Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union

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Quellenkennung: 32015R2446. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die gemäß Artikel 1 Nummer 18 festgelegte EORI-Nummer der Person, die die Ankunft der Waren nach der Beförderung im Rahmen einer vorübergehenden Verwahrung meldet. Gruppe 4 — Zollwertangaben/Abgaben 4/1.    Lieferbedingungen Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes und -gliederung sind hier die Angaben einzutragen, aus denen bestimmte Klauseln des Geschäftsvertrags ersichtlich werden. 4/2.    Beförderungskosten, Zahlungsweise Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der für die Zahlungsart für Beförderungskosten entsprechende Code. 4/3.    Abgabenberechnung — Art der Abgabe Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes und gegebenenfalls dem/der von dem betreffenden Mitgliedstaat vorgesehenen Code(s) ist die Art der Abgabe für jede Zollabgabe oder Steuer, die für die betreffenden Waren gilt, anzugeben. 4/4.    Abgabenberechnung — Bemessungsgrundlage Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Bemessungsgrundlage (Wert, Gewicht oder sonstige). 4/5.    Abgabenberechnung — Abgabensatz Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben sind die Abgabensätze für jede geltende Zollabgabe oder Steuer. 4/6.    Abgabenberechnung — geschuldeter Abgabenbetrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Abgabenbetrag für jede geltende Zollabgabe oder Steuer. Für die in diesem Feld einzutragenden Beträge ist die Währungseinheit gemäß dem für D.E. 4/12 „Interne Währungseinheit“ festgelegten Code zu verwenden. Ist im D.E. 4/12 „Interne Währungseinheit“ kein Code angegeben, so ist die Währungseinheit des Mitgliedstaats zu verwenden, in dem die Einfuhrförmlichkeiten erfüllt werden. 4/7.    Abgabenberechnung — insgesamt Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Gesamtbetrag der Zollabgaben und Steuern für die betreffenden Waren. Für die in diesem Feld einzutragenden Beträge ist die Währungseinheit gemäß dem für D.E. 4/12 „Interne Währungseinheit“ festgelegten Code zu verwenden. Ist in D.E. 4/12 „Interne Währungseinheit“ kein Code angegeben, so ist die Währungseinheit des Mitgliedstaats zu verwenden, in dem die Einfuhrförmlichkeiten erfüllt werden. 4/8.    Abgabenberechnung — Zahlungsart Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die angewandte Zahlungsart anzugeben. 4/9.    Zuschläge und Abzüge Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Für jede Art von Aufschlägen oder Abzügen, die für eine bestimmte Position vorgesehen sind, ist der entsprechende Code gefolgt von dem entsprechenden Betrag in der nationalen Währung anzugeben, der noch nicht im Artikelpreis enthalten ist oder von diesem noch nicht abgezogen wurde. 4/10.    Rechnungswährung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Codes ist die Währung anzugeben, in der die Rechnung ausgestellt ist. Diese Angabe ist, soweit zur Berechnung der Einfuhrabgaben erforderlich, in Verbindung mit D.E. 4/11 „In Rechnung gestellter Gesamtbetrag“ und D.E. 4/14 „Artikelpreis/Betrag“ zu verwenden. 4/11.    In Rechnung gestellter Gesamtbetrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der für sämtliche in der Zollanmeldung aufgeführte Waren in Rechnung gestellte Preis in der für D.E. 4/10 „Rechnungswährung“ festgelegten Währungseinheit. 4/12.    Interne Währungseinheit Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Bei Anmeldungen, die in Mitgliedstaaten abgegeben werden, die es den Wirtschaftsbeteiligten während der Übergangszeit zur Einführung des Euro ermöglichen, auch die Einheit Euro in ihren Zollanmeldungen zu verwenden, ist in diesem Feld ein Hinweis auf die angewandte Währungseinheit (einzelstaatliche Währungseinheit oder Euro) anzubringen. 4/13.    Indikatoren für die Bewertung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes ist die Kombination von Indikatoren anzugeben, um zu erklären, ob der Wert der Waren von spezifischen Faktoren bestimmt wird. 4/14.    