Europäische Union

1999/781/EG: Entscheidung der Kommission vom 15. September 1999 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (Sache Nr. IV/36.539 - Britisch Interactive Broadcasting/Open) (Bekanntgegeben unter Aktenzeichen K(1999) 2935) (Nur der englische Text ist verbindlich)

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Quellenkennung: 31999D0781. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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gitalen interaktiven Fernsehdiensten, die von dem Gemeinschaftsunternehmen erbracht werden sollen, und den digitalen Pay-TV-Zuschauerdiensten, die BSkyB im Vereinigten Königreich anbietet. In beiden Fällen handelt es sich um Dienste, die auf den nationalen Geschmack zugeschnitten sind. Die Nachfrage nach den von BiB erbrachten Geschäftsabwicklungs- und Informationsdiensten sowie anderen Diensten hat weitgehend nationalen Charakter: die Geschäftsabwicklungsdienste stützen sich auf Einzelhändler mit landesweiten oder regionalen Unternehmen, und die Preise werden in Pfund Sterling angegeben. Die Informationsdienste werden weitestgehend auf die nationale Nachfrage nach Informationen zugeschnitten. Der Markt für digitale interaktive Dienste ist ein nationaler Markt und im vorliegenden Fall auf das Vereinigte Königreich begrenzt. b) Pay-TV (42) Pay-TV-Zuschauerdienste sind Märkte, die aus sprachlichen, kulturellen, genehmigungsrechtlichen und urheberrechtlichen Gründen in erster Linie nationale Märkte oder Gebiete sind, in denen dieselbe Sprache gesprochen wird. Im vorliegenden Fall ist es für die rechtliche Bewertung unerheblich, ob der Markt sich auf das Vereinigte Königreich beschränkt oder auch Irland einschließt. c) Bereitstellung von Film- und Sportkanälen für Pay-TV-Anbieter (43) BSkyB besitzt die Rechte an der Mehrzahl der entsprechenden Sendungen und beliefert die Kanäle sowohl im Vereinigten Königreich als auch in Irland. Besonders hinsichtlich der Sportveranstaltungen bestehen nationale Vorlieben, so daß man von einem nationalen Markt für Zuschauerdienste sprechen kann. Im vorliegenden Fall ist es jedoch für die rechtliche Bewertung unerheblich, ob der Markt sich auf das Vereinigte Königreich beschränkt oder auch Irland einschließt. d) Technische Dienste für Pay-TV und digitale interaktive Fernsehdienste (44) Für diesen Markt, den die Kommission bereits als eng mit dem Pay-TV-Markt verbunden bezeichnet hat, gilt die gleiche Definition des räumlich relevanten Marktes wie für Pay-TV(35). (45) Der nationale Charakter dieses Marktes wird dadurch bestätigt, daß im Vereinigten Königreich im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie 95/47/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 über die Anwendung von Normen für die Übertragung von Fernsehsignalen [Fernsehnormen-Richtlinie](36) besondere Rechtsvorschriften existieren. (46) Gemäß der Richtlinie 95/47/EG, die im Vereinigten Königreich per Gesetz und Verordnung(37) umgesetzt wurde, müssen Anbieter von Diensten mit Zugangsberechtigung für digitale Fernsehdienste die Zugangsberechtigung zu chancengleichen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen gewähren. Im Vereinigten Königreich müssen die Anbieter solcher Dienste die Bestimmungen der Gruppengenehmigung erfuellen, die gemäß Section 7 des Telekommunikationsgesetzes von 1984 am 7. Januar 1997 erteilt wurde. (47) Die Bestimmungen der Richtlinie 95/47/EG über Dienste mit Zugangsberechtigung beschränken sich auf die Erbringung dieser Dienste