Europäische Union

Beschluss (GASP) 2021/2133 des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Unterstützung des umfassenden Programms für die Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und konventioneller Munition in Südosteuropa

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Quellenkennung: 32021D2133. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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ioneller Munition — Beratung und Koordinierung in ausgewählten Bereichen eines nachhaltigen Lebenszyklus-Managements von SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition im Rahmen des Programms für das Verteidigungsministerium Montenegros — Fachliche Beratung zu nationalen Kontrollmechanismen für die Verwaltung von SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition 3.5.4.2   Maßnahme im Zusammenhang mit dem Schulungs- und Ausrüstungsprogramm für die Schaffung von Beförderungskapazitäten für SALW und Lagerbestände konventioneller Munition in Montenegro im Einklang mit dem ADR-Übereinkommen (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) Die Maßnahme umfasst Folgendes: — Erstellung einer Analyse in Bezug auf die uneingeschränkte Einhaltung der Anforderungen des ADR-Übereinkommens gemeinsam mit dem Verteidigungsministerium Montenegros — Beschaffung von zwei Lastkraftwagen, die die Anforderungen aus dem ADR-Übereinkommen erfüllen, einschließlich Einweisungsschulung, Wartungs- und Ersatzteilvertrag 3.6.   Projekt 6: Bewältigung der Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit dem unerlaubten Besitz und dem Missbrauch von SALW sowie dem unerlaubten Handel damit in Serbien 3.6.1.   Projektziel Ziel des Projekts ist die Verringerung der Sicherheitsrisiken im Zusammenhang mit in unerlaubtem Besitz befindlichen SALW, dem Missbrauch legaler SALW und dem unerlaubten Handel mit SALW. 3.6.2.   Projektbeschreibung Das Projekt wurde nach dem Unterstützungsersuchen des serbischen Innenministeriums von 2019 entwickelt, um die Herausforderungen der unkontrollierten Verbreitung und des unerlaubten Besitzes von SALW zu bewältigen, die für die Sicherheit in Serbien eine große Bedrohung darstellen. Diese Herausforderungen ebnen der Gewalt, der Bedrohung und dem Terrorismus den Weg und tragen so zur Ausbreitung von Kriminalität und schwerer organisierter Kriminalität bei. Darüber hinaus wirken sie sich negativ auf vertrauensbildende Maßnahmen im Land aus und stellen auch im Zusammenhang mit geschlechtsspezifischer Gewalt eine Bedrohung dar. Die OSZE hat den folgenden Bedarf für die Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW festgestellt: a) Stärkung der Kapazitäten der Polizei zur Durchführung von Kampagnen zur Sensibilisierung für die Kontrolle und zum Einsammeln von SALW als Beitrag zur Verringerung der Waffen, die sich in unerlaubtem Besitz befinden, und Verhinderung des Missbrauchs von SALW, wodurch zugleich die Sicherheit der serbischen Bürger erhöht wird; b) Stärkung der Spürhunde-Fähigkeiten des Innenministeriums zum Aufspüren von Waffen und Explosivstoffen, durch i) Schaffung des erforderlichen Rechtsrahmens, ii) Bewertung und Entwicklung von Kapazitäten und iii) Beschaffung von Spezialausrüstung und Aufbau der Infrastruktur; c) Änderungen des Gesetzes über Waffen und Munition sowie des Regelwerks über die Deaktivierung von Waffen durch a) Bewertung der Kapazitäten und technischen Möglichkeiten und b) fachliche Unterstützung bei der Erstellung des Regelwerks. Die Mittel des Rates der EU werden für den in Buchstaben a bis c festgestellten Bedarf eingesetzt. Begünstigte des Projekts sind neben der Bevölkerung Serbiens der SALW-Rat, das Innenministerium, die Polizei und Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich mit Fragen der Kontrolle von SALW befassen. 3.6.3.   