Europäische Union

1999/173/EG: Entscheidung des Rates vom 25. Januar 1999 über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung und Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage" (1998-2002)

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ie die auf nationaler und internationaler Ebene durchgeführten Aktionen flankieren und ergänzen, dienen der Förderung des Informations- und Erfahrungsaustauschs zwischen Entscheidungsträgern und Forschern und somit einer besseren Nutzung der Kenntnisse. Strategische Analyse spezifischer politischer Fragestellungen Hier geht es um die Unterstützung von analytischen und zusammenfassenden Arbeiten über eine beschränkte Zahl spezifischer Fragestellungen aus dem Bereich der Wissenschafts- und Technologiepolitik. Diese Arbeiten werden von Sachverständigengruppen aus nationalen und internationalen Fachorganisationen unter anderem in Form von Studien, Seminaren und Konferenzen durchgeführt. Sie sollen auch der wissenschaftlichen Beratung der politischen Entscheidungsträger dienen. Die zu behandelnden Fragen werden von den Entscheidungsträgern und anderen mit Wissenschafts- und Technologiepolitik befaßten Akteuren in folgenden Bereichen ausgewählt: - Welche Konsequenzen ergeben sich für die Wissenschafts- und Technologiepolitik aus den Herausforderungen des wissenschaftlichen und technologischen Wandels, aus der Globalisierung, aus den veränderten sozialen Anforderungen, aus den neuen Formen des Wettbewerbs und der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, aus den Herausforderungen der Schaffung von Arbeitsplätzen und eines umweltgerechten Wachstums, das den sozialen Zusammenhalt bewahrt? - Auf welche Weise ist es angesichts der Ziele und Prioritäten dieser Politik sowie der Instrumente zu ihrer Durchführung möglich, diesen Herausforderungen zu begegnen, und welche sozioökonomischen Folgen ergeben sich daraus? Gemeinsamer Bestand an Indikatoren für Wissenschaft, Technologie und Innovation Für die Konzipierung, Koordinierung und Bewertung der europäischen FTE-Strategien sind aussagekräftige und auf verschiedenen Ebenen (national, regional, europäisch, weltweit) vergleichbare Indikatoren erforderlich, darunter auch solche, die den Fortschritt hin zu einer nachhaltigen Entwicklung messen. Diese zweite Art von Maßnahmen, die mit Eurostat und den betroffenen Kommissionsdienststellen sowie in Zusammenarbeit mit den Fachinstituten in Europa durchgeführt wird, soll zur schrittweisen Schaffung eines gemeinsamen europäischen Bestands an Indikatoren für Wissenschaft, Technologie und Innovation führen. Es geht darum, die erforderlichen Arbeiten für die Erstellung geeigneter Statistiken und neuer Indikatoren, die die Union und die wichtigsten Drittländer abdecken, zu koordinieren und zu finanzieren. Auf diese Weise kann den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, den europäischen und einzelstaatlichen parlamentarischen Einrichtungen zur Technologiebewertung sowie den Dienststellen der Kommission und allen Interessenten auf elektronischem Wege kohärentes Datenmaterial mit den zu ihrer Verarbeitung, Analyse und sachgerechten Verwendung erforderlichen Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden. 2. ZUSAMMENHANG MIT DEN AKTIVITÄTEN IM RAHMEN DER ÜBRIGEN MASSNAHMEN DES RAHMENPROGRAMMS Eine der wichtigsten Funktionen dieses Programms wird es sein, Maßnahmen innerhalb des gesamten Rahmenprogramms zu koordinieren und zu unterstützen, die insbesondere die Ausbildung der Forscher, die Unterstützung von Forschungsinfrastrukturen und die allgemeine sozioökonomische Dimension der Gemeinschaftsforschung betreffen. Die horizontale sozioökonomische Forschungsdimension innerhalb der vertikalen thematischen Programme macht die Koordinierung zu einem wichtigen Faktor für den Erfolg des Rahmenprogramms. Im einzelnen stellt sich dies wie folgt dar: - Marie-Curie-Stipendien: Diese Stipendien können auch im Rahmen der thematischen Programme vergeben werden. Die Kohärenz wird gewährleistet durch die Aufstellung gemeinsamer Regeln für die