Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2017/583 der Kommission vom 14. Juli 2016 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates über Märkte für Finanzinstrumente durch technische Regulierungsstandards zu den Transparenzanforderungen für Handelsplätze und Wertpapierfirmen in Bezug auf Anleihen, strukturierte Finanzprodukte, Emissionszertifikate und Derivate (Text von Bedeutung für den EWR. )

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2026-03-02

Quellenkennung: 32017R0583. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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00  EUR 1 000 000  EUR 1 500 000  EUR 100 Mio. EUR ≤ ADNA < 200 Mio. EUR 3 000 000  EUR 25 000 000  EUR 30 000 000  EUR 200 Mio. EUR ≤ ADNA < 600 Mio. EUR 5 500 000  EUR 50 000 000  EUR 55 000 000  EUR ADNA ≥ 600 Mio. EUR 20 000 000  EUR 150 000 000  EUR 160 000 000  EUR Volatilitätsindex-Futures/Forwards Eine Volatilitätsindex-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegender Volatilitätsindex Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 100 Mio. EUR ADNA 25 000  EUR 1 000 000  EUR 1 500 000  EUR 100 Mio. EUR ≤ ADNA < 1 Mrd. EUR 550 000  EUR 5 000 000  EUR 5 500 000  EUR 1 Mrd. EUR ≤ ADNA < 3 Mrd. EUR 5 500 000  EUR 50 000 000  EUR 55 000 000  EUR 3 Mrd. EUR ≤ ADNA < 5 Mrd. EUR 20 000 000  EUR 150 000 000  EUR 160 000 000  EUR ADNA ≥ 5 Mrd. EUR 30 000 000  EUR 250 000 000  EUR 260 000 000  EUR ETF-Optionen Eine ETF-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegender ETF Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 5 Mio. EUR ADNA 25 000  EUR 1 000 000  EUR 1 250 000  EUR 5 Mio. EUR ≤ ADNA < 10 Mio. EUR 300 000  EUR 1 250 000  EUR 1 500 000  EUR 10 Mio. EUR ≤ ADNA < 20 Mio. EUR 550 000  EUR 2 500 000  EUR 3 000 000  EUR ADNA ≥ 20 Mio. EUR 1 500 000  EUR 5 000 000  EUR 5 500 000  EUR ETF-Futures/-Forwards Eine ETF-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegender ETF Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden < 5 Mio. EUR ADNA 25 000  EUR 1 000 000  EUR 1 250 000  EUR 5 Mio. EUR ≤ ADNA < 10 Mio. EUR 300 000  EUR 1 250 000  EUR 1 500 000  EUR 10 Mio. EUR ≤ ADNA < 20 Mio. EUR 550 000  EUR 2 500 000  EUR 3 000 000  EUR ADNA ≥ 20 Mio. EUR 1 500 000  EUR 5 000 000  EUR 5 500 000  EUR Swaps Eine Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 2 — zugrunde liegender Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 3 — Parameter: Kursrendite zugrunde liegender Wert, Dividendenrendite, Renditevarianz, Renditevolatilität Segmentierungskriterium 4 — Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps, wie nachstehend definiert: Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden 50 Mio. EUR ≤ ADNA < 100 Mio. EUR 300 000  EUR 1 250 000  EUR 1 500 000  EUR 100 Mio. EUR ≤ ADNA < 200 Mio. EUR 550 000  EUR 2 500 000  EUR 3 000 000  EUR ADNA ≥ 200 Mio. EUR 1 500 000  EUR 5 000 000  EUR 5 500 000  EUR Parameter Preisrendite zugrunde liegender Wert Parameter Renditevarianz/-volatilität Parameter Dividendenrendite   Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeit-band 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeit-band 2: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeit-band 3: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre … Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 5: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre Laufzeit-band m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre …   … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre   Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre     Portfolio Swaps Eine Portfolio-Swap-Unterklasse wird definiert ausgehend von einer spezifischen Kombination von: Segmentierungskriterium 1 — zugrunde liegender Typ: Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 2 — zugrunde liegender Single Name, Index, Korb Segmentierungskriterium 3 — Parameter: Kursrendite zugrunde liegender Wert, Dividendenrendite, Renditevarianz, Renditevolatilität Segmentierungskriterium 4 — Laufzeitband der Fälligkeit des Portfolio Swaps, wie nachstehend definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 3: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 4: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 5: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 6: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Die Berechnung der Schwellenwerte sollte für jede Unterklasse durchgeführt werden unter Berücksichtigung der Geschäfte, die im Hinblick auf Finanzinstrumente der Unterklasse getätigt wurden 50 Mio. EUR ≤ ADNA < 100 Mio. EUR 300 000  EUR 1 250 000  EUR 1 500 000  EUR 100 Mio. EUR ≤ ADNA < 200 Mio. EUR 550 000  EUR 2 500 000  EUR 3 000 000  EUR ADNA ≥ 200 Mio. EUR 1 500 000  EUR 5 000 000  EUR 5 500 000  EUR   Tabelle 6.3 Eigenkapitalderivate — Vorhandels- und Nachhandels-SSTI- und -LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht Anlageklasse — Eigenkapitalderivate Unteranlageklasse Vorhandels- und Nachhandels-SSTI- und -LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die kein liquider Markt besteht LIS Vorhandel SSTI Nachhandel LIS Nachhandel Schwellenwert Schwellenwert Schwellenwert Swaps 25 000  EUR 100 000  EUR 150 000  EUR Portfolio Swaps 25 000  EUR 100 000  EUR 150 000  EUR Sonstige Eigenkapitalderivate 25 000  EUR 100 000  EUR 150 000  EUR ▼B 7.    