Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2026-07-01

Quellenkennung: 32015R2446. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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mer A 63 03 010 207 [NEU] Datum A Bezeichnung des 63 03 010 224 [NEU] Dokuments A 63 03 010 121 [NEU] Beschreibung A 63 03 010 269 [NEU] Darstellung A 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 319 ▼M13 Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ D.E. Nr. Alt D.E. Nr. unterelements/der Daten­ unterelements/des Daten­ BVI (neu) elements/der Datenklasse unterklasse attributs 63 03 010 270 [NEU] Miniaturdarstellung A Vertraulichkeits­ 63 04 000 000 [NEU] indikator A 63 04 000 009 [NEU] Text A Begründung für die Eignung der Bewer­ 63 05 000 000 [NEU] tungsmethode/-kri­ A+ terien 63 05 000 009 [NEU] Text A+ 63 06 000 000 [NEU] Datum des Antrags A+ 63 06 000 207 [NEU] Datum A+ Enddatum der ver­ 63 07 000 000 [NEU] längerten Verwen­ A+ dungsdauer 63 07 000 207 [NEU] Datum A+ Grund für die Un­ 63 08 000 000 [NEU] gültigerklärung A+ 63 08 000 008 [NEU] Code A+ Registriernummer 63 09 000 000 [NEU] des Antrags A+ 63 09 000 020 [NEU] Ländercode A+ Code Art der Ent­ 63 09 000 205 [NEU] scheidung A+ 63 09 000 001 [NEU] Referenznummer A+ 63 10 000 000 [NEU] Sprache A+ 63 10 000 228 [NEU] Sprachencode A+ 63 01 … Rechtsgrundlage für die Bestimmung des Zollwerts Durch den entsprechenden Code sind die Bestimmungen anzugeben, in denen auf die Bewertungsmethode/-kriterien und deren Anwendung zur Bestimmung des Zollwerts von Waren unter bestimmten Umständen verwiesen wird. 63 02 … Umfang der vZWA Durch den entsprechenden Code ist der Umfang der vZWA anzugeben. 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 320 ▼M13 63 03 … Angaben zu Bewertungsmethode/-kriterien Hier sind die benötigten Angaben zur geeigneten Bewertungsmethode bzw. zu den geeigneten Bewertungskriterien zur Bestimmung des Zollwerts von Waren unter bestimmten Umständen und zu deren Anwendung zu machen. Vorzulegen sind Informationen zur geeigneten Bewertungsmethode bzw. zu den geeigneten Bewertungskriterien zur Bestimmung des Zollwerts von Waren unter bestimmten Umständen sowie zu deren Anwendung. Der Umfang der Angaben ist abhängig vom Gegenstand der vZWA-Entschei­ dung, deren Erlass beantragt wird. Wenn beispielsweise die Eignung der Trans­ aktionswertmethode und/oder die Erfüllung von Kriterien für das Hinzurechnen bestimmter Elemente zum tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preis gemäß Artikel 71 des Zollkodex (z. B. Hilfsdienste, Lizenzgebühren) von den Zoll­ behörden zu prüfen sind, so sind Angaben zum Kaufvertrag für die eingeführten Waren und/oder zu den vertraglichen Vereinbarungen hinsichtlich der für den Zollwert maßgeblichen Elemente vorzulegen. 63 04 … Vertraulichkeitsindikator Antrag: Zu nennen sind alle Angaben, die auf Wunsch des Antragstellers vertraulich zu behandeln sind. Alle Informationen, die nicht als vertraulich ausgewiesen werden, können in einer öffentlichen vZWA-Datenbank bereitgestellt werden und sind nach dem Erlass der Entscheidung im Internet zugänglich. Entscheidung: Dieses Datenfeld enthält Angaben, die der Antragsteller im vZWA-Antrag als vertraulich gekennzeichnet hat, sowie von den Zollbehörden des ausstellenden Mitgliedstaats ergänzte Angaben, die diese als vertraulich betrachten. 