31999D0173

1999/173/EG: Entscheidung des Rates vom 25. Januar 1999 über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung und Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage" (1998-2002)

Amtsblatt Nr. L 064 vom 12/03/1999 S. 0105 - 0126


ENTSCHEIDUNG DES RATES vom 25. Januar 1999 über ein spezifisches Programm für Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration auf dem Gebiet "Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung und Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage" (1998-2002) (1999/173/EG)

DER RAT DER EUROPÄISCHEN UNION -

gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf Artikel 130i Absatz 4,

auf Vorschlag der Kommission (1),

nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments (2),

nach Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses (3),

in Erwägung nachstehender Gründe:

(1) Mit dem Beschluß Nr. 182/1999/EG (4) haben das Europäischen Parlament und der Rat das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft (nachstehend "Fünftes Rahmenprogramm" genannt) im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (nachstehend "FTE" genannt) für den Zeitraum 1998-2002 angenommen, in dem die Struktur und die wissenschaftlichen und technologischen Ziele der auf dem Gebiet "Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung und Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage" durchzuführenden Maßnahmen aufgeführt sind.

(2) Gemäß Artikel 130i Absatz 3 des Vertrags erfolgt die Durchführung des Rahmenprogramms durch spezifische Programme, die innerhalb einer jeden Aktion entwickelt werden; in jedem spezifischen Programm werden die Einzelheiten seiner Durchführung, seine Laufzeit und die für notwendig erachteten Mittel festgelegt.

(3) Gemäß Artikel 4 Absatz 2 des Beschlusses Nr. 1110/94/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. April 1994 über das Vierte Rahmenprogramm der Europäischen Gemeinschaft im Bereich der Forschung, technologischen Entwicklung und Demonstration (1994-1998) (5) und Artikel 4 Absatz 2 der Entscheidungen des Rates über die spezifischen Programme des Vierten Rahmenprogramms veranlaßte die Kommission eine externe Bewertung, die sie zusammen mit ihren Schlußfolgerungen und Bemerkungen dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Wirtschafts- und Sozialausschuß und dem Ausschuß der Regionen übermittelt hat.

(4) Gemäß Artikel 130j des Vertrags gilt der Beschluß 1999/65/EG des Rates vom 22. Dezember 1998 über Regeln für die Teilnahme von Unternehmen, Forschungszentren und Hochschulen sowie für die Verbreitung der Forschungsergebnisse zur Umsetzung des Fünften Rahmenprogramms der Europäischen Gemeinschaft (1998-2002) (6) (nachstehend "Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse" genannt) für das vorliegende spezifische Programm. Diese Regeln gestatten die Beteiligung der Gemeinsamen Forschungsstelle an den indirekten Aktionen dieses Programms.

(5) Bei der Durchführung dieses Programms kann neben der Zusammenarbeit im Rahmen des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder im Rahmen eines Assoziierungsabkommens die internationale Zusammenarbeit mit dritten Ländern oder internationalen Organisationen zweckmäßig sein; Grundlage hierfür ist insbesondere Artikel 130m des Vertrags.

(6) Die Durchführung dieses Programms umfaßt auch Maßnahmen und Mechanismen zur Mehrung, Verbreitung und Verwertung der FTE-Ergebnisse, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen (KMU).

(7) Es ist wichtig, daß die Wissenschaft, die Industrie und die Anwender einen wesentlichen Beitrag zur Festlegung der durchzuführenden Tätigkeiten leisten und, soweit angezeigt, in die Durchführung dieses Programms einbezogen werden.

(8) Die Forschungstätigkeiten des Fünften Rahmenprogramms sollten auch auf Innovation ausgerichtet sein, um unter anderem einen Beitrag zu den Zielen des Ersten Aktionsplans für Innovation zu leisten.

(9) Der Ausbau des Potentials an Humanressourcen ist ein wesentlicher Faktor für mehr Wettbewerbsfähigkeit, Innovation und Beschäftigung in der Gemeinschaft.

(10) Besonderes Gewicht sollte auf die Förderung der Teilnahme von KMU gelegt werden.

(11) Die von der Gemeinschaft verfolgte Politik der Chancengleichheit muß bei der Durchführung dieses Programms berücksichtigt werden.

(12) Eine effiziente und transparente Verwaltung erhöht die Wirksamkeit und die Benutzerfreundlichkeit des Programms.

(13) Die Verwaltungsausgaben sollten im Gemeinschaftshaushalt in transparenter Weise ausgewiesen werden.

(14) Die Durchführung dieses Programms sollte überprüft werden, damit das Programm gegebenenfalls an die wissenschaftliche und technologische Entwicklung angepaßt wird. Die Fortschritte des Programms sollten zu gegebener Zeit von unabhängigen Sachverständigen bewertet werden.

(15) Der Ausschuß für wissenschaftliche und technische Forschung (CREST) ist zum wissenschaftlichen und technologischen Inhalt der spezifischen Programme gehört worden -

HAT FOLGENDE ENTSCHEIDUNG ERLASSEN:

Artikel 1

Gemäß Artikel 3 Absatz 1 des Fünften Rahmenprogramms wird das spezifische Programm auf dem Gebiet "Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung und Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage" (nachstehend "das spezifische Programm" genannt) für den Zeitraum vom 25. Januar 1999 bis zum 31. Dezember 2002 beschlossen.

Artikel 2

(1) Gemäß Anhang III des Fünften Rahmenprogramms belaufen sich die zur Durchführung des spezifischen Programms für notwendig erachteten Mittel auf 1 280 Millionen EUR - einschließlich höchstens 6,55 % für Verwaltungsausgaben der Kommission.

Die vorläufige Aufteilung dieses Betrags ist Anhang I zu entnehmen.

(2) Von dem in Absatz 1 genannten Betrag sind

- 293 Millionen EUR für den Zeitraum 1998-1999

und

- 987 Millionen EUR für den Zeitraum 2000-2002 vorgesehen.

In dem in Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c) des Fünften Rahmenprogramms genannten Fall paßt der Rat den letztgenannten Betrag gemäß Artikel 2 Absatz 1 Buchstabe c) zweiter Gedankenstrich des Fünften Rahmenprogramms an. Bis zu einem Beschluß des Rates dürfen die Grenzen, die sich aus Unterabsatz 1 erster Gedankenstrich ergeben, bei der Durchführung dieses spezifischen Programms nicht überschritten werden.

(3) Die Haushaltsbehörde legt vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Mitteln im Rahmen der mehrjährigen Finanziellen Vorausschau und in Einklang mit den wissenschaftlichen und technologischen Zielen und den Prioritäten dieser Entscheidung die Mittel für jedes Haushaltsjahr fest.

Artikel 3

(1) Die Grundzüge, die wissenschaftlichen und technologischen Ziele des spezifischen Programms und seine Prioritäten sind in Anhang II enthalten. Sie wurden gemäß den Grundsätzen und den drei Kategorien von Auswahlkriterien laut Anhang I des Fünften Rahmenprogramms festgelegt.

(2) Entsprechend diesen Grundsätzen und Kriterien gelten bei der Auswahl der vorgesehenen FTE-Maßnahmen die Auswahlkriterien gemäß Artikel 10 der Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse.

Anhang IV enthält die spezifischen Auswahlkriterien für das vorliegende Programm.

Bei der Durchführung des Programms, auch des in Artikel 5 Absatz 1 genannten Arbeitsprogramms, sind alle diese Kriterien zu erfuellen, wenn auch gegebenenfalls mit unterschiedlicher Gewichtung.

(3) Die Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse gelten für das spezifische Programm.

(4) Die Modalitäten für die finanzielle Beteiligung der Gemeinschaft an dem spezifischen Programm sind in Artikel 4 des Fünften Rahmenprogramms festgelegt.

Die indirekten FTE-Aktionen des spezifischen Programms sind in den Anhängen II und IV des Fünften Rahmenprogramms definiert.

Die spezifischen Modalitäten für die Durchführung des Programms sind Anhang III dieser Entscheidung zu entnehmen.

Artikel 4

Anhand der in Artikel 3 genannten Kriterien und der in Anhang II festgelegten wissenschaftlichen und technologischen Ziele und Prioritäten

a) prüft die Kommission mit entsprechender Unterstützung durch unabhängige externe Sachverständige den Stand der Durchführung des spezifischen Programms und legt dem Rat gemäß Artikel 5 Absatz 1 des Fünften Rahmenprogramms erforderlichenfalls Anpassungsvorschläge vor;

b) veranlaßt die Kommission die in Artikel 5 Absatz 2 des Fünften Rahmenprogramms vorgesehene externe Bewertung der Maßnahmen in den Bereichen des spezifischen Programms.

Artikel 5

(1) Die Kommission erstellt ein Arbeitsprogramm, das folgende Einzelheiten enthält:

a) die näher ausgeführten Ziele und FTE-Prioriäten des Anhangs II;

b) den vorläufigen Zeitplan für die Durchführung des spezifischen Programms;

c) die Koordinierungsmodalitäten gemäß Anhang III und die Modalitäten zur Verwirklichung der die Innovation und die Beteiligung der KMU betreffenden Ziele des dritten Aktionsbereichs des Fünften Rahmenprogramms;

d) bei Bedarf die Auswahlkriterien und ihre Anwendungsmodalitäten für die einzelnen indirekten FTE-Aktionen.

(2) Im Arbeitsprogramm ist den einschlägigen Interessen insbesondere der Wissenschaft, der Industrie und der Anwender Rechnung zu tragen. Es dient als Grundlage für die Durchführung der indirekten FTE-Maßnahmen nach den in den Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse festgelegten Verfahren.

(3) Das Arbeitsprogramm wird bei Bedarf aktualisiert und von der Kommission allen Interessenten in benutzerfreundlicher Form, einschließlich elektronischer Form, zur Verfügung gestellt.

Artikel 6

(1) Für die Durchführung dieses spezifischen Programms ist die Kommission zuständig.

(2) Das Verfahren des Artikels 7 gilt für die Annahme der folgenden Maßnahmen:

- Aufstellung und Aktualisierung des Arbeitsprogramms gemäß Artikel 5 Absatz 1, auch im Hinblick auf den Inhalt der Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen;

- Billigung von für eine Finanzierung vorgeschlagenen FTE-Aktionen, einschließlich der Beteiligung von Rechtspersonen aus Drittländern, soweit sich der im Rahmen dieses Programms für die Gemeinschaftsbeteiligung veranschlagte Betrag auf 0,3 Millionen EUR oder mehr beläuft;

- Ausarbeitung des Auftrags für die externe Bewertung gemäß Artikel 5 Absatz 2 des Fünften Rahmenprogramms;

- Anpassung der vorläufigen Mittelaufteilung gemäß Anhang I.