für "Rundfunkveranstalter", die "digitale Fernsehdienste" anbieten. Eine Definition dieser beiden Begriffe gibt es nicht. Die Zugangsberechtigung kommt jedoch sowohl bei Diensten, die nicht per Fernsehsignal übertragen werden (wie Online-Dienste), als auch bei Diensten, die nicht zum Fernsehbereich zählen (wie der digitale Hörfunk), zur Anwendung. Die Leistungen im Zusammenhang mit der Zugangsberechtigung im Online-Bereich werden nach britischem Recht als Zugangskontrolldienste bezeichnet. Für die Erbringung von Zugangskontrolldiensten wurde von der Regulierungsbehörde OFTEL (Office of Telecommunications) und vom Ministerium für Handel und Industrie eine Gruppengenehmigung geschaffen, die am 31. Dezember 1997(38) in Kraft trat. Durch die Genehmigung werden die Verpflichtungen der Fernsehnormen-Richtlinie dadurch ausgeweitet, daß die den Sendeanstalten eingeräumten Rechte auf andere Anbieter ausgeweitet werden. (48) Der Zugang zu elektronischen Programmführern wird im Vereinigten Königreich durch die Independent Television Commission (ITC) und OFTEL geregelt. 1997 veröffentlichte die ITC einen Verhaltenskodex für elektronische Programmführer (EPG)(39), dessen Ziel darin besteht, den Zugang zum EPG zu chancengleichen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen zu gewährleisten(40). Insbesondere verlangt der Verhaltenskodex von den EPG-Anbietern sicherzustellen, daß die Zuschauer durch das EPG nicht am Zugang zu den frei empfangbaren Fernsehdiensten gehindert werden. Ferner verlangt der Kodex, daß vertikal integrierte EPG-Anbieter wie BSkyB hinsichtlich der Zugangsgewährung die Fernsehdienste anderer Sendeanstalten/Diensteanbieter ebenso behandeln wie ihren eigenen Fernsehdienst oder verbundene Dienste. Die Regulierungsbehörde OFTEL hat in ihren Leitlinien(41) zur Verordnung über die Regulierung der Zugangsberechtigung zu digitalen Fernsehdiensten(42) ähnliche Grundsätze festgelegt. Die OFTEL betrachtet den EPG als Teil des Zugangsberechtigungssystems, da er den Zugang der Zuschauer zu Fernsehdiensten steuert. Folglich betrachtet die Behörde den EPG als einen technischen Zugangsberechtigungsdienst im Anwendungsbereich der Gruppengenehmigung, mit der die Bestimmungen der Richtlinie 95/47/EG umgesetzt werden. Aus diesem Grunde besteht die Verpflichtung, diese Dienste zu chancengleichen, angemessenen und nichtdiskriminierenden Bedingungen anzubieten. (49) In jedem Fall ist es für die rechtliche Bewertung unerheblich, ob der Markt sich auf das Vereinigte Königreich beschränkt oder auch Irland einschließt. e) Markt für Zuschauer-Zugangsinfrastruktur für Telekommunikationsdienste und verwandte Dienste (50) Da BT in der Vergangenheit das nationale Monopol im Telekommunikationsbereich besaß, das Regulierungsregime national begrenzt ist und die Nachfrage nach den über die Telekommunikationsinfrastruktur zu erbringenden Diensten ebenfalls national bestimmt ist, sollte der Markt für die Zuschauerzugangsinfrastruktur ebenfalls als nationaler Markt betrachtet werden. 