Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union

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Quellenkennung: 32015R2446. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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det, nur warmgewalzt, nur warmgezogen oder nur warmstranggepresst, auch nach dem Walzen verwunden. CTH, außer von Position 7213 7215 Anderer Stabstahl aus Eisen oder nicht legiertem Stahl. CTH 7216 Profile aus Eisen oder nicht legiertem Stahl. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 7216 (a) - nur warmgewalzt CTH, außer von Position 7208 , 7209 , 7210 , 7211 oder 7212 und außer von Position 7213 , 7214 oder 7215 , wenn diese Veränderung auf Schneiden oder Biegen zurückzuführen ist. ex 7216 (b) - nur kaltgewalzt CTH, außer von Position 7209 oder Teilposition ex 7211 (b) und außer von Position 7215 , wenn diese Veränderung auf Schneiden oder Biegen zurückzuführen ist. ex 7216 (c) - plattiert CTHS ex 7216 (d) - andere CTH, außer von den Positionen 7208 bis 7215 7217 Draht aus Eisen oder nicht legiertem Stahl. CTH, außer von den Positionen 7213 bis 7215 ; oder Wechsel von den Positionen 7213 bis 7215 , sofern das Vormaterial kalthergestellt wurde. 7218 Nicht rostender Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus nicht rostendem Stahl. CTH 7219 Flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 7219 (a) - nur warmgewalzt CTH ex 7219 (b) - nur kaltgewalzt CTHS ex 7219 (c) - plattiert CTHS ex 7219 (d) - andere CTHS 7220 Flachgewalzte Erzeugnisse aus nicht rostendem Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 7220 (a) - nur warmgewalzt CTH, außer von Position 7219 ex 7220 (b) - nur kaltgewalzt CTHS ex 7220 (c) - plattiert CTHS ex 7220 (d) - andere CTHS 7221 Walzdraht aus nicht rostendem Stahl. CTH, außer von Position 7222 7222 Stabstahl und Profile, aus nicht rostendem Stahl. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 7222 (a) - Stabstahl, nur warmgewalzt CTH, außer von Position 7221 ex 7222 (b) - Profile, nur warmgewalzt CTH, außer von Position 7219 oder 7220 und außer von Position 7221 oder Teilposition ex 7222 (a), wenn diese Veränderung auf Schneiden ober Biegen zurückzuführen ist. ex 7222 (c) - Stabstahl und Profile, nur kaltgewalzt CTH, außer von Teilposition ex 7219 (b) oder ex 7220 (b); oder CTHS von Teilposition ex 7222 (a) ex 7222 (d) - Stabstahl und Profile, plattiert CTHS ex 7222 (e) - anderer Stabstahl CTH, außer von Position 7221 ex 7222 (f) - andere Profile CTHS 7223 Draht aus nicht rostendem Stahl. CTH, außer von 7221 bis 7222 ; oder Wechsel von den Positionen 7221 bis 7222 , sofern die Vormaterialien kalthergestellt wurden. 7224 Anderer legierter Stahl in Rohblöcken (Ingots) oder anderen Rohformen; Halbzeug aus anderem legierten Stahl. CTH 7225 Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von 600 mm oder mehr. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 7225 (a) - nur warmgewalzt CTH ex 7225 (b) - nur kaltgewalzt CTHS ex 7225 (c) - plattiert CTHS ex 7225 (d) - andere CTH 7226 Flachgewalzte Erzeugnisse aus anderem legierten Stahl, mit einer Breite von weniger als 600 mm. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 7226 (a) - nur warmgewalzt CTH, außer von Position 7225 ex 7226 (b) - nur kaltgewalzt CTHS, außer von kaltgewalzten Erzeugnissen der Position 7225 ex 7226 (c) - plattiert CTHS ex 7226 (d) - andere CTHS, außer von derselben Unterposition 7227 Walzdraht aus anderem legierten Stahl. CTH, außer von Position 7228 7228 Stabstahl und Profile, aus anderem legierten Stahl; Hohlbohrerstäbe aus legiertem oder nicht legiertem Stahl. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 7228 (a) - Stabstahl, nur warmgewalzt CTH, außer von Position 7227 ex 7228 (b) - Profile, nur warmgewalzt CTH, außer von Position 7225 oder 7226 und außer von Position 7227 oder Teilposition ex 7228 (a), wenn diese Veränderung auf Schneiden ober Biegen zurückzuführen ist. ex 7228 (c) - Stabstahl und Profile, nur kaltgewalzt CTH, außer von Teilposition ex 7225 (b) oder ex 7226 (b) oder CTHS von Teilposition ex 7228 (a) ex 7228 (d) - Stabstahl und Profile, plattiert CTHS ex 7228 (e) - anderer Stabstahl CTHS ex 7228 (f) - andere Profile CTHS 7229 Draht aus anderem legierten Stahl. CTH, außer von den Positionen 7227 bis 7228 ; oder Wechsel von den Positionen 7227 bis 7228 , sofern das Vormaterial kalthergestellt wurde. KAPITEL 73 Waren aus Eisen oder Stahl Anmerkung zum Kapitel Für die Zwecke der Position 7318 gilt die bloße Befestigung von Bestandteilen ohne Schleifen, Wärmebehandlung und Oberflächenbehandlung nicht als ursprungsverleihend. Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der — gemessen am Wert — größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. HS-Code 2012 Warenbezeichnung Primärregeln 7301 Spundwanderzeugnisse aus Eisen oder Stahl, auch gelocht oder aus zusammengesetzten Elementen hergestellt; durch Schweißen hergestellte Profile aus Eisen oder Stahl CTH 7302 Oberbaumaterial für Bahnen, aus Eisen oder Stahl, wie Schienen, Leitschienen und Zahnstangen, Weichenzungen, Herzstücke, Zungenverbindungsstangen und anderes Material für Kreuzungen oder Weichen, Bahnschwellen, Laschen, Schienenstühle, Winkel, Unterlagsplatten, Klemmplatten, Spurplatten und Spurstangen und anderes für das Verlegen, Zusammenfügen oder Befestigen von Schienen besonders hergerichtetes Material. CTH 7303 Rohre und Hohlprofile, aus Gusseisen. CTH 7304 Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen (ausgenommen Gusseisen) oder Stahl. Wie für die Unterpositionen angegeben   - Rohre von der für Öl- oder Gasfernleitungen verwendeten Art (line pipe):   7304 11 - - aus nicht rostendem Stahl CTH 7304 19 - - andere CTH   - Futterrohre, Steigrohre und Bohrgestänge von der für das Bohren oder Fördern von Öl oder Gas verwendeten Art (casing, tubing, drill pipe)   7304 22 - - Bohrgestänge (drill pipe), aus nicht rostendem Stahl CTH 7304 23 - - andere Bohrgestänge (drill pipe) CTH 7304 24 - - andere, aus nicht rostendem Stahl CTH 7304 29 - - andere CTH   - andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus Eisen oder nicht legiertem Stahl:   7304 31 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt CTH; oder Wechsel von Hohlprofilen der Unterposition 7304 39 7304 39 - - andere CTH   - andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus nicht rostendem Stahl   7304 41 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt CTH; oder Wechsel von Hohlprofilen der Unterposition 7304 49 7304 49 - - andere CTH   - andere, mit kreisförmigem Querschnitt, aus anderem legierten Stahl:   7304 51 - - kaltgezogen oder kaltgewalzt CTH; oder Wechsel von Hohlprofilen der Unterposition 7304 59 7304 59 - - andere CTH 7304 90 - andere CTH 7305 Andere Rohre (z. B. geschweißt oder genietet) mit kreisförmigem Querschnitt und einem äußeren Durchmesser von mehr als 406,4 mm, aus Eisen oder Stahl. CTH 7306 Andere Rohre und Hohlprofile (z. B. geschweißt, genietet, gefalzt oder mit einfach aneinander gelegten Rändern), aus Eisen oder Stahl. CTH 7307 Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke (z. B. Bogen, Muffen), aus Eisen oder Stahl. CTH 7308 Konstruktionen und Konstruktionsteile (z. B. Brücken und Brückenelemente, Schleusentore, Türme, Gittermaste, Pfeiler, Säulen, Gerüste, Dächer, Dachstühle, Tore, Türen, Fenster, und deren Rahmen und Verkleidungen, Tor- und Türschwellen, Tür- und Fensterläden, Geländer), aus Eisen oder Stahl, ausgenommen vorgefertigte Gebäude der Position 9406 ; zu Konstruktionszwecken vorgearbeitete Bleche, Stäbe, Profile, Rohre und dergleichen, aus Eisen oder