Artikel 7

(1) Die Kommission wird von einem Programmausschuß (nachstehend "der Ausschuß" genannt) unterstützt, der sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammensetzt und in dem der Vertreter der Kommission den Vorsitz führt.

(2) In den in Artikel 6 Absatz 2 genannten Fällen unterbreitet der Vertreter der Kommission dem Ausschuß einen Entwurf der zu treffenden Maßnahmen. Der Ausschuß gibt seine Stellungnahme zu diesem Entwurf innerhalb einer Frist ab, die der Vorsitzende unter Berücksichtigung der Dringlichkeit der betreffenden Frage festsetzen kann. Die Stellungnahme wird mit der Mehrheit abgegeben, die in Artikel 148 Absatz 2 des Vertrags für die Annahme der vom Rat auf Vorschlag der Kommission zu fassenden Beschlüsse vorgesehen ist. Bei der Abstimmung im Ausschuß werden die Stimmen der Vertreter der Mitgliedstaaten gemäß dem vorgenannten Artikel gewogen. Der Vorsitzende nimmt an der Abstimmung nicht teil.

(3) a) Die Kommission erläßt die beabsichtigten Maßnahmen, wenn sie mit der Stellungnahme des Ausschusses übereinstimmen.

b) Stimmen die beabsichtigten Maßnahmen mit der Stellungnahme des Ausschusses nicht überein oder liegt keine Stellungnahme vor, so unterbreitet die Kommission dem Rat unverzüglich einen Vorschlag für die zu treffenden Maßnahmen. Der Rat beschließt mit qualifizierter Mehrheit.

Hat der Rat binnen neun Wochen nach seiner Befassung keinen Beschluß gefaßt, so werden die vorgeschlagenen Maßnahmen von der Kommission erlassen.

(4) Die Kommission unterrichtet den Ausschuß regelmäßig über die Gesamtentwicklung der Durchführung des spezifischen Programms und geht dabei besonders auf den Fortgang aller im Rahmen dieses Programms finanzierten FTE-Aktionen ein.

(5) Der Ausschuß wird durch einen Unterausschuß aus Vertretern der Mitgliedstaaten unterstützt. Seine Aufgabe besteht darin, in bezug auf die Durchführung der sozioökonomischen Forschung innerhalb dieses Programms fachlichen Rat zu erteilen und eine übergreifende Sicht über die sozioökonomische Forschung im gesamten Rahmenprogramm zu vermitteln.

Artikel 8

Die Kommission unterrichtet gemäß Artikel 5 Absatz 4 des Fünften Rahmenprogramms das Europäische Parlament und den Rat regelmäßig über die Gesamtfortschritte bei der Durchführung des Programms, einschließlich der Einbeziehung von KMU und der Vereinfachung der Verwaltungsverfahren.

Artikel 9

Diese Entscheidung ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.

Geschehen zu Brüssel am 25. Januar 1999.

Im Namen des Rates

Der Präsident

J. FISCHER

(1) ABl. C 260 vom 18.8.1998, S. 87.

(2) Stellungnahme vom 15. Dezember 1998 (noch nicht im Amtsblatt veröffentlicht).

(3) ABl. C 407 vom 28.12.1998, S. 123.

(4) ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 1.

(5) ABl. L 126 vom 18.5.1994, S. 1. Beschluß zuletzt geändert durch den Beschluß Nr. 2535/97/EG (ABl. L 347 vom 18.12.1997, S. 1).

(6) ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 46.

ANHANG I

VORLÄUFIGE AUFTEILUNG DER MITTEL

>PLATZ FÜR EINE TABELLE>

ANHANG II

GRUNDZÜGE, WISSENSCHAFTLICHE UND TECHNOLOGISCHE ZIELE, PRIORITÄTEN

EINLEITUNG

In der Welt von heute kommt dem Wissen ein immer höherer Stellenwert zu. Unter diesem Gesichtspunkt besteht das Kapital der Gemeinschaft vor allem in der Qualität ihrer Forscher, Ingenieure und Techniker. Dieses Wissenspotential gilt es zu bewahren und weiterzuentwickeln, indem die Ausbildung und Mobilität von Forschern stärker unterstützt und der Zugang zu Forschungsinfrastrukturen verbessert wird.

Die Gemeinschaft besitzt ferner eine solide Forschungstradition in den Sozial-, Wirtschafts- und Geisteswissenschaften, die dafür genutzt werden soll, sowohl derzeitige als auch künftige wirtschaftliche und soziale Entwicklungen und Erfordernisse zu erkennen, um so einen Beitrag dazu zu leisten, die Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft und die Lebensqualität ihrer Bürger zu verbessern.

ALLGEMEINE ZIELE

Die allgemeinen Ziele dieses Programms, die in Abstimmung mit entsprechenden Maßnahmen anderer Teilbereiche des Rahmenprogramms verwirklicht werden sollen, konzentrieren sich auf zwei Haupttätigkeitsgebiete: den Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung und die Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage. Zu diesem Zweck werden folgende Maßnahmen durchgeführt:

- Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung in der Gemeinschaft durch gezielte Bemühungen um Chancengleichheit und um ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Männern und Frauen, vor allem durch Ausbildung und Mobilität von Forschern, um so unter anderem auch einen Beitrag zur Schaffung neuer Arbeitsplätze zu leisten;

- Verbesserung des Zugangs zu Forschungsinfrastrukturen;

- Steigerung der Attraktivität der Gemeinschaft für Forscher und Förderung der europäischen Forschung auf internationaler Ebene sowie einer europäischen Wissenschafts- und Technologiekultur;

- Ausbau der sozioökonomischen Wissensgrundlage durch eine spezifische Leitaktion, die zum Ziel hat, die wichtigsten Probleme, denen sich die europäische Gesellschaft gegenübersieht, besser zu verstehen;

- Unterstützung bei der Entwicklung von Wissenschafts- und Technologiepolitik sowie sonstiger Gemeinschaftspolitiken.

1. SPEZIFISCHE MASSNAHMEN DES PROGRAMMS

A. Ausbau des Potentials an Humanressourcen in der Forschung

1. Förderung der Ausbildung und Mobilität von Forschern

Die Fachkompetenz der einzelnen Forscher und des gesamten Forschungssektors der Gemeinschaft stellt ein beachtliches Kapital dar. Die wissenschaftliche Forschung befindet sich jedoch weltweit in starkem Wettbewerb, und ein Vergleich mit unseren wichtigsten Konkurrenten ergibt folgendes Bild: die Gemeinschaft hat ein relatives Defizit an Forschern; die Forschungstätigkeiten sind zersplittert und überschneiden sich; die Forscherteams - insbesondere in den Randgebieten und den benachteiligten Regionen - arbeiten relativ isoliert; die Forscher sind relativ wenig mobil, und zwar sowohl geographisch als auch was die Mobilität zwischen den Hochschulen und der Industrie angeht; der allgemeine Trend zur Überalterung der Erwerbsbevölkerung nimmt auch die Forschung nicht aus, und schließlich wird auch das Potential weiblicher Forscher nicht ausreichend genutzt.

Um diese Probleme anzugehen, soll die Maßnahme "Förderung der Ausbildung und Mobilität von Forschern" vorrangig bei der Schaffung eines Europäischen Forschungsraums behilflich sein, indem folgende übergeordnete Ziele verfolgt werden: Förderung der forschungsbezogenen Ausbildung junger Forscher, insbesondere zu Beginn ihrer beruflichen Laufbahn; Förderung der Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern im Bereich der Forschung; Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit von Forscherteams, auch im Rahmen interdisziplinärer Konzepte, insbesondere durch die Durchführung gemeinsamer Forschungsprojekte im Verbund; Förderung der Mobilität von Forschern in ganz Europa; Anreize zur Zusammenarbeit, zum Austausch und zur Mobilität von Forschern zwischen Wissenschaft und Industrie; Förderung des wissenschaftlichen und technologischen Zusammenhalts der Gemeinschaft, insbesondere mit Blick auf ihre benachteiligten Regionen.

Diese Teilmaßnahme des Programms wird zweigleisig durchgeführt: über Ausbildungsnetze im Bereich der Forschung und ein kohärentes Stipendiensystem, die Marie-Curie-Stipendien. Beide Aktivitäten stehen für alle Bereiche der wissenschaftlichen Forschung offen, die zur Erreichung der Gemeinschaftsziele in Forschung, technologischer Entwicklung und Demonstration einen Beitrag leisten, wobei die Projekte von den Forschern frei gewählt werden können. Bei der Auswahl von Projekten werden vorab weder bestimmte wissenschaftliche Disziplinen noch Themen festgelegt; ausschlaggebend sind allein die wissenschaftliche Qualität und die Relevanz für die Ziele der Maßnahmen (Bottom-up-Ansatz). Allerdings wird eine (Ex-post-)Beurteilung der Projektverteilung in bezug auf die Forschungsbereiche und die Beteiligung von Frauen und Männern erfolgen.

Ausbildungsnetze im Bereich der Forschung

Wichtigstes Ziel ist, die Ausbildung insbesondere von Doktoranden und junger promovierter Forscher durch Forschung zu fördern, und zwar im Rahmen von qualitativ hochwertigen grenzüberschreitenden kooperativen Forschungsprojekten, einschließlich von Projekten in neuen Forschungsbereichen. Dabei ist Zweck der Förderung durch die Gemeinschaft, einerseits die Forscherteams eines Netzes durch die befristete Anstellung von Nachwuchsforschern aus einem anderen Land zu verstärken und andererseits einen Teil der Kosten für die Koordinierung des Forschungsprojekts zu übernehmen, auf dem das Netz basiert.

Jedes Netz hat ein entsprechendes Ausbildungsprogramm für die Nachwuchsforscher zu erstellen. Hierbei sollen die Internationalität des Netzes, gegebenenfalls der multidisziplinäre Charakter des gemeinsamen Forschungsprojekts, die Komplementarität der Teams und die Verbindungen zur Industrie berücksichtigt werden. Die Ausbildungsnetze im Bereich der Forschung sollen die Ausbildung von Forschern in einem industrieorientierten Umfeld und das Zusammenwirken zwischen Hochschul- und Industrieforschung fördern, soweit diese Aspekte für das Ausbildungsprogramm des Verbunds relevant sind. Alle Netze sind gehalten, Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen zu gewährleisten.

