Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2015/2195 der Kommission vom 9. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds im Hinblick auf die Definition von standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen für die Erstattung von Ausgaben der Mitgliedstaaten durch die Kommission

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2021-05-20

Quellenkennung: 32015R2195. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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2 Monate aufrechterhalten werden. Dieser Zeitraum gilt nicht in den folgenden Fällen: — der Beschäftigte beendet das Beschäftigungsverhältnis; — die Beendigung erfolgt während der Probezeit; — der Arbeitgeber beendet das Beschäftigungsverhältnis aus einem rechtlich gültigen Grund. Liegt keiner der obigen Fälle vor, so erfolgt die Erstattung anteilig. 1.  Benachteiligte Arbeitnehmer — 85 EUR (Aufforderung 1) bzw. 104 EUR (Aufforderungen 2 und 3 und folgende) pro Woche für maximal 52 Wochen. 2.  Stark benachteiligte Arbeitnehmer — 85 EUR (Aufforderung 1) bzw. 104 EUR (Aufforderungen 2 und 3 und folgende) pro Woche für maximal 104 Wochen. 3.  Arbeitnehmer mit Behinderung — 125 EUR (Aufforderung 1) bzw. 155 EUR (Aufforderungen 2 und 3 und folgende) pro Woche für maximal 156 Wochen. 2.  Weiterbildungsbeihilfen (Schema „Investitionen in Kompetenzen“) an Unternehmen des privaten Sektors im Rahmen des operationellen Programms II des ESF „Investitionen in das Humankapital zur Schaffung neuer Möglichkeiten und zur Förderung des Wohlergehens der Gesellschaft“ (2014MT05SFOP001), Prioritätsachse 3 Teilnahme an einer Stunde einer akkreditierten oder nichtakkreditierten externen Schulung Direkte Kosten für die Bereitstellung der externen Schulung Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden 25 3.  Weiterbildungsbeihilfen (Schema „Investitionen in Kompetenzen“) an Unternehmen des privaten Sektors im Rahmen des operationellen Programms II des ESF „Investitionen in das Humankapital zur Schaffung neuer Möglichkeiten und zur Förderung des Wohlergehens der Gesellschaft“ (2014MT05SFOP001), Prioritätsachse 3 Bereitstellung einer Stunde einer akkreditierten oder nichtakkreditierten externen Schulung Gehaltskosten des internen Ausbilders Anzahl der besuchten Schulungsstunden pro Ausbilder 4,90 4.  Weiterbildungsbeihilfen (Schema „Investitionen in Kompetenzen“) an Unternehmen des privaten Sektors im Rahmen des operationellen Programms II des ESF „Investitionen in das Humankapital zur Schaffung neuer Möglichkeiten und zur Förderung des Wohlergehens der Gesellschaft“ (2014MT05SFOP001), Prioritätsachse 3 Teilnahme an einer Stunde einer akkreditierten oder nichtakkreditierten internen oder externen Schulung Gehaltskosten für den Teilnehmer Anzahl der vom Teilnehmer besuchten Stunden 4,90 5.  Ausbildung und Berufspraktikum im Rahmen der Jugendgarantie, Prioritätsachse 1, Investitionspriorität 8ii des operationellen Programms 2014MT05SFOP001 1)  Profilerstellung für junge Menschen unter 25 Jahren (Einstufung: NEETs) im Rahmen der Jugendgarantie 2)  Junge Menschen unter 25 Jahren (Einstufung: NEETs), die im Rahmen der Jugendgarantie eine Ausbildung abschließen 3)  Eine Stunde professionelle Unterstützung für junge Menschen unter 25 Jahren 4)  Zuschüsse für Teilnehmer unter 25 Jahren (Einstufung: NEETs), die am Programm