Europäische Union

Beschluss 2010/788/GASP des Rates vom 20. Dezember 2010 über restriktive Maßnahmen gegen die Demokratische Republik Kongo und zur Aufhebung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/369/GASP

Konsolidierte Fassung

Konsolidierungsdatum: 2025-12-10

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, hätten hinrichten lassen. Nach einem Bericht von Human Rights Watch (HRW) vom 11. September 2012 hat ein 18-jähriger Ruander, der nach seiner Zwangsrekrutierung in Ruanda fliehen konnte, HRW mitgeteilt, dass er gesehen habe, wie die M23 im Juni einen 16-jährigen Jungen nach einem Fluchtversuch hingerichtet hätten. Der Junge sei von M23-Kämpfern gefangen genommen und vor den Augen der anderen Rekruten zu Tode geprügelt worden. Der M23-Befehlshaber, der die Hinrichtung angeordnet habe, habe angeblich danach den anderen Rekruten zur Begründung der Hinrichtung gesagt: „Er wollte uns im Stich lassen.“ Nach dem Bericht haben zudem Zeugen erklärt, dass mindestens 33 neue Rekruten und andere M23-Kämpfer hingerichtet worden seien, als sie versuchten zu fliehen. Einige seien zur Abschreckung vor den Augen der anderen Rekruten gefesselt und erschossen worden. Ein junger Rekrut berichtete HRW: „Als wir bei den M23 waren, haben sie uns gesagt, dass [wir die Wahl hätten] und bei ihnen bleiben oder sterben könnten. Viele haben versucht zu fliehen. Einige wurden gefunden und dann auf der Stelle getötet.“ Runiga reiste am 16. März 2013 bei Gasizi/Rubavu in die Republik Ruanda ein. Er lebt seit Mitte 2016 in Ruanda. Er war im Juni 2016 an der Gründung einer neuen kongolesischen politischen Partei, der Alliance pour le Salut du Peuple (ASP), beteiligt. ▼M21 29.    Ntabo Ntaberi SHEKA Benennung: Oberbefehlshaber der Nduma Defence of Congo/Mayi-Mayi-Sheka-Gruppe. Geburtsdatum: 4. April 1976. Geburtsort: Walikale, Territorium Walikale, Demokratische Republik Kongo. Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo. Anschrift: Goma, Nord-Kivu, Demokratische Republik Kongo (in Haft). Tag der Benennung durch die VN: 28. November 2011. Weitere Angaben: Er stellte sich am 26. Juli 2017 der MONUSCO und wird seither von den kongolesischen Behörden festgehalten. Sein Verfahren wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Beteiligung an einer aufständischen Bewegung begann im November 2018 vor dem Militärgericht in Goma. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der INTERPOL und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Ntabo Ntaberi Sheka, Oberbefehlshaber des politischen Arms der Mayi-Mayi-Sheka, ist der politische Anführer einer bewaffneten kongolesischen Gruppe, die die Entwaffnung, Demobilisierung oder Wiedereingliederung von Kombattanten behindert. Die Mayi-Mayi-Sheka ist eine kongolesische Miliz, die von Stützpunkten im Territorium Walikale im Osten der Demokratischen Republik Kongo aus operiert. Die Mayi-Mayi-Sheka-Gruppe hat Angriffe auf Minen im Osten der Demokratischen Republik Kongo verübt, wozu auch die Übernahme der Minen von Bisiye und die Erpressung der lokalen Bevölkerung gehören. Ntabo Ntaberi Sheka hat ferner schwere Verstöße gegen das Völkerrecht begangen, namentlich das gezielte Vorgehen gegen Kinder. Ntabo Ntaberi Sheka hat zwischen dem 30. Juli und dem 2. August 2010 verschiedene Angriffe im Territorium Walikale geplant und befohlen, um lokale Bevölkerungsgruppen zu bestrafen, die der Kollaboration mit den kongolesischen Regierungskräften beschuldigt wurden. Während der Angriffe wurden Kinder vergewaltigt und entführt und der Zwangsarbeit und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung unterworfen. Ferner lässt die Mayi-Mayi-Sheka-Gruppe Jungen zwangsrekrutieren und hat Kindersoldaten, die bei Rekrutierungsaktionen eingezogen werden, in ihren Rängen. ▼M32 30.   