Marie-Curie-Stipendien

Bei den Marie-Curie-Stipendien handelt es sich um ein kohärentes System mit Schwerpunkt auf Individualstipendien für hervorragende Nachwuchswissenschaftler mit einschlägiger Forschungserfahrung, wobei der Forschungsgegenstand von den Forschern selbst festgelegt wird. Es stellt den gezielten Versuch dar, die Gemeinschaftsmittel zur Finanzierung von Stipendien für Ausbildung durch Forschung effizienter einzusetzen.

Die Stipendien werden an drei Kategorien von Forschern vergeben: i) Graduierte, ii) Nachwuchswissenschaftler, die über die erforderliche Forschungserfahrung verfügen, also z. B. promoviert haben oder nach dem Abschluß des Studiums mindestens vier Jahre lang in der Forschung tätig waren, ohne eine Promotion vorzubereiten, iii) sowie erfahrene Forscher, d. h. Wissenschaftler, die mindestens eine zehnjährige Forschungserfahrung nach der Promotion aufweisen können und die hauptberuflich in einer Forschungseinrichtung tätig sind. Auch hier ist Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen gewährleistet.

Marie-Curie Individualstipendien

Diese Stipendien bieten den besten europäischen Nachwuchsforschern eine weiterführende Ausbildung durch Forschung in der Absicht, diese Stipendiaten zu führenden Forschern Europas zu machen. Forschungseinrichtungen werden junge Wissenschaftler mit der erforderlichen Forschungserfahrung aufnehmen.

Nach Abschluß ihrer Tätigkeit im Rahmen eines zweijährigen Individualstipendiums können Stipendiaten, die aus einer strukturschwachen Region kommen und in eine solche in ihrem Heimatland zurückkehren möchten, ein Rückkehrstipendium erhalten.

Zusätzliche und ergänzende Stipendiensysteme, einschließlich der folgenden:

Marie-Curie-Industriestipendien

Mit diesen Stipendien soll Nachwuchsforschern eine Forschungstätigkeit in Industrie- oder Wirtschaftsunternehmen ermöglicht werden. Gleichzeitig soll hierdurch die Zusammenarbeit zwischen Industrie und Hochschulen gefördert werden. Industrie- und Wirtschaftsunternehmen nehmen Graduierte und Nachwuchswissenschaftler auf, die über die erforderliche Forschungserfahrung verfügen. Das aufnehmende Unternehmen muß für den Stipendiaten angemessene Forschungseinrichtungen bereitstellen und eine entsprechende Kontrolle ausüben können. Durch gezielte Maßnahmen soll die Teilnahme von KMU erleichtert werden.

Marie-Curie-Stipendien für Aufenthalte in strukturschwachen Regionen

Mit diesen Stipendien soll ein Beitrag geleistet werden zur Entwicklung erstklassiger Forschungskapazität in den strukturschwachen Regionen der Gemeinschaft. Forschungseinrichtungen in strukturschwachen Regionen, die neue Kompetenzbereiche erschließen wollen, nehmen Nachwuchswissenschaftler mit der erforderlichen Forschungserfahrung auf. Auf diese Weise soll der wissenschaftliche und technologische Zusammenhalt der Gemeinschaft gestärkt werden.

Marie-Curie-Stipendien für erfahrene Forscher

Mit diesen Stipendien soll das Fachwissen erfahrener europäischer Forscher für den Wissens- und Technologietransfer zwischen Industrie und Hochschulen (in beiden Richtungen) sowie in benachteiligte Regionen nutzbar gemacht werden. Gefördert werden Aufenthalte erfahrener Forscher aus Industrie- oder Wirtschaftsunternehmen an einer Hochschule oder Forschungseinrichtung und umgekehrt oder aber Aufenthalte erfahrener Forscher von oder an einem Forschungsinstitut in einer benachteiligten Region.

Aufenthalte an Marie-Curie-Ausbildungszentren

Diese Maßnahme soll Doktoranden die Möglichkeit bieten, einen Teil ihrer Arbeiten an einem Marie-Curie-Ausbildungszentrum durchzuführen. Auf diese Weise können die entsprechenden spezialisierten Zentren optimal genutzt und ein gemeinschaftlicher Zusatznutzen geschaffen werden.

2. Verbesserung des Zugangs zu Forschungsinfrastrukturen

Der Zugang zu den wichtigsten Forschungsinfrastrukturen wird für die in der Spitzenforschung tätigen Wissenschaftler immer unverzichtbarer. Ob die europäischen Forscherteams im Vergleich zu den Teams anderer Länder wettbewerbsfähig bleiben, hängt davon ab, ob sie auf Infrastrukturen zurückgreifen können, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen.

Der Begriff "Forschungsinfrastrukturen" bezeichnet Anlagen und Einrichtungen, die für die Wissenschaft ein wesentliches Leistungsangebot bereitstellen. Darunter fallen beispielweise spezielle Großforschungseinrichtungen, Sammlungen, besondere Biotope, Bibliotheken, Datenbanken, integrierte Netze kleiner Forschungsanlagen sowie Fachzentren, die breiten Kreisen von Wissenschaftlern unterschiedlichste Techniken und Know-how als Dienstleistung zur Verfügung stellen.

Da die meisten Forschungsinfrastrukturen in Europa von nationalen Stellen für inländische Forscher betrieben werden, ist der Zugang hierzu häufig weitgehend oder sogar ausschließlich nationalen Forschungsteams vorbehalten.

Dies hat zur Folge, daß es zahlreichen Forschern nicht möglich ist, diejenigen Infrastrukturen zu nutzen, die für ihre Arbeit besonders wichtig sind. Darüber hinaus befinden sich einige seltene Einrichtungen, die dem neuesten Stand der Technik entsprechen, im Besitz von Industrieunternehmen und sind in der Regel firmenfremden Forschern nicht zugänglich.

Ein weiteres Charakteristikum der europäischen Forschungsinfrastrukturen ist die Tatsache, daß in vielen Bereichen die Betreiber nur in relativ geringerem Maße länderübergreifend kooperieren. Ein weitergehender gemeinschaftlicher Zusatznutzen könnte sich ergeben, wenn zwischen den Infrastrukturbetreibern die gleiche Kooperationsbereitschaft geweckt werden könnte, wie sie derzeit bei den europäischen Forschern entsteht.

Da Bau und Betrieb von Infrastrukturen in die Zuständigkeit nationaler Stellen fallen, besteht die allgemeine Zielsetzung der Aktion "Verbesserung des Zugangs zu Forschungsinfrastrukturen" darin,

- neue Möglichkeiten für den grenzüberschreitenden Zugang zu den wichtigsten Forschungsinfrastrukturen zu schaffen, die von gemeinschaftsweitem Interesse sind;

- die Betreiber und Nutzer der Infrastrukturen zur Zusammenarbeit anzuregen, damit die Forschungsinfrastrukturen effizienter genutzt und somit die Leistungen, die sie für die Wissenschaft erbringen, verbessert werden;

- Maßnahmen zur Koordinierung, Unterstützung und Betreuung vorzusehen, um die Kohärenz mit ähnlichen Aktionen im Rahmen von anderen spezifischen Programmen zu gewährleisten.

Die Aktion steht für Infrastrukturen in allen Bereichen der wissenschaftlichen Forschung offen, die einen Beitrag zu den Gemeinschaftszielen im Bereich Forschung, technologische Entwicklung und Demonstration leisten, sofern entsprechende Maßnahmen nicht an anderer Stelle innerhalb des Rahmenprogramms durchgeführt werden. Vor allem geht es darum, Forschern beim grenzüberschreitenden Zugang zu größeren Forschungsinfrastrukturen behilflich zu sein. Darüber hinaus sind zwei ergänzende Aktionen geplant: Kooperationsnetze zwischen Infrastrukturen und auf die Forschungsinfrastrukturen bezogene FTE-Projekte.

Grenzüberschreitender Zugang zu größeren Forschungsinfrastrukturen

Ziel ist die Schaffung neuer Möglichkeiten, Forscherteams (und einzelnen Forschern) Zugang zu denjenigen größeren Forschungsinfrastrukturen zu verschaffen, die für ihre Arbeit besonders wichtig sind, unabhängig davon, wo in den Mitgliedstaaten oder in den assoziierten Staaten deren Standort und der Sitz der Teams ist.

Für eine Förderung durch die Gemeinschaft kommen Infrastrukturen in Betracht, die folgende Voraussetzungen erfuellen: Sie müssen den für die Durchführung von Spitzenforschung unerläßlichen Service von höchstem internationalen Standard bieten, sie müssen in Europa selten sein, die Investitions- oder Betriebskosten müssen im Vergleich mit den üblichen fachspezifischen Kosten relativ hoch sein, und sie müssen externen, insbesondere erstmaligen Nutzern angemessene wissenschaftliche, technische und logistische Unterstützung bieten.

Die Gemeinschaftsförderung wird ausgewählten Infrastrukturbetreibern gewährt, damit sie Nutzern aus anderen Ländern kostenlosen Zugang zu ihren Einrichtungen gewähren. Von jedem ausgewählten Infrastrukturbetreiber wird erwartet, daß er die angebotenen Möglichkeiten einem breiten Kreis bekannt macht und die wissenschaftliche Qualität der eingereichten Vorschläge durch unabhängige Sachverständige bewerten läßt, wobei erstmaligen Nutzern sowie Nutzern aus Ländern, in denen keine vergleichbare Einrichtung existiert, Vorrang einzuräumen ist.

Generell erhalten Nutzer, die Forschung auf kommerzieller Grundlage betreiben, im Rahmen dieser Maßnahmen keine Unterstützung. Hiervon sind jedoch KMU, die eine spezielle Infrastruktur erstmalig nutzen möchten, ausgenommen.

Vernetzung der Infrastrukturbetreiber

Diese Maßnahme soll als Katalysator für die Selbstkoordinierung mehrerer Infrastrukturbetreiber und die gemeinsame Nutzung ihrer Ressourcen wirken, und zwar mit folgenden Zielen: Förderung einer Kultur der Zusammenarbeit, Erzeugung einer kritischen Masse für die Erforschung von Hochleistungsverfahren, -instrumenten und -technologien, Verbreitung bewährter Methoden, Förderung von gemeinsamen Protokollen und Interoperabilität, Anregung zur Komplementarität und zur Schaffung "virtueller" und "dezentraler" Großeinrichtungen.