der Jugendgarantie teilnehmen Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens 1)  Anzahl der jungen Menschen unter 25 Jahren, für die ein Profilbericht erstellt wurde und für die Bereitstellung der Teilnehmerdaten gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 validiert wurde 2)  Anzahl der jungen Menschen unter 25 Jahren, die in die nächste Phase der Jugendgarantie übertreten (d. h. Arbeitserfahrung oder Weiterbildung) 3)  Anzahl der Stunden professioneller Unterstützung für junge Menschen unter 25 Jahren pro Teilnehmer 4)  Anzahl der jungen Menschen unter 25 Jahren, die das Arbeitserfahrungs- oder Weiterbildungsprogramm absolviert und dafür eine Abschlussbescheinigung erhalten haben 1)  2 601,50 2)  2 128,50 3)  50 4)  1 398 6.  IT-Weiterbildung im Rahmen der Jugendgarantie, Prioritätsachse 1, Investitionspriorität 8ii des operationellen Programms 2014MT05SFOP001 Junge Menschen unter 25 Jahren, die die IKT-Sommerkurse des Malta Qualifications Framework (MQF) (4) Level 2 absolvieren Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens 1)  Anzahl der Jugendlichen, die für einen MQF-L2-IKT-Sommerkurs angemeldet sind 2)  Anzahl der Jugendlichen, die eine Teilnahme- oder Abschlussbescheinigung für einen MQF-L2-IKT-Sommerkurs erhalten haben 1)  416 2)  318 7.  IT-Weiterbildung (Europäischer Computer-Führerschein), MQF Level 3, Prioritätsachse 1, Investitionspriorität 8ii des operationellen Programms 2014MT05SFOP001 Junge Menschen unter 25 Jahren, die eine Weiterbildung für den Europäischen Computer-Führerschein (ECDL-Standard) (5) absolvieren, MQF Level 3 Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens 1)  Anzahl der Jugendlichen, die für einen MQF-L3-ECDL-Standard-Kurs angemeldet sind 2)  Anzahl der Jugendlichen, die eine Teilnahme- oder Abschlussbescheinigung für einen MQF-L3-ECDL-Standard-Kurs erhalten haben 1)  226,50 2)  528,50 8.  Präventionskurse für das MCAST (Malta College of Arts, Science and Technology) im Rahmen der Jugendgarantie, Prioritätsachse 1, Investitionspriorität 8ii des operationellen Programms 2014MT05SFOP001 Junge Menschen unter 25 Jahren, die einen MCAST-Präventionskurs beginnen Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens 1)  Anzahl der Jugendlichen, die für einen MCAST-Präventionskurs angemeldet sind 2)  Anzahl der Jugendlichen, die die MCAST-Prüfung wiederholen 3)  Anzahl der Jugendlichen, die nach Wiederholung der Prüfung im September des entsprechenden Jahres im MCAST-Kurs weitergekommen sind oder die am Ende des Lehrplans die volle Qualifikation erhalten haben 1)  62,10 2)  113,85 3)  31,05 9.  Präventionskurse für das Erlangen eines Sekundarschulabschlusses (SEC) im Rahmen der Jugendgarantie, Prioritätsachse 1, Investitionspriorität 8ii des operationellen Programms 2014MT05SFOP001 Junge Menschen unter 25 Jahren, die einen SEC-Präventionskurs belegen Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens 1)  Anzahl der Jugendlichen, die zur Wiederholung der SEC-Prüfung angemeldet sind 2)  Anzahl der Jugendlichen, die die SEC-Prüfung wiederholen 3)  Anzahl der Jugendlichen, deren SEC-Prüfungsergebnis im Vergleich zu dem vorherigen besser ausgefallen ist 1)  38,10 2)  69,85 3)  19,05 10.  