Voraussichtliche Projektergebnisse Projektergebnis 1: Errichtung einer Partnerschaft zwischen dem Innenministerium und Organisationen der Zivilgesellschaft und eines Mechanismus für die Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Verhütung des Missbrauchs von SALW Indikatoren: — Anzahl der Initiativen auf nationaler und lokaler Ebene zur Sensibilisierung für die Gefahren der Verbreitung von SALW — Vorhandensein und Nutzung von Mechanismen für die behördenübergreifende Zusammenarbeit — Anzahl der über nationale und lokale Fernseh- und Radiosender ausgestrahlten öffentlichen Bekanntmachungen — Anzahl der jungen Menschen aus Städten, die Ziel dieser Bekanntmachungen waren, die über die Gefahren von SALW durch Seminare und Informationsmaterial informiert werden Projektergebnis 2: Verbesserung des Rechtsrahmens für die Deaktivierung und seine Anpassung an internationale Standards und bewährte Verfahren Indikatoren: — Internationale Standards und bewährte Verfahren werden mit der Arbeitsgruppe ausgetauscht — Vorhandensein von Entwürfen von Rechtsvorschriften, in die die Beiträge und Empfehlungen aufgenommen wurden — Zu den Entwürfen von Rechtsvorschriften werden Organisationen der Zivilgesellschaft konsultiert Projektergebnis 3: Verstärkung der Spürhunde-Fähigkeiten des Innenministeriums zum Aufspüren von SALW, Munition und Explosivstoffen im Einklang mit den Menschenrechtsstandards Indikatoren: — Vorhandensein eines Arbeitsplans für den Kapazitätsausbau bei den Spürhunde-Einheiten des Innenministeriums — Anzahl der Treffen für die behördenübergreifende Zusammenarbeit, den Informationsaustausch und die Interoperabilität von Spürhunde-Einheiten der Polizei und weiteren wichtigen Interessenträgern im Bereich der Strafverfolgung für das Aufspüren von SALW, Munition und Explosivstoffen — Vorhandensein besserer Schulungsmethoden und Lehrpläne für die Arbeit mit Spürhunden im Einklang mit internationalen Standards — Anzahl der Spürhunde-Ausbilder und der Hundeführer, die im Einklang mit internationalen Standards geschult wurden 3.6.4.   Projektmaßnahmen 3.6.4.1.   Maßnahme im Zusammenhang mit der Errichtung einer Partnerschaft zwischen dem Innenministerium und Organisationen der Zivilgesellschaft und eines Mechanismus zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit für die Verhütung des Missbrauchs von SALW. Die Maßnahme umfasst Folgendes: — Expertentreffen zum Aufbau von Partnerschaften mit elektronischen und Printmedien sowie Ermittlung von Mechanismen zur Verhütung des Missbrauchs von SALW — Einrichtung einer Plattform für soziale Medien und Unterstützung von Medienkampagnen über die Verhütung der Verbreitung von SALW und einen verantwortungsvollen Waffenbesitz — Durchführung von Maßnahmen zur Förderung dieses Anliegens auf nationaler und kommunaler Ebene 3.6.4.2.   Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Rechtsrahmen für die Deaktivierung werden verbessert und an internationale Standards und bewährte Verfahren angepasst Die Maßnahme umfasst Folgendes: — Bereitstellung von fachlicher Beratung und logistischer Unterstützung für die Treffen der Arbeitsgruppe zur Deaktivierung — Bewertung der für die Deaktivierung geltenden Rechtsvorschriften und Evaluierung ihrer praktischen Umsetzung — Workshop über bewährte Verfahren und bei der Abfassung und Umsetzung des normativen Rahmens für die Deaktivierung erworbenen Erkenntnisse — Schulungs- und Ausrüstungsprogramm für die Deaktivierung von SALW 3.6.4.3.   Maßnahmen im Zusammenhang mit den Spürhunde-Fähigkeiten des Innenministeriums zum Aufspüren von SALW, Munition und Explosivstoffen gemäß Menschenrechtsstandards Die Maßnahme umfasst Folgendes: — Fachliche Beratung und Unterstützung der Arbeitsgruppensitzungen zur Verbesserung der Spürhunde-Fähigkeiten — Ausarbeitung eines Arbeitsplans für den Kapazitätsausbau bei den Spürhunde-Einheiten des Innenministeriums — Bau, Beschaffung und Lieferung von Ausrüstung und Dienstleistungen für Spürhunde-Einheiten — Kapazitätsaufbau für die Nutzung und den Einsatz von Spürhunde-Einheiten zur Verhütung und Ermittlung des unerlaubten Handels mit SALW, Munition und Explosivstoffen durch unterstützende Beratung, ein Austauschprogramm und die Entwicklung von Schulungsmethoden — Veranstaltung spezieller Schulungskurse für Diensthunde und Hundeführer für deren Einsatz und das Aufspüren von SALW, Munition und Explosivstoffen — Durchführung eines regionalen Konsultationsworkshops zu bewährten Verfahren für den Einsatz und die Beteiligung an Polizeimaßnahmen 3.7.   