Europäische Union

2002/164/EG: Entscheidung der Kommission vom 7. Februar 2001 zur Erklärung der Vereinbarkeit eines Zusammenschlusses mit dem Gemeinsamen Markt und mit dem EWR-Abkommen (Sache COMP/M.1853 — EDF/EnBW) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen K(2001) 335) (Text von Bedeutung für den EWR.)

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Quellenkennung: 32002D0164. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ukaufen (siehe Erwägungsgrund 31). Dies trägt wiederum dazu bei, dass es wohl auch weiterhin nur minimale Handelsaktivitäten geben wird. In diesem Kontext merkt die CRE in ihrem Jahresbericht zur Versorgung zugelassener Kunden an, dass "zu einem späteren Zeitpunkt eine Analyse der Methoden des Aufbaus und der Organisation dieses Marktes in Bezug auf die anzuwendenden gesetzgeberischen bzw. regulierenden Bestimmungen durchgeführt werden muss, insbesondere im Hinblick auf die Bestimmungen zur Deckung der Strommenge, die Erzeuger zum Zweck des Weiterverkaufs an zugelassene Kunden zukaufen können. Je nach Höhe des Grenzwerts kann dies zu einer Beschränkung des Stromhandels und damit der Möglichkeiten der zugelassenen Kunden zur Diversifizierung ihrer Lieferanten führen."(16) Im Rahmen von Handelsaktivitäten Strom von einem anderen Erzeuger zuzukaufen ist aus diesem Grund gegenwärtig keine realistische Alternative beim Strombezug. (39) Die Pariser Börse strebt die Etablierung eines Spotmarkts für den Handel mit Strom in Einzelstunden und Tagesblöcken an. Die Bemühungen zur Schaffung eines Handelsmarkts haben jedoch noch keine konkreten Formen angenommen und somit auch noch keine praktischen Auswirkungen. 1.3.2.3. Neue Anbieter stoßen beim Eintritt in den französischen Markt durch Importe auf Schwierigkeiten (40) Angesichts der gegenwärtigen Lage auf dem französischen Markt haben ausländische Versorger zugelassener Kunden bislang Strom aus dem Ausland importiert und zur Durchleitung an den Kundenstandort das französische Übertragungsnetz genutzt. Aufgrund der derzeit geltenden Übertragungsbedingungen ist es für ausländische Anbieter aber nach wie vor schwierig, zugelassene Kunden über die Verbindungsleitungen mit importiertem Strom zu beliefern. (41) Die Kunden möchten ihre gesamte Stromversorgung über nur einen Lieferanten abwickeln. Zu einem umfassenden Dienstleistungsvertrag gehört nicht nur die Lieferung von Energie, sondern auch die Bereitstellung von Reservekapazitäten für die Regelenergie. Diese wird jedoch in Frankreich ausschließlich von EDF geliefert, entweder direkt oder indirekt über den Netzbetreiber RTE. Da zugelassene Kunden schon aus finanziellen Gründen kaum Interesse an einem gesonderten Liefervertrag für Regelenergie haben, müssen ausländische Anbieter diese ebenfalls zukaufen. In diesem Zusammenhang sei angemerkt, dass der Netzbetreiber RTE unlängst eine Versteigerung für die Energieversorgung zum Ausgleich von Übertragungsverlusten durchgeführt hat. Für die nahe Zukunft hat RTE auch eine Versteigerung für Regelenergie angekündigt. Wann eine solche Versteigerung tatsächlich stattfinden wird, ist allerdings noch unklar. (42) Anfänglich mussten in Frankreich alle Anbieter außer EDF Regelenergie für jeden einzelnen Kunden erwerben und konnten somit nicht den Vorteil der Zusammenfassung der Kunden zu Bilanzregelkreisen nutzen, was die zu erwerbende Menge an Regelenergie verringert hätte. Da die erforderliche Menge nur überschlägig geschätzt werden kann, musste ein ausländischer Anbieter