3. Marktstruktur a) Digitale interaktive Fernsehdienste (51) Die von BiB zu erbringenden Dienste werden am britischen Markt noch nicht im großen Umfang angeboten(43). (52) Eine Reihe anderer Projekte befindet sich derzeit entweder im Entwicklungsstadium oder in einem frühen Stadium der Umsetzung. Sie ermöglichen die Nutzung von Fernsehgeräten als Sichtgeräte für Internetangebote oder für Angebote eines bestimmten Dienstes. Aus diesem Grunde ist es wahrscheinlich, daß im Vereinigten Königreich in absehbarer Zeit(44) ähnliche Dienste gestartet werden. (53) Die britischen Kabelnetze sind für wechselseitige Kommunikation geeignet. Zur Zeit eignet sich sowohl die digitale Übertragung über Satellit als auch die digitale terrestrische Ausstrahlung nur für Kommunikation in einer Richtung. Interaktive Anwendungen werden daher durch die Nutzung des öffentlichen Selbstwählfernsprechnetzes (PSTN) als Rückleitung ermöglicht. Kurz- bis mittelfristig wird es möglich sein, diese Dienste allein unter Verwendung des öffentlichen Selbstwählfernsprechnetzes zu erbringen. Zur Erhöhung der Übertragungskapazität kann die als "Digital Subscriber Line" (DSL) bezeichnete Technik genutzt werden. (54) Die Art der verwendeten Übertragungswege wirkt sich möglicherweise auf die Art der angebotenen digitalen Fernsehdienste aus. So wird beispielsweise die Anzahl der angebotenen Dienste durch die eingeschränkte Leistungsfähigkeit der digitalen terrestrischen Ausstrahlung begrenzt. Zudem besteht eine aufsichtsrechtliche Beschränkung, da höchstens 10 % der digitalen terrestrischen Sendekapazität für Nicht-Programm-Dienste wie Text- oder Datenübertragung(45) genutzt werden dürfen. Technische oder aufsichtsrechtliche Beschränkungen dieser Art bestehen bei der digitalen Kabelnetz- oder digitalen Satellitenverbreitung, also dem Übertragungsweg, den BiB nutzen wird, nicht. Folglich kann über digitale Satellitenübertragung eine umfassendere Palette von Diensten erbracht werden als über den digitalen terrestrischen Übertragungsweg. Wenngleich dies vom technischen Standpunkt betrachtet auch bei Analogübertragungen möglich ist, wird BiB erst durch die Digitalisierung des Rundfunks in die Lage versetzt, die vorgeschlagene Palette und Art von Diensten zu erbringen. b) Pay-TV Pay-TV-Anbieter im Vereinigten Königreich Satellit (55) Über Satellit übertragene Pay-TV-Zuschauerdienste werden in erster Linie von BSkyB angeboten, obgleich einzelne Nischenkanäle wie "The Racing Channel" (der Pferderennen vorbehalten ist) und "Zee TV" (Sendungen in indischen Sprachen) ebenfalls über Satellit ausgestrahlt werden. Die Zahl der Abonnenten des Pay-TV-Zuschauerdienstes von BSkyB übertrifft die Abonnenten der einzelnen Nischenkanäle um ein Vielfaches(46). (56) Der über Satellit übertragene Pay-TV-Zuschauerdienst von BSkyB besteht aus Kanälen, die hundertprozentige Tochtergesellschaften von BSkyB sind, Kanälen, an denen BSkyB beteiligt ist, und Kanälen Dritter. BSkyB besitzt und betreibt 13 Kanäle: 6 Basis-Kanäle(47), 6 Film- und Sportkanäle der Premiumklasse(48) und der Pay-per-view-Kanal Sky Box Office. Ferner betreibt BSkyB 11 Kanäle als Gemeinschaftsunternehmen mit Dritten(49). (57) Am 1. Oktober 1998 führte BSkyB als Ergänzung zu seinem analogen Dienst einen digitalen Pay-TV-Zuschauerdienst ein. Beide Dienste unterscheiden zwischen Kanälen der Basis- und der Premiumversion(50). Während BSkyB ein einziges analoges Programmpaket mit Basiskanälen (das 29 Kanäle umfassende "Sky Multi Channels Package") anbietet, hat es im Digitalbereich mehrere unterschiedliche Basispakete im Angebot. Außerdem bietet der digitale Dienst eine größere Auswahl von Premium-Diensten, einschließlich des digitalen Hörfunks. Insgesamt umfaßt der digitale Pay-TV-Zuschauerdienst von BSkyB etwa 200 Kanäle. (58) Rund [...] %(51) der Abonnenten der analogen Kanäle von BSkyB haben sich zusätzlich zu den Basiskanälen auch für Film- und Sportkanäle der Premiumklasse entschieden. (59) Der analoge