Projekt 7: Verstärkung der OSZE-Maßnahmen zur Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition – 2. Phase (4) 3.7.1.   Projektziel Ziel des Projekts ist die Unterstützung der OSZE-Teilnehmerstaaten, damit diese ihre Zusagen zur Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition besser planen, umsetzen und – falls erforderlich – verstärken können. 3.7.2.   Projektbeschreibung Das Projekt wurde vor dem Hintergrund entwickelt, dass der OSZE-Ministerrat (MC.DEC/10/17) das Forum für Sicherheitskooperation gemäß seinem Mandat insbesondere damit beauftragt hat, — sich noch stärker um die vollständige Umsetzung der bestehenden Maßnahmen und geltenden Zusagen aus dem OSZE-Dokument über SALW, dem OSZE-Dokument über Lagerbestände konventioneller Munition und den damit zusammenhängenden Beschlüssen des Forums für Sicherheitskooperation zu bemühen; — auch weiterhin im Einklang mit den OSZE-Unterstützungsmechanismen gemäß den OSZE-Dokumenten über SALW und Lagerbestände konventioneller Munition und den einschlägigen Beschlüssen des Forums für Sicherheitskooperation Schritte zu unternehmen, um mit den SALW und Lagerbestände konventioneller Munition betreffenden Projekten eine bessere Effizienz und bessere Ergebnisse und somit den größtmöglichen Erfolg bei der Bewältigung der Herausforderungen im Zusammenhang mit SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition zu erzielen; — zu prüfen, wie die Umlenkung von SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition auf illegale Märkte verhindert werden kann; — zu prüfen, wie die bestehenden OSZE-Maßnahmen zur Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW ergänzt werden können; — weiterhin auf freiwilliger Basis außerbudgetäre Beiträge für die Unterstützung der Hilfsprojekte des Forums für Sicherheitskooperation für SALW und Lagerbestände konventioneller Munition bereitzustellen; — zu prüfen, wie Teilnehmerstaaten mit besonderen Kenntnissen gegebenenfalls freiwillig fachliche Beratung zu Hilfsprojekten für SALW und Lagerbestände konventioneller Munition leisten können. Obwohl der Projektaufbau eine umfassende Zusammenarbeit mit allen Teilnehmerstaaten in Bezug auf Südosteuropa vorsieht, soll er bei der Bewertung des Bedarfs und der Anforderungen der OSZE-Teilnehmerstaaten und der Feldmissionen in der Region zur Unterstützung der Umsetzung der Projekte für praktische Hilfe und der programmatischen Beratung zu SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition helfen. Den Teilnehmerstaaten und Feldmissionen wird auch das IT-System des Projekts zugutekommen, mit dem die Überwachung, die Überprüfung und die Umsetzung der Projekte für praktische Hilfe zu SALW und Lagerbestände konventioneller Munition unterstützt werden. Darüber hinaus werden mit Hilfe des Projekts sechs OSZE-Feldmissionen zur Umsetzung des umfassenden Programms der OSZE für die Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und konventioneller Munition in Südosteuropa bei der Koordinierung und dem Projektmanagement unterstützt. Begünstigte des Projekts sind neben der Bevölkerung der Teilnehmerstaaten in Südosteuropa die für den Bereich der Kontrolle von SALW zuständigen Regierungsbehörden (wie der SALW-Ausschuss, das Innenministerium, die Polizei, das Verteidigungsministerium) und die OSZE-Feldmissionen. 3.7.3.   Voraussichtliches Projektergebnis Projektergebnis 1: Fortschritte beim normativen Rahmen der OSZE für SALW und Lagerbestände konventioneller Munition und bei der Umsetzung der entsprechenden Projekte für praktische Hilfe. Indikatoren: — Vorhandensein einer Ausgangsbasis und eines Mechanismus für die kontinuierliche Überprüfung des Bedarfs und der Anforderungen im Bereich von SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition — Vorhandensein einer internetbasierten IT-Plattform mit Informationen in Echtzeit über den Bestand an OSZE-Hilfsprojekten zu SALW und Lagerbestände konventioneller Munition 3.7.4.   