Warenderivate ▼M3 Tabelle 7.1 Warenderivate, die keinen liquiden Markt haben Anlageklasse — Warenderivate Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt haben, wird jede Unteranlageklasse in die nachfolgend definierten Unterklassen segmentiert Für jede Unterklasse wird festgestellt, dass sie gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b keinen liquiden Markt hat, wenn sie einen oder alle der folgenden Schwellenwerte nicht erreicht Durchschnittlicher täglicher Nennbetrag (ADNA) [quantitatives Liquiditätskriterium 1] Durchschnittliche tägliche Anzahl an Handelsgeschäften [quantitatives Liquiditätskriterium 2] Metall-Waren-Futures/Forwards RTS2#3 = „DERV“ und RTS2#4 = „COMM“ und RTS23#35 = „METL“ und [RTS2#5 = „FUTR“ oder „FORW“] Eine Metall-Waren-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) — Metallsorte: Edelmetall, Nichtedelmetall Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) — zugrunde liegendes Metall Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Future/Forward Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Futures/Forward ist wie folgt definiert: 10 000 000  EUR 10 Edelmetalle Nichtedelmetalle Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 1: 0 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre   Metall-Waren-Optionen RTS2#3 = „DERV“ und RTS2#4 = „COMM“ und RTS23#35 = „METL“ und RTS2#5 = „OPTN“ Eine Metall-Waren-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) — Metallsorte: Edelmetall, Nichtedelmetall Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) — zugrunde liegendes Metall Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert: 10 000 000  EUR 10 Edelmetalle Nichtedelmetalle Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 1: 0 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre   Metall-Waren-Swaps RTS2#3 = „DERV“ und RTS2#4 = „COMM“ und RTS23#35 = „METL“ und RTS2#5 = „SWAP“ Eine Metall-Waren-Swap-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) — Metallsorte: Edelmetall, Nichtedelmetall Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) — zugrunde liegendes Metall Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Swaps Segmentierungskriterium 4 (RTS23#34) — Abwicklungstyp bar, physisch oder sonstiges Segmentierungskriterium 5 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert: 10 000 000  EUR 10 Edelmetalle Nichtedelmetalle Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 1: 0 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 2: 3 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 3: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre Laufzeitband 4: 2 Jahre < Fälligkeit ≤ 3 Jahre … … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre   Energiewaren-Futures/Forwards RTS2#3 = „DERV“ und RTS2#4 = „COMM“ und RTS23#35 = „NRGY“ und [RTS2#5 = „FUTR“ oder „FORW“] Eine Energiewaren-Future/Forward-Unterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) — Energietyp: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) — Energie-Basiswert Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Future/Forward Segmentierungskriterium 4 — [gestrichen] Segmentierungskriterium 5 (RTS2#14) — Lieferung/Barabwicklungsort anwendbar auf alle Energietypen Segmentierungskriterium 6 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Futures/Forward ist wie folgt definiert: 10 000 000  EUR 10 Öl/Destillate/leichte Bestandteile des Öls Kohle Erdgas/Strom/Arbitragegeschäft Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 4 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat Laufzeitband 2: 4 Monat < Fälligkeit ≤ 8 Monate Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 3: 8 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre … … … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre     Energiewaren-Optionen RTS2#3 = „DERV“ und RTS2#4 = „COMM“ und RTS23#35 = „NRGY“ und RTS2#5 = „OPTN“ Eine Energiewaren-Optionsunterklasse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) — Energietyp: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) — Energie-Basiswert Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option Segmentierungskriterium 4 — [gestrichen] Segmentierungskriterium 5 (RTS2#14) — Lieferung/Barabwicklungsort anwendbar auf alle Energietypen Segmentierungskriterium 6 