Dienst von BSkyB wird über die Astra-Satelliten übertragen und kann von Abonnenten im Vereinigten Königreich und in Irland empfangen werden. Der Satellitenempfang ist in diesen Ländern fast überall möglich. Der digitale Dienst von BSkyB wird ebenfalls über Astra-Satelliten übertragen. In Irland ist der Empfang noch nicht möglich, obwohl BSkyB beabsichtigt, künftig dort ebenfalls digitale Dienste anzubieten. Kabel (60) Im Vereinigten Königreich bieten auch etliche Kabelnetzbetreiber Pay-TV-Zuschauerdienste an. Die Kabelnetzbetreiber müssen sich an Ausschreibungen für Konzessionsgebiete beteiligen, in denen sie ihre Dienste anbieten dürfen. Im Gegensatz zu einigen anderen europäischen Ländern sind die Kabelnetze im Vereinigten Königreich sowohl für Fernseh- als auch Fernsprechdienste ausgelegt. Per 1. Juli 1998 lagen etwas mehr als 75 %(52) aller britischen Haushalte, die über Fernsehanschluß verfügen, in Konzessionsgebieten der Kabelnetzbetreiber. Aber nur etwa 48 % von ihnen waren zu diesem Zeitpunkt(53) an ein Kabelnetz angeschlossen. Zwar verlangsamte sich in letzter Zeit(54) das Anschlußtempo etwas, aber es wird erwartet, daß in den nächsten fünf Jahren über 70 % der Bevölkerung über einen Kabelanschluß verfügen werden. (61) Die drei führenden Kabelnetzbetreiber sind Cable & Wireless Communications, Telewest und NTL. Sowohl Telewest als auch NTL haben den Pay-per-view-Kanal Front Row(55), der von BSkyB unabhängig ist, in ihrem Angebot. (62) Die britischen Kabelnetzbetreiber bieten sowohl Pay-TV- als auch Fernsprechdienste an. Diese Kombination verschiedener Dienste scheint einer der Hauptgründe dafür zu sein, daß die Kunden Kabel-Pay-TV abonnieren. Nur 17,9 %(56) der Kabelabonnenten nehmen nur Pay-TV ab, alle übrigen haben beide Dienste abonniert. (63) Verschiedene Kabelgesellschaften im Vereinigten Königreich haben digitale Pay-TV-Zuschauerdienste im Laufe des Jahres 1999 aufgenommen oder angekündigt, daß sie solche Dienste in Kürze aufnehmen werden. Digitale terrestriche Dienste (64) Am 15. November 1998 startete ONdigital (vormals British Digital Broadcasting) digitale Pay-TV-Zuschauerdienste über den terrestrischen Übertragungsweg. Aufgrund der begrenzten Übertragungskapazität kann ONdigital hinsichtlich der Zahl der angebotenen Kanäle nicht mit BSkyB oder den Kabelnetzbetreibern konkurrieren. Die Gesellschaft wird anfangs etwa 15 Kanäle (sowohl Basis- als auch Premiumkanäle) anbieten. (65) Die Muttergesellschaften von ONdigital stellen ebenso wie Dritte jeweils bestimmte Kanäle zur Verfügung. BSkyB beliefert ONdigital im Rahmen eines Vertrags in den ersten [...](57) Jahren des Bestehens dieses Dienstes mit seinen Film- und Sportkanälen der Premiumklasse sowie einem seiner Basis-Kanäle. Marktposition der Pay-TV-Anbieter im Vereinigten Königreich (66) Zusätzlich zur Zahlung der Fernsehgebühr, die zum Empfang der fünf frei empfangbaren terrestrischen Kanäle berechtigt, hatte per 30. Juni 1998 etwa ein Viertel aller über einen Fernsehanschluß verfügenden britischen Haushalte(58) einen Pay-TV-Zuschauerdienst(61) abonniert. (67) Angaben von BSkyB zufolge haben [...](63) % dieser Haushalte BSkyB abonniert und [...](64) % Pay-TV-Dienste, die von den verschiedenen Anbietern im Kabelnetz bereitgestellt werden(65). (68) Es sei darauf hingewiesen, daß die von der Independent Television Commission (ITC), der zuständigen britischen Regulierungsbehörde, veröffentlichte Zahl(68) der Abonnenten von Kabel-Pay-TV-Diensten um [...](69) geringer ist