sicherheitshalber einen relativ groß bemessenen Vorrat erwerben. Wenn diese Reservekapazität dann nicht benötigt wurde, hatte der Anbieter auch keine Möglichkeit, sie anderswo einzusetzen. In der Folge konnte der Preis für diese Regelenergie den Endpreis für den Strom in eine absolut nicht mehr konkurrenzfähige Höhe treiben. Hinzu kommt, dass es in Frankreich keine Erstattung gibt, wenn mehr Elektrizität als benötigt ins Netz eingespeist wird. (43) Zum 1. November 2000 hat RTE ein System eingeführt, nach dem alle Anbieter den Verbrauch verschiedener Kunden bündeln können, so dass ausländische Anbieter nun theoretisch die Verbrauchsschwankungen ihrer Kunden ausgleichen können. Solange sie allerdings die anderen Hindernisse für den Markteintritt noch nicht überwunden und nicht genügend Kunden gewonnen haben, um die Verbrauchsschwankungen wirksam ausgleichen zu können, dürfte die Möglichkeit der Bildung von Bilanzregelkreisen kaum von großem Nutzen sein. 1.3.2.4. Durch seine beherrschende Stellung bei der Energieerzeugung kann EDF am französischen Markt interessierte Wettbewerber unterbieten (44) Die Kommission hat EDF um Informationen über die Zahl der Angebote ersucht, die das Unternehmen seit Mai 2000, also seit Inkrafttreten der Liberalisierung in Frankreich, zu Ausschreibungen zugelassener Kunden eingereicht hat, bei denen EDF mit ausländischen Anbietern in Konkurrenz trat. Tabelle 1 zeigt die Ergebnisse, die auf der Grundlage der von EDF gelieferten Angaben ermittelt wurden. In ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte führte EDF aus, diese Angaben seien möglicherweise nicht vollständig, da es noch weitere Ausschreibungen unter Beteiligung ausländischer Anbieter gegeben haben könne. Tabelle 1 Ergebnisse der Ausschreibungen auf der Grundlage der Angaben von EDF >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (45) Die Daten in Tabelle 2 basieren auf den Antworten ausländischer Anbieter, die die Kommission im Rahmen ihrer Ermittlungen ebenfalls befragt hat. Tabelle 2 Ergebnisse der Ausschreibungen auf der Grundlage der Angaben ausländischer Stromversorger >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (46) Aus Tabelle 1 geht hervor, dass EDF einen signifikanten Teil der Ausschreibungen für sich entscheiden kann (bei 47 % der abgegebenen Angebote hat EDF den Zuschlag erhalten, bei 25 % hingegen nicht). Ein noch klareres Bild ergibt sich, wenn die Angaben berücksichtigt werden, die die Kommission im Rahmen ihrer Untersuchung erhielt. Von den Angeboten ausländischer Versorger, die sich an Ausschreibungen zugelassener Kunden beteiligten, waren insgesamt nur ca. 9 % erfolgreich. (47) Nach Angaben von EDF waren Informationen über die Zahl der Angebote an zugelassene Kunden nur in begrenztem Umfang verfügbar. Diese Informationen sind in Tabelle 1 wiedergegeben. Demgegenüber haben alle ausländischen Anbieter sämtliche ihnen zur Verfügung stehenden Informationen über von ihnen eingereichte Angebote zur Verfügung gestellt. Diese Daten finden sich in Tabelle 2. Sie wurden auch von der EDF in ihrer Antwort auf die Mitteilung der Beschwerdepunkte nicht bestritten und können somit als zuverlässige Grundlage für die Bewertung durch die Kommission gelten. Da es zudem keinen bedeutenden französischen Stromversorger außer EDF gibt, liegt der Schluss nahe, dass bei allen oder zumindest den meisten Ausschreibungen, bei denen kein ausländischer Anbieter erfolgreich war, der Zuschlag an EDF ging. Dies lässt sich anhand der von den