Artikelpreis/Betrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der Preis der betreffenden Warenposition, ausgedrückt in der für D.E. 4/10 „Rechnungswährung“ festgelegten Währungseinheit. 4/15.    Umrechnungskurs Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Dieses Datenelement enthält den im Voraus durch einen Vertrag zwischen den Beteiligten festgesetzten Wechselkurs 4/16.    Bewertungsmethode Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die angewandte Bewertungsmethode anzugeben. 4/17.    Präferenz Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Dieses Datenelement betrifft Angaben zur zolltariflichen Behandlung der Waren. Wenn seine Verwendung in der Tabelle mit den Datenanforderungen in Titel I Kapitel 3 Abschnitt 1 dieses Anhangs obligatorisch vorgesehen ist, so muss es ausgefüllt werden, auch wenn keine Zollpräferenz beantragt wird. Anzugeben ist der entsprechende Unionscode. Die Kommission wird regelmäßig eine Liste mit den Kombinationsmöglichkeiten für die in diesem Fall zu verwendenden Codes mit Beispielen und Erläuterungen veröffentlichen. 4/18.    Postwert Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Inhalt/(Stück)zahl, angemeldeter Wert: Währungscode und Geldwert des zu Zollzwecken angemeldeten Inhalts. 4/19.    Postgebühren Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Position; Porto bezahlt: Währungscode und Betrag des vom Absender bezahlten oder ihm in Rechnung gestellten Portos Gruppe 5 -Daten/Fristen/Zeiträume/Orte/Länder/Regionen 5/1.    Datum und Uhrzeit der voraussichtlichen Ankunft am ersten Ankunftsort im Zollgebiet der Union Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ortsdatum und Ortszeit der voraussichtlichen Ankunft des aktiven Beförderungsmittels am ersten Grenzübergang (bei Beförderung auf dem Landweg), am ersten Flughafen (bei Beförderung auf dem Luftweg) oder im ersten Hafen (bei Beförderung auf dem Seeweg) der Union. Bei Beförderung auf dem Seeweg ist lediglich das Datum der Ankunft anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen — Spalten G1 bis G3: Anzugeben ist nur das Datum der Ankunft am ersten Ankunftsort im Zollgebiet der Union, der in der summarischen Eingangsanmeldung aufgeführt ist. 5/2.    Datum und Uhrzeit der voraussichtlichen Ankunft im Entladehafen Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ortsdatum und Ortszeit der voraussichtlichen Ankunft des Schiffes im Entladehafen 5/3.    Tatsächliches Datum und Uhrzeit der Ankunft im Zollgebiet der Union Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ortsdatum und Uhrzeit der tatsächlichen Ankunft des aktiven Beförderungsmittels am ersten Grenzübergang (bei Beförderung auf dem Landweg), am ersten Flughafen (bei Beförderung auf dem Luftweg) oder im ersten Hafen (bei Beförderung auf dem Seeweg) der Union. 5/4.    Datum der Anmeldung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Datum der Ausstellung und gegebenenfalls Unterzeichnung oder anderweitigen Beurkundung der betreffenden Anmeldung. 5/5.    Ort der Anmeldung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Ort der Ausstellung der betreffenden papiergestützten Anmeldungen. 5/6.    Bestimmungszollstelle (und Land) Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes ist die Kennnummer der Zollstelle anzugeben, bei der das Unionsversandverfahren endet. 5/7.    Vorgesehene Durchgangszollstellen (und Land) Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist die Kennnummer der Eingangszollstelle in jedem nicht der Union angehörenden Landes, das Vertragspartei des Übereinkommens über ein gemeinsames Versandverfahren ist (im Folgenden „nicht der Union angehörendes Land des gemeinsamen Versandverfahrens“) und dessen Gebiet berührt werden soll, sowie die Eingangszollstelle, über die die Waren in das Zollgebiet der Union wiedereingeführt werden, wenn bei der Beförderung das Gebiet eines nicht der Union angehörenden Landes des gemeinsamen Versandverfahrens berührt wurde, oder, wenn bei der Beförderung ein anderes Gebiet als das der Union oder eines nicht der Union angehörenden Landes des gemeinsamen Versandverfahrens berührt wird, die Ausgangszollstelle, über die die Ware die Union verlässt, und die Eingangszollstelle, über die sie wieder in die Union verbracht wird. Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes sind die Kennnummern der betreffenden Zollstellen anzugeben. 5/8.    Code für das Bestimmungsland Tabelle mit den Datenanforderungen — Spalten B1 bis B4 und C1: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist das zum Zeitpunkt der Überführung in das Zollverfahren bekannte Land anzugeben, in das die Waren geliefert werden sollen. Tabelle mit den Datenanforderungen — Spalten D1 bis D3: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist das letzte Bestimmungsland der Waren anzugeben. Das letzte bekannte Bestimmungsland ist definiert als das letzte zum Zeitpunkt der Überführung in das Zollverfahren bekannte Land, in das die Waren geliefert werden sollen. Tabelle mit den Datenanforderungen — Spalten H1, H2 und H5: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist der Code des Mitgliedstaats anzugeben, in dem sich die Waren zum Zeitpunkt der Überführung in das Zollverfahren oder, sofern Spalte H5 betroffen ist, zum Zeitpunkt der Überlassung in den steuerrechtlich freien Verkehr befinden. Ist jedoch zum Zeitpunkt der Erstellung der Zollanmeldung bekannt, dass die Waren nach der Überführung bzw. Überlassung in einen anderen Mitgliedstaat befördert werden, ist der Code dieses letzteren Mitgliedstaats anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen — Spalte H3: Werden Waren zur Überführung in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung eingeführt, so ist der Bestimmungsmitgliedstaat der Mitgliedstaat, in dem die Waren erstmals verwendet werden sollen. Tabelle mit den Datenanforderungen — Spalte H4: Werden Waren zur aktiven Veredelung unter Zollaufsicht eingeführt, so ist der Bestimmungsmitgliedstaat der Mitgliedstaat, in dem die erste Veredelungstätigkeit ausgeführt wird. 5/9.    Code für die Bestimmungsregion Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden von den Mitgliedstaaten festgelegten Codes ist die Bestimmungsregion der Waren innerhalb des betreffenden Mitgliedstaats anzugeben. 5/10.    Code für den Ort der Lieferung — Sammelbeförderungsvertrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist der UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Ländercode gefolgt von der Postleitzahl des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladehafen hinaus stattfindende Lieferung, wie im Sammelkonnossement angeführt, erfolgt. Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist der Bestimmungsort der Waren unter Verwendung des UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, des Ländercodes gefolgt von der Postleitzahl des Ortes, wie im MAWB angeführt, anzugeben. 5/11.    Code für den Ort der Lieferung — Einzelbeförderungsvertrag Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Im Falle der Beförderung auf dem Seeweg ist der UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, der Ländercode gefolgt von der Postleitzahl des Ortes anzugeben, an dem die über den Entladehafen hinaus stattfindende Lieferung, wie im Hauskonnossement angeführt, erfolgt. Im Falle der Beförderung auf dem Luftweg ist der Bestimmungsort der Waren unter Verwendung des UN/LOCODE oder, falls dieser nicht bekannt ist, des Ländercodes gefolgt von der Postleitzahl des Ortes, wie im HAWB angeführt, anzugeben. 5/12.    Ausgangszollstelle Tabelle mit den Datenanforderungen — Spalten A1, A2 und A3: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Zollstelle anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen — Spalten B1 bis B3 und C1: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Zollstelle anzugeben, über die die Waren das Zollgebiet der Union verlassen sollen. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalte B4: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Zollstelle anzugeben, über die die Waren das betreffende Steuergebiet verlassen sollen. 5/13.    