Förderungswürdigkeit, die Durchführungsmodalitäten und die Rechts- und Finanzbestimmungen sowie durch die Benennung einer einzigen Anlaufstelle für die Einreichung von Anträgen. - Forschungsinfrastrukturen: Hier ist dafür Sorge zu tragen, daß die Konzepte mit den Aktionen der übrigen spezifischen Programme kohärent sind und diese ergänzen. - Sozioökonomische Forschung: Die Koordinierung wird gewährleistet durch die Beteiligung an der Ausarbeitung der Arbeitsprogramme, durch Hilfe bei der Schaffung geeigneter Evaluierungsmechanismen, insbesondere unter Mitwirkung von Wissenschaftlern aus dem sozioökonomischen Bereich, und durch die Zusammenstellung und Verbreitung einschlägiger Informationen, damit sichergestellt wird, daß die sozioökonomische Dimension in den spezifischen Programmen auf kohärente Weise berücksichtigt wird. - Beitrag zur Konzipierung der Wissenschafts- und Technologiepolitik in Europa: Kohärenz und Komplementarität mit den Aktionen der übrigen spezifischen Programme werden gewährleistet durch Koordinierung, Einsatz harmonisierter Instrumente (z. B. politikorientierte thematische Netze, Expertengremien) und ein gemeinsames Konzept für die Verbreitung der Ergebnisse (z. B. Veröffentlichungen, Seminare und Konferenzen). ANHANG III SPEZIFISCHE REGELN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS Das spezifische Programm wird über die indirekten FTE-Aktionen durchgeführt, die in den Anhängen II und IV des Fünften Rahmenprogramms vorgesehen sind. Ferner gelten die folgenden programmspezifischen Modalitäten: 1. BESONDERE BEDINGUNGEN Förderung der Ausbildung und Mobilität von Forschern Ausbildungsnetze im Bereich der Forschung Ein Ausbildungsnetz im Bereich der Forschung besteht in der Regel aus mindestens fünf voneinander unabhängigen Rechtspersonen aus mindestens drei Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten. Der Gemeinschaftsbeitrag kann bis zu 100 % der erstattungsfähigen zusätzlichen Kosten betragen, die durch die befristete Anstellung von Nachwuchsforschern vor oder nach der Promotion wie auch durch die Koordinierung des dem Netz zugrundeliegenden Kooperationsprojekts entstehen. Der maximale Finanzierungsbetrag pro Netz entspricht den Kosten für die Anstellung eines Nachwuchsforschers durch jedes Mitglied des Netzes plus einem Teil der Kosten für die Koordinierung des Projekts. Jedes Netz hat mindestens 60 % des Finanzbeitrags zur Deckung der Kosten für die Anstellung junger Forscher zu verwenden. In der Regel wird für den Ankauf von Ausstattungsgegenständen oder zur Deckung der Forschungsaufgaben kein Beitrag der Gemeinschaft gewährt. Marie-Curie-Stipendien Als Gasteinrichtungen kommen nur Rechtspersonen und internationale Organisationen in Betracht, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder in einem assoziierten Staat haben. Am Marie-Curie-Stipendien-System können die drei in Anhang II definierten Gruppen von Forschern teilnehmen. Sie müssen Angehörige eines Mitgliedstaats oder eines assoziierten Staates sein oder seit mindestens fünf Jahren in der Gemeinschaft ihren Wohnsitz haben (1). Die Forschungsarbeiten werden in einem anderen als dem Land, dessen Staatsangehörigkeit der Stipendiat besitzt, bzw. als dem Land, in dem er zuletzt schwerpunktmäßig tätig war, durchgeführt. In den Fällen, in denen ein Wissens- und Technologietransfer in die benachteiligten Regionen stattfindet, gelten jedoch Ausnahmen für - einzelne Empfänger von Rückkehrstipendien; - erfahrene Forscher, sofern ihre Forschungsarbeiten in einem anderen Land durchgeführt werden als dem, in dem der erfahrene Forscher eine Festanstellung in einer Forschungseinrichtung hat. Marie-Curie-Individualstipendien Der Antrag auf ein Individualstipendium ist vom Bewerber und der Gasteinrichtung gemeinsam zu erstellen. Die Stipendiaten werden von der Kommission auf Grundlage der in Anhang IV dieses Programms genannten Kriterien ausgewählt. Das Stipendium wird der Gasteinrichtung gemäß den Bestimmungen von Anhang IV des Fünften Rahmenprogramms ausgezahlt. Der dem Stipendiaten zu gewährende