ausländischen Anbietern vorgelegten Angebotslisten weitgehend bestätigen. (48) Die Chancen von EDF, ausländische Stromversorger systematisch zu unterbieten, werden außerdem durch die Tatsache erhöht, dass es in Frankreich keinen transparenten durchschnittlichen Marktpreis gibt. In der Tat kann EDF den Preis für die Stromversorgung an zugelassene Kunden erheblich beeinflussen, denn als integriertes Unternehmen mit Monopolstellung kann das Unternehmen auf die Konkurrenz am Markt für zugelassene Kunden damit reagieren, dass es die Gewinnmargen in diesem Sektor auf das Geschäft mit den Kunden verschiebt, die ihren Stromversorger nicht frei wählen können. Bei der Anhörung erklärte EDF in diesem Zusammenhang, Quersubventionierungen seien sowohl per Gesetz als auch durch die Rahmenbestimmungen verboten. Die Tarife werden nach Stellungnahme der Stromregulierungskommission CRE vom Minister genehmigt, wobei eine Obergrenze festgelegt wird, die die Versorgungskosten voll abdeckt. Eine Preiskappung schließt allerdings keineswegs aus, dass der Stromlieferant profitable Gewinnmargen erzielt. Hinzu kommt, dass sich Quersubventionierungen kaum nachweisen lassen. Dass die Praxis der Quersubventionierung eine reale Gefahr darstellt, erkennt auch die CRE in ihrem Jahresbericht an: "... die Regulierung eines zweigeteilten Marktes ist problematisch, denn die abhängigen Kunden dürfen nicht zur Subventionierung der zugelassenen Kunden herangezogen werden, und auf dem Markt für zugelassene Kunden sind Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden."(17) (49) Im Zuge der eingehenden Ermittlungen lieferte EDF Informationen über seine Durchschnittspreise für zugelassene Kunden sowie über die Preisangebote an zugelassene Kunden im Rahmen der im Jahr 2000 durchgeführten Ausschreibungen. Diese Angaben sind in Tabelle 3 dargestellt. Tabelle 3 Durchschnittspreise für zugelassene Kunden >PLATZ FÜR EINE TABELLE> (50) Aus diesen Daten geht hervor, dass EDF bei Ausschreibungen zugelassener Kunden Preise anbietet, die unter dem dieser Kundengruppe berechneten Durchschnittspreis liegen, um ausländische Versorger zu unterbieten. Auch die Rückmeldungen der Wettbewerber, die an Ausschreibungsverfahren teilnahmen, bestätigen, dass sich EDF bei seinen Preisangeboten an denen der ausländischen Versorger orientierte, um seine Kunden zu halten. In Übereinstimmung mit diesen Schlussfolgerungen konstatierte die Stromregulierungskommission CRE hierzu in ihrem Jahresbericht: "Zum 1. Juni 2000 war die Zahl der zugelassenen Kunden, die den Versorger gewechselt hatten, gering, einigen dieser Kunden wurden jedoch von EDF erheblich günstigere Preise eingeräumt, nachdem sie Angebote von verschiedenen Konkurrenten eingeholt hatten."(18) 2. VERSTÄRKUNG DER BEHERRSCHENDEN STELLUNG VON EDF (51) Der geplante Zusammenschluss wird die beherrschende Stellung von EDF auf dem französischen Markt für zugelassene Kunden weiter verstärken: EnBW wird als potenzieller Konkurrent auf dem französischen Markt ausgeschaltet, das Vergeltungspotenzial von EDF auf dem deutschen Markt gesteigert, die Ausgangsposition von EDF in der Schweiz gestärkt und die WATT AG als potenzieller Konkurrent ausgeschaltet, und die Stellung von EDF als europaweiter Stromversorger wird weiter gestärkt. 