Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union

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Quellenkennung: 32015R2446. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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h Unterziehpullis, aus Gewirken oder Gestricken. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6110 (a) - hergestellt durch Zusammennähen oder sonstiges Zusammenfügen von zwei oder mehr zugeschnittenen oder abgepassten gewirkten oder gestrickten Teilen Vollständiges Herstellen ex 6110 (b) - andere Herstellen aus Garnen 6111 Kleidung und Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken, für Kleinkinder. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6111 (a) - hergestellt durch Zusammennähen oder sonstiges Zusammenfügen von zwei oder mehr zugeschnittenen oder abgepassten gewirkten oder gestrickten Teilen Vollständiges Herstellen ex 6111 (b) - andere Herstellen aus Garnen 6112 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen, aus Gewirken oder Gestricken. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6112 (a) - hergestellt durch Zusammennähen oder sonstiges Zusammenfügen von zwei oder mehr zugeschnittenen oder abgepassten gewirkten oder gestrickten Teilen Vollständiges Herstellen ex 6112 (b) - andere Herstellen aus Garnen 6113 Kleidung aus Gewirken oder Gestricken der Position 5903 , 5906 oder 5907 . Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6113 (a) - hergestellt durch Zusammennähen oder sonstiges Zusammenfügen von zwei oder mehr zugeschnittenen oder abgepassten gewirkten oder gestrickten Teilen Vollständiges Herstellen ex 6113 (b) - andere Herstellen aus Garnen 6114 Andere Kleidung aus Gewirken oder Gestricken. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6114 (a) - hergestellt durch Zusammennähen oder sonstiges Zusammenfügen von zwei oder mehr zugeschnittenen oder abgepassten gewirkten oder gestrickten Teilen Vollständiges Herstellen ex 6114 (b) - andere Herstellen aus Garnen 6115 Strumpfhosen, Strümpfe, Kniestrümpfe, Socken und andere Strumpfwaren, einschließlich solcher mit degressiver Kompression (z. B. Krampfaderstrümpfe), aus Gewirken oder Gestricken. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6115 (a) - hergestellt durch Zusammennähen oder sonstiges Zusammenfügen von zwei oder mehr zugeschnittenen oder abgepassten gewirkten oder gestrickten Teilen Vollständiges Herstellen ex 6115 (b) - andere Herstellen aus Garnen 6116 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe, aus Gewirken oder Gestricken. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6116 (a) - hergestellt durch Zusammennähen oder sonstiges Zusammenfügen von zwei oder mehr zugeschnittenen oder abgepassten gewirkten oder gestrickten Teilen Vollständiges Herstellen ex 6116 (b) - andere Herstellen aus Garnen 6117 Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, aus Gewirken oder Gestricken. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6117 (a) - hergestellt durch Zusammennähen oder sonstiges Zusammenfügen von zwei oder mehr zugeschnittenen oder abgepassten gewirkten oder gestrickten Teilen Vollständiges Herstellen ex 6117 (b) - andere Herstellen aus Garnen KAPITEL 62 Kleidung und Bekleidungszubehör, ausgenommen aus Gewirken oder Gestricken Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der — gemessen am Wert — größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. HS-Code 2012 Warenbezeichnung Primärregeln 6201 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben, ausgenommen Waren der Position 6203 . Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6201 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6201 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6202 Mäntel (einschließlich Kurzmäntel), Umhänge, Anoraks, Windjacken, Blousons und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen, ausgenommen Waren der Position 6204 . Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6202 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6202 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6203 Anzüge, Kombinationen, Jacken, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Männer oder Knaben. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6203 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6203 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6204 Kostüme, Kombinationen, Jacken, Kleider, Röcke, Hosenröcke, lange Hosen (einschließlich Kniebundhosen und ähnliche Hosen), Latzhosen und kurze Hosen (ausgenommen Badehosen), für Frauen oder Mädchen. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6204 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6204 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6205 Hemden für Männer oder Knaben. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6205 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6205 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6206 Blusen und Hemdblusen, für Frauen oder Mädchen. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6206 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6206 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6207 Unterhemden, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Männer oder Knaben. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6207 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6207 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6208 Unterhemden, Unterkleider, Unterröcke, Slips und andere Unterhosen, Nachthemden, Schlafanzüge, Negligees, Bademäntel und -jacken, Hausmäntel und ähnliche Waren, für Frauen oder Mädchen. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6208 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6208 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6209 Kleidung und Bekleidungszubehör, für Kleinkinder. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6209 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6209 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6210 Kleidung aus Erzeugnissen der Position 5602 , 5603 , 5903 , 5906 oder 5907 . Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6210 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6210 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6211 Trainingsanzüge, Skianzüge, Badeanzüge und Badehosen; andere Kleidung. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6211 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6211 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6212 Büstenhalter, Hüftgürtel, Korsette, Hosenträger, Strumpfhalter, Strumpfbänder und ähnliche Waren, Teile davon, auch aus Gewirken oder Gestricken. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6212 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6212 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6213 Taschentücher und Ziertaschentücher. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6213 (a) - bestickt Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 6213 (b) - andere Herstellen aus Garnen 6214 Schals, Umschlagtücher, Halstücher, Kopftücher, Schleier und ähnliche Waren. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6214 (a) - bestickt Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 6214 (b) - andere Herstellen aus Garnen 6215 Krawatten, Schleifen (z. B. Querbinder) und Krawattenschals. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6215 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6215 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6216 Fingerhandschuhe, Handschuhe ohne Fingerspitzen und Fausthandschuhe. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6216 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6216 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen 6217 Anderes konfektioniertes Bekleidungszubehör; Teile von Kleidung oder von Bekleidungszubehör, ausgenommen solche der Position 6212 . Wie für die Teilpositionen angegeben ex 6217 (a) - fertig oder vollständig Vollständiges Herstellen ex 6217 (b) - unfertig oder unvollständig Herstellen aus Garnen KAPITEL 63 Andere konfektionierte Spinnstoffwaren; Warenzusammenstellungen; Altwaren und Lumpen Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der — gemessen am Wert — größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. HS-Code 2012 Warenbezeichnung Primärregeln 6301 Decken. Wie für die Teilpositionen angegeben   - aus Filzen oder Vliesstoffen:   ex 6301 (a) - - nicht getränkt, bestrichen oder mit Lagen versehen Herstellen aus Fasern ex 6301 (b) - - getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen oder Vliesstoffen   - andere:     - - aus Gewirken oder Gestricken   ex 6301 (c) - - - nicht bestickt Vollständiges Herstellen ex 6301 (d) - - - bestickt Vollständiges Herstellen oder Herstellen aus nicht bestickten Gewirken oder Gestricken, deren Wert 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet   - andere als aus Gewirken oder Gestricken:   ex 6301 (e) - - - nicht bestickt Herstellen aus Garnen ex 6301 (f) - - - bestickt Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 6302 Bettwäsche, Tischwäsche, Wäsche zur Körperpflege und Küchenwäsche. Wie für die Teilpositionen angegeben   - aus Filzen oder Vliesstoffen:   ex 6302 (a) - - nicht getränkt, bestrichen oder mit Lagen versehen Herstellen aus Fasern ex 6302 (b) - - getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen oder Vliesstoffen   - andere:     - - aus Gewirken oder Gestricken   ex 6302 (c) - - - nicht bestickt Vollständiges Herstellen ex 6302 (d) - - - bestickt Vollständiges Herstellen oder Herstellen aus nicht bestickten Gewirken oder Gestricken, deren Wert 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet   - - andere als aus Gewirken oder Gestricken:   ex 6302 (e) - - - nicht bestickt Herstellen aus Garnen ex 6302 (f) - - - bestickt Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 6303 Gardinen, Vorhänge und Innenrollos; Fenster- und Bettbehänge (Schabracken). Wie für die Teilpositionen angegeben   - aus Filzen oder Vliesstoffen:   ex 6303 (a) - - nicht getränkt, bestrichen oder mit Lagen versehen Herstellen aus Fasern ex 6303 (b) - - getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen oder Vliesstoffen   - andere:     - - aus Gewirken oder Gestricken   ex 6303 (c) - - - nicht bestickt Vollständiges Herstellen ex 6303 (d) - - - bestickt Vollständiges Herstellen oder Herstellen aus nicht bestickten Gewirken oder Gestricken, deren Wert 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet   - - andere als aus Gewirken oder Gestricken:   ex 6303 (e) - - - nicht bestickt Herstellen aus Garnen ex 6303 (f) - - - bestickt Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 6304 Andere Waren zur Innenausstattung, ausgenommen Waren der Position 9404 . Wie für die Teilpositionen angegeben   - aus Filzen oder Vliesstoffen:   ex 6304 (a) - - nicht getränkt, bestrichen oder mit Lagen versehen Herstellen aus Fasern ex 6304 (b) - - getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen oder Vliesstoffen   - andere:     - - aus Gewirken oder Gestricken   ex 6304 (c) - - - nicht bestickt Vollständiges Herstellen ex 6304 (d) - - - bestickt Vollständiges Herstellen oder Herstellen aus nicht bestickten Gewirken oder Gestricken, deren Wert 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet   - - andere als aus Gewirken oder Gestricken:   ex 6304 (e) - - - nicht bestickt Herstellen aus Garnen ex 6304 (f) - - - bestickt Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 6305 Säcke und Beutel zu Verpackungszwecken. Wie für die Teilpositionen angegeben   - aus Filzen oder Vliesstoffen:   ex 6305 (a) - - nicht getränkt, bestrichen oder mit Lagen versehen Herstellen aus Fasern ex 6305 (b) - - getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen oder Vliesstoffen   - andere:     - - aus Gewirken oder Gestricken   ex 6305 (c) - - - nicht bestickt Vollständiges Herstellen ex 6305 (d) - - - bestickt Vollständiges Herstellen oder Herstellen aus nicht bestickten Gewirken oder Gestricken, deren Wert 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet   - - andere als aus Gewirken oder Gestricken:   ex 6305 (e) - - - nicht bestickt Herstellen aus Garnen ex 6305 (f) - - - bestickt Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 6306 Planen und Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge; Campingausrüstungen. Wie für die Teilpositionen angegeben   - Planen und Campingausrüstungen, aus Filzen oder Vliesstoffen:   ex 6306 (a) - - nicht getränkt, bestrichen oder mit Lagen versehen Herstellen aus Fasern ex 6306 (b) - - getränkt, bestrichen, überzogen oder mit Lagen versehen Tränken, Bestreichen, Überziehen oder mit Lagen versehen von rohen Filzen oder Vliesstoffen   - andere Planen und Campingausrüstungen:     - - aus Gewirken oder Gestricken   ex 6306 (c) - - - nicht bestickt Vollständiges Herstellen ex 6306 (d) - - - bestickt Vollständiges Herstellen oder Herstellen aus nicht bestickten Gewirken oder Gestricken, deren Wert 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet   - - andere als aus Gewirken oder Gestricken:   ex 6306 (e) - - - nicht bestickt Herstellen aus Garnen ex 6306 (f) - - - bestickt Herstellen aus Garnen oder Herstellen aus nicht bestickten Geweben, deren Wert 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet ex 6306 (g) Markisen; Zelte; Segel für Wasserfahrzeuge, für Surfbretter und für Landfahrzeuge CTH 6307 Andere konfektionierte Waren, einschließlich Schnittmuster zum Herstellen von Kleidung. Wie für die Unterpositionen angegeben 6307 10 - Scheuertücher, Wischtücher, Spültücher, Staubtücher und ähnliche Reinigungstücher Herstellen aus Garnen 6307 20 - Schwimmwesten und Rettungsgürtel Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 6307 90 - andere Herstellen, bei dem der Wert aller verwendeten Vormaterialien 40 v. H. des Ab-Werk-Preises der Ware nicht überschreitet 6308 Warenzusammenstellungen, aus Geweben und Garn, auch mit Zubehör, für die Herstellung von Teppichen, Tapisserien, bestickten Tischdecken oder Servietten oder ähnlichen Spinnstoffwaren, in Aufmachungen für den Einzelverkauf. Zusammenstellen, bei dem der Gesamtwert der Waren ohne Ursprungseigenschaft 25 v. H. des Ab-Werk-Preises der hergestellten Ware nicht überschreitet 6309 Altwaren. Sammeln und Verpacken für den Transport 6310 Lumpen, aus Spinnstoffen; Bindfäden, Seile, Taue und Waren daraus, aus Spinnstoffen, in Form von Abfällen oder unbrauchbar gewordenen Waren. CTH ABSCHNITT XII SCHUHE, KOPFBEDECKUNGEN, REGEN- UND SONNENSCHIRME, GEHSTÖCKE, SITZSTÖCKE, PEITSCHEN, REITPEITSCHEN UND TEILE DAVON; ZUGERICHTETE FEDERN UND WAREN AUS FEDERN; KÜNSTLICHE BLUMEN; WAREN AUS MENSCHENHAAREN KAPITEL 64 Schuhe, Gamaschen und ähnliche Waren; Teile davon Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der — gemessen am Wert — größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. HS-Code 2012 Warenbezeichnung Primärregeln 6401 Wasserdichte Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff, bei denen weder das Oberteil mit der Laufsohle noch das Oberteil selbst durch Nähen, Nieten, Nageln, Schrauben, Stecken oder ähnliche Verfahren zusammengefügt ist. CTH mit Ausnahme der Zusammensetzung aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen verbunden sind, der Position 6406 6402 Andere Schuhe mit Laufsohlen und Oberteil aus Kautschuk oder Kunststoff. CTH mit Ausnahme der Zusammensetzung aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen verbunden sind, der Position 6406 6403 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Leder. CTH mit Ausnahme der Zusammensetzung aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen verbunden sind, der Position 6406 6404 Schuhe mit Laufsohlen aus Kautschuk, Kunststoff, Leder oder rekonstituiertem Leder und Oberteil aus Spinnstoffen. CTH mit Ausnahme der Zusammensetzung aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen verbunden sind, der Position 6406 6405 Andere Schuhe. CTH mit Ausnahme der Zusammensetzung aus Schuhoberteilen, die mit einer Brandsohle oder anderen Bodenteilen verbunden sind, der Position 6406 ABSCHNITT XIII WAREN AUS STEINEN, GIPS, ZEMENT, ASBEST, GLIMMER ODER ÄHNLICHEN STOFFEN; KERAMISCHE WAREN; GLAS UND GLASWAREN KAPITEL 69 Keramische Waren Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der — gemessen am Wert — größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. HS-Code 2012 Warenbezeichnung Primärregeln ex 6911 bis ex 6913 Keramisches Geschirr, keramische Haushalts- oder Hauswirtschaftsartikel, Hygiene- oder Toilettengegenstände; Statuetten und andere keramische Ziergegenstände, verziert CTH ABSCHNITT XIV ECHTE PERLEN ODER ZUCHTPERLEN, EDELSTEINE ODER SCHMUCKSTEINE, EDELMETALLE, EDELMETALLPLATTIERUNGEN UND WAREN