Eine Förderung durch die Gemeinschaft wird für die Koordinierung gemeinsamer Aktivitäten gewährt, mit denen eine effizientere Inanspruchnahme und Nutzung der für das Netz relevanten bestehenden und künftigen Infrastrukturen erzielt werden könnte. Als Teilnehmer an den Netzen kommen in Betracht: Betreiber von Forschungsinfrastrukturen, Forscherteams an Hochschulen, in Forschungszentren und in der Industrie, Vertreter der Infrastrukturnutzer sowie Gerätehersteller. Jedes Netz wird bestimmten Aspekten der europäischen Forschungsinfrastrukturen gewidmet sein.

Auf die Forschungsinfrastrukturen bezogene FTE-Projekte

Ziel ist die Unterstützung kooperativer Forschungsarbeiten, denen auf Gemeinschaftsebene große Bedeutung für die Verbesserung des Zugangs zu den Infrastrukturen und für die Verbesserung des von den Infrastrukturen erbrachten Service in bestimmten Bereichen zukommt. Derartige FTE-Projekte werden insbesondere dann gefördert, wenn sie die Arbeit der Kooperationsnetze zwischen Infrastrukturen im Rahmen dieses Programms oder der vorbereitenden konzertierten Aktionen des früheren Programms "Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern" unterstützen.

3. Förderung wissenschaftlicher und technologischer Spitzenleistungen

Forscher und Forschungseinrichtungen, die wissenschaftliche und technologische Spitzenleistungen erbringen, sind unerläßliche Voraussetzungen dafür, daß Europa in dem vom Wettbewerb geprägten Umfeld der internationalen Forschung und wissenschaftlichen Entwicklung erfolgreich bestehen kann. Durch die Förderung von herausragenden Spitzenleistungen sollen die besten Einzelpersonen und Teams angehalten werden, sich in der europäischen Forschung zu engagieren, und die von europäischen Forschern erzielten hervorragenden Forschungsergebnisse sollen stärker ins Blickfeld gerückt werden.

Gleichzeitig ist es wichtig, das Verständnis der Öffentlichkeit für Wissenschaft und Forschung in der Gesellschaft zu verbessern, um ein günstiges Umfeld für Forschung und technologische Entwicklung zu schaffen, insbesondere auch für Aktivitäten, die im Rahmen der gemeinschaftlichen Rahmenprogramme durchgeführt werden. Wissenschaftliche Aktivitäten und Forschung können nur dann erfolgreich sein und die erhofften positiven Wirkungen erbringen, wenn die Bürger ein grundlegendes Verständnis für Wissenschaft und wissenschaftliche Themen entwickeln und den betreffenden Aktivitäten sowie ihren Ergebnissen insgesamt positiv gegenüberstehen.

Die Maßnahmen sollen so weit wie möglich nationale Aktivitäten ergänzen und erweitern.

Hochrangige wissenschaftliche Konferenzen

Hochrangige wissenschaftliche Konferenzen sollen vor allem durch Förderung des wissenschaftlichen Austauschs zur Weiterentwicklung der Wissenschaft beitragen und erfahrenen, in der wissenschaftlichen und technologischen Spitzenforschung tätigen Forschern ein Forum bieten, um ihr Wissen und ihre Erfahrungen an die jüngere Generation weiterzugeben. Darüber hinaus bieten hochrangige wissenschaftliche Konferenzen auch europäischen Wissenschaftlern, die außerhalb Europas tätig sind, Gelegenheit, ihr Netz an Kontakten und wissenschaftlichen Beziehungen zu Kollegen in Europa zu knüpfen und zu pflegen.

Wissenschaftliche Konferenzen können als Konferenzen, Kurse, Workshops oder Sommerkurse auf europäischer Ebene organisiert werden. Dabei handelt es sich in der Regel um Veranstaltungen mit kleinerem Teilnehmerkreis. Größere Veranstaltungen können Unterstützung erhalten, um Nachwuchsforschern die Teilnahme zu erleichtern. Auch neuartige Formen wissenschaftlicher Konferenzen, wie zum Beispiel elektronische Konferenzen, können gefördert werden. Wissenschaftliche Konferenzen können in allen Bereichen der wissenschaftlichen Forschung zu Themen stattfinden, die die Forscher frei auswählen.

Auszeichnungen für herausragende Forschungsarbeiten

Diese Auszeichnungen stellen eine öffentliche Anerkennung für Forscher dar, die im Rahmen europäischer kooperativer Forschungsvorhaben erfolgreich herausragende wissenschaftliche oder technologische Ergebnisse erarbeitet haben. Auszeichnungen für junge Menschen, die bereits in weiterführenden Schulen oder während des Studiums hervorragende wissenschaftliche Arbeit geleistet haben, sollen die Preisträger motivieren, ihre Bemühungen im Interesse der wissenschaftlichen und technologischen Zukunft Europas fortzuführen, und ihre Altersgenossen anregen, sich ebenfalls aktiv für Wissenschaft und Forschung zu interessieren.

Folgende Auszeichnungen sind vorgesehen: der "Descartes-Preis" für herausragende wissenschaftliche und technologische Leistungen, die durch europäische kooperative Forschungsvorhaben möglich wurden, ein "Preis für Hochschulstudenten", die originelle Ideen oder Konzepte in Bereichen entwickelt haben, die für den Fortschritt der europäischen Wissenschaft relevant sind, und schließlich der "EU-Wettbewerb für Nachwuchswissenschaftler", der sich an wissenschaftliche Talente der Altersgruppe zwischen 15 und 20 Jahren wendet und dessen Durchführung mit den Maßnahmen zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit verzahnt wird.

Sensibilisierung der Öffentlichkeit

Das Hauptziel dieser Aktivität besteht darin, das Interesse der Öffentlichkeit an wissenschaftlicher Forschung und technologischer Entwicklung zu wecken, insbesondere an Aktivitäten, die im Rahmen von europäischen Forschungsprogrammen unternommen werden, um so die zwischen der Wissenschaft in ihrer europäischen Dimension und der Öffentlichkeit bestehende Kluft zu überwinden. Auf diese Weise sollen den Bürgern Europas die positive Wirkung von Wissenschaft und Technologie auf ihr tägliches Leben, aber auch die Grenzen und mögliche Folgen der Forschung und der technologischen Entwicklung besser vermittelt werden. Die Maßnahme zielt aber auch darauf ab, diejenigen Probleme stärker ins Bewußtsein der Forscher zu rücken, die für die breite Öffentlichkeit von Bedeutung sind.

Die Gemeinschaft gewährt Unterstützung für folgende Tätigkeiten: Vernetzung von Aktivitäten und Transfer der Ergebnisse besonders gelungenere Projekte und Initiativen auf nationaler und regionaler Ebene; Organisation regelmäßiger Treffen zwischen Wissenschaftlern und Wissenschaftsmittlern; Förderung der Mitwirkung von Frauen in der Wissenschaft; Organisation einer Europäischen Wissenschafts- und Technologiewoche als öffentliches Forum zur koordinierten und konzertierten Darstellung der europäischen Bestrebungen in den Bereichen Wissenschaft und Forschung; Öffentlichkeitsarbeit zu aktuellen wissenschaftlichen und technischen Themen mit Hilfe elektronischer Netze und anderer geeigneter Mittel in einer für wissenschaftlich interessierte Laien verständlichen Sprache.

B. Leitaktion: Verbesserung der sozioökonomischen Wissensgrundlage

Die Stärke der Europäischen Union beruht sowohl auf den gesellschaftlichen und kulturellen Unterschieden zwischen ihren Mitgliedern als auch auf vergleichbaren Erfahrungen und gemeinsamen Werten. Die Gemeinschaft verfügt außerdem über eine solide Forschungstradition in den Sozial- und Wirtschaftswissenschaften wie auch in den Geisteswissenschaften. Diese gilt es zu nutzen, um derzeitige und künftige wirtschaftliche und soziale Entwicklungen und Erfordernisse zu erkennen und dadurch zur Wettbewerbsfähigkeit der Gemeinschaft und zur Lebensqualität ihrer Bürger beizutragen.

In einer Zeit sich mehrender Herausforderungen - unannehmbar hohe Arbeitslosigkeit, Überalterung, Globalisierung der Wirtschaft, zunehmende Ungleichheiten und prozentual sinkender Beitrag zur Weltwirtschaft - muß Europa einen Richtungswechsel vollziehen hin zu einer nachhaltigen sozioökonomischen Entwicklung und einer Verbesserung der Lebensqualität für alle Bürger bei gleichzeitiger Erhaltung und Verbesserung seiner Wettbewerbsposition in der Welt. Deshalb müssen die Gesellschaftswissenschaften in der Lage sein, auf diese Herausforderungen zu reagieren, sich von einengenden nationalen Grenzen zu befreien, indem sie die Zusammenarbeit verstärken, ihre Fähigkeit zur Analyse zu verbessern und so zur politischen Entscheidungsfindung beizutragen. Darüber hinaus ist mit dem Prozeß der europäischen Integration selbst ein neues Studienobjekt entstanden: die europäische Gesellschaft, die nicht lediglich die Summe ihrer Teile ist, obwohl sie ohne Zweifel von diesen abhängt.

Diese Leitaktion zielt darauf ab, das Verständnis für den in der europäischen Gesellschaft stattfindenden strukturellen Wandel zu verbessern und somit Möglichkeiten zu seiner Bewältigung und zur aktiven Einbeziehung der Bürger Europas in die Gestaltung ihrer Zukunft aufzuzeigen. Dies beruht auf einer Analyse der wichtigsten Tendenzen, die zu diesem Wandel führen, und der Beziehungen zwischen Technologie, Beschäftigung und Gesellschaft sowie der Auswirkungen der neuen Technologien auf die Arbeitsbedingungen, einer Neubewertung der Mitwirkungsmechanismen für ein kollektives Tätigwerden auf allen Ebenen sowie der Ausarbeitung neuer Entwicklungsstrategien zur Förderung von Wachstum, Beschäftigung und wirtschaftlichem und sozialem Zusammenhalt.