Projektmaßnahmen 3.7.4.1.   Bewertung des Bedarfs und der Anforderungen der Teilnehmerstaaten der OSZE, des OSZE-Sekretariats und der Feldmissionen zur Unterstützung der Umsetzung der Projekte für praktische Hilfe zu SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition in Südosteuropa Die Maßnahme umfasst Folgendes: — Bedarfsermittlung bei den Staaten, die bei der OSZE um praktische Hilfe in Bezug auf SALW und Lagerbestände konventioneller Munition ersuchen, und Unterstützung des Aufsichtsprozesses — Bedarfsermittlung bei den Staaten, die der OSZE in Bezug auf SALW und Lagerbestände konventioneller Munition Ressourcen zur Verfügung stellen, und Unterstützung des Aufsichtsprozesses — Strategische Beratung und programmatische Unterstützung für OSZE-Teilnehmerstaaten und OSZE-Feldmissionen durch den Mechanismus für die Erfahrungen, die bei Projekten für praktische Hilfe gewonnen wurden — Allgemeine Unterstützung bei der Koordinierung und Verwaltung von Projekten und Aktivitäten zur Kontrolle von SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition in Südosteuropa 3.7.4.2.   Entwicklung, Erprobung und Einführung des IT-Systems zur Unterstützung der Überwachung von Projekten für die praktische Hilfe in Bezug auf SALW und Lagerbestände konventioneller Munition, die Aufsicht über diese Projekte und ihre Umsetzung Die Maßnahme umfasst Folgendes: — Entwicklung einer modernen und zugänglichen Internet-Anwendung zur Aufnahme von Informationen über sämtliche Hilfsprojekte der OSZE, die aus verschiedenen Quellen stammen, darunter technische, finanzbezogene, geografische und themenbezogene Daten sowie unterstützende Dokumentation. Diese Informationen werden es den Geber- und den Teilnehmerstaaten in Südosteuropa ermöglichen, ihre politischen und finanziellen Zusagen für die Bekämpfung der unerlaubten Verbreitung von SALW und Lagerbeständen konventioneller Munition besser zu planen, umzusetzen und zu verstärken. 4.   Projektmanagement und administrative Unterstützung bei der Durchführung der Maßnahme Die Umsetzung der Maßnahme und die damit verbundenen Projektmaßnahmen gemäß Abschnitt 3 werden von speziell für das Projekt zuständigem Personal im Zentrum für Konfliktverhütung des OSZE-Sekretariats bzw. in der Unterstützungseinheit des Forums für Sicherheitskooperation und in sechs OSZE-Feldmissionen in Südosteuropa verwaltet. Das Zentrum für Konfliktverhütung bzw. die Unterstützungseinheit des Forums für Sicherheitskooperation wird im Rahmen des Projekts 7 für die Koordinierung der OSZE-Feldmissionen in Südosteuropa sorgen und sie einschlägig beraten; dazu zählen auch die Überwachung und Evaluierung des Programms. Das Zentrum für Konfliktverhütung bzw. die Unterstützungseinheit des Forums für Sicherheitskooperation und die Feldmissionen werden mit Hilfe ihres speziell zuständigen Personals, das für die Umsetzung der jeweiligen Projekte in Teams eingeteilt ist, weitere Unterstützung bei der Zusammenarbeit und Koordinierung mit der internationalen Gemeinschaft auf regionaler und auf Länderebene u. a. im Rahmen des Fahrplans für die SALW-Kontrolle im Westbalkan leisten. Das speziell zuständige Personal wird folgende Aufgaben wahrnehmen: — Projektmanagement in sämtlichen Phasen des Projektzyklus, — Wahrnehmung der laufenden finanziellen Aufsicht über die Projekte, — Bereitstellung von technischem und juristischem Fachwissen zur Unterstützung der Auftragsvergabe für die Projekte, — Kontakt und Koordinierung mit anderen internationalen Organisationen und Programmen, — Wahrnehmung der Qualitätssicherung und Qualitätskontrolle der Ergebnisse der gebilligten Projekte, — Unterstützung der Länder Südosteuropas bei der Entwicklung neuer nationaler Maßnahmen zur Stärkung der Kapazitäten und der kollektiven Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und konventioneller Munition. 