITEL I Muster der Liste der Warenpositionen Versand 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 231 ▼B 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 232 ▼B KAPITEL II Erläuterungen zur Liste der Warenpositionen Versand und den erforderlichen Angaben (Daten) Wird mehr als eine Warenposition befördert, ist Blatt A der Liste der Waren­ positionen Versand stets vom Computersystem auszudrucken und dem Exemplar des Versandbegleitdokuments beizufügen. Die Felder der Liste der Warenpositionen sind vertikal erweiterbar. Die Angaben sind wie folgt auszudrucken: 1. Im Identifikationsfeld (oben links): a) Liste der Warenpositionen b) laufende Nummer des jeweiligen Blattes und Zahl der Blätter insgesamt (einschließlich Versandbegleitdokument) 2. AbgZSt — Bezeichnung der Abgangszollstelle 3. Datum — Datum der Annahme der Versandanmeldung 4. MRN — Versandbezugsnummer gemäß Anlage F1 5. Die Angaben in den einzelnen Feldern auf Ebene der Warenpositionen sind wie folgt aufzudrucken: a) Positionsnummer — laufende Nummer der jeweiligen Ware b) Verfahren — dieses Feld ist nicht zu verwenden, wenn alle Waren der Anmeldung denselben Status haben c) bei gemischten Sendungen ist der tatsächliche Status T1, T2 oder T2F anzugeben 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 233 ▼B Anlage G1 VERSANDBEGLEITDOKUMENT/SICHERHEI T (VBD-S) KAPITEL I Muster des Versandbegleitdokuments/Sicherheit 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 234 ▼B 02016R0341 — DE — 15.03.2021 — 003.001 — 235 ▼B KAPITEL II Erläuterungen zum Versandbegleitdokument/Sicherheit und den erforderlichen Angaben (Daten) Die Daten im Versandbegleitdokument/Sicherheit gelten für die gesamte Anmel­ dung. Die Angaben im Versandbegleitdokument/Sicherheit stützen sich auf Daten aus der Versandanmeldung; diese Angaben werden erforderlichenfalls vom Inhaber des Zollverfahrens geändert und/oder von der Abgangszollstelle überprüft. Das Versandbegleitdokument/Sicherheit kann auf grünem Papier gedruckt werden. Abgesehen von den Bestimmungen in den Erläuterungen zu den Anlagen A, C1 und D1 gilt, dass die Angaben wie folgt aufzudrucken sind: 1. MRN — VERSANDBEZUGSNUMMER Die MRN ist auf der ersten Seite und auf allen Listen der Warenpositionen aufzudrucken, es sei denn, die Vordrucke werden im Rahmen des Betriebs­ kontinuitätsverfahrens verwendet, bei dem keine MRN zugewiesen wird. Die Angabe erfolgt alphanumerisch mit 18 Zeichen nach folgendem Muster: Feld Inhalt Feldtyp Beispiele 1 Die beiden letzten Stellen des Numerisch 2 06 Jahres der förmlichen Annahme der Versandanmeldung (JJ) 2 Kennung des Landes, in dem Alphabetisch 2 RO der Versand beginnt (ISO-Al­ pha-2-Ländercode) 3 Einmalige Kennung für Ver­ Alphanumerisch 13 9876AB8890123 sandvorgang pro Jahr und Land 4 Prüfziffer Alphanumerisch 1 5 Felder 1 und 2 — siehe vorstehende Erläuterung In Feld 3 ist eine Kennung für den Versandvorgang einzugeben. Wie dieses Feld verwendet wird, ist von den nationalen Verwaltungen festzulegen, je­ doch muss jedem in einem bestimmten Land innerhalb eines Jahres abge­ wickelten Versandvorgang eine einmalige Nummer zugewiesen werden. Nationale Verwaltungen, die wünschen, dass die MRN auch die Kennnum­ mer der zuständigen Behörde umfasst, können die ersten sechs Zeichen für die nationale Nummer der zuständigen Behörde verwenden. In Feld 4 ist ein Wert einzugeben, der als Prüfziffer für die vollständige MRN dient. Damit können Fehler bei der Erfassung der vollständigen MRN aufgedeckt werden. Die MRN wird außerdem als Strichcode nach dem Muster „Code 128“, Schriftzeichensatz „B“ aufgedruckt. 2. FELD ANM. SICH. (S00) Anzugeben ist Code S, wenn das V

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.