Betrag wird für jeden Mitgliedstaat und jeden assoziierten Staat unter Berücksichtigung des hohen qualitativen Niveaus der Marie-Curie-Stipendiaten und des der generellen Situation der Forscher vergleichbaren Niveaus im Gastland festgesetzt und deckt auch die für einen angemessenen sozialen Schutz erforderlichen Ausgaben ab. Jede Gasteinrichtung hat sich zu vergewissern, daß der Stipendiat entweder im Rahmen des in dem betreffenden Mitgliedstaat bzw. assoziierten Staat geltenden Sozialversicherungssystems für Angestellte oder im Rahmen eines sozialen Systems, das hinsichtlich Versicherungssumme und der abgedeckten Risiken mindestens einen vergleichbaren Schutz bietet, versichert ist. Marie-Curie-Industriestipendien Die Gasteinrichtungen werden von der Kommission anhand der in Anhang IV dieses Programms genannten Kriterien ausgewählt. Anschließend wählen diese die Stipendiaten aus. Die Kommission legt genaue Kriterien fest, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Qualifikationen und der Chancengleichheit beim Zugang, die die Gastunternehmen dabei anwenden müssen. Bevor ein Stipendium-Vertrag angeboten wird, müssen die ausgewählten Kandidaten von der Kommission bestätigt werden. Eine gemeinsame Finanzierung durch die Gemeinschaft und die Gasteinrichtung wird es letzterer ermöglichen, Graduierte und Nachwuchswissenschaftler mit der erforderlichen Forschungserfahrung zu unterstützen. Marie-Curie-Stipendien für Aufenthalte in strukturschwachen Regionen Die Gasteinrichtungen werden von der Kommission auf Grundlage der in Anhang IV dieses Programms genannten Kriterien ausgewählt. Anschließend wählen diese die Stipendiaten aus. Die Kommission legt genaue Kriterien fest, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Qualifikationen und der Chancengleichheit beim Zugang, die die Gesamteinrichtungen dabei anwenden müssen. Bevor ein Stipendien-Vertrag angeboten wird, müssen die ausgewählten Kandidaten von der Kommission bestätigt werden. Die Gemeinschaftsmittel werden es der Gasteinrichtung ermöglichen, Nachwuchswissenschaftler mit der erforderlichen Forschungserfahrung zu finanzieren. Marie-Curie-Stipendien für erfahrene Forscher Der Antrag auf ein Stipendium für erfahrene Forscher ist von dem Bewerber und der Gasteinrichtung gemeinsam zu stellen. Die erfahrenen Forscher werden von der Kommission auf Grundlage der in Anhang IV dieses Programms genannten Kriterien ausgewählt. Die Gemeinschaftsmittel werden es der Gesamteinrichtung ermöglichen, einen erfahrenen Forscher zu finanzieren. Aufenthalte an Marie-Curie-Ausbildungszentren Unter Ausbildungszentrum wird ein eindeutig bestimmbarer Teil einer Forschungseinrichtung verstanden, beispielsweise eine Forschergruppe oder auch zwei oder mehrere Forschergruppen, die Beziehungen zueinander unterhalten. Das Ausbildungszentrum muß in seinem Fachgebiet international anerkannt sein und über Erfahrungen mit der Ausbildung von Doktoranden, insbesondere von Doktoranden aus dem Ausland, verfügen. Darüber hinaus können die Organisatoren internationaler Doktorandenkurse, die im Rahmen einer formellen Zusammenarbeit zwischen ihren, in verschiedenen Ländern liegenden Einrichtungen abgestimmte Promotionsvoraussetzung festgelegt haben, als Ausbildungszentren betrachtet werden. Die Ausbildungszentren werden von der Kommission auf Grundlage der in Anhang IV dieses Programms genannten Kriterien ausgewählt. Anschließend wählen diese die Nachwuchsforscher aus. Die Kommission legt genaue Kriterien fest, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Qualifikationen und der Chancengleichheit beim Zugang, die die Ausbildungszentren dabei anwenden müssen. Bevor ein Stipendien-Vertrag angeboten wird, müssen die ausgewählten Kandidaten von der Kommission bestätigt werden. In Betracht kommen Nachwuchsforscher, die in einem anderen als dem Gastland zur Promotion führende Studien absolvieren, und zwar auf einem Gebiet, das dem Fachgebiet des Ausbildungszentrums nahesteht. Der Ausbildungsaufenthalt an dem Ausbildungszentrum muß Bestandteil ihres Promotionsstudiums