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert: 10 000 000  EUR 10 Öl/Destillate/leichte Bestandteile des Öls Kohle Erdgas/Strom/Arbitragegeschäft Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 4 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat Laufzeitband 2: 4 Monat < Fälligkeit ≤ 8 Monate Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 3: 8 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre … … … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre     Energiewaren-Swaps RTS2#3 = „DERV“ und RTS2#4 = „COMM“ und RTS23#35 = „NRGY“ und RTS2#5 = „SWAP“ Eine Unterklasse von Energiewaren-Swaps wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36) — Energietyp: Öl, Destillate, Kohle, leichte Bestandteile des Öls, Erdgas, Strom, Arbitragegeschäft Segmentierungskriterium 2 (RTS23#37) — Energie-Basiswert Segmentierungskriterium 3 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Swaps Segmentierungskriterium 4 (RTS23#34) — Abwicklungstyp bar, physisch oder sonstiges Segmentierungskriterium 5 — [gestrichen] Segmentierungskriterium 6 (RTS2#14) — Lieferung/Barabwicklungsort anwendbar auf alle Energietypen Segmentierungskriterium 7 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert: 10 000 000  EUR 10 Öl/Destillate/leichte Bestandteile des Öls Kohle Erdgas/Strom/Arbitragegeschäft Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 4 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 1 Monat Laufzeitband 2: 4 Monat < Fälligkeit ≤ 8 Monate Laufzeitband 2: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 2: 1 Monat < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 3: 8 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 3: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre … … … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre     Futures/Forwards für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse RTS2#3 = „DERV“ und RTS2#4 = „COMM“ und RTS23#35 = „AGRI“ und [RTS2#5 = „FUTR“ oder „FORW“] Eine Future/Forward-Unterklasse für landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36 und RTS23#37) — zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis (Warenuntergruppe und weitere Warenuntergruppe) Segmentierungskriterium 2 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Future/Forward Segmentierungskriterium 3 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Futures/Forward ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 2: 3 Monat < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre 10 000 000  EUR 10 Optionen auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse RTS2#3 = „DERV“ und RTS2#4 = „COMM“ und RTS23#35 = „AGRI“ und RTS2#5 = „OPTN“ Eine Optionsunterklasse auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36 und RTS23#37) — zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis (Warenuntergruppe und weitere Warenuntergruppe) Segmentierungskriterium 2 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags der Option Segmentierungskriterium 3 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit der Option ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 2: 3 Monat < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre 10 000 000  EUR 10 Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse RTS2#3 = „DERV“ und RTS2#4 = „COMM“ und RTS23#35 = „AGRI“ und RTS2#5 = „SWAP“ Eine Unterklasse von Swaps auf landwirtschaftliche Grunderzeugnisse wird ausgehend von den folgenden Segmentierungskriterien definiert: Segmentierungskriterium 1 (RTS23#36 und RTS23#37) — zugrunde liegendes landwirtschaftliches Grunderzeugnis (Warenuntergruppe und weitere Warenuntergruppe) Segmentierungskriterium 2 (RTS2#15) — Nennwährung, definiert als die Währung des Nennbetrags des Swaps Segmentierungskriterium 3 (RTS23#34) — Abwicklungstyp bar, physisch oder sonstiges Segmentierungskriterium 4 (RTS2#8) — das Laufzeitband der Fälligkeit des Swaps ist wie folgt definiert: Laufzeitband 1: 0 < Fälligkeit ≤ 3 Monate Laufzeitband 2: 3 Monat < Fälligkeit ≤ 6 Monate Laufzeitband 3: 6 Monate < Fälligkeit ≤ 1 Jahr Laufzeitband 4: 1 Jahr < Fälligkeit ≤ 2 Jahre … Laufzeitband m: (n-1) Jahre < Fälligkeit ≤ n Jahre 10 000 000  EUR 10 Unteranlageklasse Zu Zwecken der Bestimmung der Klassen der Finanzinstrumente, für welche festgestellt wird, dass gemäß Artikel 6 und Artikel 8 Absatz 1 Buchstabe b kein liquider Markt besteht, findet folgende Methode Anwendung Sonstige Warenderivate   Ein Warenderivat, das nicht zu einer der obigen Unteranlageklassen zählt Für jedes sonstige Warenderivat wird davon ausgegangen, dass kein liquider Markt besteht ▼M4 Tabelle 7.2 Warenderivate — Vorhandels- und Nachhandels-SSTI- und -LIS-Schwellenwerte für Unterklassen, für die ein liquider Markt besteht Anlageklasse — Warenderivate Unteranlageklasse

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.