Stahl. Wie für die Teilpositionen angegeben ex 7308 (a) - Konstruktionen CTHS ex 7308 (b) - Konstruktionsteile CTH ex 7308 (c) - andere CTH, außer von den Positionen 7208 bis 7216 , 7301 , 7304 bis 7306 7309 Sammelbehälter, Fässer, Bottiche und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von mehr als 300 l, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung. CTH 7310 Sammelbehälter, Fässer, Trommeln, Kannen, Dosen und ähnliche Behälter, aus Eisen oder Stahl, für Stoffe aller Art (ausgenommen verdichtete oder verflüssigte Gase), mit einem Fassungsvermögen von 300 l oder weniger, ohne mechanische oder wärmetechnische Einrichtungen, auch mit Innenauskleidung oder Wärmeschutzverkleidung. CTH 7311 Behälter aus Eisen oder Stahl, für verdichtete oder verflüssigte Gase. CTH 7312 Litzen, Kabel, Seile, Seilschlingen und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, ausgenommen isolierte Erzeugnisse für die Elektrotechnik. CTH 7313 Stacheldraht aus Eisen oder Stahl; verwundene Drähte oder Bänder, auch mit Stacheln, von der für Einzäunungen verwendeten Art, aus Eisen oder Stahl. CTH 7314 Gewebe (einschließlich endlose Gewebe), Gitter und Geflechte, aus Eisen- oder Stahldraht; Streckbleche und -bänder, aus Eisen oder Stahl. CTH 7315 Ketten und Teile davon, aus Eisen oder Stahl. CTH 7316 Schiffsanker, Draggen, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl. CTH 7317 Stifte, Nägel, Reißnägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern (ausgenommen Klammern der Position 8305 ) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl, auch mit Kopf aus anderen Stoffen, ausgenommen mit Kopf aus Kupfer. CTH 7318 Schrauben, Bolzen, Muttern, Schwellenschrauben, Schraubhaken, Niete, Splinte, Keile, Unterlegscheiben (einschließlich Federringe und -scheiben) und ähnliche Waren, aus Eisen oder Stahl. CTH 7319 Nähnadeln, Stricknadeln, Schnürnadeln, Häkelnadeln, Stichel zum Sticken und ähnliche Waren, zum Handgebrauch, aus Eisen oder Stahl; Sicherheitsnadeln, Stecknadeln und ähnliche Nadeln, aus Eisen oder Stahl, anderweit weder genannt noch inbegriffen. CTH 7320 Federn und Federblätter, aus Eisen oder Stahl. CTH 7321 Raumheizöfen, Kesselöfen, Küchenherde (auch zusätzlich für Zentralheizung verwendbar), Grillgeräte, Kohlenbecken, Gaskocher, Tellerwärmer und ähnliche nicht elektrische Haushaltsgeräte, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl. CTH 7322 Heizkörper für Zentralheizungen, nicht elektrisch beheizt, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Heißlufterzeuger und -verteiler (einschließlich der Verteiler, die auch frische oder klimatisierte Luft verteilen können), nicht elektrisch beheizt, mit motorbetriebenem Ventilator oder Gebläse, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl. CTH 7323 Haushaltsartikel, Hauswirtschaftsartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl; Eisen- oder Stahlwolle; Schwämme, Putzlappen, Handschuhe und ähnliche Waren, zum Scheuern, Polieren oder dergleichen, aus Eisen oder Stahl. CTH 7324 Sanitär-, Hygiene- oder Toilettenartikel, und Teile davon, aus Eisen oder Stahl. CTH 7325 Andere Waren aus Eisen oder Stahl, gegossen. CTH 7326 Andere Waren aus Eisen oder Stahl CTH KAPITEL 82 Werkzeuge, Schneidwaren und Essbestecke, aus unedlen Metallen; Teile davon, aus unedlen Metallen Primärregel: Waren oder Teile, aus Rohlingen hergestellt a) Ursprungsland einer Ware oder eines Teils, die bzw. das aus einem Rohling hergestellt wird, der in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 2(a) für die Auslegung des Harmonisierten Systems in dieselbe Position, Unterposition oder Unterteilung eingereiht ist wie die fertige Ware oder das fertige Teil, ist das Land, in dem die Klinge, die Schneide, die arbeitende Fläche oder ein sonstiger arbeitender Teil gestaltet wurde, sofern der Rohling, aus dem die Ware bzw. das Teil hergestellt wurde, in seinem eingeführten Zustand i) nicht funktionsfähig war und ii) nicht über das ursprüngliche Stanzverfahren oder jede Bearbeitung, die erforderlich ist, um das Material aus der Schmiedeplatte oder der Gießform zu lösen, hinaus bearbeitet wurde. b) Sind die Kriterien gemäß Absatz a nicht erfüllt, so ist das Ursprungsland des Rohlings das Ursprungsland im Sinne dieses Kapitels. Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der — gemessen am Wert — größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. HS-Code 2012 Warenbezeichnung Primärregeln 8201 Spaten, Schaufeln, Spitzhacken, Hacken aller Art, Gabeln, Rechen und Schaber; Äxte, Beile, Haumesser und ähnliche Werkzeuge zum Hauen oder Spalten; Geflügelscheren, Gartenscheren, Baumscheren und ähnliche Scheren; Sensen und Sicheln, Heu- und Strohmesser, Heckenscheren, Keile und andere Handwerkzeuge für die Landwirtschaft, den Gartenbau oder die Forstwirtschaft. CTH 8202 Handsägen; Sägeblätter aller Art (einschließlich Frässägeblätter und nicht gezahnte Sägeblätter). Wie für die Unterpositionen angegeben 8202 10 - Handsägen CTH 8202 20 - Bandsägeblätter CTSH   - Kreissägeblätter, einschließlich Frässägeblätter:   8202 31 - - mit arbeitendem Teil aus Stahl CTSH 8202 39 - - andere, einschließlich Teile Wie für die Teilunterpositionen angegeben ex 8202 39 (a) - - Sägezähne und Zahnsegmente bei Kreissägen CTH ex 8202 39 (b) - - andere CTSHS 8202 40 - Sägeketten Wie für die Teilunterpositionen angegeben ex 8202 40 (a) - - Sägezähne und Zahnsegmente bei Kettensägen CTH ex 8202 40 (b) - - andere CTSHS   - andere Sägeblätter:   8202 91 - - Langsägeblätter für die Metallbearbeitung CTSH 8202 99 - - andere CTSH 8203 Feilen, Raspeln, Kneifzangen/Beißzangen und andere Zangen (auch zum Schneiden), Pinzetten, Scheren zum Schneiden von Metallen, Rohrschneider, Bolzenschneider, Locheisen, Lochzangen, und ähnliche Handwerkzeuge. CTSH 8204 Von Hand zu betätigende Schrauben- und Spannschlüssel (einschließlich Drehmomentschlüssel); auswechselbare Steckschlüsseleinsätze, auch mit Griff. CTSH 8205 Handwerkzeuge (einschließlich Glasschneidediamanten), anderweit weder genannt noch inbegriffen; Lötlampen und dergleichen; Schraubstöcke, Schraubzwingen und dergleichen, die nicht Zubehör oder Teile von Werkzeugmaschinen sind; Ambosse; tragbare Feldschmieden; Schleifsteine mit Gestell zum Hand- oder Fußbetrieb. CTH 8206 Zusammenstellungen von Werkzeugen aus zwei oder mehr der Positionen 8202 bis 8205 , in Aufmachungen für den Einzelverkauf. CTH 8207 Auswechselbare Werkzeuge zur Verwendung in mechanischen oder nicht mechanischen Handwerkzeugen oder in Werkzeugmaschinen (z. B. zum Pressen, Prägen, Tiefziehen, Gesenkschmieden, Stanzen, Lochen, zum Herstellen von Innen- und Außengewinden, Bohren, Reiben, Räumen, Fräsen, Drehen, Schrauben), einschließlich Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen, und Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge. Wie für die Unterpositionen angegeben   - Erd-, Gesteins- oder Tiefbohrwerkzeuge:   8207 13 - - mit arbeitendem Teil aus Cermets CTSH 8207 19 - - andere, einschließlich Teile Wie für die Teilunterpositionen angegeben ex 8207 19 (a) - - Teile CTH ex 8207 19 (b) - - andere CTSHS 8207 20 - Ziehwerkzeuge und Pressmatrizen zum Ziehen oder Strang- und Fließpressen von Metallen CTSH 8207 30 - Press-, Präge-, Tiefzieh-, Gesenkschmiede-, Stanz- oder Lochwerkzeuge CTSH 8207 40 - Werkzeuge zum Herstellen von Innen- und Außengewinden CTSH 8207 50 - Bohrwerkzeuge CTSH 8207 60 - Reibahlen, Ausbohr- und Räumwerkzeuge CTSH 8207 70 - Fräswerkzeuge CTSH 8207 80 - Drehwerkzeuge CTSH 8207 90 - andere auswechselbare Werkzeuge CTSH ABSCHNITT XVI MASCHINEN, APPARATE, MECHANISCHE GERÄTE UND ELEKTROTECHNISCHE