Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2015/2195 der Kommission vom 9. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds im Hinblick auf die Definition von standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen für die Erstattung von Ausgaben der Mitgliedstaaten durch die Kommission

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2021-05-20

Quellenkennung: 32015R2195. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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02015R2195 — DE — 20.05.2021 — 009.001 Dieser Text dient lediglich zu Informationszwecken und hat keine Rechtswirkung. Die EU-Organe übernehmen keine Haftung für seinen Inhalt. Verbindliche Fassungen der betreffenden Rechtsakte einschließlich ihrer Präambeln sind nur die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten und auf EUR-Lex verfügbaren Texte. Diese amtlichen Texte sind über die Links in diesem Dokument unmittelbar zugänglich ►B DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/2195 DER KOMMISSION vom 9. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds im Hinblick auf die Definition von standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen für die Erstattung von Ausgaben der Mitgliedstaaten durch die Kommission (ABl. L 313 vom 28.11.2015, S. 22) Geändert durch:     Amtsblatt   Nr. Seite Datum ►M1 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/812 DER KOMMISSION vom 18. März 2016   L 133 1 24.5.2016  M2 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/90 DER KOMMISSION vom 31. Oktober 2016   L 15 1 19.1.2017  M3 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/2016 DER KOMMISSION vom 29. August 2017   L 298 1 15.11.2017 ►M4 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2017/2416 DER KOMMISSION vom 20. Oktober 2017   L 343 35 22.12.2017 ►M5 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2018/1127 DER KOMMISSION vom 28. Mai 2018   L 206 1 14.8.2018 ►M6 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/379 DER KOMMISSION vom 19. Dezember 2018   L 69 1 11.3.2019 ►M7 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/697 DER KOMMISSION vom 14. Februar 2019   L 119 1 7.5.2019 ►M8 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2019/2170 DER KOMMISSION vom 27. September 2019   L 329 2 19.12.2019 ►M9 DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2021/702 DER KOMMISSION vom 10. Dezember 2020   L 148 1 30.4.2021 ▼B DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2015/2195 DER KOMMISSION vom 9. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über den Europäischen Sozialfonds im Hinblick auf die Definition von standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen für die Erstattung von Ausgaben der Mitgliedstaaten durch die Kommission Artikel 1 Gegenstand und Geltungsbereich Mit dieser Verordnung werden die standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen festgelegt, die die Kommission bei der Erstattung von Ausgaben der Mitgliedstaaten heranziehen kann. Artikel 2 Arten von Vorhaben Die Arten der Vorhaben, die von der Erstattung auf der Grundlage von standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 betroffen sind, sind in den Anhängen aufgeführt. Artikel 3 Definition der standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen und ihrer Beträge Die Definition und die Beträge der standardisierten Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen gemäß Artikel 14 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 1304/2013 für jede Art von Vorhaben sind in den Anhängen aufgeführt. ▼M9 Konnten die einschlägigen Bedingungen für eine Erstattung durch die Kommission wie in den Anhängen festgelegt aufgrund von Einschränkungen oder Empfehlungen, die die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten zur Verzögerung der Ausbreitung des Coronavirus verhängt bzw. ausgesprochen haben, nicht erfüllt werden, so kann die Kommission den Mitgliedstaaten die Erstattung basierend auf Input, Output oder erzielten Ergebnissen mittels Fernkommunikation gewähren. Für die betreffenden in Absatz 2 genannten Vorhaben gilt die Verpflichtung aus den Anhängen nicht, für alle ähnlichen Arten von Vorhaben im Rahmen desselben operationellen Programms eine vereinfachte Kostenoption zu nutzen. ▼B Artikel 4 Anpassung von Beträgen 1.   