Bereitstellung von Stipendien auf Ebene der tertiären Bildung für verschiedene Zielgruppen auf Niveau 7 des Europäischen Qualifikationsrahmens (EQR N7), Prioritätsachse 3 (Investitionsprioritäten 10ii und 10iii) und Prioritätsachse 4 (Investitionspriorität 11i) des operationellen Programms 2014MT05SFOP001 Teilnehmer, die ein EQR-N7-Studienprogramm absolvieren und bei Abschluss eine Qualifikation oder Bescheinigung erhalten Studiengebühren Anzahl der erreichten ECTS (6) -Punkte * 0,95, für die ein vorläufiger Studiennachweis vorlegt wird Anzahl der erreichten ECTS-Punkte * 0,05, für die eine Akkreditierungsbescheinigung oder ein endgültiger Studiennachweis vorlegt wird Für Studienprogramme in Malta 58 Für Studienprogramme in anderen Ländern und für gemeinsame Studienprogramme 100 (1)    Wie in der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 (und allen nachfolgenden Änderungsrechtsakten) zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.6.2014, S. 1) definiert. (2)    Sätze und Methodik gelten ab Beginn des Programms bis Ende Dezember 2019. (3)    Sätze und Methodik gelten ab dem 1. Januar 2020 (gültig ab Aufforderung 2). (4)    https://ncfhe.gov.mt/en/Pages/MQF.aspx (5)    http://ecdl.org (6)    Europäisches System zur Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen — https://ec.europa.eu/education/resources-and-tools/european-credit-transfer-and-accumulation-system-ects_en 2.    Anpassung der Beträge Die Einheitskosten 1 können angepasst werden, indem der anfängliche Mindestlohn und/oder die gesetzliche Zulage und/oder die wöchentliche Unterstützung und/oder der Sozialversicherungsbeitrag in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt den niedrigsten Monatssatz des nationalen Mindestlohns für ein bestimmtes Jahr, die gesetzliche Zulage, die wöchentliche Unterstützung und die Sozialversicherungsbeiträge, wobei das Ergebnis durch 2 dividiert wird. Die Einheitskosten 2 können angepasst werden, indem die jährliche Inflationsrate auf die jeweiligen Sätze angewandt wird. Ab 2017 wird für ein gegebenes Jahr N die Inflationsrate für das Jahr N-1 angewandt, die vom maltesischen Nationalen Amt für Statistik veröffentlicht wird unter: https://nso.gov.mt/en/nso/Selected_Indicators/Retail_Price_Index/Pages/Index-of-Inflation.aspx Die Einheitskosten 3-4 können angepasst werden, indem der anfängliche Mindestlohn für Personen über 18 Jahre und/oder die gesetzlichen Zulagen und/oder die wöchentlichen Unterstützungen und/oder die Sozialversicherungsbeiträge in der Berechnungsmethode ersetzt werden. Die Berechnung berücksichtigt den Stundensatz des nationalen Mindestlohns für Personen über 18 Jahre oder über ein bestimmtes Jahr, die gesetzlichen Zulagen, die wöchentlichen Unterstützungen und die Sozialversicherungsbeiträge. Die Anpassungen müssen anhand der aktualisierten Daten wie folgt vorgenommen werden: —  Der nationale Mindestlohn ist in den Durchführungsvorschriften 452.71 (Nationales Mindestlohngesetz) angegeben. —  Die gesetzlichen Zulagen, die wöchentlichen Unterstützungen und die Sozialversicherungsbeiträge beruhen auf dem Kapitel 452 der Gesetzgebung Maltas, insbesondere dem Gesetz über Beschäftigungs- und Arbeitsbeziehungen. Die Einheitskosten 5-9 können gemäß den Inflationskosten auf nationaler Ebene für das entsprechende Jahr angepasst werden, in dem die jeweilige Intervention vorgenommen wird. Die jährlichen Inflationsraten werden vom Nationalen Amt für Statistik veröffentlicht und können unter folgendem Link abgerufen werden: https://nso.gov.mt/en/nso/Selected_Indicators/Retail_Price_Index/Pages/Index-of-Inflation.aspx.