Bosco TAGANDA (alias: a) Bosco Ntaganda, b) Bosco Ntagenda, c) General Taganda, d) Lydia (während er der APR angehörte), e) Terminator, f) Tango Romeo (Rufzeichen), g) Romeo (Rufzeichen), h) Major) Anschrift: Belgien (seit 14. Dezember 2022). Geburtsdatum: zwischen 1973 und 1974. Geburtsort: Bigogwe, Ruanda. Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo. Tag der Benennung durch die VN: 1. November 2005 (geändert am 13. Oktober 2016, 19. August 2020 und 1. März 2023). Weitere Angaben: geboren in Ruanda; im Kindesalter Umzug nach Nyamitaba, Masisi-Gebiet, Nord-Kivu. Wurde durch Präsidialerlass vom 11. Dezember 2004 im Anschluss an die Friedensabkommen von Ituri zum Brigadegeneral der FARDC ernannt. Ehemaliger Stabschef des CNDP, wurde nach der Festnahme von Laurent Nkunda im Januar 2009 militärischer Befehlshaber der CNDP. Seit Januar 2009 de facto stellvertretender Befehlshaber bei den Operationen „Umoja Wetu“, „Kimia II“ und „Amani Leo“ gegen die FDLR in Nord- und Süd-Kivu. Reiste im März 2013 nach Ruanda ein und stellte sich am 22. März freiwillig den Bediensteten des IStGH in Kigali. An den IStGH in Den Haag, Niederlande, überstellt. Am 9. Juni 2014 bestätigte der IStGH gegen ihn 13 Anschuldigungen wegen Kriegsverbrechen und fünf Anschuldigungen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit; das Verfahren begann im September 2015. Am 8. Juli 2019 verurteilte der IStGH ihn in 18 Fällen von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, die im Zeitraum zwischen 2002 und 2003 in Ituri begangen wurden. Am 7. November 2019 wurde er zu insgesamt 30 Jahren Haft verurteilt. Er hat sowohl den Schuldspruch als auch das Strafmaß angefochten. Am 30. März 2021 bestätigte die Berufungskammer des IStGH den Schuldspruch und das Strafmaß. Am 14. Dezember 2022 wurde er zur Strafvollstreckung in das Hoheitsgebiet Belgiens überstellt. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/How-we-work/Notices/View-UN-Notices-Individuals Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Bosco Taganda war Militärkommandant der UPC-L, besitzt politischen Einfluss und befehligt und kontrolliert die Aktivitäten der UPC-L, einer der unter Nummer 20 der Resolution 1493 (2003) genannten bewaffneten Gruppen und Milizen, die unter Verstoß gegen das Waffenembargo am illegalen Waffenhandel beteiligt sind. Er war im Dezember 2004 zum General der FARDC ernannt worden, lehnte dies aber ab und verblieb daher außerhalb der FARDC. Laut dem Büro des SRSG für Kinder und bewaffnete Konflikte war er 2002 und 2003 verantwortlich für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern in Ituri sowie von 2002 bis 2009 unmittelbar und/oder befehlshaberisch verantwortlich für 155 Fälle von Rekrutierung und Einsatz von Kindern in Nord-Kivu. Als Stabschef des CNDP war er unmittelbar und befehlshaberisch für das Kiwanja-Massaker