Die in den Anhängen angegebenen Beträge werden entsprechend den in den Anhängen festgelegten Methoden angepasst. 2.   Die gemäß Absatz 1 angepassten Beträge gelten für die Erstattung von Ausgaben für die Teile der Vorhaben, die an oder nach dem Tag der Anpassung durchgeführt werden. Artikel 5 Inkrafttreten Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat. ▼M4 ANHANG I Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten an Schweden 1.    Definition von standardisierten Einheitskosten Art der Vorhaben (1) Indikatorbezeichnung Kostenart Maßeinheit für den Indikator Beträge 1.  Vorhaben, die unter die Prioritätsachse 1 „Angebot qualifizierter Arbeitskräfte“ des operationellen Programms (Nationellt socialfondsprogram för investering för tillväxt och sysselsättning 2014-2020) (CCI-2014SE05M9OP001) fallen Arbeitsstunden Alle Kostenarten mit Ausnahme des Arbeitsentgelts der Teilnehmer Zahl der geleisteten Arbeitsstunden (2) Lohngruppe (nach SSYK-Code (3)) Region: Stockholm (SE 11) (Einheitskosten pro Stunde — Betrag in SEK (4)) Alle Regionen mit Ausnahme Stockholms (SE 12-33) (Einheitskosten pro Stunde — Betrag in SEK) 1  (912-913-919 -921) 321 328 2  (414-415-421-422-512-513-514-515-522-611-612-613-614-826) 360 356 3  (331-348-411-412-413-419-711-712-713-714-721-722-723-724-731-732-734-741-742-743-811-812-813-814-815-816-817-821-822-823-824-825-827-828-829-831-832-833-834-914-915-931-932-933) 416 395 4  (223-232-233-234-235-243-249-313-322-323-324-332-342-343-344-345-346-347-511-011) 473 438 5  (213-221-231-241-244-245-246-247-248-311-312-315-321-341) 587 512 6  (211-212-214-222-242-314) 776 724 7 A  (121) 1 035 1 035 7 B  (111-123) 1 121 875 7 C  (131-122) 735 601 2.  Vorhaben, die unter die Prioritätsachse 1 „Angebot qualifizierter Arbeitskräfte“ des operationellen Programms (Nationellt socialfondsprogram för investering för tillväxt och sysselsättning 2014-2020) (CCI-2014SE05M9OP001) fallen Teilnahmestunden Vergütung der Teilnehmer Zahl der von den Teilnehmern absolvierten Stunden (2) Region: Stockholm (SE 11) (Einheitskosten pro Stunde — Betrag in SEK) Alle Regionen mit Ausnahme Stockholms (SE 12-33) (Einheitskosten pro Stunde — Betrag in SEK) 229 234 3.  Vorhaben, die unter die Prioritätsachse 2 „Verstärkter Übergang in das Arbeitsleben“ und unter die Prioritätsachse 3 „Beschäftigungsinitiative für junge Menschen“ des operationellen Programms (Nationellt socialfondsprogram för investering för tillväxt och sysselsättning 2014-2020) (CCI-2014SE05M9OP001) fallen Arbeitsstunden Alle Kostenarten mit Ausnahme der Teilnehmervergütung. Zahl der geleisteten Arbeitsstunden (2) Berufsgruppe Region: Stockholm (SE 11) (Einheitskosten pro Stunde — Betrag in SEK) Alle Regionen mit Ausnahme Stockholms (SE 12-33) (Einheitskosten pro Stunde — Betrag in SEK) Projektleiter/-in für Vorhaben, deren gesamte förderfähige Kosten gemäß dem Dokument, in dem die Bedingungen für die Unterstützung festgelegt werden, mehr als 20 Mio. SEK betragen 749 609 Projektleiter/-in für Vorhaben, deren gesamte förderfähige Kosten gemäß dem Dokument, in dem die Bedingungen für die Unterstützung festgelegt werden, 20 Mio. SEK oder weniger betragen/Assistent/-in der Projektleitung für Vorhaben, deren gesamte förderfähige Kosten gemäß dem Dokument, in dem die Bedingungen für die Unterstützung festgelegt werden, mehr als 20 Mio. SEK betragen 669 567 Projektmitarbeiter/-in 463 420 Projektökonom/-in 598 508 Verwalter/-in 416 378 4.  