Diese Leitaktion deckt eine Reihe von Themen ab, die mit den allgemeinen Zielen des Rahmenprogramms in Zusammenhang stehen. Ihr Ziel ist die Schaffung geeigneter Grundlagen für eine beschäftigungswirksame soziale, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung und für den Aufbau einer europäischen Wissensgesellschaft. Diese Themen sind nicht isoliert zu betrachten, sondern als miteinander verknüpfte Elemente eines kohärenten und umfassenden Systems.

Mit der Unterstützung wird bezweckt, auf der Grundlage empirischer, komparativer und vorausschauender Studien, die auch die Erstellung und Einbeziehung von Daten und Indikatorensystemen und den Aufbau einer gemeinsamen Forschungsinfrastruktur umfassen, ein konzeptionelles Verständnis der oben beschriebenen Prozesse zu entwickeln. Diese Aktivitäten sollen daher dazu beitragen, daß politische Entscheidungen sich auf eine eingehende Kenntnis der vor Europa liegenden Herausforderungen, ihrer wichtigsten Auswirkungen und der Optionen für ihre Bewältigung stützen können.

Gesellschaftliche Tendenzen und struktureller Wandel

Vor dem Hintergrund eines tiefgreifenden strukturellen, demographischen und sozialen Wandels wird die Forschung in diesem Bereich darauf abzielen, unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede in Europa die komplexen Wechselbeziehungen zwischen den gesellschaftlichen Entwicklungen, den Lebensperspektiven des einzelnen, den veränderten Familienstrukturen, den wirtschaftlichen Veränderungen, der Organisation des Arbeitsmarkts, den kulturellen Modellen und den Wertsystemen zu erhellen. Die Phänomene Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Migration werden in die Analyse einbezogen. Berücksichtigung finden auch die Auswirkungen auf die wirtschaftliche Entwicklung, die soziale Integration, die soziale Sicherung und die Faktoren für soziale Unterschiede und Diskriminierung.

Die Untersuchung dieser Wechselbeziehungen wird zum einen ein besseres Verständnis dafür ermöglichen, wie sich Arbeits- und Zeitgestaltung verändern, wie neue Formen atypischer Beschäftigung wie Teilzeitarbeit und befristete Beschäftigungsverhältnisse entstehen und wie allgemeine und berufliche Bildung geeignet sind, die Menschen ein Leben lang auf den Wandel vorzubereiten, und zum anderen das Problem der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern in der europäischen Gesellschaft verstärkt ins Blickfeld rücken. In diesem Sinne werden die Forschungsarbeiten eine fundierte Wissensgrundlage bereitstellen und zur Konzipierung und Entwicklung der entsprechenden europäischen Politiken beitragen.

Technologie, Gesellschaft und Beschäftigung

In diesem Bereich zielen die Forschungsarbeiten auf ein besseres Verständnis der gegenseitigen Abhängigkeit und Verflochtenheit zwischen Technologie und Gesellschaft sowie darauf ab, zu einem integrierten Planungs- und Entwicklungskonzept beizutragen. Zwar wird mittlerweile die Notwendigkeit anerkannt, soziale, institutionelle und ökologische Fragen in den Prozeß der technologischen Entwicklung einzubeziehen, aber dafür bestehen je nach den verschiedenen Technologietypen, ihrem Entwicklungsstand und ihrer Verbreitung in der Gesellschaft unterschiedliche Möglichkeiten. Erforscht werden sollen die Verfahren der Interaktion zwischen den verschiedenen Beteiligten: Anbieter, Nutzer, beratende Institutionen, politische Entscheidungsträger und öffentliche Verwaltung. Darüber hinaus geht es um die weitere Erforschung des Einsatzes und der Auswirkungen der Technik unter unterschiedlichen sozioökonomischen, geographischen, institutionellen, politischen und kulturellen Rahmenbedingungen in der Union. Weitere Forschungsgegenstände sind die Rolle des öffentlichen Sektors im Innovationsprozeß und die verschiedenen Arten der Wechselbeziehung zwischen den Behörden und sonstigen Akteuren.

Zu beachten sind dabei die Beziehungen zwischen Technologie und Beschäftigung, insbesondere die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien und die neuen Organisationsformen für Produktion und Arbeit, einschließlich der neuen Berufsbilder, der geographischen Verteilung der Arbeitsplätze sowie des Wandels in den Arbeitsbedingungen und den beruflichen Qualifikationen. Untersucht werden soll ferner die Bedeutung der Innovation für allgemeine und berufliche Bildung, das Konzept des lebenslangen Lernens sowie die Frage, wie allgemeine und berufliche Bildung Innovationen anregen und Beschäftigung, soziale Integration und Chancengleichheit fördern kann.

Steuerungssysteme für öffentliche Angelegenheiten ("Governance") und die Rolle der Bürger ("Citizenship")

In Zusammenhang mit der europäischen Integration sollte die Rolle der verschiedenen Entscheidungsebenen in Europa überdacht werden (lokal, regional, national und supranational). Dabei soll untersucht werden, wie die Verantwortung und die Pflicht, Rechenschaft abzulegen, auf allen Ebenen zum Ausdruck kommen und wie sie zu echten Triebkräften des Wandels werden können, wobei gleichzeitig die Entwicklung von Gesprächs-, Reflexions- und Entscheidungsmechanismen möglich sein muß, um eine effiziente Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten zu gewährleisten.

Die Forschung soll aufzeigen, inwieweit die verschiedenen Arten wirtschaftlicher und sozialer Steuerung in Europa die Folgen einer spezifischen sozio-institutionellen und kulturellen Struktur sind, so daß bessere Strategien für die europäische Integration festgelegt werden können. Dabei sollen sowohl die Steuerung durch Staat und private Initiativen als auch Gruppierungen wie politische Parteien, Interessenvereinigungen und die Sozialpartner Berücksichtigung finden. Die Untersuchung der staatlichen Stellen soll auch eine Neubewertung ihrer Aufgaben und die Überprüfung der Konzepte des "öffentlichen Dienstes" und des "öffentlichen Interesses" einschließen. Dabei wird der Analyse der Entwicklung der Systeme der sozialen Sicherheit eine Schlüsselfunktion zukommen. Bei diesen Analysen der Steuerungssysteme für öffentliche Angelegenheiten wird auch der Begriff der politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Macht berücksichtigt.

Parallel zu diesen Arbeiten sollen die in Europa bestehenden Vorstellungen über die Rolle der Bürger und die sich daraus ergebenden unterschiedlichen Bürgermitbestimmungs- und Steuerungssysteme untersucht werden. Analysiert werden soll ferner der Einfluß der verschiedenen kulturellen Komponenten (Tradition, Sprache, Geschichte, Erbe, Religionen, Wanderungsbewegungen) und der Bildungsmodelle auf die Entwicklung von Wertvorstellungen. Gegebenenfalls können die Forschungsarbeiten durch Analysen auf individueller Ebene ergänzt werden.

Ein weiterer Untersuchungsgegenstand wird die Rolle der Medien in einer global ausgerichteten Wirtschaft sein, in der internationale audiovisuelle Kulturprodukte mehr und mehr präsent sind. Untersucht werden ferner die Wechselbeziehungen zwischen den Steuerungssystemen für öffentliche Angelegenheiten und der Rolle der Bürger.

Neue Entwicklungsmodelle zur Förderung von Wachstum und Beschäftigung

Mit diesen prospektiven Studien sollen neue Modelle einer nachhaltigen Entwicklung erforscht werden, mit denen Wachstum, Schaffung von Arbeitsplätzen, Chancengleichheit, Abbau von Ungleichheiten und Verbesserung der Lebensqualität gefördert werden können. Es soll untersucht werden, wie sich in einer globalen Wirtschaft, in der "immaterielle" Faktoren und Dienstleistungen überwiegen, die Dynamik der Bildung und die Verteilung von Wohlstand und die Rolle des öffentlichen Sektors hierbei gestalten. Dies beinhaltet die Entwicklung von Indikatoren und Methoden zur Bewertung des sozioökonomischen Mehrwerts der verschiedenen Produktionsmodelle, zur Bestimmung der Faktoren, von denen die Wettbewerbsfähigkeit abhängt, einschließlich des Humankapitals, und zur Konzipierung der Politiken, die für den europäischen Wirtschaftsraum unter Berücksichtigung der regionalen Unterschiede in Europa und für die Zukunft eines in weltweite Wirtschaftsbeziehungen eingebundenen Europas am besten geeignet sind.

Die Forschung wird sich unter anderem auf folgende Themen konzentrieren: Innovationen im Bereich der Organisation, neue Formen der Arbeit und Beschäftigung, einschließlich des Arbeitspotentials älterer Bevölkerungsschichten, Reaktionen auf die steigende Nachfrage nach Dienstleistungen, Entwicklung von Selbsthilfegruppen und -vereinen sowie Innovationen bei der Zusammenarbeit von Sozialpartnern und Wirtschaftsakteuren. Analysiert werden sollen auch die sozioökonomischen und demographischen Unterschiede in Europa und die Auswirkung der Entwicklungsmodelle auf den wirtschaftlichen und sozialen Zusammenhalt.

C. Beitrag zur Konzipierung der Wissenschafts- und Technologiepolitik in Europa

Um die Aufgaben erfuellen zu können, die ihr im Bereich der Forschung und Innovation durch den Vertrag übertragen wurden, muß die Europäische Union ihre Fähigkeit verbessern, frühzeitig zu berücksichtigen, was Wissenschaft und Technologie für Europa leisten können, indem sie die ihr zur Verfügung stehenden einschlägigen Quellen effektiver nutzt.

Auf einzelstaatlicher und auf europäischer Ebene liegen zahlreiche Forschungsarbeiten, Studien und Indikatoren vor, die für die Entwicklung einer Wissenschafts- und Technologiepolitik von Interesse sind. Die mangelnde Abstimmung zwischen den sehr unterschiedlichen einzelstaatlichen Konzepten, die Komplexität und der oft länderübergreifende Charakter der in diesen Arbeiten behandelten Fragen sprechen dafür, diese in ein Netz einzubinden und ihre Ergebnisse auf europäischer Ebene zusammenzuführen und zu nutzen, damit bestimmte politisch bedeutsame Fragen rechtzeitig geklärt werden.