WAREN, TEILE DAVON; TONAUFNAHME- ODER TONWIEDERGABEGERÄTE, FERNSEH-BILD- UND -TONAUFZEICHNUNGSGERÄTE ODER FERNSEH-BILD- UND -TONWIEDERGABEGERÄTE, TEILE UND ZUBEHÖR FÜR DIESE GERÄTE KAPITEL 84 Kernreaktoren, Kessel, Maschinen, Apparate und mechanische Geräte, Teile davon Primärregel: Teile und Zubehör, aus Rohlingen hergestellt (1) Ursprungsland von Waren, die aus Rohlingen hergestellt werden, die in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 2(a) für die Auslegung des Harmonisierten Systems in dieselbe Position, Unterposition oder Unterteilung eingereiht sind wie die vollständigen oder fertigen Waren, ist das Land, in dem die Endbearbeitung des Rohlings stattfand, sofern die Endbearbeitung die Gestaltung der endgültigen Form durch die Entfernung von Material (über bloßes Honen und/oder Polieren hinaus) oder durch formgebende Verfahren wie Biegen, Hämmern, Pressen oder Prägen umfasste. (2) Absatz 1 gilt für Waren, die in Bestimmungen für Teile oder Teile und Zubehör eingereiht werden können, einschließlich speziell unter diesen Bestimmungen genannter Waren. Definition des Begriffs „Montage von Halbleitererzeugnissen“ für die Zwecke der Position 8473 Bei der „Montage von Halbleitererzeugnissen“ handelt es sich um eine Änderung von Chips, Dice oder anderen Halbleitererzeugnissen zu Chips, Dice oder anderen Halbleitererzeugnissen, die zwecks Verbindung auf ein gemeinsames Substrat aufgebracht oder montiert oder verbunden und dann montiert werden. Die Montage von Halbleitererzeugnissen gilt nicht als Minimalbehandlung. Anmerkungen zum Kapitel Anmerkung 1: Sammlung von Teilen Ergibt sich eine Änderung der Einreihung aus der Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 2(a) für die Auslegung des Harmonisierten Systems in Bezug auf Sammlungen von Teilen, die als nicht zusammengesetzte Waren einer anderen Position oder Unterposition gestellt werden, behalten die einzelnen Teile den Ursprung, den sie vor Herstellung dieser Sammlung hatten. Anmerkung 2: Montage der Sammlung von Teilen Ursprungsland von Waren, die aus einer Sammlung von Teilen zusammengesetzt sind, welche in Anwendung der Allgemeinen Auslegungsvorschrift 2 wie die zusammengesetzte Ware eingereiht sind, ist das Land der Montage, vorausgesetzt, die Montage hätte die Primärregel für die Ware erfüllt, wenn jedes der Teile gesondert und nicht als Sammlung gestellt worden wäre. Anmerkung 3: Zerlegen von Waren Eine Änderung der Einreihung, die sich aus dem Zerlegen von Waren ergibt, gilt nicht als die aufgrund der Regel in der Tabelle der Listenregeln verlangte Änderung. Ursprungsland der aus den Waren ausgebauten Teile ist das Land, in dem die Teile ausgebaut wurden, es sei denn, der Einführer, der Ausführer oder eine andere Person mit begründetem Interesse an der Bestimmung des Ursprungs der Teile weist auf der Grundlage nachprüfbarer Beweise ein anderes Ursprungsland nach. Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der — gemessen am Wert — größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. HS-Code 2012 Warenbezeichnung Primärregeln ex 8443 Fotokopiergeräte mit optischem System oder solche, die nach dem Kontaktverfahren arbeiten CTH ex 8473 Speichermodule CTH oder Montage von Halbleitererzeugnissen ex 8482 Wälzlager (Kugel-, Rollen- und Nadellager aller Art), montiert Herstellen durch Wärmebehandlung, Schleifen und Polieren der Innen- und Außenringe sowie Montage KAPITEL 85 Elektrische Maschinen, Apparate, Geräte und andere elektrotechnische Waren, Teile davon; Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegeräte, Bild- und Tonaufzeichnungs- oder -wiedergabegeräte, für das Fernsehen, Teile davon und Zubehör für diese Geräte Primärregel: Teile und Zubehör, aus Rohlingen hergestellt (1) Ursprungsland von Waren, die aus Rohlingen hergestellt werden, die in Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 2(a) für die Auslegung des Harmonisierten Systems in dieselbe Position, Unterposition oder Unterteilung eingereiht sind wie die vollständigen oder fertigen Waren, ist das Land, in dem die Endbearbeitung des Rohlings stattfand, sofern diese die Gestaltung der endgültigen Form durch die Entfernung von Material (über bloßes Honen und/oder Polieren hinaus) oder durch formgebende Verfahren wie Biegen, Hämmern, Pressen oder Prägen umfasste. (2) Absatz 1 gilt für Waren, die in Bestimmungen für Teile oder Teile und Zubehör eingereiht werden können, einschließlich speziell unter diesen Bestimmungen genannter Waren. Definition des Begriffs „Montage von Halbleitererzeugnissen“ für die Zwecke der Positionen 8535 , 8536 , 8537 , 8541 und 8542 Bei der „Montage von Halbleitererzeugnissen“ handelt es sich um eine Änderung von Chips, Dice oder anderen Halbleitererzeugnissen zu Chips, Dice oder anderen Halbleitererzeugnissen, die zwecks Verbindung auf ein gemeinsames Substrat aufgebracht oder montiert oder verbunden und dann montiert werden. Die Montage von Halbleitererzeugnissen gilt nicht als Minimalbehandlung. Anmerkungen zum Kapitel Anmerkung 1: Sammlung von Teilen Ergibt sich eine Änderung der Einreihung aus der Anwendung der Allgemeinen Vorschrift 2(a) für die Auslegung des Harmonisierten Systems in Bezug auf Sammlungen von Teilen, die als nicht zusammengesetzte Waren einer anderen Position oder Unterposition gestellt werden, behalten die einzelnen Teile den Ursprung, den sie vor Herstellung dieser Sammlung hatten. Anmerkung 2: Montage der Sammlung von Teilen Ursprungsland von Waren, die aus einer Sammlung von Teilen zusammengesetzt sind, welche in Anwendung der Allgemeinen Auslegungsvorschrift 2 wie die zusammengesetzte Ware eingereiht sind, ist das Land der Montage, vorausgesetzt, die Montage hätte die Primärregel für die Ware erfüllt, wenn jedes der Teile gesondert und nicht als Sammlung gestellt worden wäre. Anmerkung 3: Zerlegen von Waren Eine Änderung der Einreihung, die sich aus dem Zerlegen von Waren ergibt, gilt nicht als die aufgrund der Regel in der Tabelle der Listenregeln verlangte Änderung. Ursprungsland der aus den Waren ausgebauten Teile ist das Land, in dem die Teile ausgebaut wurden, es sei denn, der Einführer, der Ausführer oder eine andere Person mit begründetem Interesse an der Bestimmung des Ursprungs der Teile weist auf der Grundlage nachprüfbarer Beweise, wie Ursprungskennzeichnungen auf dem Teil selbst oder Dokumenten, ein anderes Ursprungsland nach. Restregel zum Kapitel Kann das Ursprungsland nicht durch Anwendung der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der — gemessen am Wert — größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. HS-Code 2012 Warenbezeichnung Primärregeln ex 8501 Fotovoltaikmodule oder -paneele aus kristallinem Silicium CTH, außer von Position 8541 8527 Rundfunkempfangsgeräte, auch in einem gemeinsamen Gehäuse mit einem Tonaufnahme- oder Tonwiedergabegerät oder einer Uhr kombiniert. CTH, außer von Position 8529 8528 Monitore und Projektoren, ohne eingebautes Fernsehempfangsgerät; Fernsehempfangsgeräte, auch mit eingebautem Rundfunkempfangsgerät oder Ton- oder Bildaufzeichnungs- oder -wiedergabegerät. CTH, außer von Position 8529 8535 Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbinden von elektrischen Stromkreisen (z. B. Schalter, Sicherungen, Blitzschutzvorrichtungen, Spannungsbegrenzer, Überspannungsableiter, Steckvorrichtungen und andere Verbindungselemente sowie Verbindungskästen), für eine Spannung von mehr als 1 000  V. CTH, außer von Position 8538 ; oder Montage von Halbleitererzeugnissen ex 8536 Elektrische Geräte zum Schließen, Unterbrechen, Schützen oder Verbin

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.