Vorhaben, die unter die Prioritätsachse 2 „Verstärkter Übergang in das Berufsleben“ und Prioritätsachse 3 „Beschäftigungsinitiative für junge Menschen“ des operationellen Programms (Nationellt socialfondsprogram för investering för tillväxt och sysselsättning 2014-2020) (CCI-2014SE05M9OP001) fallen Teilnahmestunden Vergütung der Teilnehmer Zahl der von den Teilnehmern absolvierten Stunden (2) Finanzielle Unterstützung (Einheitskosten pro Stunde) Alter (SEK) 18-24 Jahre 32 25-29 Jahre 40 30-64 Jahre 46   Aktivitätsbeihilfe und Entwicklungsbeihilfe (Einheitskosten pro Stunde) Alter (SEK) 15-19 Jahre 17 20-24 Jahre 33 25-29 Jahre 51 30-44 Jahre 55 45-69 Jahre 68   Leistungen der sozialen Sicherheit und Leistungen bei Krankheit (Einheitskosten pro Stunde) Alter (SEK) 19-29 Jahre (Leistungen der sozialen Sicherheit) 51 30-64 Jahre (Leistungen bei Krankheit) 58   Leistungen bei Krankheit, Leistungen zur Rehabilitation und Leistungen bei Arbeits- und Berufsunfällen (Einheitskosten pro Stunde) Alter (SEK) – 19 Jahre 48 20-64 Jahre 68 (1)    Die Beträge der standardisierten Einheitskosten gelten nur für die Teile der Vorhaben, die die in diesem Anhang aufgeführten Kostenarten abdecken. (2)    Die Gesamtzahl der in einem Jahr gemeldeten Stunden darf die übliche Zahl der Jahresarbeitsstunden in Schweden, d. h. 1 862 Stunden, nicht überschreiten. (3)    In Schweden geltender Berufe-Code. (4)    Währung in Schweden. 2.    Anpassung von Beträgen Die Einheitskosten in der Tabelle gelten für die im Jahr 2015 geleisteten Arbeitsstunden oder von den Teilnehmern absolvierten Stunden. Mit Ausnahme der Einheitskosten für die Teilnahmevergütung gemäß Punkt 4 der Tabelle, die nicht angepasst werden, werden diese Beträge von 2016 bis 2023 am 1. Januar eines jeden Jahres automatisch um 2 % angehoben. ▼M9 ANHANG II Bedingungen für die Erstattung von Ausgaben auf der Grundlage standardisierter Einheitskosten und Pauschalfinanzierungen an Frankreich 1.    Definition von standardisierten Einheitskosten Art der Vorhaben Bezeichnung des Indikators Kostenart Maßeinheit für den Indikator Betrag (in EUR) 1.  „Garantie Jeunes“, die im Rahmen der Prioritätsachse 1 „Integration junger NEET in den Arbeitsmarkt“ des operationellen Programms „Programme opérationnel national pour la mise en œuvre de l’Initiative pour l’emploi des Jeunes en Metropole et Outre-Mer“ (CCI-2014FR05M9OP001) unterstützt wird, und entsprechende Prioritätsachse des nationalen operationellen Programms „Programme Opérationnel National FSE Emploi et Inclusion 2014-2020“ (CCI-2014FR05SFOP001) Junge NEET (1), die spätestens zwölf Monate nach Beginn des Coaching ein positives Ergebnis im Rahmen der „Garantie Jeunes“ erzielt haben — Vergütung der Teilnehmer — bei den „missions locales“ entstandene Aktivierungskosten Zahl der NEET, die spätestens zwölf Monate nach Beginn des Coaching eines der folgenden Ergebnisse erzielt haben: — Aufnahme einer zu einem Abschluss führenden Berufsausbildung, entweder in —  — einem Bildungsgang im Zuge des lebenslangen Lernens oder — einer Grundausbildung oder — Gründung eines Unternehmens oder — Aufnahme einer Beschäftigung oder — (bezahlte oder unbezahlte) berufliche Tätigkeit während mindestens 80 Arbeitstagen 6 400 2.  