2.1. Es bestehen Anreize für ausländische Versorger, in den französischen Markt einzutreten (52) Es bestehen durchaus starke Anreize für ausländische Versorger, sich in Frankreich zu engagieren. Dies zeigt sich daran, dass solche Anbieter an zahlreichen Ausschreibungen von zugelassenen Kunden teilnehmen. Was die deutschen Stromanbieter betrifft, so sei angemerkt, dass aufgrund der dortigen Liberalisierung der Strompreis für Industriekunden im Allgemeinen nicht höher ist als der in Frankreich. Bei bestimmten Kunden scheinen die Preise in Frankreich sogar höher als in Deutschland zu sein(19). Aus diesem Grund können deutsche Stromversorger zugelassenen Kunden in Frankreich durchaus konkurrenzfähige Angebote unterbreiten und dürften nicht zuletzt auch deshalb an der Entfaltung von Aktivitäten in Frankreich sehr stark interessiert sein, weil es sich hier um den zweitgrößten Markt der Gemeinschaft handelt. (53) Dieser Anreiz wird dadurch weiter verstärkt, dass die Tendenz zu gesamteuropäischen Lieferverträgen, also zur Versorgung großer Industriekunden mit Standorten in mehr als einem Mitgliedstaat, immer größer wird. Die Ermittlungen der Kommission haben bestätigt, dass die Nachfrage nach solchen Verträgen wächst. Natürlich gibt es aufgrund des unterschiedlichen Liberalisierungsniveaus für Kunden, die im gesamten Gemeinschaftsgebiet nur einen Versorger wünschen, nach wie vor erhebliche Beschränkungen. Doch die großen Industriekunden sind immer stärker an einem einzigen Lieferanten für ihre gemeinschaftsweiten Standorte interessiert. Dies gilt insbesondere für Kunden, deren Standorte die verschiedenen nationalen Anforderungen zur freien Wahl des Stromversorgers erfuellen. Zu solchen umfassenden Versorgungsverträgen gehört natürlich auch die Belieferung von Unternehmen bzw. Niederlassungen in Frankreich. Um international tätigen Kunden mit Standorten in Frankreich Angebote unterbreiten zu können, muss man natürlich auf diesem Markt aktiv sein. 2.2. EnBW ist ein potenzieller Konkurrent mit besonders günstiger Ausgangsposition für den Eintritt in den französischen Markt (54) EnBW ist eines der sechs deutschen Verbundunternehmen, die im Bereich Stromerzeugung und -versorgung tätig sind und die Hochspannungsnetze betreiben. Nach E.ON(20), RWE/VEW und VEAG ist EnBW das viertgrößte Verbundunternehmen und der drittgrößte Stromlieferant in Deutschland. (55) Das Versorgungsgebiet von EnBW liegt im Südwesten Deutschlands, mit einer langen gemeinsamen Grenze zu Frankreich. In seinem Liefergebiet ist EnBW darüber hinaus der Betreiber des Hochspannungsleitungsnetzes (380/220 kV) mit einer Länge von 3500 km(21). EnBW und RWE sind die einzigen deutschen Verbundunternehmen mit Verbindungsleitungen zwischen Deutschland und Frankreich. Zwei der vier(22) Kuppelstellen liegen im Versorgungsgebiet der EnBW. Die Übertragungskapazität der EnBW beträgt ca. 1,2 GW. Damit könnte EnBW theoretisch bis zu 10,5 TWh Strom nach Frankreich exportieren. Zusammen mit den [< 10]* TWh, die EnBW u. a. durch seine Beteiligung am Kraftwerkspark der EDF bezieht, könnte das Unternehmen somit [10-20]* TWh an zugelassene Kunden in Frankreich liefern. Diesen Daten zufolge könnte EnBW ca. [5-15]* % des Verbrauchs der zugelassenen französischen Kunden abdecken. (56) Die Parteien führen an, die geografische Nähe der EnBW zu EDF stelle keinen Wettbewerbsvorteil für EnBW dar, da es hinsichtlich der Kosten und Preise der an französische Kunden gelieferten Elektrizität kaum einen Unterschied ausmache, ob der Strom von EnBW stamme oder von einem anderen Betreiber wie beispielsweise E.ON, auch wenn Letzterer den für Frankreich bestimmten Strom entweder durch das Gebiet von EnBW oder das von RWE/VEW durchleiten müsse. (57) Diese