Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2026-07-01

Quellenkennung: 32015R2446. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen
Weitere gespeicherte Fassungen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

eiten zu nennen. 42 02 … Zollnomenklatur Anzugeben ist, in welche Nomenklatur die Ware einzureihen ist. Es darf nur eine Nomenklatur angegeben werden. Folgende Nomenklaturen sind aufgeführt: — die Kombinierte Nomenklatur (KN), die für die zolltarifliche Einreihung von Waren in der Union (8-stelliger Code) maßgeblich ist; — der TARIC, der aus zusätzlichen Stellen (9 und 10) besteht, die tarifären und nichttarifären Maßnahmen in der Union wie Zollaussetzungen, Zollkontin­ genten, Antidumpingmaßnahmen usw. entsprechen, und auch aus TARIC- Zusatzcodes und nationalen Zusatzcodes ab der 11. Stelle bestehen kann. Gehört die Nomenklatur nicht zu den oben aufgeführten, ist die betreffende Nomenklatur anzugeben. 42 03 … Handelsbezeichnung und zusätzliche Informationen Antrag: Zu nennen sind alle Angaben, die auf Wunsch des Antragstellers vertraulich zu behandeln sind, einschließlich Warenzeichen und Modellnummer der Waren. In bestimmten Fällen, auch bei Vorlage von Mustern und Proben, kann die betreffende Verwaltung Lichtbilder anfertigen (z. B. von den vorgelegten Mus­ tern und Proben) oder ein Labor um eine Analyse ersuchen. Der Antragsteller sollte eindeutig angeben, ob die betreffenden Lichtbilder, Analyseergebnisse usw. ganz oder teilweise vertraulich zu behandeln sind. Alle Informationen, die nicht als vertraulich ausgewiesen werden, werden in der öffentlichen EvZTA-Datenbank veröffentlicht und sind im Internet zugänglich. Entscheidung: Dieses Datenfeld enthält Angaben, die der Antragsteller im vZTA-Antrag als vertraulich gekennzeichnet hat, sowie von den Behörden des ausstellenden Mit­ gliedstaats ergänzte Angaben, die diese als vertraulich betrachten. 42 04 … Begründung für die Einreihung der Waren Anzugeben sind die einschlägigen Bestimmungen der Rechtsakte oder Maßnah­ men, auf deren Grundlage die Waren in die in D.E. 35 01 010 „Warennummer“ in Titel I genannte Zollnomenklatur eingereiht werden. 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 313 ▼M13 42 05 … Vom Antragsteller vorgelegtes Material, auf dessen Grund­ lage die vZTA-Entscheidung ergangen ist Anzugeben ist, ob die vZTA-Entscheidung auf der Grundlage einer Beschrei­ bung, von Produktinformationen, Lichtbildern, Mustern und Proben oder ande­ ren vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen ergangen ist. 42 06 … Abbildungen Soweit angezeigt, Abbildung(en) der eingereihten Waren. 42 07 … Datum des Antrags Datum, an dem der Antrag bei der zuständigen Zollbehörde gemäß Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex eingegangen ist. 42 08 … Enddatum der verlängerten Verwendungsdauer Wurde eine verlängerte Verwendungsdauer gewährt, ist das Enddatum des Zeit­ raums anzugeben, in dem die vZTA-Entscheidung weiterverwendet werden kann. 42 09 … Grund für die Ungültigerklärung Wird die vZTA-Entscheidung vor dem regulären Ende ihrer Gültigkeit für un­ gültig erklärt, ist unter Verwendung des entsprechenden Codes der Grund für die Ungültigerklärung anzugeben. 42 10 … Registriernummer des Antrags Eindeutige Referenznummer, die dem Antrag von der zuständigen Zollbehörde bei Annahme zugewiesen wurde. Gruppe 43 — Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Ent­ scheidung in Bezug auf eine verbindliche Ursprungsauskunft Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ D.E. Nr. Alt D.E. Nr. unterelements/der Daten­ unterelements/des Daten­ BOI (1b) elements/der Klasse unterklasse attributs 43 01 000 000 III/1 Rechtsgrundlage A* 43 01 000 009 III/1 Text A* 43 02 000 000 III/2 Warenbezeichnung A 43 02 000 325 III/2 Handelsbezeichnung A Zusammensetzung 43 02 010 000 III/2 der Waren A* 43 02 010 009 III/2 Text A* Vertraulichkeitsindi­ 43 02 010 271 III/2 kator A* Informationen, die die Bestimmung des 43 03 000 000 III/3 Ursprungs ermögli­ A* chen Wechsel der Tarif­ 43 03 000 327 