vom November 2008 verantwortlich. Geboren in Ruanda; im Kindesalter Umzug nach Nyamitaba, Masisi-Gebiet, Provinz Nord-Kivu. Hielt sich im Juni 2011 in Goma auf; ist im Besitz großer Farmen in der Region Ngungu im Masisi-Gebiet, Provinz Nord-Kivu. Er wurde durch Präsidialerlass vom 11. Dezember 2004 im Anschluss an die Friedensabkommen von Ituri zum Brigadegeneral der FARDC ernannt. Er war zunächst Stabschef des CNDP und wurde nach der Festnahme von Laurent Nkunda im Januar 2009 militärischer Befehlshaber der CNDP. Seit Januar 2009 war er de facto stellvertretender Befehlshaber bei den Operationen „Umoja Wetu“, „Kimia II“ und „Amani Leo“ gegen die FDLR in den Provinzen Nord- und Süd-Kivu. Reiste im März 2013 nach Ruanda ein und stellte sich am 22. März freiwillig den Bediensteten des IStGH in Kigali; anschließend wurde er an den IStGH in Den Haag (Niederlande) überstellt. Am 9. Juni 2014 bestätigte der IStGH gegen ihn 13 Anschuldigungen wegen Kriegsverbrechen und fünf Anschuldigungen wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Das Verfahren begann im September 2015. ▼M11 31.    Innocent ZIMURINDA (alias: Zimulinda) Benennung: a) M23, Brigadekommandeur, Dienstgrad: Oberst, b) Oberst der FARDC. Anschrift: Rubavu, Mudende. Geburtsdatum: a) 1. September 1972, b) ca. 1975, c) 16. März 1972. Geburtsort: a) Ngungu, Masisi-Gebiet, Nord-Kivu, Demokratische Republik Kongo, b) Masisi, Demokratische Republik Kongo. Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo Tag der Benennung durch die VN: 1. Dezember 2010. Weitere Angaben: 2009 als Oberstleutnant in die Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo (FARDC) eingegliedert, Brigadekommandeur bei den FARDC-Operationen „Kimia II“, stationiert im Gebiet um Ngungu. Im Juli 2009 wurde Zimurinda zum Oberst befördert und wurde Bereichskommandant der FARDC in Ngungu und anschließend in Kitachanga bei den FARDC-Operationen „Kimia II“ und „Amani Leo“. Zwar erscheint Zimurindas Name nicht im Präsidialerlass der DRK vom 31. Dezember 2010, mit dem hochrangige Offiziere der FARDC ernannt wurden, er hat aber de facto seine Kommandofunktion im 22. Sektor der FARDC in Kitchanga behalten und trägt die neuen Dienstgradabzeichen und die neue Uniform der FARDC. Im Dezember 2010 wurden in öffentlich zugänglichen Quellen Rekrutierungstätigkeiten von Personen unter dem Kommando Zimurindas gemeldet. Reiste am 16. März 2013 in die Republik Ruanda ein. Lebt seit Ende 2014 im Lager Ngoma, Ruanda. Weblink zur Besonderen Ausschreibung („Special Notice“) der Interpol und des Sicherheitsrates der VN: https://www.interpol.int/en/notice/search/un/5275315 Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Zahlreichen Quellen zufolge erteilte Oberstleutnant Innocent Zimurinda in seiner Eigenschaft als einer der Kommandanten der 231. FARDC-Brigade Befehle, die während einer Militäroperation in der Region Shalio im April 2009 zur Ermordung von über 100 ruandischen Flüchtlingen (überwiegend Frauen und Kinder) führten. Nach Berichten der Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des VN-Sicherheitsrates gibt es Augenzeugen dafür, dass sich Oberstleutnant Innocent Zimurinda am 29. August 2009 geweigert hat, drei Kinder aus seiner Befehlsgewalt in Kalehe zu entlassen. Zahlreichen Quellen zufolge nahm Oberstleutnant Innocent