Europäische Union

1999/173/EG: Entscheidung des Rates vom 25. Januar 1999 über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung und Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage" (1998-2002)

Amtliche Ursprungsfassung

Quellenkennung: 31999D0173. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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en Die Ausbildungszentren werden von der Kommission ausgewählt. Anschließend wählen diese die Nachwuchsforscher aus. Die Kommission legt genaue Kriterien fest, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Qualifikationen und der Chancengleichheit beim Zugang, die die Ausbildungszentren dabei anwenden müssen. Bevor ein Stipendien-Vertrag angeboten wird, müssen die ausgewählten Kandidaten von der Kommission bestätigt werden. Auswahlkriterien sind unter anderem: die Qualität der an dem Ausbildungszentrum betriebenen Forschung, dessen Fähigkeit, eine forschungsbezogene Ausbildung anzubieten, der Nachweis darüber, daß das Zentrum in der Vergangenheit internationale Promotionsstudien mit Erfolg durchgeführt hat, sowie die angemessene Größe des Ausbildungszentrums, damit geeignete Arbeitsbedingungen für die Nachwuchsforscher sichergestellt sind. Die Nachwuchsforscher werden von dem Ausbildungszentrum nach ihren wissenschaftlichen Verdiensten und der Eignung des Ausbildungszentrums für ihre besonderen Promotionsstudien ausgewählt. Verbesserung des Zugangs zu Forschungsinfrastrukturen Grenzüberschreitender Zugang zu größeren Forschungsinfrastrukturen Auswahlkriterien sind die Qualität der Infrastruktur, die Qualität der Forschungsarbeit, die die externen Nutzer dort durchführen können, die Qualität der wissenschaftlichen, technischen und logistischen Unterstützung, die den externen Nutzern geboten wird, das von neuen ausländischen Nutzern aus Ländern, in denen keine vergleichbare Infrastruktur besteht, ausgedrückte Interesse, und die Kostenwirksamkeit der von der Gemeinschaft geleisteten Unterstützung. Vernetzung der Infrastrukturbetreiber Die Netze werden ausgewählt nach ihrer Kapazität, den Zugang zu Forschungsinfrastrukturen von gemeinschaftlichem Interesse und die von diesen angebotenen Dienstleistungen zu verbessern, sowie nach der Fähigkeit der Teilnehmer, eine wirksame Koordination der Netzaktivitäten zu gewährleisten. Auf die Forschungsinfrastruktur bezogene FTE-Projekte Die FTE-Projekte werden ausgewählt nach der wissenschaftlichen Originalität des Projekts, der Qualität der Forschungsmethode und des Arbeitsplans, der Fähigkeit des Projekts, das Angebot von Infrastrukturen dieser Art in Europa zu verbessern, und dem Ausmaß des im allgemeinen von den Infrastrukturbetreibern dieses Fachgebiets und von den Nutzern ausgedrückten Interesses. Förderung wissenschaftlicher und technologischer Spitzenleistungen Hochrangige wissenschaftliche Konferenzen Auswahlkriterien für wissenschaftliche Konferenzen sind das Interesse des vorgeschlagenen Themas für die Wissenschaft im allgemeinen, die Qualität des vorgeschlagenen Konferenzprogramms und seine Relevanz für die Ausbildung junger europäischer Nachwuchsforscher. Auszeichnungen für herausragende Forschungsarbeiten Die Auszeichnungen werden nach der wissenschaftlichen Qualität und der Relevanz der vorgeschlagenen Projekte zuerkannt. Das Alter und die in der Vergangenheit erbrachten wissenschaftlichen Leistungen der Teilnehmer werden angemessen berücksichtigt. Sensibilisierung der Öffentlichkeit Für eine Unterstützung durch die Gemeinschaft kommen Projekte in Betracht, die ein Thema von allgemeinem Interesse für Europa bearbeiten und eine qualitativ anspruchsvolle Zusammenwirkung von Wissenschaftlern und Wissenschaftsmittlern zum Nutzen der Bürger Europas beinhalten. Vorrang genießen Projekte und Initiativen, an denen mindestens drei voneinander unabhängige Partner aus mindestens drei Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten beteiligt sind. Für andere Projekte kann dann eine Unterstützung beantragt werden, wenn von ihnen übertragbare Ergebnisse zu erwarten sind, die in der Folge auch von Akteuren genutzt werden können, die nicht an dem Projekt teilnehmen.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.