‘ Die Einheitskosten 10 werden im Einklang mit der Inflation gemäß dem Land, in dem der Kurs belegt wird, angepasst. Für Kurse, die von einer nicht in Malta ansässigen Einrichtung angeboten werden, und für gemeinsame Studienprogramme wird der Durchschnitt der zu dem Zeitpunkt geltenden Inflationsraten herangezogen. https://ec.europa.eu/eurostat/tgm/table.do?tab=table&init=1&language=en&pcode=tec00118&plugin=1 3.    Definition von Pauschalfinanzierungen Art der Vorhaben Indikatorbezeichnung Kostenart Maßeinheit für die Indikatoren Beträge (in EUR) Alle Vorhaben im Rahmen des operationellen Programms 2014MT05SFOP001 Neue Gesamtausgaben, die Teil eines Zahlungsantrags sind (d. h. förderfähige Gesamtausgaben, die Teil eines Zahlungsantrags sind, die zur Berechnung einer Rate von 100 000  EUR noch nicht berücksichtigt wurden) zwecks Deckung der indirekten Kosten des Vorhabens Indirekte Kosten Raten von 100 000  EUR an neuen Gesamtausgaben pro Vorhabengruppe (1) in einem der Europäischen Kommission übermittelten Zahlungsantrag Vgl. Punkt 4. (1)    Vorhaben werden nach Art des Begünstigten und Projektgröße zusammengefasst. Vorhaben mit einem durch Unterzeichnung der ursprünglichen Finanzhilfevereinbarung vereinbarten Projektgesamtbudget von unter 750 000  EUR sind kleine Vorhaben, solche zwischen 750 000  EUR und 3 000 000  EUR sind mittlere Vorhaben und solche von mindestens 3 000 000  EUR sind große Vorhaben. 4.    Beträge Art der Einrichtung Öffentliche Einrichtungen Ministerium/Abteilung Nichtregierungsorganisationen Öffentliche Arbeitsverwaltungen Projektgröße groß 8 000  EUR 8 000  EUR / 25 000  EUR mittel 25 000  EUR 25 000  EUR / 25 000  EUR klein 25 000  EUR 25 000  EUR 25 000  EUR 25 000  EUR 5.    Anpassung der Beträge Entfällt. ANHANG VI Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an Italien 1.    Definition von standardisierten Einheitskosten Art der Vorhaben Indikatorbezeichnung Kostenart Maßeinheit für die Indikatoren Beträge (in EUR) 1.  Maßnahme 1.B des nationalen operationellen Programms Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (2014IT05M9OP001) und ähnliche Vorhaben (1) unter: — POR Abruzzo 2014IT05SFOP009 — POR Basilicata 2014IT05SFOP016 — PO Bolzano 2014IT05SFOP017 — POR Calabria 2014IT16M2OP006 — POR Campania 2014IT05SFOP020 — POR Emilia Romagna 2014IT05SFOP003 — POR Friuli VG 2014IT05SFOP004 — POR Lazio 2014IT05SFOP005 — POR Liguria 2014IT05SFOP006 — POR Molise 2014IT16M2OP001 — POR Piemonte 2014IT05SFOP013 — POR Puglia 2014IT16M2OP002 — POR Sardegna 2014IT05SFOP021 — POR Sicilia 2014IT05SFOP014 — PO Trento 2014IT05SFOP018 — POR Umbria 2014IT05SFOP010 — POR Valle D’Aosta 2014IT05SFOP011 — PON SPAO 2014IT05SFOP002 — POR Toscana FSE 2014IT05SFOP015 — PON Inclusione 2014IT05SFOP001 — POR Lombardia FSE 2014IT05SFOP007 — PON Legalità 2014IT16M20P003 Stundensatz für Unterstützung in der 1. Orientierungsstufe Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der geleisteten Stunden der Unterstützung in der 1. Orientierungsstufe 34,00 2.  