5.   Geschlechterperspektive Die Gleichstellungsfrage wurde in allen Phasen der Gestaltung, Ausarbeitung und Umsetzung der Projekte durchgängig berücksichtigt. Als wichtigster Grundsatz galt, dass der Einsatz, der Missbrauch und die Auswirkungen von SALW und konventioneller Munition Frauen und Männer, Mädchen und Jungen unterschiedlich betreffen. Die durchgängige Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Bedürfnisse wurde jeweils an den besonderen Kontext und die geplante Art der Unterstützung für die Projekte angepasst und beruhte auf einer Situationsanalyse, bei der den Geschlechterperspektiven Rechnung getragen wurde. Der „Geschlechtergleichstellungsmarker“ der OSZE wurde bei der Konzeption der Projekte, aber auch bei der Überwachung der Fortschritte der Umsetzung des Gendermainstreaming im Projektmanagementzyklus angewandt. Bei der überwiegenden Mehrheit der vorgeschlagenen Projekte ist die Gleichstellung der Geschlechter ein wichtiges Ziel oder wird durchgängig berücksichtigt. 6.   Begünstigte Unmittelbar Begünstigte der Maßnahme werden die für die Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit SALW und konventioneller Munition zuständigen Behörden in Südosteuropa sein. Dabei handelt es sich in erster Linie um folgende Behörden: SALW-Ausschuss, Innenministerium und Strafverfolgungsbehörden wie die Polizei. Weitere beteiligte Behörden sind das Ministerium für Sicherheit, die Staatsanwaltschaften, Gerichte und Strafvollzugsbehörden in Bosnien und Herzegowina sowie das Verteidigungsministerium in Montenegro. In Serbien wird mit dem Projekt hingegen die Zusammenarbeit mit Organisationen der Zivilgesellschaft, die sich mit Fragen der SALW-Kontrolle befassen, angestrebt. Mittelbar Begünstigter der Maßnahme ist die Bevölkerung der Länder in Südosteuropa und ihren europäischen Nachbarländern, die durch den Einsatz unerlaubter SALW und konventioneller Munition bei kriminellen Aktivitäten, Terrorismus und deren gewalttätigem Missbrauch gefährdet ist. Die EU und die beauftragten Behörden ihrer Mitgliedstaaten werden ebenfalls mittelbar Begünstigte sein, da ihnen verstärkte Kontrollkapazitäten für SALW und zugehörige Munition in Südosteuropa zugutekommen, unter anderem durch einen besseren Informationsaustausch sowie Koordinierungs- und Kooperationsmaßnahmen wie Risikoermittlung, Ermittlung und Rückverfolgung, Aufspüren und Beschlagnahme von unerlaubten SALW und zugehöriger Munition. 7.   Außenwirkung der Union Die OSZE ergreift alle zweckdienlichen Maßnahmen, um allgemein bekannt zu machen, dass die Union die Maßnahme finanziert hat. Diese Maßnahmen werden im Einklang mit den Leitlinien der Kommission für die Kommunikation und die Sichtbarkeit des auswärtigen Handelns der Europäischen Union durchgeführt. Die OSZE wird somit durch entsprechende Imagepflege und Öffentlichkeitsarbeit dafür sorgen, dass der Beitrag der Union in der Öffentlichkeit wahrgenommen wird, und dabei die Rolle der Union herausstellen, die Transparenz ihres Handelns gewährleisten und der Öffentlichkeit vermitteln, warum der Beschluss gefasst wurde und warum und mit welchem Ergebnis er von der Union unterstützt wird. In den Materialien, die im Zuge des Projekts erstellt werden, wird die Flagge der Union entsprechend den Leitlinien der Europäischen Union für die korrekte Verwendung und Abbildung dieser Flagge an gut sichtbarer Stelle eingefügt. Da die beabsichtigten Tätigkeiten nach ihrer Art und Tragweite stark variieren, wird eine ganze Bandbreite von Werbeinstrumenten eingesetzt, die auch Folgendes einschließen: traditionelle Medien, Websites; soziale Medien und Informations- und Werbematerial wie etwa Infografiken, Prospekte, Newsletters, Pressemitteilungen und gegebenenfalls weitere Instrumente. Im Rahmen jedes Projekts in Auftrag gegebene Veröffentlichungen, öffentliche Veranstaltungen, Kampagnen, Ausrüstungslieferungen und Bauarbeiten werden entsprechend sichtbar gekennzeichnet. Um die Wirkung der Sensibilisierung der verschiedenen Länder und ihrer Bevölkerung, der internationalen Gemeinschaft sowie lokaler und internationaler Medien noch zu verstärken, wird jede der Zielgruppen des Projekts zielgruppengerecht angesprochen. Auf Länderebene sorgt das Engagement der OSZE-Feldmissionen für die Außenwirkung der Union, OSZE-weit ist dies Sache des Sekretariats. 