Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2026-07-01

Quellenkennung: 32015R2446. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ormatio­ nen (INF) oder andere Mittel des elektronischen Austauschs von Informationen verwendet werden. Falls Ja, nähere Angaben. Dieses Datenelement ist zu verwenden, um andere Mittel des elektronischen Austauschs von Informationen als INF (Verwendung der Codes „0“ oder „2“) oder den Typ INF (Verwendung des Codes „1“) anzugeben. 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 305 ▼M13 Gruppe 37 — Tätigkeiten und Verfahren 37 01 … Art des Vorgangs 37 01 000 213 Art des Vorgangs — Indikator Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten: Anzugeben ist, ob der Antrag einen Einfuhr- oder einen Ausfuhrvorgang betrifft; dazu ist der Vorgang anzugeben, für den die verbindliche Entscheidung ver­ wendet werden soll. 37 01 000 256 Art des Vorgangs — Art des besonderen Verfahrens Die Art des besonderen Verfahrens ist anzugeben. 37 02 … Art der Zollverfahren Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten: Unter Verwendung der vorgesehenen Unionscodes ist anzugeben, ob die Bewil­ ligung für Zollverfahren oder für den Betrieb von Lagerstätten verwendet wer­ den soll. Gegebenenfalls ist die Referenznummer der Bewilligung anzugeben, sofern diese nicht anderen Angaben im Antrag zu entnehmen ist. Wurde die Bewilligung noch nicht erteilt, ist die Registriernummer des Antrags anzugeben. 37 03 … Art der Anmeldungen Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten: Anzugeben ist die Art der Zollanmeldung (Standardanmeldung, vereinfachte Anmeldung oder Anschreibung in der Buchführung des Anmelders), die der Antragsteller vorlegen möchte. Bei vereinfachten Anmeldungen ist die Referenznummer der Bewilligung in D. E. 37 03 010 … anzugeben, sofern diese nicht anderen Angaben im Antrag zu entnehmen ist. Wurde die Bewilligung für die vereinfachte Anmeldung noch nicht erteilt, ist die Registriernummer des betreffenden Antrags anzugeben in D.E. 37 03 020 … Bei der Anschreibung in der Buchführung ist die Referenznummer der Bewil­ ligung in D.E. 37 03 010 … anzugeben, sofern diese nicht anderen Angaben im Antrag zu entnehmen ist. Wurde die Bewilligung für die Anschreibung in der Buchführung noch nicht erteilt, ist die Registriernummer des betreffenden An­ trags anzugeben in D.E. 37 03 020 … 37 04 … Anzahl der Vorgänge Tabellenspalte CGU (4a): Soll die Gesamtsicherheit zur Deckung bestehender Zollschulden oder zur Über­ führung von Waren in ein besonderes Verfahren verwendet werden, ist die Anzahl der Sendungen im letzten Zwölfmonatszeitraum anzugeben. Tabellenspalten DPO (4b), ACP (6b), SDE (7a), EIR (7c) und SAS (7d): Anzugeben ist, wie oft im Monat der Antragsteller die Vereinfachung voraus­ sichtlich in Anspruch nehmen wird. Tabellenspalte CCL (7b): Anzugeben ist, wie oft im Monat der Antragsteller die Vereinfachung voraus­ sichtlich je Mitgliedstaat der Gestellung in Anspruch nehmen wird. 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 306 ▼M13 Tabellenspalte ACT (9a): Anzugeben ist, wie oft im Monat der Antragsteller voraussichtlich Waren im TIR-Verfahren empfangen wird. Tabellenspalte ACR (9b): Anzugeben ist, wie oft im Monat der Antragsteller voraussichtlich Waren im Unionsversandverfahren versenden wird. Tabellenspalte ACE (9c): Anzugeben ist, wie oft im Monat der Antragsteller voraussichtlich Waren im Unionsversandverfahren empfangen wird. Tabellenspalten SSE (9d), TRD (9e) und ETD (9f): Anzugeben ist, wie oft im Monat der Antragsteller voraussichtlich die Unions­ versandregelungen in Anspruch nehmen wird. 37 05 … Einzelheiten der geplanten Tätigkeiten Tabellenspalte TST (5): Anzugeben ist eine Übersicht über die Geschäftsvorgänge und die Beförderung von Waren in Verwahrungslagern. Tabellenspalte CCL (7b): Anzugeben ist eine Übersicht über