Maßnahme 1.C des nationalen operationellen Programms Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (2014IT05M9OP001) und ähnliche Vorhaben (2) unter: — POR Abruzzo 2014IT05SFOP009 — POR Basilicata 2014IT05SFOP016 — PO Bolzano 2014IT05SFOP017 — POR Calabria 2014IT16M2OP006 — POR Campania 2014IT05SFOP020 — POR Emilia Romagna 2014IT05SFOP003 — POR Friuli VG 2014IT05SFOP004 — POR Lazio 2014IT05SFOP005 — POR Liguria 2014IT05SFOP006 — POR Molise 2014IT16M2OP001 — POR Piemonte 2014IT05SFOP013 — POR Puglia 2014IT16M2OP002 — POR Sardegna 2014IT05SFOP021 — POR Sicilia 2014IT05SFOP014 — PO Trento 2014IT05SFOP018 — POR Umbria 2014IT05SFOP010 — POR Valle D’Aosta 2014IT05SFOP011 — PON SPAO 2014IT05SFOP002 — POR Toscana FSE 2014IT05SFOP015 — PON Inclusione 2014IT05SFOP001 — POR Lombardia FSE 2014IT05SFOP007 — PON Legalità 2014IT16M20P003 Stundensatz der gezielten Unterstützung in der 2. Orientierungsstufe Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der geleisteten Stunden der gezielten Unterstützung in der 2. Orientierungsstufe 35,50 3.  Maßnahmen 2.A, 2.B, 4.A, 4.C und 7.1 des nationalen operationellen Programms Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (2014IT05M9OP001) und ähnliche Vorhaben (3) unter: — POR Abruzzo 2014IT05SFOP009 — POR Basilicata 2014IT05SFOP016 — PO Bolzano 2014IT05SFOP017 — POR Calabria 2014IT16M2OP006 — POR Campania 2014IT05SFOP020 — POR Lazio 2014IT05SFOP005 — POR Liguria 2014IT05SFOP006 — POR Molise 2014IT16M2OP001 — POR Puglia 2014IT16M2OP002 — POR Sardegna 2014IT05SFOP021 — POR Sicilia 2014IT05SFOP014 — POR Valle D’Aosta 2014IT05SFOP011 — PON SPAO 2014IT05SFOP002 — POR Toscana FSE 2014IT05SFOP015 — PON Inclusione 2014IT05SFOP001 — POR Lombardia FSE 2014IT05SFOP007 — PON Legalità 2014IT16M20P003 Stundensatz für die folgenden Schulungen: — Schulungen zur Integration in den Arbeitsmarkt — Reintegration junger Menschen im Alter von 15 bis 18 Jahren in das Bildungs- und Ausbildungssystem — Lehrausbildung zur Erlangung einer Qualifikation und eines Diploms — Ausbildung für Hochschulbildung und Forschung — Schulungen im Bereich Selbstständigkeit und Unternehmensgründung (4) Der Stundensatz ist abhängig vom Typ der Klasse (A, B oder C (5)) Stundensatz pro teilnehmendem Schüler Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten und mit Ausnahme der Teilnehmervergütungen Anzahl der Schulungsstunden je nach Klasse und Stundenzahl pro Schüler KLASSENTYP STUNDENSATZ PRO SCHULUNG STUNDENSATZ PRO SCHÜLER C 73,13 0,80 B 117,00   A 146,25   4.  Maßnahme 3 des nationalen operationellen Programms Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (2014IT05M9OP001) und ähnliche Vorhaben (6) unter: — POR Abruzzo 2014IT05SFOP009 — POR Basilicata 2014IT05SFOP016 — PO Bolzano 2014IT05SFOP017 — POR Calabria 2014IT16M2OP006 — POR Campania 2014IT05SFOP020 — POR Emilia Romagna 2014IT05SFOP003 — POR Friuli VG 2014IT05SFOP004 — POR Lazio 2014IT05SFOP005 — POR Liguria 2014IT05SFOP006 — POR Molise 2014IT16M2OP001 — POR Piemonte 2014IT05SFOP013 — POR Puglia 2014IT16M2OP002 — POR Sardegna 2014IT05SFOP021 — POR Sicilia 2014IT05SFOP014 — PO Trento 2014IT05SFOP018 — POR Umbria 2014IT05SFOP010 — POR Valle D’Aosta 2014IT05SFOP011 — PON SPAO 2014IT05SFOP002 — POR Toscana FSE 2014IT05SFOP015 — PON Inclusione 2014IT05SFOP001 — POR Lombardia 2014IT05SFOP007 — PON Legalità 2014IT16M20P003 Neue Arbeitsverträge im Ergebnis des Job-Coaching Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten Anzahl der neuen Arbeitsverträge, differenziert nach Vertragstyp und Profilklassifizierung (von niedrig bis sehr hoch) (7) Profilklassifizierung NIEDRIG MITTEL HOCH SEHR HOCH Unbefristeter Vertrag und Ausbildungsvertrag der 1. und der 3. Stufe 1 500 2 000 2 500 3 000 Ausbildungsvertrag der 2. Stufe, befristeter Vertrag und Zeitarbeitsvertrag ≥ 12 Monate 1 000 1 300 1 600 2 000 befristete Verträge und Zeitarbeitsverträge für 6–12 Monate 600 800 1 000 1 200 5.  