Europäische Union

Beschluss 2010/788/GASP des Rates vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/369/GASP

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2025-12-10

Quellenkennung: 32010D0788. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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efindet sich seit Juni 2016 in Deutschland in Haft. Wurde am 29. November 2014 für fünf Jahre zum Präsidenten der FDLR wiedergewählt. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Ignace Murwanashyaka ist Präsident der FDLR und übt Einfluss auf die Strategien der FDLR-Truppen aus, einer der unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen, die unter Verstoß gegen das Waffenembargo am illegalen Waffenhandel beteiligt sind. Er hatte telefonischen Kontakt zu den Militärkommandanten der FDLR vor Ort (unter anderem während des Busurungi-Massakers im Mai 2009); er erteilte militärische Befehle an das Oberkommando; er war beteiligt an der Koordinierung des Transfers von Waffen und Munition an Einheiten der FDLR und der Übermittlung spezifischer Anweisungen zu deren Verwendung und er verwaltete große Geldsummen aus dem illegalen Verkauf natürlicher Ressourcen in den von der FDLR kontrollierten Gebieten. Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er als Präsident und Militärkommandant der FDLR für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern durch die FDLR in Ost-Kongo verantwortlich. Er wurde am 17. November 2009 von den deutschen Behörden festgenommen und am 28. September 2015 von einem deutschen Gericht der Anführung einer ausländischen terroristischen Gruppierung und der Beihilfe zu Kriegsverbrechen für schuldig befunden. Er wurde zu einer dreizehnjährigen Freiheitsstrafe verurteilt und befindet sich seit Juni 2016 in Deutschland in Haft. Er wurde am 29. November 2014 für fünf Jahre zum Präsidenten der FDLR wiedergewählt. ▼M11 17.    Straton MUSONI (alias: IO Musoni) Benennung: Ehemaliger Vizepräsident der FDLR. Geburtsdatum: a) 6. April 1961, b) 4. Juni 1961. Geburtsort: Mugambazi, Kigali, Ruanda. Staatsangehörigkeit: Ruanda. Tag der Benennung durch die VN: 29. März 2007. Weitere Angaben: Wurde am 17. November 2009 von den deutschen Behörden festgenommen, am 28. September 2015 von einem deutschen Gericht der Anführung einer ausländischen terroristischen Gruppe für schuldig befunden und zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Musoni wurde unmittelbar nach dem Gerichtsverfahren freigelassen, da er mehr als fünf Jahre seiner Freiheitsstrafe verbüßt hatte. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5272354 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Straton Musoni war Vizepräsident der FDLR, einer in der DRK operierenden ausländischen bewaffneten Gruppe. Er behinderte unter Verstoß gegen die Resolution 1649 (2005) die Entwaffnung und die freiwillige Repatriierung oder Neuansiedlung der diesen Gruppen angehörenden Kombattanten. Er wurde am 17. November 2009 von den deutschen Behörden festgenommen, am 28. September 2015 von einem deutschen Gericht der Anführung einer ausländischen terroristischen Gruppe für schuldig befunden und zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe verurteilt. Er wurde unmittelbar nach dem Gerichtsverfahren freigelassen, da er mehr als fünf Jahre seiner Freiheitsstrafe verbüßt hatte. 18.    Jules MUTEBUTSI (alias: a) Jules Mutebusi, b) Jules Mutebuzi, c) Oberst Mutebutsi) Geburtsdatum: 1964. Geburtsort: Minembwe, Süd-Kivu, Demokratische Republik Kongo. Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo. Tag der Benennung durch die VN: 1. November 2005. Weitere Angaben: Ehemaliger stellvertretender militärischer Regionalkommandant der FARDC im 10. Militärbezirk; im April 2004 wegen Disziplinverstoß entlassen. Von den ruandischen Behörden im Dezember 2007 beim versuchten Grenzübertritt in die DRK festgenommen. Berichten zufolge am 9. Mai 2014 in Kigali gestorben. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5272093 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Jules Mutebutsi vereinte seine Kräfte mit anderen abtrünnigen Elementen der ehemaligen RCD-G, um im Mai 2004 die Stadt Bukavu gewaltsam einzunehmen. Er war beteiligt an der Beschaffung von Waffen außerhalb der FARDC-Strukturen und an deren Lieferung an unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannte bewaffnete Gruppen und Milizen unter Verletzung des Waffenembargos. Er war ehemaliger stellvertretender militärischer Regionalkommandant der FARDC im 10. Militärbezirk bis April 2004; zu diesem Zeitpunkt wurde er wegen Disziplinverstoß entlassen. Von den ruandischen Behörden im Dezember 2007 beim versuchten Grenzübertritt in die DRK festgenommen. Berichten zufolge ist er am 9. Mai 2014 in Kigali gestorben. 19.    Baudoin NGARUYE WA MYAMURO (alias: Oberst Baudoin Ngaruye) Titel: Militärischer Anführer der Bewegung des 23. März (M23). Benennung: Brigadegeneral. Anschrift: Rubavu/Mudende, Ruanda. Geburtsdatum: a) 1. April 1978, b) 1978. Geburtsort: a) Bibwe, Demokratische Republik Kongo, b) Lusamambo, Lubero-Gebiet, Demokratische Republik Kongo. Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo. Nationale Kennnummer: FARDC-Kennnummer: 1-78-09-44621-80. Tag der Benennung durch die VN: 30. November 2012. Weitere Angaben: Reiste am 16.3.2013 in die Republik Ruanda ein. Lebt seit Ende 2014 im Lager Ngoma, Ruanda. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5268954 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Im April 2012 hat Ngaruye unter dem Oberbefehl von General Ntaganda die Meuterei des ehemaligen CNDP befehligt, die als Bewegung des 23. März (M23) bekannt wurde. Er ist derzeit der dritthöchste militärische Anführer der M23. Die Expertengruppe für die Demokratische Republik Kongo hat bereits 2008 und 2009 seine Benennung empfohlen. Er hat als Verantwortlicher schwere Menschenrechtsverletzungen und Verstöße gegen das Völkerrecht begangen. Zwischen 2008 und 2009 und erneut gegen Ende 2010 hat er Hunderte von Kindern für die M23 rekrutiert und ausgebildet. Er hat Morde, Verstümmelungen und Entführungen, oftmals gezielt gegen Frauen gerichtet, begangen. Er ist verantwortlich für Hinrichtungen und Folterungen von Deserteuren aus der M23. 2009 gab er innerhalb der FARDC Befehl, alle Männer im Dorf Shalio in Walikale zu töten. Unter dem direkten Oberbefehl von Ntaganda stellte er in Masisi und Walikali auch Waffen, Munition und Sold bereit. 2010 organisierte er die Vertreibung und Enteignung der Bevölkerung im Gebiet von Lukopfu. Außerdem war er eng an kriminellen Netzen innerhalb der FARDC beteiligt, die Gewinn aus dem Mineralienhandel ziehen, was 2011 zu Spannungen und gewaltsamen Zusammenstößen mit Oberst Innocent Zimurinda führte. Reiste am 16.3.2013 bei Gasizi/Rubavu in die Republik Ruanda ein. 20.    