die Geschäftsvorgänge und die Beförderung von Waren im Rahmen der zentralen Zollabwicklung. Tabellenspalten IPO (8a), OPO (8b), EUS (8c), CWx (8e) und A163 (8f): Anzugeben ist, welchen Tätigkeiten bzw. welcher Verwendung die Waren im Rahmen des besonderen Verfahrens zugeführt werden sollen (z. B. die Einzel­ heiten der Vorgänge im Rahmen eines Lohnveredelungsvertrags oder die Art der üblichen Behandlungen im Rahmen der aktiven Veredelung). Wünscht der Antragsteller die Veredelung der Waren in der aktiven Veredelung oder der Endverwendung in den Räumlichkeiten eines Zolllagers gemäß Arti­ kel 241 des Zollkodex, hat er die relevanten Angaben zu machen. Bei Bedarf sind Namen, Anschriften und Funktionen anderer beteiligter Per­ sonen anzugeben. Im Rahmen üblicher Behandlungen ist es möglich, in ein Zolllager oder eine Veredelung übergeführte Waren zu erhalten, ihre Aufmachung oder Handelsgüte zu verbessern oder für den Vertrieb oder Weiterverkauf vorzubereiten. Sollen übliche Behandlungen im Rahmen der aktiven oder passiven Veredelung oder in einem Zolllager durchgeführt werden, ist auf den bzw. die entsprechenden Punkt (e) in Anhang 71-03 zu verweisen. Tabellenspalte TEA (8d): Zu beschreiben ist die Art der geplanten Verwendung der Waren, die in das Verfahren der vorübergehenden Verwendung überzuführen sind. Anzugeben ist der für eine vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben anzuwendende Artikel. 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 307 ▼M13 Wird eine vollständige Befreiung von den Einfuhrabgaben gemäß Artikel 229 oder 230 dieser Verordnung beantragt, sind Bezeichnung und Menge der zu verwendenden Waren anzugeben. Gruppe 38 — Sonstiges 38 01 … Art der Hauptbuchhaltung für Zollzwecke Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten: Anzugeben ist die Art der Hauptbuchhaltung für Zollzwecke; dazu sind Einzel­ heiten zu dem System, das verwendet werden soll, einschließlich der Software, anzugeben. 38 02 … Art der Aufzeichnungen Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten: Anzugeben ist die Art der Aufzeichnungen; dazu sind Einzelheiten zu dem System, das verwendet werden soll, einschließlich der Software, anzugeben. Die Aufzeichnungen müssen den Zollbehörden die Überwachung des betreffen­ den Verfahrens ermöglichen; dazu gehören insbesondere die Nämlichkeitssiche­ rung der in das Verfahren übergeführten Waren, ihr zollrechtlicher Status und ihre Beförderungen. 38 03 … Datenzugang Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten: Anzugeben ist, auf welche Art die Zollbehörden auf die Angaben der Zoll- oder Versandanmeldung zugreifen können. 38 04 … Muster und Proben usw. Tabellenspalte BTI (1a): Anzugeben ist, ob Muster bzw. Proben, Lichtbilder, Produktinformationen oder sonstige verfügbare Unterlagen, die den Zollbehörden bei der Einreihung der Ware in die Zollnomenklatur von Nutzen sein könnten, als Anhänge beigefügt sind („Ja/Nein“). Sind Muster oder Proben beigefügt, ist anzugeben, ob sie zurückzugeben sind. Tabellenspalte BOI (1b): Zu nennen sind Muster oder Proben, Lichtbilder, Produktinformationen oder sonstige verfügbare Unterlagen betreffend die Zusammensetzung der Waren und ihre Vormaterialien, die der Beschreibung des angewendeten Herstellungs- bzw. Be- oder Verarbeitungsverfahrens dienen könnten. 38 05 … Zusätzliche Informationen Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten: Zusätzliche Informationen, sofern diese als zweckdienlich betrachtet werden. 38 06 … Sicherheit Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten: Anzugeben ist, ob für die betreffende Bewilligung eine Sicherheitsleistung er­ forderlich ist. Wenn ja, ist die Referenznummer der für die betreffende Bewil­ ligung hinterlegten oder zu hinterlegenden Sicherheit anzugeben. 