Europäische Union

Delegierte Verordnung (EU) 2015/2446 der Kommission vom 28. Juli 2015 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Einzelheiten zur Präzisierung von Bestimmungen des Zollkodex der Union

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2026-07-01

Quellenkennung: 32015R2446. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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FÜR ANTRÄGE UND ENTSCHEIDUNGEN GEMÄẞ ARTIKEL 2 ABSATZ 1 TITEL I ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Abschnitt 1 Allgemeine Anmerkungen zur Auslegung (1) Die vorliegenden Anmerkungen gelten für alle Titel dieses Anhangs. (2) Die Datenanforderungstabellen in Titel II enthalten alle Datenelemente, die für die in diesem Anhang behandelten Anträge und Entscheidungen erfor­ derlich sind. (3) Die Formate, Codes und gegebenenfalls die Struktur der in diesem Anhang beschriebenen Datenanforderungen sind in der Durchführungsverordnung (EU) 2015/2447 festgelegt worden. (4) Die in diesem Anhang festgelegten Datenanforderungen gelten sowohl für Anträge und Entscheidungen, die mit Mitteln der elektronischen Datenver­ arbeitung erstellt werden, als auch für Anträge und Entscheidungen in Papierform. (5) Datenelemente, die für mehrere Arten von Anträgen und Entscheidungen verwendet werden können, sind in Titel II Abschnitt 1 Gruppe 31-38 dieses Anhangs aufgeführt. (6) Datenelemente für bestimmte Arten von Anträgen und Entscheidungen sind im Abschnitt zu den Datenanforderungen in Titel II Gruppe 42-63 dieses Anhangs aufgeführt. (7) Der Status des in den Datenanforderungstabellen festgelegten Datenele­ ments wird durch die im Abschnitt zu den Datenanforderungen in Titel II dieses Anhangs näher erläuterten spezifischen Vorschriften für die einzel­ nen Datenelemente nicht berührt. Beispielsweise ist D.E. 35 01 080. „Näm­ lichkeit der Waren“ in der Datenanforderungstabelle in Titel II Gruppe 35 dieses Anhangs für Bewilligungen der aktiven Veredelung (Spalte IPO) und der passiven Veredelung (Spalte OPO) als obligatorisch gekennzeich­ net (Status „A“); bei der aktiven oder passiven Veredelung mit Ersatzwaren sowie bei der passiven Veredelung im Verfahren des Standardaustauschs gemäß den Anmerkungen in Titel II Gruppe 35 dieses Anhangs sind diese Angaben jedoch nicht zu machen. (8) Die Statuskennzeichnungen („A“, „B“ oder „C“) geben für die in der jeweiligen Datenanforderungstabelle aufgeführten Datenelemente an, ob sie für Anträge (Kennzeichnung „*“, für Entscheidungen (Kennzeichnung „+“) oder für beides (keine spezifische Kennzeichnung) verwendet werden dürfen. (9) Die Tatsache, dass bestimmte Daten nur dann anzugeben sind, wenn die Umstände die erfordern, hat keinen Einfluss auf den in der nachstehenden Datenanforderungstabelle aufgeführten Status. Beispielsweise ist D.E. 35 01 060. „Ersatzwaren“ nur dann zu verwenden, wenn die Verwendung von Ersatzwaren gemäß Artikel 223 des Zollkodex beantragt wird. 