Weiterbildung für Arbeitslose durch zugelassene Ausbildungsträger, unterstützt durch das operationelle Programm „Ile-de-France“ (CCI 2014FR05M0OP001) Teilnehmer mit erfolgreichem Ergebnis nach Absolvierung einer Weiterbildung Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens Zahl der Teilnehmer mit einem der folgenden Ergebnisse nach Absolvierung einer Weiterbildung: — Erhalt eines Abschlusszeugnisses oder einer Bestätigung über die erworbenen Kompetenzen am Ende der Weiterbildung — Aufnahme einer Beschäftigung über einen Zeitraum von mindestens einem Monat — Einschreibung zu einer beruflichen Weiterbildung — erneute Einschreibung zur bisherigen schulischen Ausbildung nach einer Unterbrechung oder — Zugang zu einem formellen Bestätigungsverfahren für die erworbenen Kompetenzen Erzielt ein Teilnehmer mehrere erfolgreiche Ergebnisse nach Absolvierung der Weiterbildung, wird ihm nur ein Betrag für diese Weiterbildung erstattet. Kategorie Sektor Betrag 1 Gesundheitsversorgung 3 931 Sicherheit von Personen und Sachen 2 Kultur-, Sport- und Freizeitaktivitäten 4 556 personenbezogene Dienstleistungen Handhabung von Weichmaterialien Nahrungs- und Genussmittel, Kochen Handel und Vertrieb Hotel- und Gastgewerbe, Catering Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz 3 Sekretariats- und Bürotechnik 5 695 Sozialarbeit Elektronik Frisiergewerbe, Beauty und Wellness Fahrzeug- und Maschineninstandhaltung Transport, Umschlag, Lagerung 4 Landwirtschaft 7054 Umwelt Hoch- und Tiefbau Druck- und Publikationsverfahren 3.  Weiterbildung für Arbeitslose durch zugelassene Ausbildungsträger, unterstützt durch folgende operationelle Programme: „Rhône-Alpes“ (CCI 2014FR16M2OP010) und „Auvergne“ (CCI 2014FR16M0OP002) Teilnehmer mit erfolgreichem Ergebnis nach Absolvierung einer Weiterbildung Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens Zahl der Teilnehmer mit einem der folgenden Ergebnisse nach Absolvierung einer Weiterbildung: — Erhalt eines Abschlusszeugnisses, das von einem Berufsverband oder einer öffentlichen Stelle offiziell bestätigt wurde — Erhalt einer Bestätigung über die erworbenen Kompetenzen am Ende der Weiterbildung — Aufnahme einer Beschäftigung — Einschreibung zu einer beruflichen Weiterbildung — erneute Einschreibung zur bisherigen schulischen Ausbildung nach einer Unterbrechung oder — Zugang zu einem formellen Bestätigungsverfahren für die erworbenen Kompetenzen Für Kategorie 5 zusätzlich die Zahl der Teilnehmer mit erfolgreichem Ergebnis gemäß vorstehender Beschreibung und Anspruch auf Beihilfe der Region Auvergne-Rhône-Alpes. Erzielt ein Teilnehmer mehrere erfolgreiche Ergebnisse nach Absolvierung der Weiterbildung, wird ihm nur ein Betrag für diese Weiterbildung erstattet. Kategorie Sektor Betrag 1 Transport, Logistik und Tourismus 4 403 Banken, Versicherungen Unternehmensführung, -verwaltung, -gründung Dienstleistungen für Einzelpersonen und für die Allgemeinheit 2 Arbeit im Gesundheits- und Sozialwesen, Erholungs-, Kultur- und Sportaktivitäten 5 214 Gastronomie, Hotellerie und Lebensmittelindustrie Handel Handhabung von Weichmaterialien und Holz; grafisches Gewerbe 3 Hoch- und Tiefbau 7 853 verarbeitende Industrie Mechanik, Metallbearbeitung Landwirtschaft, Fischerei Kommunikation, Information, Kunst und Unterhaltung 4 Wartung 9 605 Elektrizität, Elektronik IT und Telekommunikation 5 Beihilfen 2 259 4.  Qualifizierende und berufliche Weiterbildung im Rahmen des operationellen Programms „FSE La Réunion“ (CCI 2014FR05SFOP005) — Prioritätsachse 1. Förderung der Entwicklung einer wissensbasierten, wettbewerbsfähigen und innovativen Gesellschaft Bereitstellung von Lehrgängen, die zu einer Qualifikation, Fertigkeit oder Zertifizierung führen Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens Anzahl der Monate pro Teilnehmer einer qualifizierenden oder beruflichen Weiterbildung einschließlich der Monate in einem Weiterbildungszentrum oder Unternehmen Kategorie A1: 3 131 Kategorie B1: 4 277 Kategorie C1: 2 763 Kategorie D1: 2 470 Kategorie D2: 2 332 Kategorie D3: 3 465 Kategorie E1: 2 841 Kategorie E2: 3 392 Kategorie E3: 2 569 Kategorie F1: 2 319 Kategorie F2: 2 990 Kategorie F3: 2 910 Kategorie G1: 2 381 5.  