Diese Tätigkeiten zielen in einem flexiblen Rahmen auf die Beschaffung, Zusammenstellung und Auswertung strategischer Informationen, um bei der Entwicklung der spezifischen Wissensgrundlage über Fragen der Wissenschafts- und Technologiepolitik behilflich zu sein, die die Entscheidungsträger und sonstige Nutzer in den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft benötigen. Diese Tätigkeiten, die die auf nationaler und internationaler Ebene durchgeführten Aktionen flankieren und ergänzen, dienen der Förderung des Informations- und Erfahrungsaustauschs zwischen Entscheidungsträgern und Forschern und somit einer besseren Nutzung der Kenntnisse.

Strategische Analyse spezifischer politischer Fragestellungen

Hier geht es um die Unterstützung von analytischen und zusammenfassenden Arbeiten über eine beschränkte Zahl spezifischer Fragestellungen aus dem Bereich der Wissenschafts- und Technologiepolitik. Diese Arbeiten werden von Sachverständigengruppen aus nationalen und internationalen Fachorganisationen unter anderem in Form von Studien, Seminaren und Konferenzen durchgeführt. Sie sollen auch der wissenschaftlichen Beratung der politischen Entscheidungsträger dienen. Die zu behandelnden Fragen werden von den Entscheidungsträgern und anderen mit Wissenschafts- und Technologiepolitik befaßten Akteuren in folgenden Bereichen ausgewählt:

- Welche Konsequenzen ergeben sich für die Wissenschafts- und Technologiepolitik aus den Herausforderungen des wissenschaftlichen und technologischen Wandels, aus der Globalisierung, aus den veränderten sozialen Anforderungen, aus den neuen Formen des Wettbewerbs und der Zusammenarbeit zwischen Unternehmen, aus den Herausforderungen der Schaffung von Arbeitsplätzen und eines umweltgerechten Wachstums, das den sozialen Zusammenhalt bewahrt?

- Auf welche Weise ist es angesichts der Ziele und Prioritäten dieser Politik sowie der Instrumente zu ihrer Durchführung möglich, diesen Herausforderungen zu begegnen, und welche sozioökonomischen Folgen ergeben sich daraus?

Gemeinsamer Bestand an Indikatoren für Wissenschaft, Technologie und Innovation

Für die Konzipierung, Koordinierung und Bewertung der europäischen FTE-Strategien sind aussagekräftige und auf verschiedenen Ebenen (national, regional, europäisch, weltweit) vergleichbare Indikatoren erforderlich, darunter auch solche, die den Fortschritt hin zu einer nachhaltigen Entwicklung messen. Diese zweite Art von Maßnahmen, die mit Eurostat und den betroffenen Kommissionsdienststellen sowie in Zusammenarbeit mit den Fachinstituten in Europa durchgeführt wird, soll zur schrittweisen Schaffung eines gemeinsamen europäischen Bestands an Indikatoren für Wissenschaft, Technologie und Innovation führen.

Es geht darum, die erforderlichen Arbeiten für die Erstellung geeigneter Statistiken und neuer Indikatoren, die die Union und die wichtigsten Drittländer abdecken, zu koordinieren und zu finanzieren. Auf diese Weise kann den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten, den europäischen und einzelstaatlichen parlamentarischen Einrichtungen zur Technologiebewertung sowie den Dienststellen der Kommission und allen Interessenten auf elektronischem Wege kohärentes Datenmaterial mit den zu ihrer Verarbeitung, Analyse und sachgerechten Verwendung erforderlichen Dienstleistungen zur Verfügung gestellt werden.

2. ZUSAMMENHANG MIT DEN AKTIVITÄTEN IM RAHMEN DER ÜBRIGEN MASSNAHMEN DES RAHMENPROGRAMMS

Eine der wichtigsten Funktionen dieses Programms wird es sein, Maßnahmen innerhalb des gesamten Rahmenprogramms zu koordinieren und zu unterstützen, die insbesondere die Ausbildung der Forscher, die Unterstützung von Forschungsinfrastrukturen und die allgemeine sozioökonomische Dimension der Gemeinschaftsforschung betreffen. Die horizontale sozioökonomische Forschungsdimension innerhalb der vertikalen thematischen Programme macht die Koordinierung zu einem wichtigen Faktor für den Erfolg des Rahmenprogramms. Im einzelnen stellt sich dies wie folgt dar:

- Marie-Curie-Stipendien: Diese Stipendien können auch im Rahmen der thematischen Programme vergeben werden. Die Kohärenz wird gewährleistet durch die Aufstellung gemeinsamer Regeln für die Förderungswürdigkeit, die Durchführungsmodalitäten und die Rechts- und Finanzbestimmungen sowie durch die Benennung einer einzigen Anlaufstelle für die Einreichung von Anträgen.

- Forschungsinfrastrukturen: Hier ist dafür Sorge zu tragen, daß die Konzepte mit den Aktionen der übrigen spezifischen Programme kohärent sind und diese ergänzen.

- Sozioökonomische Forschung: Die Koordinierung wird gewährleistet durch die Beteiligung an der Ausarbeitung der Arbeitsprogramme, durch Hilfe bei der Schaffung geeigneter Evaluierungsmechanismen, insbesondere unter Mitwirkung von Wissenschaftlern aus dem sozioökonomischen Bereich, und durch die Zusammenstellung und Verbreitung einschlägiger Informationen, damit sichergestellt wird, daß die sozioökonomische Dimension in den spezifischen Programmen auf kohärente Weise berücksichtigt wird.

- Beitrag zur Konzipierung der Wissenschafts- und Technologiepolitik in Europa: Kohärenz und Komplementarität mit den Aktionen der übrigen spezifischen Programme werden gewährleistet durch Koordinierung, Einsatz harmonisierter Instrumente (z. B. politikorientierte thematische Netze, Expertengremien) und ein gemeinsames Konzept für die Verbreitung der Ergebnisse (z. B. Veröffentlichungen, Seminare und Konferenzen).

ANHANG III

SPEZIFISCHE REGELN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS

Das spezifische Programm wird über die indirekten FTE-Aktionen durchgeführt, die in den Anhängen II und IV des Fünften Rahmenprogramms vorgesehen sind. Ferner gelten die folgenden programmspezifischen Modalitäten:

1. BESONDERE BEDINGUNGEN

Förderung der Ausbildung und Mobilität von Forschern

Ausbildungsnetze im Bereich der Forschung

Ein Ausbildungsnetz im Bereich der Forschung besteht in der Regel aus mindestens fünf voneinander unabhängigen Rechtspersonen aus mindestens drei Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten.

Der Gemeinschaftsbeitrag kann bis zu 100 % der erstattungsfähigen zusätzlichen Kosten betragen, die durch die befristete Anstellung von Nachwuchsforschern vor oder nach der Promotion wie auch durch die Koordinierung des dem Netz zugrundeliegenden Kooperationsprojekts entstehen. Der maximale Finanzierungsbetrag pro Netz entspricht den Kosten für die Anstellung eines Nachwuchsforschers durch jedes Mitglied des Netzes plus einem Teil der Kosten für die Koordinierung des Projekts. Jedes Netz hat mindestens 60 % des Finanzbeitrags zur Deckung der Kosten für die Anstellung junger Forscher zu verwenden.

In der Regel wird für den Ankauf von Ausstattungsgegenständen oder zur Deckung der Forschungsaufgaben kein Beitrag der Gemeinschaft gewährt.

Marie-Curie-Stipendien

Als Gasteinrichtungen kommen nur Rechtspersonen und internationale Organisationen in Betracht, die ihren Sitz in einem Mitgliedstaat oder in einem assoziierten Staat haben.

Am Marie-Curie-Stipendien-System können die drei in Anhang II definierten Gruppen von Forschern teilnehmen. Sie müssen Angehörige eines Mitgliedstaats oder eines assoziierten Staates sein oder seit mindestens fünf Jahren in der Gemeinschaft ihren Wohnsitz haben (1).

Die Forschungsarbeiten werden in einem anderen als dem Land, dessen Staatsangehörigkeit der Stipendiat besitzt, bzw. als dem Land, in dem er zuletzt schwerpunktmäßig tätig war, durchgeführt. In den Fällen, in denen ein Wissens- und Technologietransfer in die benachteiligten Regionen stattfindet, gelten jedoch Ausnahmen für

- einzelne Empfänger von Rückkehrstipendien;

- erfahrene Forscher, sofern ihre Forschungsarbeiten in einem anderen Land durchgeführt werden als dem, in dem der erfahrene Forscher eine Festanstellung in einer Forschungseinrichtung hat.

Marie-Curie-Individualstipendien

Der Antrag auf ein Individualstipendium ist vom Bewerber und der Gasteinrichtung gemeinsam zu erstellen. Die Stipendiaten werden von der Kommission auf Grundlage der in Anhang IV dieses Programms genannten Kriterien ausgewählt.

Das Stipendium wird der Gasteinrichtung gemäß den Bestimmungen von Anhang IV des Fünften Rahmenprogramms ausgezahlt. Der dem Stipendiaten zu gewährende Betrag wird für jeden Mitgliedstaat und jeden assoziierten Staat unter Berücksichtigung des hohen qualitativen Niveaus der Marie-Curie-Stipendiaten und des der generellen Situation der Forscher vergleichbaren Niveaus im Gastland festgesetzt und deckt auch die für einen angemessenen sozialen Schutz erforderlichen Ausgaben ab.

Jede Gasteinrichtung hat sich zu vergewissern, daß der Stipendiat entweder im Rahmen des in dem betreffenden Mitgliedstaat bzw. assoziierten Staat geltenden Sozialversicherungssystems für Angestellte oder im Rahmen eines sozialen Systems, das hinsichtlich Versicherungssumme und der abgedeckten Risiken mindestens einen vergleichbaren Schutz bietet, versichert ist.

Marie-Curie-Industriestipendien

Die Gasteinrichtungen werden von der Kommission anhand der in Anhang IV dieses Programms genannten Kriterien ausgewählt. Anschließend wählen diese die Stipendiaten aus. Die Kommission legt genaue Kriterien fest, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Qualifikationen und der Chancengleichheit beim Zugang, die die Gastunternehmen dabei anwenden müssen. Bevor ein Stipendium-Vertrag angeboten wird, müssen die ausgewählten Kandidaten von der Kommission bestätigt werden.

Eine gemeinsame Finanzierung durch die Gemeinschaft und die Gasteinrichtung wird es letzterer ermöglichen, Graduierte und Nachwuchswissenschaftler mit der erforderlichen Forschungserfahrung zu unterstützen.