Zimurinda im November 2008 vor der Eingliederung des CNDP in die FARDC an einer CNDP-Operation teil, bei der in der Region Kiwanja 89 Zivilisten, darunter Frauen und Kinder, getötet wurden. Im März 2010 beschuldigten 51 im Osten der DRK tätige Menschenrechtsgruppen Zimurinda, zwischen Februar und August 2007 zahlreiche Menschenrechtsverletzungen begangen zu haben, bei denen viele Zivilisten, darunter Frauen und Kinder, getötet wurden. Oberstleutnant Innocent Zimurinda wurde bei dieser Gelegenheit auch beschuldigt, für Vergewaltigungen zahlreicher Frauen und Mädchen verantwortlich zu sein. Laut einer Erklärung des Sonderbeauftragten des VN-Generalsekretärs für Kinder und bewaffnete Konflikte vom 21. Mai 2010 war Innocent Zimurinda unter anderem bei der Operation „Kimia II“ an der willkürlichen Exekution von Kindersoldaten beteiligt. In dieser Erklärung heißt es auch, dass er der VN-Mission in der DRK (MONUC) nicht erlaubt hat, Truppen nach Minderjährigen zu inspizieren. Nach Angaben der Expertengruppe des DRK-Sanktionsausschusses des VN-Sicherheitsrates ist Oberstleutnant Zimurinda unmittelbar und befehlshaberisch dafür verantwortlich, dass Kinder rekrutiert und in Truppen unter seinem Kommando festgehalten werden. 2009 als Oberstleutnant in die Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo (FARDC) eingegliedert, Brigadekommandeur bei der FARDC-Operation „Kimia II“, stationiert im Gebiet um Ngungu. Im Juli 2009 wurde Zimurinda zum Oberst befördert und wurde Bereichskommandant der FARDC in Ngungu und anschließend in Kitachanga bei den FARDC-Operationen „Kimia II“ und „Amani Leo“. Zwar erscheint Zimurindas Name nicht im Präsidialerlass der DRK vom 31. Dezember 2010, mit dem hochrangige Offiziere der FARDC ernannt wurden, er hat aber de facto seine Kommandofunktion im 22. Sektor der FARDC in Kitchanga behalten und trägt die neuen Dienstgradabzeichen und die neue Uniform der FARDC. Er steht loyal zu Bosco Ntaganda. Im Dezember 2010 wurden in öffentlich zugänglichen Quellen Rekrutierungstätigkeiten von Personen unter dem Kommando Zimurindas gemeldet. Reiste am 16. März 2013 bei Gasizi/Rubavu in die Republik Ruanda ein. ▼M15 32.   Muhindo Akili MUNDOS (alias: a) Charles Muhindo Akili Mundos; b) Akili Muhindo; c) Muhindo Mundos) Benennung: a) General der kongolesischen Streitkräfte (FARDC), Kommandant der 31. Brigade; b) Brigadegeneral der FARDC Geburtsdatum: 10. November 1972 Geburtsort: Demokratische Republik Kongo Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo Tag der Benennung durch die VN: 1. Februar 2018 Weitere Angaben: Muhindo Akili Mundos ist FARDC-General und Kommandant der 31. Brigade. Er wurde im September 2014 zum Kommandanten des Einsatzgebiets der FARDC im Territorium von Beni und Lubero, einschließlich der Operation „Sukola I“ gegen die Alliierten Demokratischen Kräfte (ADF), ernannt. Er hatte diese Position bis Juni 2015 inne. Er stellt zudem eine Bedrohung für den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit der DRK im Sinne von Nummer 7 Buchstabe e der Resolution 2293 (2016) des VN-Sicherheitsrates dar. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gründe für die Aufnahme in die Liste: Muhindo Akili Mundos wurde am 1. Februar 2018 nach den unter Nummer 7 Buchstabe e der Resolution 2293 (2016) genannten Kriterien, die in der Resolution 2360 (2017) bekräftigt wurden, in die Liste aufgenommen. Weitere Angaben: Muhindo Akili Mundos war als Befehlshaber der kongolesischen Armee für Militäroperationen gegen die ADF im Rahmen der Operation „Sukola I“ von August 2014 bis Juni 2015 verantwortlich. Die ihm unterstehende FARDC-Einheit hat nicht eingegriffen, um Menschenrechtsverletzungen der ADF, auch Angriffe auf die Zivilbevölkerung, zu verhindern. Mundos hat ehemalige Kämpfer lokaler bewaffneter Gruppen für die Teilnahme an von den ADF verübten außergerichtlichen Hinrichtungen und Massakern rekrutiert und ausgerüstet. Während seiner Zeit als Anführer der Operation „Sukola I“ der FARDC befehligte und unterstützte er auch eine Splittergruppe der ADF, die sogenannte ADF-Mwalika. Unter seinem Befehl haben die ADF-Mwalika Angriffe auf die Zivilbevölkerung verübt. Dabei haben seinem Kommando unterstehende FARDC-Kämpfer die ADF-Mwalika zusätzlich unterstützt. 33.   Guidon Shimiray MWISSA Geburtsdatum: 13. März 1980 Geburtsort: Kigoma, Walikale, Demokratische Republik Kongo Tag der Benennung durch die VN: 1. Februar 2018 Weitere Angaben: Absolvent der Sekundarschule (humanités sociales) in Mpofi; schloss sich im Alter von 16 Jahren der von She Kasikila befehligten bewaffneten Gruppe an, die sich zusammen mit Kasikila mit den FARDC verbündete und deren Bataillon S3 wurde; wurde 2007 verwundet, schloss sich danach den Mai Mai Simba unter dem damaligen Anführer „Mando“ an, war an der Gründung der NDC im Jahr 2008 beteiligt und wurde stellvertretender Befehlshaber der Aigle-Lemabé-Brigade. Er stellt zudem eine Bedrohung für den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit der DRK im Sinne von Nummer 7 Buchstabe g der Resolution 2293 (2016) des VN-Sicherheitsrates dar. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gründe für die Aufnahme in die Liste: Guidon Shimiray Mwissa wurde am 1. Februar 2018 nach den unter Nummer 7 Buchstabe g der Resolution 2293 (2016) genannten Kriterien, die in der Resolution 2360 (2017) bekräftigt wurden, in die Liste aufgenommen. Weitere Angaben: „General“ Guidon Shimiray Mwissa sagte sich 2014 von der Nduma defense du Congo (NDC) los und gründete seine eigene Gruppierung, die NDC-R. Die von ihm angeführte NDC-R rekrutiert Kindersoldaten und setzt sie im bewaffneten Konflikt ein. Ihr werden auch Menschenrechtsverletzungen in den östlichen Provinzen und die Eintreibung illegaler Steuern in Goldabbaugebieten sowie die Verwendung dieser Einnahmen für den Ankauf von Waffen unter Verstoß gegen das gegen die DRK verhängte Waffenembargo vorgeworfen. 34.   Lucien NZAMBAMWITA (alias: André Kalume) Geburtsdatum: 1966 Geburtsort: Zelle Nyagitabire, Sektor Ruvune, Gemeinde Kinyami, Präfektur Byumba, Ruanda Staatsangehörigkeit: Ruanda Tag der Benennung durch die VN: 1. Februar 2018 Weitere Angaben: Er stellt eine Bedrohung für den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit der DRK im Sinne von Nummer 7 Buchstabe j der Resolution 2293 (2016) des VN-Sicherheitsrates dar. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gründe für die Aufnahme in die Liste: Lucien Nzambamwita wurde am 1. Februar 2018 nach den unter Nummer 7 Buchstabe j der Resolution 2293 (2016) genannten Kriterien, die in der Resolution 2360 (2017) bekräftigt wurden, in die Liste aufgenommen. Weitere Angaben: Lucien Nzambamwita (alias André Kalume) ist ein militärischer Anführer der Demokratischen Kräfte zur Befreiung Ruandas (FDLR), die in der DRK operieren, was den Frieden, die Sicherheit und die Stabilität in der DRK untergräbt, und er ist für Menschenrechtsverletzungen, unter anderem für Angriffe auf die Zivilbevölkerung und die Tötung von Zivilpersonen, verantwortlich. Die FDLR wurde vom Ausschuss nach der UNSCR 1533 am 31. Dezember 2012 mit Sanktionen belegt. 35.   Gédéon Kyungu Mutanga WA BAFUNKWA KANONGA Benennung: Rebellenführer in Katangan Geburtsdatum: 1974 Geburtsort: Territorium Manono, Provinz Katanga (jetzt Provinz Tanganyika) Tag der Benennung durch die VN: 1. Februar 2018 Weitere Angaben: Gédéon Kyungu gehört der Volksgruppe der Balubakat an. Nach Durchlaufen der Primarschule in Likasi und der Sekundarschule in Manono erwarb er einen Studienabschluss in Pädagogik. 1999 schloss er sich der Mai-Mai-Bewegung an und befehligte ab 2003 eine ihrer aktivsten Gruppen in der Provinz Katanga. 2006 suchte er die Friedenstruppen der Vereinten Nationen auf, um sich im Rahmen des Prozesses der Entwaffnung, Demobilisierung und Reintegration (DDR) wieder zu integrieren. Er entkam 2011 aus dem Gefängnis und stellte sich im Oktober 2016. Er stellt eine Bedrohung für den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit der DRK im Sinne von Nummer 7 Buchstabe e der Resolution 2293 (2016) des VN-Sicherheitsrates dar. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gédéon Kyungu Mutanga Wa Bafunkwa Kanonga wurde am 1. Februar 2018 nach den unter Nummer 7 Buchstabe e der Resolution 2293 (2016) genannten Kriterien, die in der Resolution 2360 (2017) bekräftigt wurden, in die Liste aufgenommen. Weitere Angaben: Da die Bakata-Katanga-Miliz (alias Kata Katanga) von 2011 bis 2014 unter der Führung von Gédéon Kyungu Mutanga stand, war dieser an schweren Menschenrechtsverletzungen wie der Tötung von Zivilpersonen und Angriffen auf die Zivilbevölkerung vor allem in den ländlichen Gebieten der Provinz Katanga beteiligt. Als Befehlshaber der bewaffneten Gruppe Bakata Katanga, die schwere Menschrechtsverletzungen und Kriegsverbrechen, einschließlich Angriffe auf die Zivilbevölkerung, im Südosten der DRK begangen hat, stellt Gedeon Kyungu Mutanga somit eine Bedrohung für den Frieden, die Stabilität und die Sicherheit der DRK dar. ▼M19 36.   Seka BALUKU (ungesicherte Aliasnamen: a) Mzee Kajaju, b) Musa, c) Lumu, d) Lumonde) Benennung: Oberkommandant der Alliierten Demokratischen Kräfte (ADF). Geburtsdatum: ca. 1977 Staatsangehörigkeit: Uganda Anschrift: Letzter bekannter Aufenthaltsort ist das Lager Kajuju in Medina II, Beni-Territorium, Nord-Kivu, Demokratische Republik Kongo Tag der Benennung durch die VN: 6. Februar 2020 Weitere Angaben: Als langjähriges Mitglied der ADF war Baluku der Zweite in der Befehlskette der ADF nach deren Gründer Jamil Mukulu, bis er 2014 nach der FARDC-Militäroperation Sukola I die Führung übernahm. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gründe für die Aufnahme in die Liste: Die Aufnahme von Seka Baluku in die Liste erfolgte am 6. Februar 2020 gemäß Nummer 7 der Resolution 2293 (2016) mit der Begründung: „Nimmt Handlungen vor, die den Frieden, die Stabilität oder die Sicherheit der DRK untergraben, oder unterstützt diese.