Berufsbildung für Erwachsene (Vorqualifizierung) im Rahmen des operationellen Programms „FSE La Réunion“ (CCI 2014FR05SFOP005) — Prioritätsachse 1. Förderung der Entwicklung einer wissensbasierten, wettbewerbsfähigen und innovativen Gesellschaft Bereitstellung von berufsbildenden Maßnahmen, die den Zugang zu einer qualifizierenden Weiterbildung eröffnen Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens Anzahl der Monate pro Teilnehmer einer beruflichen Weiterbildung (Vorqualifizierung) mit einer Höchstdauer von 5 Monaten Kategorie H1: 2 805 6.  Qualifizierende-bescheinigende berufliche Weiterbildung durch Vergabe öffentlicher Aufträge im Rahmen des operationellen Programms „FSE La Réunion“ (CCI 2014FR05SFOP005) — Prioritätsachse 1: Förderung der Entwicklung einer wissensbasierten, wettbewerbsfähigen und innovativen Gesellschaft — Prioritätsachse 2: Unterstützung des Zugangs zu Beschäftigung durch Entwicklung von Kompetenzen und Ausbau von Mobilität — Prioritätsachse 3: Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut durch Stärkung der öffentlichen Bildung und Unterstützung Teilnehmer, die eine individuelle berufliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens Anzahl der Teilnehmer, die binnen 4 Monaten nach Ende der Ausbildung eine anerkannte Qualifizierung/Bescheinigung erhalten haben Kategorie Niveau Einheitskosten A III 17 509,80 B IV 14 908,87 C V 13 847,37 D VI 9 562,39       7.  Zu einem Diplom führende berufliche Weiterbildung im Bereich Gesundheit und Pflege im Rahmen des operationellen Programms „FSE La Réunion“ (CCI 2014FR05SFOP005) — Prioritätsachse 1: Förderung der Entwicklung einer wissensbasierten, wettbewerbsfähigen und innovativen Gesellschaft Teilnehmer, die eine berufliche Ausbildung im Bereich Gesundheit und Pflege erfolgreich abgeschlossen haben (2) Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens Anzahl der Teilnehmer, die ihr Ausbildungsjahr erfolgreich abgeschlossen haben (und ins nächste Ausbildungsjahr wechseln bzw. ihren Abschluss machen)   Code Betrag (Wert 2017) Staatliches Pflege-Diplom Erstes Ausbildungsjahr AS-INIT 6 150,99 Modular AS-PART 3 444,55 Staatliches Krankenpflege-Diplom Jahr 1 IFSI-A1 9 038,52 Jahr 2 IFSI-A2 7 341,99 Jahr 3 IFSI-A3 5 620,57 Staatliches Hebammen-Diplom Jahr 1 ESF-A1 15 752,29 Jahr 2 ESF-A2 9 878,55 Jahr 3 ESF-A3 11 038,54 Jahr 4 ESF-A4 5 318,95 Staatliches Krankentransportfahrer-Diplom IFA-AMB 5 886,73 Staatliches Kinderpflegeassistenten-Diplom IFAP 8 102,58 Staatliches Kinderpflege-Diplom EP 12 173,43 Staatliches Ergotherapeuten-Diplom Jahr 1 IRFE-A1 12 570,94 Jahr 2 IRFE-A2 7 557,72 Jahr 3 IRFE-A3 6 611,51 Staatliches Massage- und Physiotherapie-Diplom Jahr 1 IFMK-A1 5 761,21 Jahr 2 IFMK-A2 4 638,97 Jahr 3 IFMK-A3 4 783,31 Jahr 4 IFMK-A4 4 493,41 Staatliches Diplom in Psychomotorik-Therapie Jahr 1 IRFP-A1 9 504,44 Jahr 2 IRFP-A2 8 650,03 Jahr 3 IRFP-A3 6 008,29 8.  Mit einem Diplom abschließende Ausbildung in sozialen Berufen („formations sociales diplômantes“) im Rahmen des operationellen Programms „FSE La Réunion“ (CCI 2014FR05SFOP005) Teilnehmer mit erfolgreichem Abschluss ihres Diplomkurses für eine bescheinigte Ausbildung in sozialen Berufen („formation sociale diplômante“). Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens, ausgenommen die Kosten für Stipendien der Schüler Anzahl der Teilnehmer, die ihren Ausbildungskurs erfolgreich abgeschlossen haben (und ins nächste Ausbildungsjahr wechseln bzw. ihren Abschluss machen)   Code Betrag (Wert 2018) Staatliches Diplom in sozialpädagogischer Betreuung   DEAES 9 043,59 Staatliches Diplom als „moniteur educateur“ Jahr 1 DEME-A1 10 194,59 Jahr 2 DEME-A2 8 061,43 Staatliches Diplom als „technicien de l’intervention sociale et familiale“ Jahr 1 DETISF-A1 8 189,31 Jahr 2 DETISF-A2 6 217,46 Staatliches Diplom als „conseiller en