sein. Die Gemeinschaftsfinanzierung wird es dem Ausbildungszentrum ermöglichen, kurzfristige Aufenthalte junger Forscher mit einer maximalen Dauer von einem akademischen Jahr zu finanzieren. Verbesserung des Zugangs zu Forschungsinfrastrukturen Grenzüberschreitender Zugang zu größeren Forschungsinfrastrukturen Bei den Teilnehmern dieser Maßnahme handelt es sich um Rechtspersonen, die wichtige Forschungsinfrastrukturen betreiben. Internationale Organisationen, die größere Forschungsinfrastrukturen in den Mitgliedstaaten oder den assoziierten Staaten betreiben, können sich ausnahmsweise mit einer finanziellen Unterstützung aus dem Programm beteiligen, sofern der im Rahmen des Programms finanzierte Zugang eine Ergänzung des Aufgabenbereichs der betreffenden Organisation darstellt und darüber hinaus für eine Finanzierung aus den eigenen Mitteln der Organisation nicht in Frage kommt. Die finanzielle Unterstützung durch die Gemeinschaft kann 100 % der Reise- und Unterhaltskosten der Forschergruppen abdecken, die die Infrastrukturen aufsuchen und in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Staat arbeiten als dem des Eigentümers oder Betreibers der Infrastruktur. Ferner kann der Finanzbeitrag der Gemeinschaft bis zu 100 % der erstattungsfähigen zusätzlichen Kosten betragen, die für den Zugang von Forschergruppen zur Infrastruktur entstehen. Bei der Berechnung dieser Kosten wird entweder von einem mit jedem Infrastrukturbetreiber ausgehandelten und aus seinen direkten Betriebskosten abgeleiteten Einheitspreis je Nutzer ausgegangen oder von den tatsächlichen zusätzlichen Kosten dafür, daß die Einrichtung den Forschergruppen, die die Infrastruktur aufsuchen, zur Verfügung gestellt wird. Beiträge zu Kapitalkosten sind ausgeschlossen. Vernetzung der Infrastrukturbetreiber Die Netze für die Zusammenarbeit zwischen Infrastrukturen werden thematisch organisiert. Jedes Netz muß sich aus mindestens drei voneinander unabhängigen Rechtspersonen zusammensetzen, die Forschungsinfrastrukturen in mindestens drei Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten betreiben. Als Koordinator fungiert eine der Rechtspersonen. Auf die Forschungsinfrastruktur bezogene FTE-Vorhaben An einem FTE-Projekt müssen mindestens zwei voneinander unabhängige Rechtspersonen beteiligt sein, die Forschungsinfrastrukturen in mindestens zwei Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten betreiben. Als Koordinator fungiert eine der Rechtspersonen. Konzertierte Aktionen Die Kommission kann gemeinsam mit Betreibern von Forschungsinfrastrukturen, die im Rahmen dieses Programms (oder im Rahmen des Vorläuferprogramms "Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern") einen Vertrag geschlossen haben, konzertierte Aktionen durchführen mit dem Ziel, als Ergänzung zu den nationalen und internationalen Anstrengungen den Informationsaustausch zwischen den Betreibern von Forschungsinfrastrukturen und den Forschern der Mitgliedstaaten oder der assoziierten Staaten über gemeinsam interessierende Fragen zu fördern. Förderung wissenschaftlicher und technologischer Spitzenleistungen Hochrangige wissenschaftliche Konferenzen Bei den Teilnehmern dieser Maßnahme handelt es sich um Rechtspersonen aus allen Bereichen der wissenschaftlichen Forschung, die eine wissenschaftliche Konferenz mit Beteiligung einer repräsentativen Auswahl von Forschern des betreffenden Fachgebiets veranstalten möchten. Die Finanzmittel der Gemeinschaft sollen die Veranstaltungskosten sowie die mit der Teilnahme von Rednern oder von Lehrkräften verbundenen Kosten teilweise und die Kosten der Teilnahme von Nachwuchsforschern bis zu 100 % decken. Eine Unterstützung soll auch gewährt werden, um Forschern die Teilnahme zu erleichtern, die Angehörige eines Mitgliedstaats oder eines assoziierten Staats sind, aber zum Zeitpunkt der Konferenz in einem Labor oder einer Einrichtung außerhalb der Mitgliedstaaten und der assoziierten Staaten tätig sind. Auszeichnungen für herausragende Forschungsarbeiten Der "Descartes-Preis" wird an Forscher verliehen, die