Mathieu, Chui NGUDJOLO (alias: a) Cui Ngudjolo) Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo. Anschrift: Demokratische Republik Kongo. Geburtsdatum: 8. Oktober 1970. Geburtsort: Bunia, Provinz Ituri, Demokratische Republik Kongo. Tag der Benennung durch die VN: 1. November 2005. Weitere Angaben: Wurde im Oktober 2003 in Bunia von der MONUC festgenommen. Wurde am 7. Februar 2008 von der Regierung der DRK an den Internationalen Strafgerichtshof überstellt. Er wurde im Dezember 2012 vom IStGH in allen Anklagepunkten freigesprochen, und das Urteil wurde von der Berufungskammer am 27. Februar 2015 bestätigt. Ngudjolo stellte einen Asylantrag in den Niederlanden, der aber abgelehnt wurde. Er wurde am 11. Mai 2015 in die DRK abgeschoben. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5776118 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Mathieu Chui Ngudjolo war Stabschef der FRPI, besitzt politischen Einfluss und befehligt und kontrolliert die Aktivitäten der FRPI-Truppen, die zu den unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen zählen, die für illegalen Waffenhandel unter Verletzung des Waffenembargos verantwortlich sind. Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern unter 15 Jahren in Ituri im Jahr 2006 verantwortlich. Er wurde im Oktober 2003 in Bunia von der MONUC festgenommen. Anschließend wurde er am 7. Februar 2008 von der Regierung der DRK an den Internationalen Strafgerichtshof überstellt. Er wurde im Dezember 2012 vom IStGH in allen Anklagepunkten freigesprochen, und das Urteil wurde von der Berufungskammer am 27. Februar 2015 bestätigt. Ngudjolo stellte einen Asylantrag in den Niederlanden, der aber abgelehnt wurde. Er wurde am 11. Mai 2015 in die DRK abgeschoben. 21.    Floribert Ngabu NJABU (alias: a) Floribert Njabu Ngabu, b) Floribert Ndjabu, c) Floribert Ngabu Ndjabu) Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo, Reisepass-Nr. OB 0243318. Geburtsdatum: 23. Mai 1971. Tag der Benennung durch die VN: 1. November 2005. Weitere Angaben: Seit März 2005 in Kinshasa wegen Beteiligung der FNI an Menschenrechtsverletzungen unter Hausarrest gestellt. Am 27. März 2011 nach Den Haag überstellt, um in den IStGH-Prozessen gegen Germain Katanga und Mathieu Ngudjolo als Zeuge vernommen zu werden. Stellte im Mai 2011 in den Niederlanden einen Asylantrag. Im Oktober 2012 lehnte ein niederländisches Gericht seinen Asylantrag ab. Im Juli 2014 wurde er von den Niederlanden in die DRK abgeschoben, wo er festgenommen wurde. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5776373 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Präsident der FNI, einer der unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen, die unter Verstoß gegen das Waffenembargo am illegalen Waffenhandel beteiligt sind. Seit März 2005 in Kinshasa wegen Beteiligung der FNI an Menschenrechtsverletzungen unter Hausarrest gestellt. Am 27. März 2011 nach Den Haag überstellt, um in den IStGH-Prozessen gegen Germain Katanga und Mathieu Ngudjolo als Zeuge vernommen zu werden. Stellte im Mai 2011 in den Niederlanden einen Asylantrag. Im Oktober 2012 lehnte ein niederländisches Gericht seinen Asylantrag ab; derzeit ist ein Rechtsmittelverfahren gegen diese Entscheidung anhängig. 22.    Laurent NKUNDA (alias: a) Nkunda Mihigo Laurent, b) Laurent Nkunda Bwatare, c) Laurent Nkundabatware, d) Laurent Nkunda Mahoro Batware, e) Laurent Nkunda Batware, f) Vorsitzender, g) General Nkunda, h) Papa Six) Geburtsdatum: a) 6. Februar 1967, b) 2. Februar 1967. Geburtsort: Rutshuru, Nord-Kivu, Demokratische Republik Kongo. Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo. Tag der Benennung durch die VN: 1. November 2005. Weitere Angaben: Ehemaliger General der RCD-G. Gründete 2006 den National Congress for the People's Defense; hoher Offizier der Rally for Congolese Democracy-Goma (RCD-G) 1998-2006; Offizier der Rwandan Patriotic Front (RPF) 1992-1998. Laurent Nkunda wurde im Januar 2009 von den ruandischen Behörden in Ruanda festgenommen und als Befehlshaber des CNDP abgelöst. Lebt seither unter Hausarrest in Kigali, Ruanda. Das Auslieferungsgesuch der Regierung der DRK gegen Nkunda wegen der im Osten der DRK begangenen Verbrechen wurde von Ruanda abgelehnt. 2010 wurde seine Beschwerde wegen unrechtmäßiger Inhaftierung vom ruandischen Gericht in Gisenyi (Ruanda) zurückgewiesen und die Angelegenheit zur Prüfung an ein Militärgericht verwiesen. Die Anwälte Nkundas legten vor dem ruandischen Militärgericht Berufung ein. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5270703 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Vereinte seine Kräfte mit anderen abtrünnigen Elementen der ehemaligen RCD-G, um im Mai 2004 die Stadt Bukavu gewaltsam einzunehmen. Beschaffung von Waffen außerhalb der FARDC unter Verstoß gegen das Waffenembargo. Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er für 264 Fälle von Rekrutierung und Einsatz von Kindern durch unter seiner Führung stehende Truppen in Nord-Kivu von 2002 bis 2009 verantwortlich. Ehemaliger General der RCD-G. Gründete 2006 den National Congress for the People's Defense; hoher Offizier der Rally for Congolese Democracy-Goma (RCD-G) 1998-2006; Offizier der Rwandan Patriotic Front (RPF) 1992-1998. Laurent Nkunda wurde im Januar 2009 von den ruandischen Behörden in Ruanda festgenommen und als Befehlshaber des CNDP abgelöst. Lebt seither unter Hausarrest in Kigali, Ruanda. Das Auslieferungsgesuch der Regierung der DRK gegen Nkunda wegen der im Osten der DRK begangenen Verbrechen wurde von Ruanda abgelehnt. 2010 wurde seine Beschwerde wegen unrechtmäßiger Inhaftierung vom ruandischen Gericht in Gisenyi (Ruanda) zurückgewiesen und die Angelegenheit zur Prüfung an ein Militärgericht verwiesen. Die Anwälte Nkundas leiteten ein Verfahren vor dem ruandischen Militärgericht ein. Er verfügt nach wie vor über gewissen Einfluss bei bestimmten Teilen des CNDP. 23.    Felicien NSANZUBUKIRE (alias: Fred Irakeza) Benennung: a) Unterbereichskommandant der FDLR-FOCA, b) Oberst der FDLR-FOCA. Anschrift: Provinz Süd-Kivu, Demokratische Republik Kongo (seit Juni 2016). Geburtsdatum: 1967. Geburtsort: a) Murama, Kigali, Ruanda, b) Rubungo, Kigali, Ruanda, c) Kinyinya, Kigali, Ruanda. Staatsangehörigkeit: Ruanda. Tag der Benennung durch die VN: 1. Dezember 2010. Weitere Angaben: Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5269078 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Felicien Nsanzubukire beaufsichtigte und koordinierte mindestens von November 2008 bis April 2009 den illegalen Handel mit Munition und Waffen von der Vereinigten Republik Tansania über den Tanganjikasee an die FDLR-Einheiten in den Regionen Uvira und Fizi von Süd-Kivu. Seit Januar 2016 ist Nsanzubukire ein Unterbereichskommandant der FDLR-FOCA in der Provinz Süd-Kivu im Range eines Obersten. 24.    Pacifique NTAWUNGUKA (alias: a) Pacifique Ntawungula, b) Oberst Omega, c) Nzeri, d) Israel) Benennung: a) Kommandant des Sektors „SONOKI“ der FDLR-FOCA, b) Brigadegeneral der FDLR-FOCA. Anschrift: Rutshuru-Gebiet, Nord-Kivu, Demokratische Republik Kongo (seit Juni 2016). Geburtsdatum: a) 1. Januar 1964, b) ca. 1964. Geburtsort: Gaseke, Provinz Gisenyi, Ruanda. Staatsangehörigkeit: Ruanda. Tag der Benennung durch die VN: 3. März 2009. Weitere Angaben: Hat eine militärische Ausbildung in Ägypten erhalten. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5269021 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Pacifique Ntawunguka war Kommandant der ersten Division der FOCA, des bewaffneten Flügels der FDLR. Als militärischer Anführer einer in der Demokratischen Republik Kongo operierenden ausländischen bewaffneten Gruppe behinderte er unter Verstoß gegen Nummer 4 Buchstabe b der Resolution 1857 (2008) des VN-Sicherheitsrates die Entwaffnung und freiwillige Repatriierung oder Neuansiedlung von Kombattanten. Die Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat Beweise dafür zusammengetragen (siehe Einzelheiten im Bericht der Gruppe vom 13. Februar 2008), dass aus der Gewalt der FDLR-FOCA befreite Mädchen zuvor entführt und sexuell missbraucht worden waren. Seit Mitte 2007 hat die FDLR-FOCA, die zuvor Jungen im Alter von 15 bis 20 Jahren rekrutiert hatte, Kinder ab dem Alter von 10 Jahren zwangsrekrutiert. Die Jüngsten werden dann als Eskorten benutzt und ältere Kinder werden unter Verstoß gegen Nummer 4 Buchstaben d und e der Resolution 1857 (2008) des VN-Sicherheitsrates als Soldaten an der Front eingesetzt. Hat eine militärische Ausbildung in Ägypten erhalten. Seit Mitte 2016 ist Ntawunguka Kommandant des Sektors „SONOKI“ der FDLR-FOCA in der Provinz Nord-Kivu. 25.    James NYAKUNI Staatsangehörigkeit: Uganda. Tag der Benennung durch die VN: 1. November 2005. Weitere Angaben: Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5776374 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Handelspartnerschaft mit Jérôme Kakwavu, insbesondere Schmuggel über die Grenze DRK/Uganda, vermutlich einschließlich des Schmuggels von Waffen und Militärgütern in nicht kontrollierten LKW. Verletzung des Waffenembargos und Unterstützung von unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen, einschließlich finanzieller Hilfe, um ihnen militärische Operationen zu ermöglichen. 26.    Stanislas NZEYIMANA (alias: a) Deogratias Bigaruka Izabayo, b) Izabayo Deo, c) Jules Mateso Mlamba, d) Bigaruka, e) Bigurura) Benennung: Ehemaliger Stellvertretender Kommandant der FDLR-FOCA. Geburtsdatum: a) 1. Januar 1966, b) 28. August 1966 c) ca. 1967. Geburtsort: Mugusa (Butare), Ruanda. Staatsangehörigkeit: Ruanda. Tag der Benennung durch die VN: 3. März 2009. Weitere Angaben: Während eines Aufenthalts in Tansania Anfang 2013 verschwunden. Aufenthaltsort unbekannt seit Juni 2016. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5275373 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Stanislas Nzeyimana war Stellvertretender Kommandant der FOCA, des bewaffneten Flügels der FDLR. Als militärischer Anführer einer in der Demokratischen Republik Kongo operierenden ausländischen bewaffneten Gruppe behinderte er unter Verstoß gegen Nummer 4 Buchstabe b der Resolution 1857 (2008) des VN-Sicherheitsrates die Entwaffnung und freiwillige Repatriierung oder Neuansiedlung von Kombattanten. Die Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen hat Beweise dafür zusammengetragen (siehe Einzelheiten im Bericht der Gruppe vom 13. Februar 2008), dass aus der Gewalt der FDLR-FOCA befreite Mädchen zuvor entführt und sexuell missbraucht worden waren. Seit Mitte 2007 hat die FDLR-FOCA, die zuvor Jungen im Alter von 15 bis 20 Jahren rekrutiert hatte, Kinder ab dem Alter von 10 Jahren zwangsrekrutiert. Die Jüngsten werden dann als Eskorten benutzt und ältere Kinder werden unter Verstoß gegen Nummer 4 Buchstaben d und e der Resolution 1857 (2008) des VN-Sicherheitsrates als Soldaten an der Front eingesetzt. Nzeyimana verschwand Anfang 2013 in Tansania; seit Juni 2016 ist sein Aufenthaltsort unbekannt. 27.    