Europäische Union

Beschluss (GASP) 2021/2133 des Rates vom 2. Dezember 2021 zur Unterstützung des umfassenden Programms für die Unterstützung der Anstrengungen zur Verhütung und Bekämpfung des unerlaubten Handels mit Kleinwaffen und leichten Waffen (SALW) und konventioneller Munition in Südosteuropa

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Quellenkennung: 32021D2133. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

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klärung der stellvertretenden Innen- und Außenminister in Südosteuropa ausgearbeitet und zusammen mit den Elementen des Fahrplans auf dem Treffen vom 1. Februar 2018 in Podgorica verabschiedet. Er wurde auf dem Gipfeltreffen EU-Westbalkan vom 10. Juli 2018 in London förmlich angenommen. (*)  Diese Bezeichnung berührt nicht die Standpunkte zum Status und steht im Einklang mit der Resolution 1244/1999 des VN-Sicherheitsrates und dem Gutachten des Internationalen Gerichtshofs zur Unabhängigkeitserklärung des Kosovos. (3)  Nationale Behörden, die am nationalen SALW-Ausschuss beteiligt sind: Wirtschaftsministerium, Justizministerium, Ministerium für Handel und Sozialpolitik, Verteidigungsministerium, Ministerium für Bildung und Wissenschaft, Finanzministerium, Zoll, Ministerium für Land-, Forst- und Wasserwirtschaft. (4)  Projektkomponenten für die Unterstützung der Anstrengungen in Bezug auf SALW und Lagerbestände konventioneller Munition in Südosteuropa. (5)  Beschluss (GASP) 2018/101 des Rates über die Förderung wirksamer Waffenausfuhrkontrollen (ABl. L 17 vom 23.1.2018, S. 40). (6)  Beschluss (GASP) 2017/915 des Rates über Outreach-Maßnahmen der Union zur Unterstützung der Durchführung des Vertrags über den Waffenhandel (ABl. L 139 vom 30.5.2017, S. 38). (7)  Beschluss (GASP) 2019/2111 des Rates vom 9. Dezember 2019 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa zur Verringerung der Bedrohung durch unerlaubte Kleinwaffen und leichte Waffen und zugehörige Munition (ABl. L 318 vom 10.12.2019, S. 147). (8)  Beschluss (GASP) 2018/1788 des Rates vom 19. November 2018 zur Unterstützung der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) bei der Umsetzung des regionalen Fahrplans zur Bekämpfung des illegalen Waffenhandels im Westbalkan (ABl. L 293 vom 20.11.2018, S. 11). (9)  Beschluss (GASP) 2016/2356 des Rates vom 19. Dezember 2016 zur Unterstützung der auf Abrüstung und Waffenkontrolle ausgerichteten Tätigkeiten der Zentralstelle Südost- und Osteuropa für die Kontrolle von Kleinwaffen und leichten Waffen (SEESAC) in Südosteuropa im Rahmen der EU-Strategie zur Bekämpfung der Anhäufung von Kleinwaffen und leichten Waffen und zugehöriger Munition sowie des unerlaubten Handels damit (ABl. L 348 vom 21.12.2016, S. 60).

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.