im Rahmen eines europäischen kooperativen Forschungsprojekts herausragende wissenschaftliche oder technologische Ergebnisse erzielt haben. Teilnehmer am "Preis für Hochschulstudenten" und am "EU-Wettbewerb für Nachwuchswissenschaftler" sind Rechtspersonen, die entsprechende Verfahren auf einzelstaatlicher Ebene organisieren, und junge Bewerber, deren Projekte in diesem Rahmen ausgewählt wurden. Die Gemeinschaftsfinanzierung deckt bis zu 100 % der Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der entsprechenden Auswahlverfahren und schließt die Gewährung von Geldpreisen oder einer gleichwertigen Anerkennung für die besten Teilnehmer ein. 2. BEGLEITMASSNAHMEN Die Begleitmaßnahmen umfassen insbesondere - flankierende Studien zum spezifischen Programm, einschließlich der Vorbereitung künftiger Maßnahmen, darunter auch Studien zu strategischen Fragen, die sich im Zuge der Programmabwicklung stellen; - Informationsaustausch, Konferenzen, Seminare, Workshops, Diskussionsrunden, Studienpanels; - Hinzuziehung externer Fachkompetenz, insbesondere bei der in Artikel 5 Absatz 1 des Fünften Rahmenprogramms vorgesehenen Überwachung der Durchführung des spezifischen Programms sowie der in Artikel 5 Absatz 2 des Fünften Rahmenprogramms vorgesehenen externen Bewertung der indirekten FTE-Aktionen und der Überwachung ihrer Durchführung; - Maßnahmen im Bereich Verbreitung, Information und Kommunikation, einschließlich wissenschaftlicher Publikationen, und Maßnahmen zur Bekanntmachung und Nutzung der Ergebnisse und für den Technologietransfer; - Förderung des Status und des Ansehens der Marie-Curie-Stipendiaten; insbesondere durch die Vereinigung der Marie-Curie-Stipendiaten; - Unterstützung bei der Zusammenführung potentieller Teilnehmer mit dem Ziel, ein detailliertes Arbeitsprogramm für ein Forschungsvorhaben zu erstellen, insbesondere als Mittel zur Erarbeitung von Vorschlägen aus den neuen Wissenschafts- und Technologiebereichen oder mit innovativen multidisziplinären Ansätzen oder aus Fachgebieten, die bislang nur selten Gegenstand grenzüberschreitender Zusammenarbeit waren; - Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und zur Unterstützung der Forschungsakteure, einschließlich der KMU. 3. KOORDINIERUNGSMODALITÄTEN Die Kommission bemüht sich, innerhalb des Programms die Komplementarität der indirekten FTE-Aktionen, insbesondere durch ihre Ausrichtung auf ein gemeinsames Ziel, sicherzustellen und Doppelarbeit zu vermeiden, wobei jedoch die legitimen Interessen der Antragsteller für indirekte FTE-Aktionen gewahrt werden. Eine Koordinierung wird, soweit möglich, auch sichergestellt zwischen den Maßnahmen des spezifischen Programms und den Tätigkeiten im Rahmen - anderer spezifischer Programme des Fünften Rahmenprogramms; - der Forschungs- und Ausbildungsprogramme zur Umsetzung des Beschlusses 1999/64/Euratom des Rates vom 22. Dezember 1998 über das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung (1998-2002) (2); - anderer europäischer Forschungsstrukturen, einschließlich Eureka und COST; - anderer Instrumente der Gemeinschaft im Forschungsbereich, einschließlich PHARE, TACIS, MEDA, EIF, Strukturfonds, EIB und die Programme im Bereich allgemeine und berufliche Bildung und Jugend. Diese Koordinierung umfaßt i) die Ermittlung gemeinsamer Themen oder Prioritäten im Hinblick auf - den Informationsaustausch, - die Durchführung gemeinsam beschlossener Arbeiten, bei denen insbesondere eines der in Artikel 9 der Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse vorgesehenen Verfahren zur Anwendung kommt; ii) die Umverteilung von Vorschlägen für indirekte FTE-Aktionen zwischen spezifischen Programmen oder zwischen einem spezifischen Programm und einem Programm für Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung. (1) Bewerber um Marie-Curie-Stipendien haben sicherzustellen, daß sie den Einwanderungs- und Visavorschriften des Mitgliedstaats oder assoziierten Staates, in dem sie ihr Stipendium wahrnehmen wollen, nachkommen können. (2) ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 