Feststellung ist nicht korrekt. In Deutschland werden Übertragungsgebühren für die Nutzung der Leitungen eines anderen Verbundunternehmens erhoben. Stromversorger, deren Netze nicht unmittelbar an den französischen Markt angrenzen, sind gegenüber Versorgern mit Netzen entlang der französischen Grenze (wie EnBW oder REW/VEW) im Nachteil. Wie in der Entscheidung im Fall COMP/M.1673 - VEBA/VIAG(23) ausgeführt, sind die von den Netzinhabern erhobenen Durchleitungstarife nicht immer gänzlich transparent, wodurch es im Einzelfall schwierig wird, die konkrete Diskriminierung eines Wettbewerbers nachzuweisen. (58) Stromexporteure in Ländern, die keine gemeinsame Grenze mit Frankreich haben, müssten also zusätzliche Kosten aufbringen, insbesondere bei Durchleitung durch Drittländer wie Deutschland oder Belgien. Somit stellt die geografische Nähe zu EDF für die EnBW sehr wohl einen Kostenvorteil gegenüber der genannten Versorgerkategorie dar. Dies wird auch in einem von der EDF ausgearbeiteten Strategiepapier über den Einstieg bei der EnBW(24) festgestellt, wo bei den wirtschaftlichen Vorteilen einer gemeinsamen Kontrolle über EnBW für EDF als erster Punkt der "direkte Zugang an der Grenze, den EnBW mitbringen wird" genannt wird. Wenn EDF die geografische Lage des Versorgungsgebiets von EnBW (an der französischen Grenze) bei seiner strategischen Ausdehnung auf den deutschen Markt als Wettbewerbsvorteil ansieht, dürfte dies umgekehrt auch für EnBW im Hinblick auf Aktivitäten auf dem französischen Markt gelten. (59) Hinzu kommt, dass EnBW bereits Zugang zu Stromerzeugungsanlagen in Frankreich hat. Dieser gründet sich auf eine Reihe langfristiger Verträge mit EDF einschließlich bestimmter Kapazitätsreservierungen in den französischen Kernkraftanlagen Fessenheim ([...]*) und Cattenom ([...]*) sowie auf eine Vereinbarung zur Lieferung von Grundlaststrom und ad hoc benötigtem Spitzenlaststrom von EDF an EnBW. 1999 bezog EnBW [...]* TWh aus Fessenheim, [...]* TWh aus Cattenom sowie [...]* TWh Grundlast von EDF. (60) Nach den Angaben der Parteien bezieht EnBW im Rahmen sämtlicher Vereinbarungen zwischen EDF und EnBW durchschnittlich insgesamt [< 10]* TWh pro Jahr. In der Regel werden diese Mengen an der französisch-deutschen Kupplungsstelle Sierentz/Kuhmoos zur Verfügung gestellt. Der Anmeldung zufolge verwendet EnBW diese Importe zur Versorgung der deutschen Kunden. Es gibt jedoch keine gesetzlichen oder vertraglichen Bestimmungen, die EnBW daran hindern könnten, diese von EDF bezogenen Mengen nicht auch zur Versorgung zugelassener Kunden in Frankreich zu verwenden. Dies wurde am 17. November 2000 von EDF- und EnBW-Vertretern anlässlich eines Treffens mit der Kommission ausdrücklich bestätigt. (61) Die Parteien bringen vor, RWE/VEW, E.ON, Electrabel und andere im Gemeinschaftsgebiet ansässige Elektrizitätsunternehmen seien erheblich größer als EnBW und könnten somit wesentlich mehr Finanzmittel, Ressourcen und Planungsaktivitäten für einen Eintritt in den französischen Markt für zugelassene Kunden aufbringen. Selbst nach Optimierung seiner Produktionskapazität habe EnBW nicht einmal genügend Kapazitäten für den eigenen Markt. EnBW erzeugt ca. 40,5 TWh und verkauft ca. 55 TWh; die Differenzmenge wird aus verschiedenen Quellen (darunter auch EDF ) bezogen. (62) Den Ausführungen der im Gemeinschaftsgebiet ansässigen Elektrizitätserzeuger zufolge spielt jedoch die bestehende Produktionskapazität bzw. ein Produktionsüberschuss bei Überlegungen zum Eintritt in