“ Weitere Angaben: Oberkommandant der ADF. Wie in mehreren Berichten der Expertengruppe zur DRK (S/2015/19, S/2015/797, S/2016/1102, S/2017/672, S/2018/531, S/2019/469, S/2019/974) hervorgehoben wurde, hat Seka Baluku folgende Taten begangen, geplant und/oder angeführt: am 12. und 24. Februar 2019 wiederholte Angriffe, Tötungen und Verstümmelungen, Vergewaltigungen und andere sexuelle Gewalt, die Entführung von Zivilisten einschließlich Kindern sowie Angriffe auf Gesundheitseinrichtungen, insbesondere in Mamove (Beni-Territorium) und mindestens seit 2015 kontinuierliche Rekrutierung und Einsatz von Kindern bei Angriffen und für Zwangsarbeit im Beni-Territorium in der DRK. ▼M38 37.   Bernard Maheshe BYAMUNGU (alias: Tiger One) Benennung: a) Brigadegeneral b) Stellvertretender Befehlshaber für Operationen und nachrichtendienstliche Erkenntnisse der M23. Geburtsdatum: 10.10.1974. Geburtsort: Demokratische Republik Kongo. Staatsangehörigkeit: Demokratische Republik Kongo. Anschrift: Demokratische Republik Kongo. Tag der Benennung durch die VN: 25. Oktober 2023. Weitere Angaben: Er wird als eine der Personen benannt, die gemäß Nummer 7 Buchstaben c und h der Resolution 2293 (2016) „die politische und militärische Führerschaft über die kongolesischen Milizen haben, einschließlich derjenigen, die Unterstützung von außerhalb der DR Kongo erhalten, die die Beteiligung ihrer Kombattanten an den Prozessen der Entwaffnung, Demobilisierung und Wiedereingliederung behindern“ und „im Namen oder auf Anweisung einer benannten Person oder Einrichtung oder im Namen oder auf Anweisung einer Einrichtung, die im Eigentum oder unter der Kontrolle einer benannten Person oder Einrichtung steht, handeln“, wie in Nummer 2 der Resolution 2688 (2023) bekräftigt wird. Als Anführer der M23 ist er an der Bekanntmachung und Unterstützung der Aktivitäten der bewaffneten Gruppe beteiligt. Im Januar 2023 wurde er zum Brigadegeneral der kongolesischen Revolutionsarmee, des bewaffneten Flügels der M23, befördert. Anschließend wurde er zum Stabschef und Stellvertreter von Sultani Makenga ernannt und hat seitdem die Planung aller Operationen der M23 in der Demokratischen Republik Kongo validiert. Die kongolesischen Behörden haben einen Haftbefehl zu seiner Festnahme ausgestellt. Zusätzliche Informationen aus der vom Sanktionsausschuss bereitgestellten Zusammenfassung der Gründe für die Aufnahme in die Liste: Gründe für die Aufnahme in die Liste: Bernard Maheshe BYAMUNGU wurde am 25. Oktober 2023 gemäß Nummer 7 Buchstaben c und h der Resolution 2293 (2016) benannt, wie in Nummer 2 der Resolution 2688 (2023) bekräftigt wird. Er war und ist weiterhin an Handlungen beteiligt, die den Frieden und die Sicherheit in der DR Kongo untergraben. Er ist ein militärischer Anführer einer kongolesischen Miliz, die von außerhalb der DR Kongo Unterstützung erhalten hat und den Prozess der Entwaffnung und Wiedereingliederung behindert. Bernard Maheshe BYAMUNGU führt M23, eine benannte Einrichtung. Weitere Angaben: Bernard Maheshe BYAMUNGU hat immer wieder seine Macht in der militärischen Führung verschiedener bewaffneter Gruppen missbraucht, um Menschenrechtsverletzungen in der DR Kongo zu begehen. Bernard Maheshe BYAMUNGU war ein hochrangiger militärischer Befehlshaber

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.