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 308 ▼M13 38 07 … Referenzbetrag pro Bewilligung Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten: Anzugeben ist der Betrag der Einzelsicherheit oder, im Fall der Gesamtsicher­ heit, der Betrag, der dem für die spezifische Bewilligung für die vorübergehende Verwahrung oder das besondere Verfahren zugewiesenen Teil des Referenz­ betrags entspricht. Der Referenzbetrag pro Bewilligung kann in einer späteren Phase ergänzt wer­ den, wenn er zum Zeitpunkt der Erteilung der Bewilligung nicht bekannt ist; zum Zeitpunkt der ersten Verwendung der Bewilligung ist dieses Element ob­ ligatorisch. Es ist mittels einer Änderung der Bewilligung vor der ersten Ver­ wendung der Bewilligung im Rahmen eines Anmeldeverfahrens vorzulegen. Anderenfalls wird die Anmeldung mangels Referenzbetrag pro Bewilligung nicht angenommen. 38 08 … Übertragung von Rechten und Pflichten Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten: Antrag: Wird eine Bewilligung für die Übertragung von Rechten und Pflichten gemäß Artikel 218 des Zollkodex beantragt, sind Angaben zum Übernehmer und den vorgeschlagenen Übertragungsförmlichkeiten vorzulegen. Ein solcher Antrag kann auch zu einem späteren Zeitpunkt bei der zuständigen Zollbehörde einge­ reicht werden, wenn dem Antrag stattgegeben und die Bewilligung für ein be­ sonderes Verfahren erteilt wurde. Bewilligung: Anzugeben ist, unter welchen Bedingungen die Übertragung der Rechte und Pflichten erfolgen kann. Wird der Antrag auf Übertragung von Rechten und Pflichten abgelehnt, sind die Gründe für die Ablehnung anzugeben. 38 08 000 213 — Indikator Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten: Anzugeben ist, ob die Übertragung von Rechten und Pflichten abgeschlossen ist. 38 08 010 … — Übernehmer Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten: Es sind relevante Angaben zum Übernehmer und den vorgeschlagenen Über­ tragungsförmlichkeiten zu machen. Name und Anschrift des Übernehmers sind nur dann obligatorisch, wenn die EORI-Nummer der Person nicht erforderlich ist. Wird die EORI-Nummer angegeben, brauchen der Name und die Anschrift nicht angegeben zu werden, es sei denn, es wird ein papiergestützter Antrag oder eine papiergestützte Entscheidung verwendet. Ein solcher Antrag kann auch zu einem späteren Zeitpunkt bei der zuständigen Zollbehörde eingereicht werden, wenn dem Antrag stattgegeben und die Bewilligung für ein besonderes Ver­ fahren erteilt wurde. 38 08 010 317 — Referenz der Bewilligung zur Übertragung von Rechten und Pflichten (TORO) Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten: Sofern verfügbar und erforderlich, ist die Referenz der Bewilligung zur Über­ tragung von Rechten und Pflichten (TORO) anzugeben. 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 309 ▼M13 38 09 … Schlagwörter Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten: Anzugeben sind die relevanten Schlagwörter, unter denen die Zollbehörden des erlassenden Mitgliedstaats die Entscheidung über eine verbindliche Auskunft indexiert haben. Diese Indexierung (Verschlagwortung) erleichtert das Auffinden der relevanten Entscheidungen über verbindliche Auskünfte, die von den Zoll­ behörden in anderen Mitgliedstaaten erteilt wurden. 38 11 … Lagerung von Unionswaren Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten: Anzugeben ist, ob Unionswaren in einem Zollager oder einem Verwahrungs­ lager gelagert werden sollen („Ja/Nein“). Ein Lagerungsersuchen für Unionswaren kann auch zu einem späteren Zeitpunkt bei der die Entscheidung erlassenden Zollbehörde eingereicht werden, wenn dem Antrag stattgegeben und die Bewilligung für den Betrieb von Lagern erteilt wurde. Tabellenspalte CWx (8e): Bewilligung: Sollen Unionswaren in einem Zolllager gelagert werden und gelten die Bedin­ gungen des Artikels 177, sind die Vorschriften für die buchmäßige Trennung aufzuführen. 