8.   Dauer Auf der Grundlage der Erfahrungen bei der Durchführung der Ratsbeschlüsse (GASP) 2017/1424 und (GASP) 2019/2009 und unter Berücksichtigung der großen Tragweite der Maßnahme, der Zahl der Begünstigten sowie der Anzahl und Komplexität der beabsichtigten Tätigkeiten beträgt der Zeitrahmen für die Durchführung 36 Monate. 9.   Für die technische Durchführung zuständige Stelle Mit der technischen Durchführung dieses Programms werden das Konfliktpräventionszentrum des OSZE-Sekretariats / die Unterstützungseinheit des Forums für Sicherheitskooperation und sechs OSZE-Feldmissionen in Südosteuropa betraut; ersteres ist auch für die Koordinierung zuständig. Gegebenenfalls wird die länderübergreifende Abteilung für Bedrohungen (Transnational Threats Department, TNTD) des OSZE-Sekretariats zur Unterstützung beratend tätig. Das Konfliktpräventionszentrum des OSZE-Sekretariats / die Unterstützungseinheit für Programmplanung und Evaluierung ist als Beobachter im Lenkungsausschuss tätig. 10.   Lenkungsausschuss Der Lenkungsausschuss für dieses Projekt setzt sich aus Vertretern des Hohen Vertreters, der Delegationen der EU in den jeweiligen Ländern und der in Abschnitt 4 dieses Anhangs genannten, für die Durchführung zuständigen Stellen zusammen. Die dabei vom Lenkungsausschuss unterstützte durchführende Stelle stellt sicher, dass die Durchführung des Projekts in Abstimmung mit der sonstigen diesbezüglichen Unterstützung der EU für die Länder in Südosteuropa erfolgt; zu nennen wären das deutsche Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) (unterstützt durch die Beschlüsse (GASP) 2018/101 (5) und (GASP) 2017/915 (6) des Rates), die vom UNDP/von der SEESAC umgesetzte regionale Zusammenarbeit mit dem Westbalkan auf dem Gebiet der Kontrolle von SALW (unterstützt durch die Beschlüsse (GASP) 2019/2011 (7), (GASP) 2018/1788 (8) und (GASP) 2016/2356 (9) des Rates) und die Strafverfolgungszusammenarbeit zwischen der EU und Südosteuropa auf dem Gebiet des unerlaubten Handels mit Feuerwaffen (unterstützt durch die GD HOME der Kommission, Europol und die EMPACT-Projektgruppe „Feuerwaffen“). Der Lenkungsausschuss wird regelmäßig Vertreter der Partnerländer Südosteuropas einladen. Der Lenkungsausschuss kann auch Vertreter von EINRICHTUNGEN einladen, die an Projekten in Südosteuropa beteiligt sind, die ein ähnliches oder damit zusammenhängendes Ziel verfolgen. Der Lenkungsausschuss überprüft die Durchführung dieses Beschlusses in regelmäßigen Abständen, mindestens aber einmal pro Halbjahr, wobei er auch elektronische Kommunikationsmittel einsetzt. 11.   Berichterstattung Die Berichterstattung sowohl über die sachbezogenen als auch über die finanziellen Aspekte muss die gesamte in der einschlägigen Vereinbarung über die Beiträge und im beigefügten Haushaltsplan beschriebene Maßnahme abdecken, und zwar unabhängig davon, ob die Maßnahme vollständig über den Ratsbeschluss finanziert wird oder eine Kofinanzierung erfolgt. Die OSZE wird die Berichterstattung an den Europäischen Rat bzw. die EU über das Konfliktpräventionszentrum bzw. die Unterstützungseinheit des Forums für Sicherheitskooperation, also das Team für die Umsetzung des Projekts 7, bündeln. (1)  Aufgrund des Status von Kosovo* gelten die Beschränkungen und Anforderungen des förmlichen OSZE-Verfahrens dort nicht für potenzielle Projekte. Daher werden einige Projekte unter der Leitung der OSZE-Mission im Kosovo (OMIK) durchgeführt, um den Unterstützungsersuchen lokaler Behörden/Einrichtungen nachzukommen. (*Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos.) (2)  Der Fahrplan wurde auf der Grundlage der Gemeinsamen Er

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.