als die von BSkyB(70) angegebene Zahl. Würden diese Zahlen als Ausgangspunkt benutzt, hätte BSkyB einen Marktanteil von [...](71) % gegenüber [...](72) % für sämtliche Kabelnetzbetreiber. (69) Den von der ITC vorgelegten Zahlen(73) zufolge hatte der größte Anbieter von Kabel-Pay-TV, Cable & Wireless Communications, am 1. Juli 1998(74) 781944 Abonnenten. Dies entspricht einem Marktanteil von [...](75) %. (70) Den von BSkyB für Ende Juni 1998 vorgelegten Zahlen ist zu entnehmen, daß sämtliche Kabel-Pay-TV-Kunden [...](76) abonnieren. Darüber hinaus abonnieren ca. [...](77) % der Kabel-Pay-TV-Kunden einen oder mehrere Premiumkanäle von BSkyB. (71) Der Zugang neuer Wettbewerber zum Pay-TV-Markt wird durch wesentliche Markteintrittsschranken erschwert. Vor allem muß Übertragungskapazität zur Verfügung stehen. Da Frequenzen knapp sind, steht für den terrestrischen Übertragungsweg keine Kapazität für die analoge Ausstrahlung zur Verfügung. Die Frequenzen für die digitale terrestrische Ausstrahlung sind bereits vergeben. Die Kapazität der von BSkyB genutzten analogen Transponder auf Astra ist ausgeschöpft, doch steht auf den digitalen Transpondern der Astra-Satelliten Kapazität zur Verfügung. Es wurden Konzessionen für Kabelnetze vergeben, mit denen etwa 75 % der britischen Haushalte, die über einen Fernsehanschluß verfügen, erreicht werden. Vor kurzem wurde die Alleinkonzession aufgehoben, aber angesichts der für den Aufbau eines Netzes anfallenden beträchtlichen Kosten ist es sehr unwahrscheinlich, daß ein zweiter Anbieter ein eigenes Kabelnetz in einem bereits existierenden Konzessionsgebiet aufbaut. (72) Zudem braucht ein neuer Wettbewerber am Pay-TV-Markt Programme und vor allem Film- und Sportkanäle der Premiumklasse(78). Sie sind die Grundlage, auf der Abonnenten auch andere Kanäle angeboten werden können. Anbietern von Nischenkanälen gelingt es möglicherweise auch ohne diese Kanäle, sich am Markt zu etablieren. Den Erfahrungen in der Gemeinschaft zufolge ist es höchst unwahrscheinlich, daß dies einem Anbieter von Pay-TV-Plattformen gelingt. Wie den Randnummern 73-81 zu entnehmen ist, verfügt BSkyB in diesem Gebiet über eine besonders starke Position. Folglich scheint auf mittlere Sicht der Eintritt auf den britischen Pay-TV-Markt ohne Nutzung der digitalen Satellitenübertragung von BSkyB wenig wahrscheinlich zu sein. c) Bereitstellung von Kanälen für Pay-TV-Anbieter (73) 1996 überprüfte die Wettbewerbsaufsichtsbehörde (OFT) des Vereinigten Königreichs die Stellung von BSkyB am Pay-TV-Anbieter-Markt und stellte fest, daß die Gesellschaft für über 90 % der bedeutendsten Filme die Erstaufführungsrechte(79) im Pay-TV besitzt. Die Wettbewerbsaufsichtsbehörde kam zu dem Schluß, daß BSkyB an jedem der getrennten Märkte für die Bereitstellung von Film- und Sportkanälen für die Betreiber von Kabelnetzen über einen "sehr hohen Marktanteil"(80) verfügt. Außerdem stellte sie fest: "BSkyB beherrschte die Bereitstellung von Sportkanälen am britischen Pay-TV-Markt und war mit Ausnahme eines Spartenkanals (The Racing Channel) gleichzeitig der einzige Anbieter von Premium-Sportkanälen"(81). (74) Aufgrund ihrer Feststellungen formulierte die OFT Auflagen für die Bedingungen, unter denen BSkyB Kabelnetzbetreibern seine Kanäle bereitstellen kann. Beispielsweise darf BSkyB seine Kanäle nur zu Bedingungen bereitstellen, die von der OFT zuvor genehmigt wurden(82). (75) Die von der Kommission in Auftrag gegebene Untersuchung hat bestätigt, daß sich an der von