den französischen Markt keine entscheidende Rolle. Insbesondere in Deutschland können die Stromerzeuger ihre Produktionsüberschüsse an den Strombörsen oder auf bilateraler Basis an andere Verbundunternehmen verkaufen. Ein Unternehmen, das den französischen Markt beliefern will, kann die dazu erforderliche Strommenge entweder auf dem Handelsmarkt oder von anderen Erzeugern erwerben. Daraus lässt sich schließen, dass Überkapazitäten für große Stromerzeuger nicht notwendigerweise einen entscheidenden Vorteil gegenüber EnBW darstellen. (63) Andere Kandidaten für den Eintritt in den französischen Markt sind in Deutschland, Belgien und Spanien ansässig. Bei den spanischen Elektrizitätsversorgern besteht das Hauptproblem in der begrenzten Verbindungsleitungskapazität von ca. 1 GW. Von den deutschen Stromversorgern hat nur RWE/VEW direkten Zugang zu Frankreich. Somit scheinen sich nur RWE/VEW und Electrabel in einer ähnlich günstigen Ausgangsposition wie EnBW zu befinden. Allerdings hat keines der beiden Unternehmen einen vergleichbaren Zugang zur Erzeugungskapazität in Frankreich wie EnBW. RWE/VEW hat Zugang zu französischen Erzeugungskapazitäten über die Harpen AG, deren Produktion jedoch zum einen marginal ist (0,2 TWh) und zum anderen vollständig an EDF geht. Electrabel hat seit 1984 bzw. seit 1975 eine Beteiligung an den französischen Kernkraftwerken CHOOZ B und Tricastin. Da diese Verträge an eine entsprechende Beteiligung von EDF am belgischen Kernkraftwerk Tihange gekoppelt waren, steht die Produktion aus den französischen Standorten nicht für die Versorgung in Frankreich zur Verfügung. (64) Daraus lässt sich folgern, dass EnBW zu den strategisch am besten für einen Markteintritt in Frankreich gerüsteten Unternehmen gehört. Da EnBW ein Drittel seiner potenziellen Liefermengen an zugelassene Kunden aus französischer Produktion bezöge (siehe Erwägungsgrund 55), würden die grenzüberschreitenden Übertragungsentgelte für diese Menge entfallen. In dieser Hinsicht nimmt EnBW im Vergleich zu allen anderen Unternehmen eine Sonderstellung ein. 2.3. Ohne den Zusammenschluss dürfte EnBW großes Interesse am Eintritt in den französischen Markt zeigen (65) Im Hinblick auf den Eintritt in den französischen Markt würde die EnBW nicht nur von ihrem Wettbewerbspotenzial und der geografischen Lage profitieren, die sie in eine extrem günstige Position versetzen, sondern auch vom allgemeinen Trend zur europaweiten Stromversorgung. Zu den Industriekunden in ihrem Versorgungsbereich gehören wichtige deutsche Unternehmen der Elektrizitätsbranche- und der Metall verarbeitenden Branche sowie Maschinenbaufirmen mit weiteren Produktionsstätten im Gemeinschaftsgebiet. (66) EnBW hat Niederlassungen in Österreich, den Niederlanden, Italien, Polen und Spanien(25). Bereits jetzt versorgt das Unternehmen [...]* seiner großen Industriekunden in mehr als einem Mitgliedstaat im Rahmen "gesamteuropäischer Lieferverträge". Die wichtigsten dieser Lieferverträge sind [...]*. Kunden, für die solche Verträge in Frage kommen, sind EnBW zufolge Großunternehmen mit mehreren Produktionsstandorten in mindestens zwei Ländern Europas und einem Mindestverbrauch von 5 bis 10 GWh pro Standort. Diese Kriterien erfuellen bereits [...]