38 12 … Zustimmung zur Veröffentlichung im Verzeichnis der Inhaber von Bewilligungen Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten: Anzugeben ist, ob der Antragsteller damit einverstanden ist, dass die folgenden Einzelheiten der von ihm beantragten Bewilligung im öffentlichen Verzeichnis der Inhaber von Bewilligungen offengelegt werden: — Bewilligungsinhaber — Art der Bewilligung — Datum des Wirksamwerdens oder gegebenenfalls Gültigkeitsdauer — Mitgliedstaat der die Entscheidung erlassenden Zollbehörde — Zuständige Zollstelle/Überwachungszollstelle 38 13 … Berechnung des Einfuhrabgabenbetrags gemäß Artikel 86 Absatz 3 des Zollkodex Alle verwendeten relevanten Tabellenspalten: Antrag: Der Code der Berechnungsmethode ist anzugeben. Es kann nur ein Code je Art des Erzeugnisses verwendet werden. Für zusätzliche Angaben zur Berechnung des Einfuhrabgabenbetrags in Bezug auf die verschiedenen Veredelungshaupt- und -nebenerzeugnisse ist das Freitextfeld zu verwenden. 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 310 ▼M13 Abschnitt 4 Datenanforderungstabellen und Anmerkungen zur Datengruppe 42-63 Gruppe 42 — Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die Ent­ scheidung in Bezug auf eine verbindliche Zolltarifauskunft Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ D.E. Nr. Alt D.E. Nr. unterelements/der Daten­ unterelements/des Daten­ BTI (1a) elements/der Datenklasse unterklasse attributs Neuausstellung ei­ 42 01 000 000 II/1 ner vZTA-Entschei­ A* dung Referenznummer der 42 01 010 000 II/1 vZTA-Entscheidung A* 42 01 010 020 II/1 Ländercode A* Code Art der Ent­ 42 01 010 205 II/1 scheidung A* 42 01 010 001 II/1 Referenznummer A* Geltungsdauer der 42 01 020 000 II/1 vZTA-Entscheidung A* 42 01 020 207 II/1 Datum A* 42 01 030 000 II/1 Warennummer A* 42 01 030 008 II/1 Code A* 42 02 000 000 II/2 Zollnomenklatur A* 42 02 000 008 Code A* Bezeichnung anderer 42 02 000 266 II/2 Nomenklatur A* Handelsbezeichnung 42 03 000 000 II/3 und zusätzliche In­ C* A+ formationen 42 03 000 009 II/3 Text C* A+ Begründung für die 42 04 000 000 II/4 Einreihung der Wa­ A+ ren 42 04 000 009 II/4 Text A+ Vom Antragsteller vorgelegtes Materi­ al, auf dessen 42 05 000 000 II/5 Grundlage die A+ vZTA-Entscheidung ergangen ist 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 311 ▼M13 Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ D.E. Nr. Alt D.E. Nr. unterelements/der Daten­ unterelements/des Daten­ BTI (1a) elements/der Datenklasse unterklasse attributs 42 05 000 213 II/5 Indikator A+ 42 05 010 000 II/5 Anlage A+ 42 05 010 267 II/5 ID A+ 42 05 010 121 II/5 Beschreibung A+ 42 05 010 269 II/5 Darstellung A+ 42 05 010 270 II/5 Miniaturdarstellung A+ Vertraulichkeitsindi­ 42 05 010 271 II/5 kator A+ 42 06 000 000 II/6 Abbildungen B 42 06 000 213 II/6 Indikator B 42 06 010 000 II/6 Bild B 42 06 010 267 II/6 ID B 42 06 010 121 II/6 Beschreibung B 42 06 010 269 II/6 Darstellung B 42 06 010 270 II/6 Miniaturdarstellung B Vertraulichkeitsindi­ 42 06 010 271 II/6 kator B 42 07 000 000 II/7 Datum des Antrags A+ 42 07 000 207 II/7 Datum A+ Enddatum der ver­ 42 08 000 000 II/8 längerten Verwen­ A+ dungsdauer 42 08 000 207 II/8 Datum A+ Grund für die Un­ 42 09 000 000 II/9 gültigerklärung A+ 42 09 000 008 II/9 Code A+ Registriernummer 42 10 000 000 II/10 des Antrags A+ 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 312 ▼M13 Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ Bezeichnung des Daten­ D.E. Nr. Alt D.E. Nr. unterelements/der Daten­ unterelements/des Daten­ BTI (1a) elements/der Datenklasse unterklasse attributs 42 10 000 020 II/10 Ländercode A+ Code Art der Ent­ 42 10 000 205 II/10 scheidung A+ 42 10 000 001 II/10 Referenznummer A+ 42 01 … Neuausstellung einer vZTA-Entscheidung Wenn der Antrag eine Neuausstellung einer vZTA-Entscheidung betrifft, sind relevante Einzelh

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.