der OFT 1996 beschriebenen Situation wenig geändert hat. (76) Gegenwärtig besitzt BSkyB im Rahmen von Verträgen mit [...](83) der großen Hollywood-Studios sowie [...](84) größeren unabhängigen Studios die Rechte zur Erstaufführung der bedeutendsten Spielfilme im Pay-TV. [...](85) der von BSkyB über Pay-TV-Rechte abgeschlossenen Verträge sind sogenannte Output Deals, also Verträge, die alle neuen Filme einschließen, die von den Studios(86) herausgebracht werden. Einige beinhalten auch Archivfilme. Hinsichtlich des Übertragungsmittels betreffen die von BSkyB geschlossenen Verträge Exklusivrechte für [...](87). Die meisten Verträge haben ab dem Start des digitalen Pay-TV im Jahr 1998 eine Laufzeit von mindestens [...](88) Jahren. (77) [...](89) Pay-per-view-Verträge von BSkyB sind [...](90). Ansonsten sind unterschiedliche Konditionen vorgesehen: [...](91). (78) Die von BSkyB geschlossenen Verträge über die Rechte zur Übertragung wichtiger Sportveranstaltungen im Pay-TV schließen die Rechte für Spiele der Fußball-Nationalliga, Rugby, Kricket, Golf und Boxen ein. Diese Verträge betreffen [...](92). Ebenso wie bei Filmen gelten die Verträge über die Rechte an Sportübertragungen im allgemeinen für [...](93). In Übereinstimmung mit der in der Branche geltenden Praxis haben diese Verträge kürzere Laufzeiten als Filmverträge. Die Geltungsdauer ist unterschiedlich, doch endet die Mehrzahl der Verträge im Jahre [...](94). (79) Umfang und Laufzeit der von BSkyB geschlossenen Verträge über Exklusivrechte an Filmen und Sportveranstaltungen verhindern - zumindest auf mittlere Sicht(95) - die Herausbildung einer nennenswerten Konkurrenz für BSkyB bei der Bereitstellung von Film- und Sportkanälen für das Pay-TV. Die Tatsache, daß die über die Rechte abgeschlossenen Verträge [...](96) Übertragungswege abdecken, bedeutet zudem, daß den Wettbewerbern von BSkyB im Bereich der Pay-TV-Zuschauerdienste, d. h. den verschiedenen Kabelnetzbetreibern und ONdigital, nichts anderes übrig bleibt, als Film- und Sportkanäle von BSkyB zu kaufen, wenn sie ihren Abonnenten solche Kanäle als Teil des eigenen Dienstes anbieten möchten. (80) Neben bestimmten Basiskanälen stellt BSkyB britischen Kabelnetzbetreibern und ONdigital seine Film- und Sportkanäle der Premiumklasse zur Verfügung [...](97) % der Abonnenten von Kabel-Pay-TV nutzen mindestens einen der Film- oder Sportkanäle von BSkyB. Auf die Basiskanäle und die Film- und Sportkanäle der Premiumklasse, die hundertprozentige Tochtergesellschaften von BSkyB sind, entfallen durchschnittlich etwa [...](98) % der Gesamtprogrammkosten der Kabelnetzbetreiber, und die durchschnittlichen Kosten für den Erwerb von Film- und Sportkanälen von der BSkyB machen etwa [...](99) % der den Kabelnetzbetreibern entstehenden Gesamtprogrammkosten aus(100). Im Durchschnitt werden [...](102) % der Aufwendungen für Film- und Sportkanäle an BSkyB gezahlt. (81) Die von BSkyB über die Pay-TV-Rechte für den Großteil der bedeutendsten Filme und viele der beliebtesten Sportveranstaltungen ausgeübte Kontrolle macht es möglich, daß BSkyB von seinen Pay-TV-Konkurrenten Einnahmen erzielt, da sowohl Kabelnetzbetreiber als auch ONdigital hinsichtlich der Bereitstellung dieser Kanäle von BSkyB abhängig sind. Mittelfristig würde so jegliche Zunahme des Anteils der BSkyB-Konkurrenten am Pay-TV-Markt in gewissem Umfang durch wachsende Einnahmen aus der Bereitstellung von Film- und Sportkanälen ausgeglichen. d) Die für Pay-TV und digitale interaktive