Maßnahme 5 des nationalen operationellen Programms Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (2014IT05M9OP001) und ähnliche Vorhaben (8) unter: — POR Abruzzo 2014IT05SFOP009 — POR Basilicata 2014IT05SFOP016 — PO Bolzano 2014IT05SFOP017 — POR Calabria 2014IT16M2OP006 — POR Campania 2014IT05SFOP020 — POR Emilia Romagna 2014IT05SFOP003 — POR Friuli VG 2014IT05SFOP004 — POR Lazio 2014IT05SFOP005 — POR Liguria 2014IT05SFOP006 — POR Molise 2014IT16M2OP001 — POR Piemonte 2014IT05SFOP013 — POR Puglia 2014IT16M2OP002 — POR Sardegna 2014IT05SFOP021 — POR Sicilia 2014IT05SFOP014 — PO Trento 2014IT05SFOP018 — POR Umbria 2014IT05SFOP010 — POR Valle D’Aosta 2014IT05SFOP011 — PON SPAO 2014IT05SFOP002 — POR Lombardia 2014IT05SFOP007 — PON Inclusione 2014IT05SFOP001 — PON Legalità 2014IT16M20P003 Neue regionale/überregionale/ transnationale Praktika Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten für die Durchführung des Praktikums Anzahl der Praktikanten nach Profil und Klassifikation   NIEDRIG MITTEL HOCH SEHR HOCH REGIONAL/ÜBERREGIONAL/ TRANSNATIONAL 200 300 400 500 6.  Maßnahme 5 des nationalen operationellen Programms Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (2014IT05M9OP001) und ähnliche Vorhaben (9) unter: — POR Abruzzo 2014IT05SFOP009 — POR Basilicata 2014IT05SFOP016 — PO Bolzano 2014IT05SFOP017 — POR Calabria 2014IT16M2OP006 — POR Campania 2014IT05SFOP020 — POR Emilia Romagna 2014IT05SFOP003 — POR Friuli VG 2014IT05SFOP004 — POR Liguria 2014IT05SFOP006 — POR Molise 2014IT16M2OP001 — POR Piemonte 2014IT05SFOP013 — POR Puglia 2014IT16M2OP002 — POR Sardegna 2014IT05SFOP021 — POR Sicilia 2014IT05SFOP014 — PO Trento 2014IT05SFOP018 — POR Umbria 2014IT05SFOP010 — POR Valle D’Aosta 2014IT05SFOP011 — PON SPAO 2014IT05SFOP002 — POR Lombardia 2014IT05SFOP007 — PON Inclusione 2014IT05SFOP001 — PON Legalità 2014IT16M20P003 Praktika im Rahmen der überregionalen Mobilität Praktika im Rahmen der transnationalen Mobilität Bei überregionaler Mobilität: alle förderfähigen Kosten, einschließlich Reise, Unterkunft, Verpflegung, mit Ausnahme der Teilnehmervergütung Bei transnationaler Mobilität: alle förderfähigen Kosten Anzahl der Praktika je nach Standort sowie bei überregionaler Mobilität die Praktikumsdauer Bei überregionaler Mobilität gemäß den unter Punkt 3.4 genannten Sätzen Bei transnationaler Mobilität gemäß den unter Punkt 3.5 genannten Sätzen 7.  Maßnahme 6 des nationalen operationellen Programms Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (2014IT05M9OP001) und ähnliche Vorhaben (10) unter: — POR Abruzzo 2014IT05SFOP009 — POR Basilicata 2014IT05SFOP016 — PO Bolzano 2014IT05SFOP017 — POR Calabria 2014IT16M2OP006 — POR Campania 2014IT05SFOP020 — POR Emilia Romagna 2014IT05SFOP003 — POR Molise 2014IT16M2OP001 — POR Piemonte 2014IT05SFOP013 — POR Umbria 2014IT05SFOP010 — POR Valle D’Aosta 2014IT05SFOP011 — PON SPAO 2014IT05SFOP002 — POR Lombardia 2014IT05SFOP007 — PON Inclusione 2014IT05SFOP001 — PON Legalità 2014IT16M20P003 Block von 30 Stunden allgemeiner vorbereitender Schulung für den Zugang zum Freiwilligendienst Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten mit Ausnahme der Vergütungen und der Versicherung Anzahl der Teilnehmer des 30-Stunden-Blocks der Schulung 90 8.  