Marie-Curie-Stipendien für Aufenthalte in strukturschwachen Regionen

Die Gasteinrichtungen werden von der Kommission auf Grundlage der in Anhang IV dieses Programms genannten Kriterien ausgewählt. Anschließend wählen diese die Stipendiaten aus. Die Kommission legt genaue Kriterien fest, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Qualifikationen und der Chancengleichheit beim Zugang, die die Gesamteinrichtungen dabei anwenden müssen. Bevor ein Stipendien-Vertrag angeboten wird, müssen die ausgewählten Kandidaten von der Kommission bestätigt werden.

Die Gemeinschaftsmittel werden es der Gasteinrichtung ermöglichen, Nachwuchswissenschaftler mit der erforderlichen Forschungserfahrung zu finanzieren.

Marie-Curie-Stipendien für erfahrene Forscher

Der Antrag auf ein Stipendium für erfahrene Forscher ist von dem Bewerber und der Gasteinrichtung gemeinsam zu stellen. Die erfahrenen Forscher werden von der Kommission auf Grundlage der in Anhang IV dieses Programms genannten Kriterien ausgewählt.

Die Gemeinschaftsmittel werden es der Gesamteinrichtung ermöglichen, einen erfahrenen Forscher zu finanzieren.

Aufenthalte an Marie-Curie-Ausbildungszentren

Unter Ausbildungszentrum wird ein eindeutig bestimmbarer Teil einer Forschungseinrichtung verstanden, beispielsweise eine Forschergruppe oder auch zwei oder mehrere Forschergruppen, die Beziehungen zueinander unterhalten. Das Ausbildungszentrum muß in seinem Fachgebiet international anerkannt sein und über Erfahrungen mit der Ausbildung von Doktoranden, insbesondere von Doktoranden aus dem Ausland, verfügen. Darüber hinaus können die Organisatoren internationaler Doktorandenkurse, die im Rahmen einer formellen Zusammenarbeit zwischen ihren, in verschiedenen Ländern liegenden Einrichtungen abgestimmte Promotionsvoraussetzung festgelegt haben, als Ausbildungszentren betrachtet werden.

Die Ausbildungszentren werden von der Kommission auf Grundlage der in Anhang IV dieses Programms genannten Kriterien ausgewählt. Anschließend wählen diese die Nachwuchsforscher aus. Die Kommission legt genaue Kriterien fest, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Qualifikationen und der Chancengleichheit beim Zugang, die die Ausbildungszentren dabei anwenden müssen. Bevor ein Stipendien-Vertrag angeboten wird, müssen die ausgewählten Kandidaten von der Kommission bestätigt werden.

In Betracht kommen Nachwuchsforscher, die in einem anderen als dem Gastland zur Promotion führende Studien absolvieren, und zwar auf einem Gebiet, das dem Fachgebiet des Ausbildungszentrums nahesteht. Der Ausbildungsaufenthalt an dem Ausbildungszentrum muß Bestandteil ihres Promotionsstudiums sein.

Die Gemeinschaftsfinanzierung wird es dem Ausbildungszentrum ermöglichen, kurzfristige Aufenthalte junger Forscher mit einer maximalen Dauer von einem akademischen Jahr zu finanzieren.

Verbesserung des Zugangs zu Forschungsinfrastrukturen

Grenzüberschreitender Zugang zu größeren Forschungsinfrastrukturen

Bei den Teilnehmern dieser Maßnahme handelt es sich um Rechtspersonen, die wichtige Forschungsinfrastrukturen betreiben. Internationale Organisationen, die größere Forschungsinfrastrukturen in den Mitgliedstaaten oder den assoziierten Staaten betreiben, können sich ausnahmsweise mit einer finanziellen Unterstützung aus dem Programm beteiligen, sofern der im Rahmen des Programms finanzierte Zugang eine Ergänzung des Aufgabenbereichs der betreffenden Organisation darstellt und darüber hinaus für eine Finanzierung aus den eigenen Mitteln der Organisation nicht in Frage kommt.

Die finanzielle Unterstützung durch die Gemeinschaft kann 100 % der Reise- und Unterhaltskosten der Forschergruppen abdecken, die die Infrastrukturen aufsuchen und in einem anderen Mitgliedstaat oder assoziierten Staat arbeiten als dem des Eigentümers oder Betreibers der Infrastruktur. Ferner kann der Finanzbeitrag der Gemeinschaft bis zu 100 % der erstattungsfähigen zusätzlichen Kosten betragen, die für den Zugang von Forschergruppen zur Infrastruktur entstehen. Bei der Berechnung dieser Kosten wird entweder von einem mit jedem Infrastrukturbetreiber ausgehandelten und aus seinen direkten Betriebskosten abgeleiteten Einheitspreis je Nutzer ausgegangen oder von den tatsächlichen zusätzlichen Kosten dafür, daß die Einrichtung den Forschergruppen, die die Infrastruktur aufsuchen, zur Verfügung gestellt wird. Beiträge zu Kapitalkosten sind ausgeschlossen.

Vernetzung der Infrastrukturbetreiber

Die Netze für die Zusammenarbeit zwischen Infrastrukturen werden thematisch organisiert. Jedes Netz muß sich aus mindestens drei voneinander unabhängigen Rechtspersonen zusammensetzen, die Forschungsinfrastrukturen in mindestens drei Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten betreiben. Als Koordinator fungiert eine der Rechtspersonen.

Auf die Forschungsinfrastruktur bezogene FTE-Vorhaben

An einem FTE-Projekt müssen mindestens zwei voneinander unabhängige Rechtspersonen beteiligt sein, die Forschungsinfrastrukturen in mindestens zwei Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten betreiben. Als Koordinator fungiert eine der Rechtspersonen.

Konzertierte Aktionen

Die Kommission kann gemeinsam mit Betreibern von Forschungsinfrastrukturen, die im Rahmen dieses Programms (oder im Rahmen des Vorläuferprogramms "Ausbildung und Mobilität von Wissenschaftlern") einen Vertrag geschlossen haben, konzertierte Aktionen durchführen mit dem Ziel, als Ergänzung zu den nationalen und internationalen Anstrengungen den Informationsaustausch zwischen den Betreibern von Forschungsinfrastrukturen und den Forschern der Mitgliedstaaten oder der assoziierten Staaten über gemeinsam interessierende Fragen zu fördern.

Förderung wissenschaftlicher und technologischer Spitzenleistungen

Hochrangige wissenschaftliche Konferenzen

Bei den Teilnehmern dieser Maßnahme handelt es sich um Rechtspersonen aus allen Bereichen der wissenschaftlichen Forschung, die eine wissenschaftliche Konferenz mit Beteiligung einer repräsentativen Auswahl von Forschern des betreffenden Fachgebiets veranstalten möchten.

Die Finanzmittel der Gemeinschaft sollen die Veranstaltungskosten sowie die mit der Teilnahme von Rednern oder von Lehrkräften verbundenen Kosten teilweise und die Kosten der Teilnahme von Nachwuchsforschern bis zu 100 % decken. Eine Unterstützung soll auch gewährt werden, um Forschern die Teilnahme zu erleichtern, die Angehörige eines Mitgliedstaats oder eines assoziierten Staats sind, aber zum Zeitpunkt der Konferenz in einem Labor oder einer Einrichtung außerhalb der Mitgliedstaaten und der assoziierten Staaten tätig sind.

Auszeichnungen für herausragende Forschungsarbeiten

Der "Descartes-Preis" wird an Forscher verliehen, die im Rahmen eines europäischen kooperativen Forschungsprojekts herausragende wissenschaftliche oder technologische Ergebnisse erzielt haben.

Teilnehmer am "Preis für Hochschulstudenten" und am "EU-Wettbewerb für Nachwuchswissenschaftler" sind Rechtspersonen, die entsprechende Verfahren auf einzelstaatlicher Ebene organisieren, und junge Bewerber, deren Projekte in diesem Rahmen ausgewählt wurden.

Die Gemeinschaftsfinanzierung deckt bis zu 100 % der Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der entsprechenden Auswahlverfahren und schließt die Gewährung von Geldpreisen oder einer gleichwertigen Anerkennung für die besten Teilnehmer ein.

2. BEGLEITMASSNAHMEN

Die Begleitmaßnahmen umfassen insbesondere

- flankierende Studien zum spezifischen Programm, einschließlich der Vorbereitung künftiger Maßnahmen, darunter auch Studien zu strategischen Fragen, die sich im Zuge der Programmabwicklung stellen;

- Informationsaustausch, Konferenzen, Seminare, Workshops, Diskussionsrunden, Studienpanels;

- Hinzuziehung externer Fachkompetenz, insbesondere bei der in Artikel 5 Absatz 1 des Fünften Rahmenprogramms vorgesehenen Überwachung der Durchführung des spezifischen Programms sowie der in Artikel 5 Absatz 2 des Fünften Rahmenprogramms vorgesehenen externen Bewertung der indirekten FTE-Aktionen und der Überwachung ihrer Durchführung;

- Maßnahmen im Bereich Verbreitung, Information und Kommunikation, einschließlich wissenschaftlicher Publikationen, und Maßnahmen zur Bekanntmachung und Nutzung der Ergebnisse und für den Technologietransfer;

- Förderung des Status und des Ansehens der Marie-Curie-Stipendiaten; insbesondere durch die Vereinigung der Marie-Curie-Stipendiaten;

- Unterstützung bei der Zusammenführung potentieller Teilnehmer mit dem Ziel, ein detailliertes Arbeitsprogramm für ein Forschungsvorhaben zu erstellen, insbesondere als Mittel zur Erarbeitung von Vorschlägen aus den neuen Wissenschafts- und Technologiebereichen oder mit innovativen multidisziplinären Ansätzen oder aus Fachgebieten, die bislang nur selten Gegenstand grenzüberschreitender Zusammenarbeit waren;

- Förderung von Maßnahmen zur Sensibilisierung und zur Unterstützung der Forschungsakteure, einschließlich der KMU.

3. KOORDINIERUNGSMODALITÄTEN

Die Kommission bemüht sich, innerhalb des Programms die Komplementarität der indirekten FTE-Aktionen, insbesondere durch ihre Ausrichtung auf ein gemeinsames Ziel, sicherzustellen und Doppelarbeit zu vermeiden, wobei jedoch die legitimen Interessen der Antragsteller für indirekte FTE-Aktionen gewahrt werden.