Dieudonné OZIA MAZIO (alias: a) Ozia Mazio, b) Omari, c) Mr Omari) Geburtsdatum: 6. Juni 1949. Geburtsort: Ariwara, Demokratische Republik Kongo. Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo. Tag der Benennung durch die VN: 1. November 2005. Weitere Angaben: Dieudonné Ozia Mazio soll während seiner Amtszeit als Präsident der Fédération des entreprises congolaises (FEC) in der Region Aru am 23. September 2008 in Ariwara gestorben sein. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5275495. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Finanzvereinbarungen mit Jerome Kakwavu und der FAPC; Schmuggel über die Grenze DRK/Uganda, um Kakwavu und seine Truppen zu beliefern und mit Bargeld zu versorgen. Verletzung des Waffenembargos unter anderem durch die Unterstützung von unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen. Dieudonné Ozia Mazio soll während seiner Amtszeit als Präsident der Fédération des entreprises congolaises (FEC) in der Region Aru am 23. September 2008 in Ariwara gestorben sein. 28.    Jean-Marie Lugerero RUNIGA (alias: Jean-Marie Rugerero) Benennung: Präsident der M23. Anschrift: Rubavu/Mudende, Ruanda. Geburtsdatum: a) ca. 1960, b) 9. September 1966. Geburtsort: Bukavu, Demokratische Republik Kongo. Tag der Benennung durch die VN: 31. Dezember 2012. Weitere Angaben: Reiste am 16. März 2013 in die Republik Ruanda ein. Lebt seit 2016 in Ruanda. War an der Gründung einer neuen kongolesischen politischen Partei, der Alliance pour le Salut du Peuple (ASP), beteiligt. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5274633 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: In einem Dokument vom 9. Juli 2012, das vom M23-Anführer Sultani Makenga unterzeichnet wurde, wird Runiga zum Koordinator des politischen Arms der M23-Bewegung ernannt. Dem Dokument ist zu entnehmen, dass Runiga ernannt worden war, damit erkennbar ist, wofür die M23 steht. Runiga wurde ferner in Veröffentlichungen auf der Website der M23 als „Präsident“ bezeichnet. Seine Führungsrolle wird auch im Bericht der Expertengruppe vom November 2012 bestätigt, in dem er als „Anführer der M23“ bezeichnet wurde. Nach dem Abschlussbericht der Expertengruppe vom 15. November 2012 hat Runiga eine Delegation geleitet, die am 29. Juli 2012 nach Kampala (Uganda) gereist ist und den 21-Punkte-Plan der M23 für die bevorstehenden Verhandlungen auf der Internationalen Konferenz über die Region der Großen Seen verfasst hat. Nach einem BBC-Artikel vom 23. November 2012 entstand die M23, als ehemalige Mitglieder der CNDP, die in die FARDC integriert worden waren, begannen, gegen die schlechten Bedingungen und schlechte Bezahlung und die unzureichende Umsetzung des Friedensabkommens vom 23. März 2009 zwischen der CNDP und der DRK, das zur Integration der CNDP in die FARDC geführt hatte, zu protestieren. Nach dem IPIS-Bericht vom November 2012 hat die M23 aktiv Militäroperationen unternommen, um die Kontrolle über das Gebiet der östlichen DRK zu erlangen. Die M23 und die FARDC haben am 24. und 25. Juli 2012 um mehrere Städte und Dörfer in der östlichen DRK gekämpft; die M23 hat die FARDC am 26. Juli 2012 in Rumangabo angegriffen; sie hat die FARDC am 17. November 2012 aus Kibumba vertrieben; und am 20. November 2012 Goma erobert. Nach dem Bericht der Expertengruppe vom November 2012 haben mehrere ehemalige M23-Kämpfer behauptet, dass M23-Anführer Dutzende von Kindern, die von den M23 als Kindersoldaten rekrutiert worden seien und versucht hätten zu fliehen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.