économie sociale et familiale“   DECESF 17 432,37 Staatliches Diplom als „éducateur spécialisé“ Jahr 1 DEESP-A1 11 633,23 Jahr 2 DEESP-A2 6 496,24 Jahr 3 DEESP-A3 3 505,95 Staatliches Diplom als „éducateur technique spécialisé“ Jahr 1 DEETS-A1 10 475,28 Jahr 2 DEETS-A2 2 868,11 Jahr 3 DEETS-A3 3 652,13 Staatliches Diplom als „éducateur spécialisé de jeunes enfants“ Jahr 1 DEEJE-A1 13 549,77 Jahr 2 DEEJE-A2 7 511,02 Jahr 3 DEEJE-A3 3 575,18 Staatliches Diplom als „assistant de service social“ Jahr 1 DEASS-A1 13 496,57 Jahr 2 DEASS-A2 8 978,26 Jahr 3 DEASS-A3 6 307,24 9.  Mit einem Diplom abschließende Ausbildung an einer „École de Gestion et de Commerce“ (EGC) im Rahmen des operationellen Programms „FSE La Réunion“ (CCI 2014FR05SFOP005) Teilnehmer, die ihre individuelle berufliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen haben Alle förderfähigen Kosten des Vorhabens, ausgenommen die Kosten für Stipendien der Schüler und die Einnahmen Anzahl der Teilnehmer, die ihr Ausbildungsjahr erfolgreich abgeschlossen haben (und ins nächste Ausbildungsjahr wechseln bzw. ihren Abschluss machen) EGCR — Jahr 1: 12 046,75  EUR EGCR — Jahr 2: 12 144,59  EUR EGCR — Jahr 3: 6 866,13  EUR (1)    Junger Mensch, der weder eine Arbeit hat noch eine schulische oder berufliche Ausbildung absolviert und an einem im Rahmen des „PROGRAMME OPÉRATIONNEL NATIONAL POUR LA MISE EN ŒUVRE DE L’INITIATIVE POUR L’EMPLOI DES JEUNES EN METROPOLE ET OUTRE-MER“ geförderten Vorhaben teilnimmt. (2)    Das Diplom kann binnen 13 Monaten nach dem Ende der Ausbildung erlangt werden, solange den Teilnehmern Unterstützungsveranstaltungen angeboten werden. 2.    Anpassung der Beträge Der Betrag für die Einheitskosten unter 1. basiert teilweise auf den standardisierten Einheitskosten, die vollständig von Frankreich getragen werden. Von den 6 400  EUR entfallen 1 600  EUR auf die standardisierten Einheitskosten gemäß der „Instruction ministérielle du 11 octobre 2013 relative à l’expérimentation Garantie Jeunes prise pour l’application du décret 2013-80 du 1er octobre 2013 ainsi que par l’instruction ministérielle du 20 mars 2014“, die die von den Jugendarbeitsämtern („missions locales“) übernommenen Kosten für das Coaching abdecken sollen, das jeder in die „Garantie Jeunes“ aufgenommene NEET erhält. Die Einheitskosten unter 1. werden von dem Mitgliedstaat entsprechend der in den nationalen Vorschriften vorgesehenen Anpassung der im ersten Absatz genannten standardisierten Einheitskosten von 1 600  EUR aktualisiert, die die von den Jugendarbeitsämtern getragenen Kosten abdecken. Der Betrag für die Einheitskosten unter 2. und 3. basiert auf den Preisen für Unterrichtsstunden öffentlich ausgeschriebener Kurse in den jeweiligen Bereichen und geografischen Gebieten. Wenn das Auftragsvergabeverfahren für die zugrunde liegenden Kurse wiederholt wird, werden diese Beträge nach folgender Formel angepasst: Neuer Preis (ohne MwSt.) = alter Preis (ohne MwSt.) × (0,5 + 0,5 × Sr/So); Sr ist der INSEE-Beschäftigtenzahlindex (Kennung 1 567 446 ) laut letzter monatlicher Veröffentlichung am Tag der Anpassung. So ist der INSEE-Beschäftigtenzahlindex (Kennung 1 567 446 ) laut monatlicher Veröffentlichung am Tag der Angebotsabgabe für die erste Anpassung und bezieht sich für alle weiteren Anpassungen auf die monatliche Veröffentlichung am Jahrestag der Angebotsabgabe. Die Beträge für die Einheitskosten zu 4., 5., 7., 8. und 9. können basierend auf der Inflationsrate für Réunion angepasst werden (INSEE-Index) — Bezugsjahr für Einheitskosten 4, 5 und 7: 2017, Bezugsjahr für Einheitskosten 8 und 9: 2018. Die Beträge für die Einheitskosten unter 6. können gemäß dem Preisüberprüfungsmechanismus angepasst werden, wenn es eine neue Ausschreibung auf Réunion

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.