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 172 ▼M13 (10) Die auf Ebene des Datenelements (der Klasse) angewandten Statuskenn­ zeichnungen („A“, „B“ oder „C“) müssen in Verbindung mit den angege­ benen möglichen Änderungen auf Ebene des Datenunterelements (Unter­ klasse oder Attribut) sowie mit den Bestimmungen der nummerierten Fuß­ note(n) in der Anforderungstabelle in Titel II Abschnitt 2 betrachtet wer­ den. Falls auf Klassenebene ein Status und/oder eine Fußnote angegeben ist, so gilt dies für alle Datenunterklassen bzw. Datenunterelemente, es sei denn, für eine Datenunterklasse bzw. ein Datenunterelement ist ein anderer Status bzw. eine andere Fußnote spezifiziert. Beispielsweise ist bei D.E. 33 02… „Identifikation des Antragstellers/Inhabers der Bewilligung oder Entscheidung“ für die meisten Spalten der Status „A“ auf Klassenebene angegeben, während D.E. 33 02 000 230 „MwSt.-Nummer“ nur für die Spalte AEO erforderlich ist. (11) Wird ein Antrag auf Inanspruchnahme eines anderen besonderen Verfah­ rens als des Versands gemäß Artikel 163 gestellt, ist der in Spalte A163 der Datenanforderungstabelle in Titel II dieses Anhangs festgelegte Daten­ satz zusätzlich zu den Datenanforderungen der Zollanmeldung vorzulegen, wie in Titel I Kapitel 3 Abschnitte 1, 2 und 11 des Anhangs B für das betreffende Verfahren festgelegt. (12) Die Mitgliedstaaten legen der Kommission eine Liste der mit dem Status „B“ gekennzeichneten von ihnen benötigten Datenelemente in den Daten­ anforderungstabellen vor und unterrichten die Kommission über etwaige Änderungen dieser Liste. Die Liste dieser Angaben wird von der Kommis­ sion veröffentlicht. (13) In der Datenanforderungstabelle in Titel II (Datenanforderungen mit An­ merkungen) Abschnitt 2 (Datenanforderungstabelle für Datengruppe 31-38) sind nur die Datenelemente aufgeführt, für die ein tatsächlicher Anforde­ rungsstatus angegeben ist. (14) Für die Anwendbarkeit der Datenanforderungen für die jeweiligen Spalten (Datensätze zu spezifischen Anträgen bzw. Entscheidungen) gelten unter­ schiedliche Phasen. Die entsprechende Phase ist in Titel I Abschnitt 2 (Tabelle — Legende) dieses Anhangs angegeben. Für die verschiedenen Phasen gelten folgenden Anwendbarkeitsdaten: Phase 0 — ab dem 3. März 2024 Phase 1 — ab dem 11. März 2024 Phase 2 — ab dem 13. März 2025 Phase 3 — ab dem 1. Dezember 2026 Abschnitt 2 Tabelle — Legende Frühere Gruppe, die die Angabe der Phase ge­ Art des Antrags/der Entschei­ Spalten Spaltenrefe­ Rechtsgrundlage betreffenden Daten­ mäß Titel I Ab­ dung renz anforderungen enthält schnitt 1 Nummer 14 Entscheidungen über verbindliche Auskünfte Antrag und Entscheidung in Bezug auf verbindliche Artikel 33 des BTI 1a 42… Phase 0 Zolltarifauskünfte (vZTA) Zollkodex Antrag und Entscheidung in Bezug auf verbindliche Ur­ Artikel 33 des BOI 1b 43… Phase 3 sprungsauskünfte (vUA) Zollkodex 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 173 ▼M13 Frühere Gruppe, die die Angabe der Phase ge­ Art des Antrags/der Entschei­ Spalten Spaltenrefe­ Rechtsgrundlage betreffenden Daten­ mäß Titel I Ab­ dung renz anforderungen enthält schnitt 1 Nummer 14 Antrag und Entscheidung in Bezug auf verbindliche Artikel 35 des BVI [NEU] 63… Phase 3 Zollwertauskünfte (vZWA) Zollkodex Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Status des Artikel 38 des AEO 2 zugelassenen Wirtschafts­ 44… Phase 2 Zollkodex beteiligten Zollwertbestimmung Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Verein­ fachung der Ermittlung von Artikel 73 des CVA 3 45… Phase 2 Beträgen, die Teil des Zollkodex Zollwerts der Waren sind Gesamtsicherheit und Zahlungsaufschub Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Leistung ei­ ner Gesamtsicherheit, ein­ Artikel 95 des CGU 4a schließlich einer möglichen 46… Phase 1 Zollkodex Verringerung oder Befrei­ ung Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Aufschub der Zahlung der geschulde­ ten Abgaben, sofern die Artikel 110 des DPO 4b 47… Phase 2 Erlaubnis nicht für einen Zollkodex Einzelvorgang gewährt wird Antrag und Entscheidung in Bezug auf die Erstattung oder den Erlass von Ein­ Artikel 116 des RRM 4c 48… Phase 2 fuhr- oder Ausfuhrabga­ Zollkodex benbeträgen Förmlichkeiten im Zusammenhang mit der Ankunft der Waren Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Artikel 148 des TST 5 49… Phase 2 Verwahrungslagern Zollkodex Zollrechtlicher Status von Waren Antrag und Bewilligung in RSS 6a Bezug auf die Einführung Artikel 120 50… Phase 2 eines Linienverkehrs Antrag und Bewilligung in ACP 6b Bezug auf den Status eines Artikel 128 51… Phase 2 zugelassenen Ausstellers 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 174 ▼M13 Frühere Gruppe, die die Angabe der Phase ge­ Art des Antrags/der Entschei­ Spalten Spaltenrefe­ Rechtsgrundlage betreffenden Daten­ mäß Titel I Ab­ dung renz anforderungen enthält schnitt 1 Nummer 14 Zollförmlichkeiten Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Verwendung Artikel 166 Ab­ SDE 7a einer vereinfachten Anmel­ satz 2 des Zoll­ 52… Phase 2 dung kodex Antrag oder Bewilligung in Bezug auf eine zentrale Artikel 179 des CCL 7b 53… Phase 2 Zollabwicklung Zollkodex Antrag und Bewilligung in Bezug auf eine vereinfachte Anmeldung durch An­ schreibung in der Buchfüh­ Artikel 182 des EIR 7c 54… Phase 2 rung des Anmelders, ein­ Zollkodex schließlich Ausfuhrverfah­ ren Antrag oder Bewilligung in Bezug auf eine Eigenkon­ Artikel 185 des SAS 7d 55… Phase 2 trolle Zollkodex Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Status eines AWB 7e zugelassenen Wiegers von Artikel 155 56… Phase 2 Bananen Besondere Verfahren Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Inanspruch­ Artikel 211 Ab­ IPO 8a nahme der aktiven Verede­ satz 1 Buchstabe a 57… Phase 2 lung des Zollkodex Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Inanspruch­ Artikel 211 Ab­ OPO 8b nahme der passiven Ver­ satz 1 Buchstabe a 58… Phase 2 edelung des Zollkodex Antrag und Bewilligung in Artikel 211 Ab­ Spezifische Daten EUS 8c Bezug auf die Inanspruch­ satz 1 Buchstabe a sind nicht erfor­ Phase 2 nahme der Endverwendung des Zollkodex derlich. Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Inanspruch­ Artikel 211 Ab­ Spezifische Daten TEA 8d nahme der vorübergehen­ satz 1 Buchstabe a sind nicht erfor­ Phase 2 den Verwendung des Zollkodex derlich. Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Betrieb von Artikel 211 Ab­ CWP 8e Lagerstätten zur Zolllage­ satz 1 Buchstabe b 59… Phase 2 rung von Waren des Zollkodex 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 175 ▼M13 Frühere Gruppe, die die Angabe der Phase ge­ Art des Antrags/der Entschei­ Spalten Spaltenrefe­ Rechtsgrundlage betreffenden Daten­ mäß Titel I Ab­ dung renz anforderungen enthält schnitt 1 Nummer 14 Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Inanspruch­ nahme der vorübergehen­ Artikel 211 Ab­ den Verwendung, der End­ Spezifische Daten satz 1 Buchstabe a A163 8f verwendung, der aktiven sind nicht erfor­ Phase 0 des Zollkodex und oder passiven Veredelung derlich. Artikel 163 in Situationen, in denen Artikel 163 anzuwenden ist Versand Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Status eines Spezifische Daten Artikel 230 des ACT 9a zugelassenen Empfängers sind nicht erfor­ Phase 2 Zollkodex für TIR-Verfahren derlich. Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Status eines Artikel 233 Ab­ ACR 9b zugelassenen Versenders satz 4 Buchstabe a 60… Phase 2 für das Versandverfahren des Zollkodex der Union Antrag und Bewilligung in Bezug auf den Status eines Artikel 233 Ab­ Spezifische Daten ACE 9c zugelassenen Empfängers satz 4 Buchstabe b sind nicht erfor­ Phase 2 für den Unionsversand des Zollkodex derlich. Antrag und Bewilligung in Artikel 233 Ab­ SSE 9d Bezug auf die Verwendung satz 4 Buchstabe c 61… Phase 2 besonderer Verschlüsse des Zollkodex Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Verwendung Artikel 233 Ab­ Spezifische Daten TRD 9e einer Versandanmeldung satz 4 Buchstabe d sind nicht erfor­ Phase 2 mit verringertem Datensatz des Zollkodex derlich. Antrag und Bewilligung in Bezug auf die Verwendung Artikel 233 Ab­ ETD 9f eines elektronischen Beför­ satz 4 Buchstabe e 62… Phase 2 derungspapiers als Zoll­ des Zollkodex anmeldung Abschnitt 3 Zeichen in den Feldern in Titel II Zeichen Beschreibung des Zeichens A Obligatorisch: Diese Daten werden von jedem Mitgliedstaat verlangt. B Fakultativ für die Mitgliedstaaten: Es liegt im Ermessen der Mitgliedstaaten, ob sie diese Angaben verlangen oder nicht. C Fakultativ für den Antragsteller: Es liegt im Ermessen des Antragstellers, diese Daten bereitzustellen; die Mitgliedstaaten können sie nicht verlangen. 02015R2446 — DE — 01.07.2026 — 013.001 — 176 ▼M13 Zeichen Beschreibung des Zeichens * Dieses Datenelement wird nur für den betreffenden Antrag verwendet. + Dieses Datenelement wird nur für die betreffende Entscheidung verwendet. Wenn weder [*] noch [+] angegeben ist, betrifft die Anforderung sowohl den Antrag als auch die Entscheidung. Wenn für ein spezifisches Datenelement kein Erfordernis festgelegt ist, dann ist dieses Element nicht erforderlich. Abschnitt 4 Datengruppen Verwendete Abkür­ Gruppe Bezeichnung der Gruppe Frühere Titelreferenz zung 31… Informationen zu dem Antrag/der Entscheidung ALLE Titel I 32… Referenzen für Unterlagen, Zertifikate und Bewilligungen ALLE Titel I 33… Beteiligte ALLE Titel I 34… Daten, Uhrzeiten, Fristen und Orte ALLE Titel I 35… Nämlichkeit der Waren ALLE Titel I 36… Voraussetzungen und Bedingungen ALLE Titel I 37… Tätigkeiten und Verfahren ALLE Titel I 38… Sonstiges ALLE Titel I Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die 42… Entscheidung in Bezug auf eine verbindliche Zolltarifaus­ BTI Titel II kunft Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die 43… Entscheidung in Bezug auf eine verbindliche Ursprung­ BOI Titel III sauskunft Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die 63… Entscheidung in Bezug auf verbindliche Zollwertauskünfte BVI [NEU] Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die 44… Bewilligung in Bezug auf den Status des zugelassenen AEO Titel IV Wirtschaftsbeteiligten Spezifische Datenanforderungen für den Antrag und die 45… Bewilligung in Bezug auf die Vereinfachung der Ermitt­ CVA Titel V lung von Be

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.