III/3 position A* 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 314 ▼M13 Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ D.E. Nr. Alt D.E. Nr. unterelements/der Daten­ unterelements/des Daten­ BOI (1b) elements/der Klasse unterklasse attributs 43 03 000 328 III/3 Wertzuwachs A* Den Erwerb der Ur­ sprungseigenschaft 43 03 010 000 III/3 bestimmende Um­ A* stände Den Erwerb der Ur­ Text sprungseigenschaft 43 03 010 009 III/3 bestimmende Um­ A* stände Vertraulichkeitsindi­ 43 03 010 271 III/3 kator A* Beschreibung des 43 03 020 000 III/3 Vorgangs oder Ver­ A* fahrens 43 03 020 009 III/3 Text A* Vertraulichkeitsindi­ 43 03 020 271 III/3 kator A* Ursprungsland und 43 05 000 000 III/5 Rechtsrahmen A+ 43 05 000 020 III/5 Ländercode A+ 43 05 000 274 III/5 Rechtsrahmen A+ Begründung für die 43 06 000 000 III/6 Beurteilung des Ur­ A+ sprungs 43 06 000 009 III/6 Text A+ 43 07 000 000 III/7 Ab-Werk-Preis A 43 07 000 014 III/7 Betrag A Verwendete Vor­ materialien, Ur­ sprungsland, Code 43 08 000 000 III/8 der Kombinierten A+ Nomenklatur und Wert Verwendete Vor­ 43 08 000 275 III/8 materialien A+ 43 08 000 273 III/8 Ursprungsland A+ Code der Kom­ 43 08 000 057 III/8 binierten Nomenkla­ A+ tur 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 315 ▼M13 Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ D.E. Nr. Alt D.E. Nr. unterelements/der Daten­ unterelements/des Daten­ BOI (1b) elements/der Klasse unterklasse attributs 43 08 000 276 III/8 Wert A+ Beschreibung der für den Erwerb der 43 09 000 000 III/9 Ursprungseigen­ A+ schaft erforderli­ chen Veredelung 43 09 000 009 III/9 Text A+ 43 10 000 000 III/10 Sprache A+ 43 10 000 228 III/10 Sprachencode A+ Vom Antragsteller vorgelegtes Materi­ al, auf dessen 43 11 000 000 [NEU] Grundlage die vUA- A+ Entscheidung er­ gangen ist 43 11 000 213 [NEU] Indikator A+ 43 11 010 000 [NEU] Anlage A+ 43 11 010 267 [NEU] ID A+ 43 11 010 121 [NEU] Beschreibung A+ 43 11 010 269 [NEU] Darstellung A+ 43 11 010 270 [NEU] Miniaturdarstellung A+ Vertraulichkeitsindi­ 43 11 010 271 [NEU] kator A+ 43 12 000 000 [NEU] Abbildungen A 43 12 000 213 [NEU] Indikator A 43 12 010 000 [NEU] Bild A 43 12 010 267 [NEU] ID A 43 12 010 121 [NEU] Beschreibung A 43 12 010 269 [NEU] Darstellung A 43 12 010 270 [NEU] Miniaturdarstellung A Vertraulichkeitsindi­ 43 12 010 271 [NEU] kator A 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 316 ▼M13 Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ D.E. Nr. Alt D.E. Nr. unterelements/der Daten­ unterelements/des Daten­ BOI (1b) elements/der Klasse unterklasse attributs 43 13 000 000 [NEU] Datum des Antrags A+ 43 13 000 207 [NEU] Datum A+ Enddatum der ver­ 43 14 000 000 [NEU] längerten Verwen­ A+ dungsdauer 43 14 000 207 [NEU] Datum A+ Grund für die Un­ 43 15 000 000 [NEU] gültigerklärung A+ 43 15 000 008 [NEU] Code A+ Registriernummer 43 16 000 000 [NEU] des Antrags A+ 43 16 000 020 [NEU] Ländercode A+ Code Art der Ent­ 43 16 000 205 [NEU] scheidung A+ 43 16 000 001 [NEU] Referenznummer A+ Art der Transaktion 43 17 000 000 [NEU] (vUA) 43 17 000 000 [NEU] Code A 43 01 … Rechtsgrundlage Anzugeben ist die Rechtsgrundlage im Sinne der Artikel 59 und 64 des Zoll­ kodex. 43 02 … Warenbezeichnung Anzugeben sind die Handelsbezeichnung (43 02 000 325) und die Zusammen­ setzung der Waren (43 02 010 …) sowie erforderlichenfalls die für die Bestim­ mung verwendeten Untersuchungsmethoden und der Ab-Werk-Preis. Ob die Zusammensetzung der Waren vertraulich zu behandeln ist, ist anzugeben unter D.E. 43 02 010 271. 43 03 … Informationen, die die Bestimmung des Ursprungs ermögli­ chen Anzugeben sind Informationen, die die Bestimmung des Ursprungs ermöglichen, die eingesetzten Vormaterialien und deren Ursprung, Tarifeinreihung und Wert sowie die Umstände, durch welche die Bedingungen für die Feststellung des Ursprungs erfüllt werden (Vorschriften über den Wechsel der Tarifposition, Wertsteigerung, Beschreibung des Vorgangs oder Verfahrens, sonstige einschlä­ gige Regeln). Insbesondere ist anzugeben, welche Ursprungsregel genau ange­ wendet und welcher Ursprung für die Waren in Betracht gezogen wird. Ob die den Erwerb der Ursprungseigenschaft bestimmenden Umstände vertrau­ lich zu behandeln sind, ist anzugeben unter D.E. 43 03 010 271. 