Fernsehdienste notwendigen technischen Dienste (82) Die verschiedenen Kabelnetzbetreiber und ONdigital nutzen jeweils andere technische Dienste als BSkyB. (83) Im BSkyB-Konzern sind mehrere Gesellschaften zusammengeschlossen, die mit verschiedenen Aspekten der technischen und administrativen Dienste befaßt sind(103). Gemäß den geltenden Vorschriften wird Sky Subscribers Services Ltd (SSSL) den Zugangsberechtigungs- und Zugangskontrolldienst vom Typ Videoguard sowohl BSkyB Ltd als auch Dritten zur Verfügung stellen, einschließlich BiB. Über SSSL besitzt BSkyB für das Vereinigte Königreich und Irland die uneingeschränkte Erlaubnis, das von News Data Systems(104), einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft von New International, entwickelten Zugangsberechtigungssystem zu nutzen und Dritten anzubieten. (84) Die beteiligten Unternehmen erkennen an, daß "die Nachfrage nach Set-Top-Boxen unmittelbar mit der Nachfrage nach TV-Sendungen verbunden ist, da der Kauf einer Set-Top-Box ausschließlich dazu dient, sich Zugang zum TV-Markt zu verschaffen"(105). Daraus ist abzuleiten, daß die Marktposition eines Anbieters technischer Dienste in hohem Maße von der Marktposition der Gesellschaften bestimmt wird, die seine Dienste in ihren Set-Top-Boxen nutzen. Demzufolge kontrolliert BSkyB über SSSL etwa [...](106) % der im Vereinigten Königreich installierten Set-Top-Boxen. (85) Die Position von BSkyB am Markt für die technischen Dienste ist auch durch seine in den Randnummern 76 bis 79 beschriebene Kontrolle der Programmangebotsmärkte gesichert(107). e) Infrastrukturmarkt für den Zugang der Kunden zu Telekommunikationsdiensten und verwandten Diensten (86) BT war in der Vergangenheit der einzige Anbieter am britischen Telekommunikationsmarkt. Sein Netz umfaßt beinahe das gesamte Gebiet des Vereinigten Königreichs. 86 % der derzeit bestehenden Festnetzanschlüsse der Haushalte werden von BT(108), die übrigen in erster Linie von Kabelnetzbetreibern bereitgestellt. (87) In den letzten Jahren hat BT in beträchtlichem Umfang in die Digitalisierung seines Netzes investiert, und heute sind fast alle BT-Vermittlungsstellen mit digitaler Technik ausgerüstet. (88) Sowohl im Bereich der Infrastruktur als auch bei der Erbringung von Dienstleistungen muß sich BT mit Wettbewerbern auseinandersetzen. Ein Blick auf den Privatkundenbereich zeigt, daß BT sowohl bei der Infrastruktur als auch beim Leistungsangebot mit den Betreibern von Kabelnetzen im Wettbewerb steht. Bei den Dienstleistungen konkurriert BT zudem mit einigen anderen Anbietern, die das BT-Netz nutzen, um Kunden ihre Dienste zu erbringen. (89) Derzeit können sich 48 % der Haushalte im Vereinigten Königreich an Netze der Kabelnetzbetreiber anschließen. Es wird erwartet, daß der Anteil in den nächsten Jahren auf 70-80 % anwachsen wird. In den verkabelten Gebieten gewinnen die Kabelnetzbetreiber im Durchschnitt jeden vierten Haushalt als potentiellen Kunden. (90) Unklar ist, ob bei den drahtlosen Festnetzen kurz- bis mittelfristig eine nennenswerte Flächendeckung erreicht wird. Auf längere Sicht werden für Telekommunikationsdienste im Vereinigten Königreich möglicherweise andere Infrastrukturformen genutzt. So werden mit der Stromleitungstechnik die Daten eines Tages möglicherweise über das Stromnetz übertragen. Außerdem existieren vier digitale, auf dem GSM-Standard beruhende Mobilfunknetze, die im Vereinigten Königreich eine beinahe vollständig

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.