Nachfolgende Eingangszollstelle(n) Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Kennzeichnung der nachfolgenden Eingangszollstellen im Zollgebiet der Union. Dieser Code ist anzugeben, wenn für D.E. 7/4 Verkehrszweig an der Grenze der Code 1, 4 oder 8 eingetragen wurde. 5/14.    Code für das Versendungsland/Ausfuhrland Tabelle mit den Datenanforderungen — Spalten B1 bis B4: Anzugeben ist der entsprechende Unionscode für den Mitgliedstaat, in dem sich die Waren zum Zeitpunkt ihrer Überführung in das Verfahren befinden. Ist jedoch bekannt, dass die Waren aus einem anderen Mitgliedstaat in den Mitgliedstaat verbracht wurden, in dem sie sich zum Zeitpunkt ihrer Überführung in das Zollverfahren befinden, ist dieser andere Mitgliedstaat anzugeben, unter der Voraussetzung, dass i) die Waren aus diesem Mitgliedstaat nur zum Zweck der Ausfuhr verbracht wurden und ii) der Ausführer seinen Sitz nicht in dem Mitgliedstaat hat, in dem sich die Waren zum Zeitpunkt ihrer Überführung in das Zollverfahren befinden und iii) es sich beim Eingang der Waren in den Mitgliedstaat, in dem sich die Waren zum Zeitpunkt ihrer Überführung in das Zollverfahren befinden, nicht um einen unionsinternen Erwerb von Waren oder einen gleichgestellten Umsatz im Sinne der Richtlinie 2006/112/EG gehandelt hat. Werden jedoch Waren im Anschluss an ein Verfahren der aktiven Veredelung ausgeführt, so ist der Mitgliedstaat anzugeben, in dem die letzte Veredelungstätigkeit ausgeführt wurde. Tabelle mit den Datenanforderungen Spalten H1, H2 bis H5 und I1: Haben in einem Durchgangsland weder Handelsgeschäfte (z. B. Verkauf oder Veredelung) noch andere als mit der Beförderung zusammenhängende Aufenthalte stattgefunden, so ist der entsprechende Unionscode anzugeben, um das Land zu bezeichnen, aus dem die Waren ursprünglich in den Mitgliedstaat versandt wurden, in dem sie sich zum Zeitpunkt ihrer Überführung in das Zollverfahren befinden. Haben solche Aufenthalte oder Handelsgeschäfte stattgefunden, ist das letzte Durchgangsland anzugeben. Für die Zwecke dieses Datenelements wird ein Aufenthalt, der der Konsolidierung der Waren auf der Strecke dient, als mit der Beförderung der Waren im Zusammenhang stehender Vorgang betrachtet. 5/15.    Code für das Ursprungsland Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Anzugeben ist der entsprechende Unionscode für das Land des nichtpräferenziellen Ursprungs im Sinne des Titels II Kapitel 2 des Zollkodex. 5/16.    Code für das Präferenzursprungsland Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Wird aufgrund des Ursprungs der Waren eine Präferenzbehandlung in D.E. 4/17 „Präferenz“ beantragt, ist das im Ursprungsnachweis aufgeführte Ursprungsland anzugeben. Wird im Ursprungsnachweis eine Gruppe von Ländern aufgeführt, ist diese Gruppe unter Verwendung der entsprechenden Unionscodes anzugeben. 5/17.    Code für die Herkunftsregion Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden von den Mitgliedstaaten festgelegten Codes ist die Versendungsregion oder die Herstellungsregion der fraglichen Waren innerhalb des betreffenden Mitgliedstaats anzugeben. 5/18.    Codes für die zu durchfahrenden Länder Tabelle mit den Datenanforderungen — Spalte A1: Kennung der Länder, die auf der Strecke der Waren zwischen dem ursprünglichen Abgangsland und dem Land der Endbestimmung liegen (in chronologischer Reihenfolge). Dazu gehören auch das ursprüngliche Abgangsland und das Land der Endbestimmung der Waren. Diese Angabe ist zu machen, soweit sie bekannt ist. Tabelle mit den Datenanforderungen — Spalte A2: Anzugeben ist nur das Land der Endbestimmung der Waren. 5/19.    Codes für die vom Beförderungsmittel zu durchfahrenden Länder Tabelle mit den Datenanforderungen — Spalten F1a, F1b, F2a, F2b und F5: Kennung der Länder, die auf der Strecke des Beförderungsmittels zwischen dem ursprünglichen Abgangsland und dem Land der Endbestimmung liegen (in chronologischer Reihenfolge). Dazu gehören auch das ursprüngliche Abgangsland und das Land der Endbestimmung des Beförderungsmittels. Tabelle mit den Datenanforderungen — Spalten F3a, F4a und F4b: Anzugeben ist nur das ursprüngliche Abgangsland des Beförderungsmittels. 