Eine Koordinierung wird, soweit möglich, auch sichergestellt zwischen den Maßnahmen des spezifischen Programms und den Tätigkeiten im Rahmen

- anderer spezifischer Programme des Fünften Rahmenprogramms;

- der Forschungs- und Ausbildungsprogramme zur Umsetzung des Beschlusses 1999/64/Euratom des Rates vom 22. Dezember 1998 über das Fünfte Rahmenprogramm der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom) für Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung (1998-2002) (2);

- anderer europäischer Forschungsstrukturen, einschließlich Eureka und COST;

- anderer Instrumente der Gemeinschaft im Forschungsbereich, einschließlich PHARE, TACIS, MEDA, EIF, Strukturfonds, EIB und die Programme im Bereich allgemeine und berufliche Bildung und Jugend.

Diese Koordinierung umfaßt

i) die Ermittlung gemeinsamer Themen oder Prioritäten im Hinblick auf

- den Informationsaustausch,

- die Durchführung gemeinsam beschlossener Arbeiten, bei denen insbesondere eines der in Artikel 9 der Regeln für die Teilnahme und die Verbreitung der Ergebnisse vorgesehenen Verfahren zur Anwendung kommt;

ii) die Umverteilung von Vorschlägen für indirekte FTE-Aktionen zwischen spezifischen Programmen oder zwischen einem spezifischen Programm und einem Programm für Maßnahmen im Bereich der Forschung und Ausbildung.

(1) Bewerber um Marie-Curie-Stipendien haben sicherzustellen, daß sie den Einwanderungs- und Visavorschriften des Mitgliedstaats oder assoziierten Staates, in dem sie ihr Stipendium wahrnehmen wollen, nachkommen können.

(2) ABl. L 26 vom 1.2.1999, S. 34.

ANHANG IV

AUSWAHLKRITERIEN FÜR DIE DURCHFÜHRUNG DES PROGRAMMS

Für bestimmte Teilbereiche des Programms gelten zusätzlich zu den in Artikel 3 genannten Kriterien folgende spezifische Auswahlkriterien:

Förderung der Ausbildung und Mobilität von Forschern

Ausbildungsnetze im Bereich der Forschung

Die Netze werden nach der wissenschaftlichen Qualität des gemeinsamen Forschungsprojekts ausgewählt, das dem Netz zugrunde liegt, sowie nach Qualität und Inhalt des Ausbildungsprogramms. Netze, die den Austausch zwischen verschiedenen wissenschaftlichen Disziplinen fördern oder sich aus komplementären Teams zusammensetzen, sowie Netze, die zweckdienliche Beziehungen zur Industrie unterhalten, werden gegenüber Netzen gleicher Qualität bevorzugt, sofern die genannten Aspekte für das Ausbildungsprogramm des Netzes relevant sind.

Marie-Curie-Stipendien

Marie-Curie-Individualstipendien

Es kommen unter anderem folgende Auswahlkriterien zur Anwendung: Forschungserfahrung und Eignung des Bewerbers, Konsequenzen und Nutzen der Ausbildung für den Bewerber, Qualität der von der Gastgruppe betriebenen Forschung, Fähigkeit der Gasteinrichtung, dem forschungsbezogenen Ausbildungsbedarf des Bewerbers gerecht zu werden, sowie wissenschaftliche und technologische Qualität und Relevanz des Projekts.

Für die Rückkehrstipendien gelten unter anderem folgende Auswahlkriterien: Forschungsergebnisse und -erfahrung des Bewerbers im Rahmen des ursprünglichen Stipendiums sowie der Nutzen für die neue Gasteinrichtung.

Marie-Curie-Industriestipendien

Die Gasteinrichtungen werden von der Kommission ausgewählt. Anschließend wählen diese die Stipendiaten aus. Die Kommission legt genaue Kriterien fest, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Qualifikationen und der Chancengleichheit beim Zugang, die die Gastunternehmen dabei anwenden müssen. Bevor ein Stipendien-Vertrag angeboten wird, müssen die ausgewählten Kandidaten von der Kommission bestätigt werden.

Auswahlkriterien sind unter anderem: die Qualität der in der Gasteinrichtung betriebenen Forschung, die Fähigkeit, für den Stipendiaten ein angemessenes Ausbildungsangebot sowie entsprechende Begleitmaßnahmen und Forschungseinrichtungen bereitzustellen, die Zusammenarbeit mit anderen Forschungsorganisationen, die wissenschaftliche und technologische Qualität sowie die Relevanz des vorgeschlagenen Forschungsbereichs.

Die Stipendiaten werden von der Gasteinrichtung nach ihrer wissenschaftlichen Kompetenz und der Vereinbarkeit ihrer Forschungserfahrung mit dem vorgeschlagenen Forschungsbereich ausgewählt.

Marie-Curie-Stipendien für Aufenthalte in strukturschwachen Regionen

Die Gasteinrichtungen werden von der Kommission ausgewählt. Anschließend wählen diese die Stipendiaten aus. Die Kommission legt genaue Kriterien fest, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Qualifikationen und der Chancengleichheit beim Zugang, die die Gasteinrichtungen dabei anwenden müssen. Bevor ein Stipendien-Vertrag angeboten wird, müssen die Kandidaten von der Kommission bestätigt werden.

Auswahlkriterien sind unter anderem: Relevanz und Grad der gesuchten fachlichen Kompetenz, die Vereinbarkeit der neuen Kompetenz mit den in der Gasteinrichtung vorhandenen Kompetenzen, die angemessene Größe der Gasteinrichtung, damit geeignete Arbeitsbedingungen für die Stipendiaten sichergestellt sind, sowie der internationale Charakter der Forschungstätigkeit der Gasteinrichtung.

Die Stipendiaten werden von der Gasteinrichtung nach ihrer wissenschaftlichen Kompetenz und der Vereinbarkeit ihrer Forschungserfahrung mit dem Bedarf der Gasteinrichtung ausgewählt.

Marie-Curie-Stipendien für erfahrene Forscher

Auswahlkriterien sind unter anderem: herausragende wissenschaftliche Kompetenz des Bewerbers, wissenschaftliche und technologische Qualität sowie Relevanz des Projekts und außerdem Relevanz, Auswirkungen und Nutzen des Stipendiums für sämtliche Beteiligten.

Aufenthalte an Marie-Curie-Ausbildungszentren

Die Ausbildungszentren werden von der Kommission ausgewählt. Anschließend wählen diese die Nachwuchsforscher aus. Die Kommission legt genaue Kriterien fest, insbesondere hinsichtlich der erforderlichen Qualifikationen und der Chancengleichheit beim Zugang, die die Ausbildungszentren dabei anwenden müssen. Bevor ein Stipendien-Vertrag angeboten wird, müssen die ausgewählten Kandidaten von der Kommission bestätigt werden.

Auswahlkriterien sind unter anderem: die Qualität der an dem Ausbildungszentrum betriebenen Forschung, dessen Fähigkeit, eine forschungsbezogene Ausbildung anzubieten, der Nachweis darüber, daß das Zentrum in der Vergangenheit internationale Promotionsstudien mit Erfolg durchgeführt hat, sowie die angemessene Größe des Ausbildungszentrums, damit geeignete Arbeitsbedingungen für die Nachwuchsforscher sichergestellt sind.

Die Nachwuchsforscher werden von dem Ausbildungszentrum nach ihren wissenschaftlichen Verdiensten und der Eignung des Ausbildungszentrums für ihre besonderen Promotionsstudien ausgewählt.

Verbesserung des Zugangs zu Forschungsinfrastrukturen

Grenzüberschreitender Zugang zu größeren Forschungsinfrastrukturen

Auswahlkriterien sind die Qualität der Infrastruktur, die Qualität der Forschungsarbeit, die die externen Nutzer dort durchführen können, die Qualität der wissenschaftlichen, technischen und logistischen Unterstützung, die den externen Nutzern geboten wird, das von neuen ausländischen Nutzern aus Ländern, in denen keine vergleichbare Infrastruktur besteht, ausgedrückte Interesse, und die Kostenwirksamkeit der von der Gemeinschaft geleisteten Unterstützung.

Vernetzung der Infrastrukturbetreiber

Die Netze werden ausgewählt nach ihrer Kapazität, den Zugang zu Forschungsinfrastrukturen von gemeinschaftlichem Interesse und die von diesen angebotenen Dienstleistungen zu verbessern, sowie nach der Fähigkeit der Teilnehmer, eine wirksame Koordination der Netzaktivitäten zu gewährleisten.

Auf die Forschungsinfrastruktur bezogene FTE-Projekte

Die FTE-Projekte werden ausgewählt nach der wissenschaftlichen Originalität des Projekts, der Qualität der Forschungsmethode und des Arbeitsplans, der Fähigkeit des Projekts, das Angebot von Infrastrukturen dieser Art in Europa zu verbessern, und dem Ausmaß des im allgemeinen von den Infrastrukturbetreibern dieses Fachgebiets und von den Nutzern ausgedrückten Interesses.

Förderung wissenschaftlicher und technologischer Spitzenleistungen

Hochrangige wissenschaftliche Konferenzen

Auswahlkriterien für wissenschaftliche Konferenzen sind das Interesse des vorgeschlagenen Themas für die Wissenschaft im allgemeinen, die Qualität des vorgeschlagenen Konferenzprogramms und seine Relevanz für die Ausbildung junger europäischer Nachwuchsforscher.

Auszeichnungen für herausragende Forschungsarbeiten

Die Auszeichnungen werden nach der wissenschaftlichen Qualität und der Relevanz der vorgeschlagenen Projekte zuerkannt. Das Alter und die in der Vergangenheit erbrachten wissenschaftlichen Leistungen der Teilnehmer werden angemessen berücksichtigt.

Sensibilisierung der Öffentlichkeit

Für eine Unterstützung durch die Gemeinschaft kommen Projekte in Betracht, die ein Thema von allgemeinem Interesse für Europa bearbeiten und eine qualitativ anspruchsvolle Zusammenwirkung von Wissenschaftlern und Wissenschaftsmittlern zum Nutzen der Bürger Europas beinhalten. Vorrang genießen Projekte und Initiativen, an denen mindestens drei voneinander unabhängige Partner aus mindestens drei Mitgliedstaaten oder assoziierten Staaten beteiligt sind. Für andere Projekte kann dann eine Unterstützung beantragt werden, wenn von ihnen übertragbare Ergebnisse zu erwarten sind, die in der Folge auch von Akteuren genutzt werden können, die nicht an dem Projekt teilnehmen.