* der gegenwärtigen Kunden von EnBW. (67) Aufgrund ihrer benachbarten Lage pflegen EDF und EnBW seit langem eine enge Kooperation in vielen Bereichen der Stromversorgung; dazu gehören der gemeinsame Betrieb von Erzeugungsanlagen und der Transport der von EDF produzierten Elektrizität über die Exportnetze von EnBW in die Schweiz, nach Italien und Osterreich. (68) Die Parteien führen an, angesichts der traditionellen Verbindungen zwischen den beiden Unternehmen sei die Annahme, dass EnBW auf dem französischen Markt aktiv in Konkurrenz zu EDF treten wolle, unrealistisch. Die Verbindungen sind jedoch nicht so stark, dass diese Möglichkeit ohne die Kontrolle von EDF über EnBW gänzlich auszuschließen wäre. Diese Ansicht wird auch dadurch gestützt, dass EnBW bereits an Ausschreibungen zugelassener Kunden in Frankreich teilgenommen hat. 2.4. Mit dem Einstieg bei EnBW könnte EDF den Konkurrenzdruck auf dem französischen Markt abschwächen (69) Mit dem Zusammenschluss wird das Vergeltungspotenzial von EDF in Deutschland steigen. Auf dem französischen Markt für zugelassene Kunden hat EDF ohnehin eine sehr starke Position. Der Erwerb der Kontrolle über EnBW eröffnet dem Unternehmen darüber hinaus die Möglichkeit des Engagements auf dem vollständig liberalisierten deutschen Markt über einen bereits etablierten, überaus aggressiven Wettbewerber, während die Stellung auf dem "Heimatmarkt" Frankreich aufgrund der starken Position bei den Kapazitäten und den festen Kunden (ohne Wahlmöglichkeit) weiterhin gut abgesichert ist. (70) Die Bedeutung von EnBW auf dem deutschen Markt zeigt sich auch daran, dass das Unternehmen im Juni 1999 als erster deutscher Stromversorger seinen Tarifkunden die Auswahl zwischen verschiedenen Stromtarifen angeboten hat. Über ihr Tochterunternehmen Yello Strom GmbH (Yello Strom) hat die EnBW einen wesentlichen Beitrag zur Öffnung des deutschen Kleinkundenmarkts für den Wettbewerb geleistet. Eine ähnliche Initiative wird Yello Strom auch für industrielle Groß- und Kleinkunden starten. (71) Vor der Transaktion war EDF weniger gut dafür gerüstet, sich mit Vergeltungsmaßnahmen in Deutschland gegen den Markteintritt deutscher Verbundunternehmen in Frankreich zu wehren, da EDF auf dem deutschen Markt nicht präsent war. Nach dem Zusammenschluss hingegen wird EDF in der Lage sein, die eigene Marktpräsenz in Deutschland zumindest in gewissem Umfang dazu zu benutzen, Konkurrenten wie RWE, E.ON und HEW von einem aggressiven Wettbewerb auf dem französischen Markt für zugelassene Kunden abzuhalten. Da diese Wettbewerber nicht auf ein entsprechendes Vergeltungspotenzial in Frankreich zurückgreifen können, würde ihnen ein aggressives Vorgehen gegen die Position von EDF auf dem französischen Markt umso schwerer fallen. (72) In diesem Zusammenhang führen die Parteien aus, dass EDF weder gegenwärtig Strategien für Vergeltungsmaßnahmen in Deutschland erarbeitet noch daran denkt, dies in Zukunft zu tun. Im Zuge der Ermittlungen der Kommission haben jedoch mehrere Wettbewerber erklärt, eine der wesentlichen Folgen des Zusammenschlusses werde ein verstärktes Vergeltungspotenzial von EDF sein. Darüber hinaus hat EnBW selbst am 17. November 2000 auf einer Sitzung mit der Kommission und Vertretern von EDF geäußert, EnBW müsse bereits in der gegenwärtigen Situation dem Vergeltungspotenzial von EDF in Deutschland Rechnung tragen, wenn EnBW sich in nennenswertem Umfang auf dem französischen Markt engagieren wolle. Es liegt auf der Hand, dass eine solche Strategie, mit der EnBW bereits rechnet, wesentlich leichter durchzuführen sein wird und auch stärkere Auswirkungen zeigen wird, wenn EDF infolge des Zusammenschlusses auf dem deutschen Markt Fuß gefasst hat. (73) OEW

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.