Maßnahme 7,1 des nationalen operationellen Programms Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (2014IT05M9OP001) und ähnliche Vorhaben (11) unter: — POR Abruzzo 2014IT05SFOP009 — POR Basilicata 2014IT05SFOP016 — PO Bolzano 2014IT05SFOP017 — POR Calabria 2014IT16M2OP006 — POR Campania 2014IT05SFOP020 — POR Emilia Romagna 2014IT05SFOP003 — POR Friuli VG 2014IT05SFOP004 — POR Lazio 2014IT05SFOP005 — POR Molise 2014IT16M2OP001 — POR Sardegna 2014IT05SFOP021 — POR Sicilia 2014IT05SFOP014 — PO Trento 2014IT05SFOP018 — POR Umbria 2014IT05SFOP010 — POR Valle D’Aosta 2014IT05SFOP011 — PON SPAO 2014IT05SFOP002 — POR Toscana FSE 2014IT05SFOP015 — POR Lombardia 2014IT05SFOP007 — PON Inclusione 2014IT05SFOP001 — PON Legalità 2014IT16M20P003 Stundensatz der Unterstützung für Selbstständigkeit und Unternehmensgründung (12) Alle förderfähigen Kosten, einschließlich der direkten Personalkosten mit Ausnahme der Vergütungen Anzahl der geleisteten Stunden zur Unterstützung der Teilnehmer 40 9.  Maßnahme 8 des nationalen operationellen Programms Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (2014IT05M9OP001) und ähnliche Vorhaben (13) unter: — POR Abruzzo 2014IT05SFOP009 — POR Basilicata 2014IT05SFOP016 — PO Bolzano 2014IT05SFOP017 — POR Calabria 2014IT16M2OP006 — POR Campania 2014IT05SFOP020 — POR Liguria 2014IT05SFOP006 — POR Molise 2014IT16M2OP001 — POR Puglia 2014IT16M2OP002 — POR Sardegna 2014IT05SFOP021 — POR Sicilia 2014IT05SFOP014 — PO Trento 2014IT05SFOP018 — POR Umbria 2014IT05SFOP010 — POR Valle D’Aosta 2014IT05SFOP011 — PON SPAO 2014IT05SFOP002 — POR Toscana FSE 2014IT05SFOP015 — POR Lombardia 2014IT05SFOP007 — PON Inclusione 2014IT05SFOP001 — PON Legalità 2014IT16M20P003 A.  Arbeitsverträge im Anschluss an berufliche überregionale und berufliche transnationale Mobilität; B.  Einstellungsgespräch im Rahmen der beruflichen transnationalen Mobilität Alle förderfähigen Kosten (zum einen ein Zuschuss für Reisen, Unterkunft und Verpflegung und zum anderen eine Vergütung für das Vorstellungsgespräch). Nicht enthalten sind zusätzliche Vergütungen für Reisekosten, Unterkunft oder Verpflegung der Arbeitgeber bei überregionaler Mobilität. Anzahl der Arbeitsverträge oder Vorstellungsgespräche nach Standort aufgeschlüsselt — Bei beruflicher überregionaler Mobilität gemäß den Beträgen für mehr als 600 Stunden gemäß Punkt 3.4. (14) — Die berufliche transnationale Mobilität im Rahmen von Vorstellungsgesprächen wird gemäß den in Punkt 3.6 genannten Beiträgen vergütet — Die berufliche transnationale Mobilität wird gemäß den in Punkt 3.7 genannten Beiträgen vergütet 10.  Vorhaben zur Erhöhung der Anzahl der Doktorandenstellen in der Industrie im Rahmen der nachstehenden operationellen Programme: — PON Ricerca 2014IT16M20P005 — POR Basilicata FSE 2014IT05SFOP016 — POR Campania FSE 2014IT05SFOP020 — POR Puglia FESR FSE 2014IT16M2OP002 — POR Calabria FESR FSE 2014IT16M2OP006 — POR Abruzzo FSE 2014IT05SFOP009 — POR Sardegna FSE 2014IT05SFOP021 — POR Molise FESR FSE 2014IT16M2OP001 — POR Friuli Venezia Giulia FSE 2014IT05SFOP004

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.