63 05 … Begründung für die Eignung der Bewertungsmethode/-krite­ rien Vorzulegen ist eine Begründung für die geeignete Bewertungsmethode bzw. für die geeigneten Bewertungskriterien zur Bestimmung des Zollwerts von Waren unter bestimmten Umständen sowie zu deren Anwendung. Angabe der einschlägigen Bestimmungen des Zollrechts der Union in Bezug auf die geeignete Bewertungsmethode bzw. die geeigneten Bewertungskriterien zur Bestimmung des Zollwerts von Waren unter bestimmten Umständen und deren Anwendung sowie Angabe der Geschäftsvereinbarungen hinsichtlich der vor­ gesehenen Einfuhr, die die vorgesehene Bewertungsmethode bzw. die vorgese­ henen Bewertungskriterien zur Bestimmung des Zollwerts von Waren unter bestimmten Umständen und deren Anwendung untermauern. 63 06 … Datum des Antrags Datum, an dem der Antrag bei der zuständigen Zollbehörde gemäß Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex eingegangen ist. 63 07 … Enddatum der verlängerten Verwendungsdauer Wurde eine verlängerte Verwendungsdauer gewährt, ist das Enddatum des Zeit­ raums anzugeben, in dem die vZWA-Entscheidung weiterverwendet werden kann. 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 321 ▼M13 63 08 … Grund für die Ungültigerklärung Wird die vZWA-Entscheidung vor dem regulären Ende ihrer Gültigkeit für ungültig erklärt, ist unter Verwendung des entsprechenden Codes der Grund für die Ungültigerklärung anzugeben. 63 09 … Registriernummer des Antrags Eindeutige Referenznummer, die dem Antrag von der zuständigen Zollbehörde bei Annahme zugewiesen wurde. 63 10 … Sprache Anzugeben ist die Sprache, in der die vZWA erteilt wird. Gruppe 44 — Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Bewil­ ligung in Bezug auf den Status des zugelassenen Wirtschafts­ beteiligten Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ D.E. Nr. Alt D.E. Nr. unterelements/der Daten­ unterelements/des Daten­ AEO (2) elements/der Datenklasse unterklasse attributs Rechtsform des An­ 44 01 000 000 IV/1 tragstellers A* 44 01 000 244 IV/1 Freitext A* 44 02 000 000 IV/2 Gründungsdatum A* 44 02 000 207 IV/2 Datum A* Rolle(n) des An­ tragstellers in der 44 03 000 000 IV/3 internationalen Lie­ A* ferkette 44 03 000 008 IV/3 Code A* Mitgliedstaaten, in denen zollrelevante 44 04 000 000 IV/4 Tätigkeiten durch­ A* geführt werden 44 04 010 000 IV/4 Anschrift A* 44 04 010 020 IV/4 Ländercode A* Straße und Haus­ 44 04 010 019 IV/4 nummer A* 44 04 010 021 IV/4 Postleitzahl A* 44 04 010 022 IV/4 Ort A* Art der Räumlich­ 44 04 020 000 IV/4 keiten A* 44 04 020 244 IV/4 Freitext A* Informationen über 44 05 000 000 IV/5 Grenzübergänge A* 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 322 ▼M13 Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ D.E. Nr. Alt D.E. Nr. unterelements/der Daten­ unterelements/des Daten­ AEO (2) elements/der Datenklasse unterklasse attributs 44 05 000 301 IV/5 Code der Zollstelle A* Bereits bewilligte Vereinfachungen und Erleichterun­ 44 06 000 000 IV/6 gen, Sicherheits­ A* zeugnisse oder Zer­ tifikate Art der Verein­ 44 06 000 278 IV/6 fachung/Erleichte­ A* rung Identifikationsnum­ 44 06 000 279 IV/6 mer des Zertifikats A* 44 06 000 020 IV/6 Ländercode A* Code des Zollver­ 44 06 000 280 IV/6 fahrens A* Einverständnis für 44 07 000 000 IV/7 den Informations­ A* austausch 44 07 000 213 IV/7 Indikator A* Transliterierter Na­ 44 07 000 281 IV/7 me A* Transliterierte Straße 44 07 000 283 IV/7 und Hausnummer A* Transliterierte Post­ 44 07 000 284 IV/7 leitzahl A* 44 07 000 285 IV/7 Transliterierter Ort A* 44 07 000 286 IV/7 E-Mail A* 44 07 000 020 IV/7 Ländercode A* Ständige Niederlas­ 44 08 000 000 IV/8 sung A 44 08 000 016 IV/8 Name A Straße und Haus­ 44 08 000 019 IV/8 nummer A 44 08 000 020 IV/8 Ländercode A 44 08 000 021 IV/8 Postleitzahl A 44 08 000 022 IV/8 Ort A 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 323 ▼M13 Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ D.E. Nr. Alt D.E. Nr. unterelements/der Daten­ unterelements/des Daten­ AEO (2) elements/der Datenklasse unterklasse attributs 44 08 000 230 IV/8 MwSt.