5/20.    Codes für die von der Sendung zu durchfahrenden Länder Tabelle mit den Datenanforderungen – Spalten A1, F1a, F1c, F2a, F2c, F3a und F5: Kennung der Länder, die auf der Strecke der Waren zwischen dem ursprünglichen Abgangsland und dem Land der Endbestimmung liegen (in chronologischer Reihenfolge), gemäß dem untersten Hauskonnossement, dem untersten HAWB oder Beförderungspapier im Straßen- bzw. Schienenverkehr. Dazu gehören auch das ursprüngliche Abgangsland und das Land der Endbestimmung der Waren. Tabelle mit den Datenanforderungen — Spalte A2: Anzugeben ist nur das Land der Endbestimmung der Waren. 5/21.    Ladeort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Bezeichnung des Hafens, Flughafens, Frachtterminals, Bahnhofs oder anderen Ortes, an dem die Waren auf das für ihre Beförderung benutzte Beförderungsmittel verladen werden, sowie des jeweiligen Landes. Soweit verfügbar, sind zur Kennzeichnung des Ortes codierte Angaben vorzulegen. Ist für den betreffenden Ort kein UN/LOCODE verfügbar, ist der Ländercode gefolgt von der Ortsbezeichnung so präzise wie möglich anzugeben. Tabelle mit den Datenanforderungen — Spalten D1 bis D3: Gegebenenfalls unter Verwendung des entsprechenden Codes ist der Ort anzugeben, an dem die Waren auf das beim Überschreiten der Grenze der Union benutzte aktive Beförderungsmittel verladen werden. Tabelle mit den Datenanforderungen — Spalten F4a und F4b: Postsendungen: Diese Eintragung ist nicht erforderlich, wenn die Angabe aus anderen vom Wirtschaftsbeteiligten eingetragenen Datenelementen automatisch und eindeutig abgeleitet werden kann. Tabelle mit den Datenanforderungen — Spalte F5: Dies kann der Ort der vertraglichen Übernahme der Waren oder die TIR-Abgangszollstelle sein. 5/22.    Entladeort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Bezeichnung des Hafens, Flughafens, Frachtterminals, Bahnhofs oder anderen Ortes, an dem die Waren von dem für ihre Beförderung benutzten Beförderungsmittel entladen werden, sowie des jeweiligen Landes. Soweit verfügbar, sind zur Kennzeichnung des Ortes codierte Angaben vorzulegen. Ist für den betreffenden Ort kein UN/LOCODE verfügbar, ist der Ländercode gefolgt von der Ortsbezeichnung so präzise wie möglich anzugeben. 5/23.    Warenort Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung der entsprechenden Codes ist der Ort anzugeben, an dem die Waren beschaut werden können. Diese Angabe des Ortes muss so genau sein, dass sie eine Warenkontrolle durch die Zollbehörden ermöglicht. 5/24.    Code der ersten Eingangszollstelle Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Kennzeichnung der für die Förmlichkeiten zuständigen Zollstelle, bei der das aktive Beförderungsmittel zuerst im Zollgebiet der Union eintreffen soll. Tabelle mit den Datenanforderungen — Spalten G1 bis G3: Kennzeichnung der für die Förmlichkeiten zuständigen Zollstelle, die in der summarischen Eingangsanmeldung als die Zollstelle angegeben ist, bei der das aktive Beförderungsmittel zuerst im Zollgebiet der Union eintrifft. 5/25.    Code der tatsächlichen ersten Eingangszollstelle Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Kennzeichnung der für die Förmlichkeiten zuständigen Zollstelle, bei der das aktive Beförderungsmittel tatsächlich zuerst im Zollgebiet der Union eintrifft. 5/26.    Zollstelle der Gestellung Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Zollstelle anzugeben, bei der die Waren zur Überführung in ein Zollverfahren gestellt werden. 5/27.    Überwachungszollstelle Alle verwendeten relevanten Spalten der Datenanforderungstabelle: Unter Verwendung des entsprechenden Unionscodes ist die Zollstelle anzugeben, die in der jeweiligen Bewilligung als Zollstelle für die Überwachung des Verfahrens angeführt ist. Tabelle mit den Datenanforderungen — Spalte G5: Anzugeben ist die Kennung der Überwachungszollstelle, die für das Verwahrungslager am Bestimmungsort zuständig ist. 5/28.    Beantragte Dauer der Gültigkeit des Nachweises

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.