DARAUS; FANTASIESCHMUCK; MÜNZEN KAPITEL 71 Echte Perlen oder Zuchtperlen, Edelsteine oder Schmucksteine, Edelmetalle, Edelmetallplattierungen und Waren daraus; Fantasieschmuck; Münzen Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der — gemessen am Wert — größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. HS-Code 2012 Warenbezeichnung Primärregeln ex 7117 Keramischer Fantasieschmuck, verziert CTH ABSCHNITT XV UNEDLE METALLE UND WAREN DARAUS KAPITEL 72 Eisen und Stahl Definition Für die Zwecke dieses Kapitels bedeuten die Ausdrücke „kaltgewalzt“ und „kalthergestellt“ eine zu Änderungen der Kristallstruktur des Werkstücks führende Kaltumformung. Die Ausdrücke bezeichnen keine sehr leichten Kaltwalz- und Kaltherstellverfahren (Dressierwalzen), die nur oberflächlich auf das Material einwirken und seine Kristallstruktur nicht verändern. Anmerkung zum Kapitel Für die Zwecke dieses Kapitels gilt eine Änderung der Einreihung, die nur auf Schneiden zurückzuführen ist, nicht als ursprungsverleihend. Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der — gemessen am Wert — größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. HS-Code 2012 Warenbezeichnung Primärregeln 7201 Roheisen und Spiegeleisen, in Masseln, Blöcken oder anderen Rohformen. CTH 7202 Ferrolegierungen. CTH 7203 Durch Direktreduktion aus Eisenerzen hergestellte Eisenerzeugnisse und anderer Eisenschwamm, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen; Eisen mit einer Reinheit von 99,94 GHT oder mehr, in Stücken, Pellets oder ähnlichen Formen. CTH 7204 Abfälle und Schrott, aus Eisen oder Stahl; Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 7204 (a) - Abfälle und Schrott, aus Eisen und Stahl Ursprungsland der Waren dieser Teilposition ist das Land, in dem sie bei Produktions- oder Verarbeitungstätigkeiten oder beim Verbrauch anfallen. ex 7204 (b) - Abfallblöcke aus Eisen oder Stahl Ursprungsland der Waren dieser Teilposition ist das Land, in dem sie bei Produktions- oder Verarbeitungstätigkeiten oder beim Verbrauch anfallen. 7205 Körner und Pulver, aus Roheisen, Spiegeleisen, Eisen oder Stahl. Wie für die Unterpositionen angegeben 7205 10 - Körner CTH   - Pulver:   7205 21 - - aus legiertem Stahl Wie für die Teilunterpositionen angegeben ex 7205 21 (a) - - - Gemischte Pulver aus legiertem Stahl CTSH oder CTSHS, sofern die Gusslegierung wiedereingeschmolzen oder pulverisiert wird ex 7205 21 (b) - - - Ungemischte Pulver aus legiertem Stahl CTSH 7205 29 - - andere Wie für die Teilunterpositionen angegeben ex 7205 29 (a) - - - Andere gemischte Pulver CTSH oder CTSHS, sofern die Gusslegierung wiedereingeschmolzen oder pulverisiert wird ex 7205 29 (b) - - - Andere ungemischte Pulver CTSH 7206 Eisen und nicht legierter Stahl, in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen, ausgenommen Eisen der Position 7203 . CTH 7207 Halbzeug aus Eisen oder nicht legiertem Stahl. CTH, außer von Position 7206 7208 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, warmgewalzt, weder plattiert noch überzogen. CTH 7209 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, kaltgewalzt, weder plattiert noch überzogen. CTH 7210 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr, plattiert oder überzogen. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 7210 (a) - plattiert CTHS ex 7210 (b) - verzinnt und bedruckt oder lackiert CTH ex 7210 (c) - verzinkt und gewellt CTH ex 7210 (d) - andere CTH 7211 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, weder plattiert noch überzogen. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 7211 (a) - warmgewalzt CTH, außer von Position 7208 ex 7211 (b) - kaltgewalzt CTHS, außer von Position 7209 7212 Flachgewalzte Erzeugnisse aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm, plattiert oder überzogen. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 7212 (a) - plattiert CTHS, außer von Position 7210 ex 7212 (b) - andere CTH, außer von Position 7210 7213 Walzdraht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl. CTH, außer von Position 7214 7214 Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl, nur geschmie

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.