34. ANHANG IV AUSWAHLKRITERIEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS Für bestimmte Teilbereiche des Programms gelten zusätzlich zu den in Artikel 3 genannten Kriterien folgende spezifische Auswahlkriterien: Förderung der Ausbildung und Mobilität von Forschern Ausbildungsnetze im Bereich der Forschung Die Netze werden nach der wissenschaftlichen Qualität des gemeinsamen Forschungsprojekts ausgewählt, das dem Netz zugrunde liegt, sowie nach Qualität und Inhalt des Ausbildungsprogramms. Netze, die den Austausch zwischen verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen fördern oder sich aus komplementären Teams zusammensetzen, sowie Netze, die zweckdienliche Beziehungen zur Industrie unterhalten, werden gegenüber Netzen gleicher Qualität bevorzugt, sofern die genannten Aspekte für das Ausbildungsprogramm des Netzes relevant sind. Marie-Curie-Stipendien Marie-Curie-Individualstipendien Es kommen unter anderem folgende Auswahlkriterien zur Anwendung: Forschungserfahrung und Eignung des Bewerbers, Konsequenzen und Nutzen der Ausbildung für den Bewerber, Qualität der von der Gastgruppe betriebenen Forschung, Fähigkeit der Gasteinrichtung, dem forschungsbezogenen Ausbildungsbedarf des Bewerbers gerecht zu werden, sowie wissenschaftliche und technologische Qualität und Relevanz des Projekts. Für die Rückkehrstipendien gelten unter anderem folgende Auswahlkriterien: Forschungsergebnisse und -erfahrung des Bewerbers im Rahmen des ursprünglichen Stipendiums sowie der Nutzen für die neue Gasteinrichtung. Marie-Curie-Industriestipendien Die Gasteinrichtungen werden von der Kommission ausgewählt. Anschließend wählen diese die Stipendiaten aus. Die Kommission legt genaue Kriterien fest, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Qualifikationen und der Chancengleichheit beim Zugang, die die Gastunternehmen dabei anwenden müssen. Bevor ein Stipendien-Vertrag angeboten wird, müssen die ausgewählten Kandidaten von der Kommission bestätigt werden. Auswahlkriterien sind unter anderem: die Qualität der in der Gasteinrichtung betriebenen Forschung, die Fähigkeit, für den Stipendiaten ein angemessenes Ausbildungsangebot sowie entsprechende Begleitmaßnahmen und Forschungseinrichtungen bereitzustellen, die Zusammenarbeit mit anderen Forschungsorganisationen, die wissenschaftliche und technologische Qualität sowie die Relevanz des vorgeschlagenen Forschungsbereichs. Die Stipendiaten werden von der Gasteinrichtung nach ihrer wissenschaftlichen Kompetenz und der Vereinbarkeit ihrer Forschungserfahrung mit dem vorgeschlagenen Forschungsbereich ausgewählt. Marie-Curie-Stipendien für Aufenthalte in strukturschwachen Regionen Die Gasteinrichtungen werden von der Kommission ausgewählt. Anschließend wählen diese die Stipendiaten aus. Die Kommission legt genaue Kriterien fest, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Qualifikationen und der Chancengleichheit beim Zugang, die die Gasteinrichtungen dabei anwenden müssen. Bevor ein Stipendien-Vertrag angeboten wird, müssen die Kandidaten von der Kommission bestätigt werden. Auswahlkriterien sind unter anderem: Relevanz und Grad der gesuchten fachlichen Kompetenz, die Vereinbarkeit der neuen Kompetenz mit den in der Gasteinrichtung vorhandenen Kompetenzen, die angemessene Größe der Gasteinrichtung, damit geeignete Arbeitsbedingungen für die Stipendiaten sichergestellt sind, sowie der internationale Charakter der Forschungstätigkeit der Gasteinrichtung. Die Stipendiaten werden von der Gasteinrichtung nach ihrer wissenschaftlichen Kompetenz und der Vereinbarkeit ihrer Forschungserfahrung mit dem Bedarf der Gasteinrichtung ausgewählt. Marie-Curie-Stipendien für erfahrene Forscher Auswahlkriterien sind unter anderem: herausragende wissenschaftliche Kompetenz des Bewerbers, wissenschaftliche und technologische Qualität sowie Relevanz des Projekts und außerdem Relevanz, Auswirkungen und Nutzen des Stipendiums für sämtliche Beteiligten. Aufenthalte an Marie-Curie-Ausbildungszentr

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.