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 317 ▼M13 Ob die Beschreibung des Vorgangs oder Verfahrens vertraulich zu behandeln ist, ist anzugeben unter D.E. 43 03 020 271. 43 05 … Ursprungsland und Rechtsrahmen Anzugeben sind das von der Zollbehörde für die Waren, für die die Entschei­ dung erlassen wurde, festgestellte Ursprungsland sowie der Rechtsrahmen (nichtpräferenziell bzw. präferenziell; Verweis auf ein Abkommen, eine Über­ einkunft, Entscheidung, Verordnung; Sonstiges). Kann für die betreffenden Waren kein präferenzieller Ursprung festgestellt wer­ den, sind in der vUA-Entscheidung der Begriff „ohne Ursprungseigenschaft “ und der Rechtsrahmen anzugeben. 43 06 … Begründung für die Beurteilung des Ursprungs Anzugeben ist die Begründung für die Beurteilung des Ursprungs durch die Zollbehörde (vollständig gewonnene oder hergestellte Waren, letzte wesentliche Be- oder Verarbeitung, ausreichende Be- oder Verarbeitung, Ursprungskumulie­ rung, Sonstiges). 43 07 … Ab-Werk-Preis Sofern zur Feststellung des Ursprungs erforderlich, ist dieses Datenelement ob­ ligatorisch. 43 08 … Verwendete Vormaterialien, Ursprungsland, Code der Kom­ binierten Nomenklatur und Wert Sofern zur Feststellung des Ursprungs erforderlich, ist dieses Datenelement ob­ ligatorisch. 43 09 … Beschreibung der für den Erwerb der Ursprungseigenschaft erforderlichen Veredelung Sofern zur Feststellung des Ursprungs erforderlich, ist dieses Datenelement ob­ ligatorisch. 43 10 … Sprache Anzugeben ist die Sprache, in der die vUA erteilt wird. 43 11 … Vom Antragsteller vorgelegtes Material, auf dessen Grund­ lage die vUA-Entscheidung ergangen ist Anzugeben ist, ob die vUA-Entscheidung auf der Grundlage einer Beschreibung, von Produktinformationen, Lichtbildern, Mustern und Proben oder anderen vom Antragsteller vorgelegten Unterlagen ergangen ist. Ob die Angaben zum vorgelegten Material vertraulich zu behandeln sind, ist anzugeben unter D.E. 43 11 010 271. 43 12 … Abbildungen Soweit angezeigt, Abbildung(en) im Zusammenhang mit der Bestimmung des Ursprungs. Ob die Abbildung vertraulich zu behandeln sind, ist anzugeben unter D.E. 43 12 010 271. 43 13 … Datum des Antrags Datum, an dem der Antrag bei der zuständigen Zollbehörde gemäß Artikel 22 Absatz 1 Unterabsatz 3 des Zollkodex eingegangen ist. 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 318 ▼M13 43 14 … Enddatum der verlängerten Verwendungsdauer Wurde eine verlängerte Verwendungsdauer gewährt, ist das Enddatum des Zeit­ raums anzugeben, in dem die vUA-Entscheidung weiterverwendet werden kann. 43 15 … Grund für die Ungültigerklärung Wird die vUA-Entscheidung vor dem regulären Ende ihrer Gültigkeit für un­ gültig erklärt, ist unter Verwendung des entsprechenden Codes der Grund für die Ungültigerklärung anzugeben. 43 16 … Registriernummer des Antrags Eindeutige Referenznummer, die dem Antrag von der zuständigen Zollbehörde bei Annahme zugewiesen wurde. 43 17 … Art der Transaktion (vUA) Anzugeben ist, ob der vUA-Antrag und die vUA-Entscheidung einen Einfuhr- oder einen Ausfuhrvorgang betreffen; hierzu ist der einschlägige Code zu ver­ wenden. Gruppe 63 — Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Ent­ scheidung in Bezug auf eine verbindliche Zollwertauskunft Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ D.E. Nr. Alt D.E. Nr. unterelements/der Daten­ unterelements/des Daten­ BVI (neu) elements/der Datenklasse unterklasse attributs Rechtsgrundlage für 63 01 000 000 [NEU] die Bestimmung des A* Zollwerts 63 01 000 008 [NEU] Code A* 63 02 000 000 [NEU] Umfang der vZWA A 63 02 000 008 [NEU] Code A Angaben zu Bewer­ 63 03 000 000 [NEU] tungsmethode/-kri­ A terien 63 03 000 009 [NEU] Text A 63 03 000 213 [NEU] Indikator A 63 03 010 000 [NEU] Anlage A Identifikationsnum­ 63 03 010 017 [NEU]

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.