-Nummer A Zollstelle(n), in der/ denen die Zoll­ 44 09 000 000 IV/9 unterlagen auf­ A* bewahrt werden und zugänglich sind 44 09 000 016 IV/9 Bezeichnung A* Straße und Haus­ 44 09 000 019 IV/9 nummer A* 44 09 000 020 IV/9 Ländercode A* 44 09 000 021 IV/9 Postleitzahl A* 44 09 000 022 IV/9 Ort A* Ort, an dem die In­ formationen über die allgemeine logis­ 44 10 000 000 IV/10 tische Verwaltung in A* der Union auf­ bewahrt werden oder zugänglich sind 44 10 000 016 IV/10 Bezeichnung A* Straße und Haus­ 44 10 000 019 IV/10 nummer A* 44 10 000 020 IV/10 Ländercode A* 44 10 000 021 IV/10 Postleitzahl A* 44 10 000 022 IV/10 Ort A* 44 11 000 000 IV/11 Geschäftstätigkeiten A* 44 11 000 287 IV/11 NACE-Code A* 44 11 010 000 IV/11 Beschreibung A* 44 11 010 009 IV/11 Text A* Code für die Größe 44 12 000 000 NEU des Antragstellers A* 44 12 000 288 NEU Größencode A* 44 13 000 000 NEU Postanschrift A* 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 324 ▼M13 Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ D.E. Nr. Alt D.E. Nr. unterelements/der Daten­ unterelements/des Daten­ AEO (2) elements/der Datenklasse unterklasse attributs 44 13 000 016 NEU Name A* Straße und Haus­ 44 13 000 019 NEU nummer A* 44 13 000 020 NEU Ländercode A* 44 13 000 021 NEU Postleitzahl A* 44 13 000 022 NEU Ort A* Referenznummer 44 14 000 000 NEU des Antrags A+ 44 14 000 020 NEU Ländercode A+ Code Art der Ent­ 44 14 000 205 NEU scheidung A+ 44 14 000 001 NEU Referenznummer A+ 44 01 … Rechtsform des Antragstellers Anzugeben ist die Rechtsform laut Gründungsurkunde. 44 02 … Gründungsdatum Anzugeben sind Tag, Monat und Jahr der Gründung (in Ziffern). 44 03 … Rolle(n) des Antragstellers in der internationalen Lieferkette Anzugeben ist die Rolle des Antragstellers in der Lieferkette unter Verwendung des entsprechenden Codes. 44 04 … Mitgliedstaaten, in denen zollrelevante Tätigkeiten durch­ geführt werden Angabe des/der entsprechenden Ländercodes. Unterhält der Antragsteller ein Lager oder sonstige Räumlichkeiten in einem anderen Mitgliedstaat, sind An­ schrift und Art dieses Lagers bzw. dieser Räumlichkeiten ebenfalls anzugeben. 44 05 … Informationen über Grenzübergänge Anzugeben ist/sind die Referenznummer(n) der regelmäßig für Grenzübergänge genutzten Zollstelle(n). Ist der Antragsteller ein Zollvertreter, ist/sind die Refe­ renznummer(n) der von diesem Zollvertreter regelmäßig für Grenzübergänge genutzten Zollstelle(n) anzugeben. 44 06 … Bereits bewilligte Vereinfachungen und Erleichterungen, Si­ cherheitszeugnisse oder Zertifikate Bereits bewilligte Vereinfachungen und Erleichterungen, auf der Grundlage in­ ternationaler Übereinkünfte, einer internationalen Norm der Internationalen Or­ ganisation für Normung oder einer europäischen Norm einer europäischen Nor­ mungsorganisation ausgestellte Sicherheitszeugnisse oder Zertifikate, die einen gleichwertigen Status bewilligen wie in Drittländern ausgestellte und in einem Abkommen anerkannte AEO-Zertifikate. 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 325 ▼M13 Sind bereits Vereinfachungen bewilligt worden, sind die Art der Vereinfachung, das einschlägige Zollverfahren und die Bewilligungsnummer anzugeben. Sind bereits Erleichterungen bewilligt worden,

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.